Heiratsalter 22??? (Chinese) Auch in Japan?

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Doreen
Neuling
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Heiratsalter 22??? (Chinese) Auch in Japan?

Beitrag von Doreen »

Hallo :D

Ich bin recht neu hier und hoffe,
dass vielleicht jemand auf meine etwas seltsame Frage eine Antwort weiß.

Mein Freund (Chinese, 21) und ich (dt.) leben gemeinsam in Japan.
Er kam vor vielen Jahren hier nach Japan mit seiner Mutter
und hat daher eine permanente Aufenthaltserlaubnis.
Wir beide wollen hier in Japan heiraten...
ich muss euch ganz ehrlich sagen,
dass wir ohne die Heirat momentan keinen anderen Weg sehen,
zusammen bleiben zu können.
Mein Working Holiday Visum läuft in nem guten halben Jahr ab.
Wir können nicht warten, bis er 22 wird.
Ja, das klingt seltsam und es ist auch alles etwas kompliziert.
Naja, trotz allem ist das keine Zweckhochzeit, sondern Liebe ist inklusive :lol:

Chinesische Männer dürfen ja erst ab einem Alter von 22 heiraten, stimmts?
Weiß jemand, ob dieses Gesetz auch gilt,
wenn wir hier auf japanischem Boden
nach japanischem Recht heiraten (Männer ab 18)?
Ich habe mich bei allen möglichen Ämtern informiert.
Keiner hat eine Ahnung...
Wenn ich eine Japanerin wäre,
dann wäre es möglich sein Heiratsalter auf 18 herabzusetzen,
wobei dann die Heirat in China allerdings nicht anerkannt werden würde (laut chin. Botschaft).
Nur kann mir einfach keiner sagen ob das auch gilt,
wenn seine Zukünftige keine Japanerin ist :(

Ach und noch etwas: er braucht (genau wie ich) zur Heirat in Japan ein Ehefähigkeitszeugnis.
Wird ihm dieses von den chin. Behörden ausgestellt, auch wenn er noch nicht 22 ist?
Ich glaube eher weniger...

Tausend Dank schon mal für eure Hilfe und eine schöne Adventszeit :mrgreen:
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ingo_001
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Re: Heiratsalter 22??? (Chinese) Auch in Japan?

Beitrag von ingo_001 »

Doreen hat geschrieben:Hallo :D

Ich bin recht neu hier und hoffe,
dass vielleicht jemand auf meine etwas seltsame Frage eine Antwort weiß.
Erstmal herzlich willkommen in unserem Forum.
Doreen hat geschrieben:Ja, das klingt seltsam und es ist auch alles etwas kompliziert.
Naja, trotz allem ist das keine Zweckhochzeit, sondern Liebe ist inklusive :lol:
Bevors ein anderer macht, stell ich schnell die unvermeidliche Frage: Wie lange kennt Ihr Euch denn?
Doreen hat geschrieben:Chinesische Männer dürfen ja erst ab einem Alter von 22 heiraten, stimmts?
Weiß jemand, ob dieses Gesetz auch gilt,
wenn wir hier auf japanischem Boden
nach japanischem Recht heiraten (Männer ab 18)?
Das wird wohl davon abhängen, wie das beide Länder in bilateralen Abkommen geregelt haben.
Das müsste das japanische Standesamt wissen.
Doreen hat geschrieben:Ich habe mich bei allen möglichen Ämtern informiert.
Keiner hat eine Ahnung...
Wenn ich eine Japanerin wäre,
dann wäre es möglich sein Heiratsalter auf 18 herabzusetzen,
wobei dann die Heirat in China allerdings nicht anerkannt werden würde (laut chin. Botschaft).
Nur kann mir einfach keiner sagen ob das auch gilt,
wenn seine Zukünftige keine Japanerin ist :(
Da Du keine Japanerin bist, wird das für Dich/Ihn/Euch auch nicht in Frage kommen.
Doreen hat geschrieben:Ach und noch etwas: er braucht (genau wie ich) zur Heirat in Japan ein Ehefähigkeitszeugnis.
Wird ihm dieses von den chin. Behörden ausgestellt, auch wenn er noch nicht 22 ist?
Ich glaube eher weniger...
Dazu kann ich leider Nichts sagen.
Doreen hat geschrieben:Tausend Dank schon mal für eure Hilfe und eine schöne Adventszeit :mrgreen:
Bitte :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Heiratsalter 22??? (Chinese) Auch in Japan?

Beitrag von Aremonus »

In China darf man erst ab 22 heiraten, aber im Ausland hat die chinesische Regierung natürlich keinen Einfluss. Eigentlich.

Wie das mit dem Ehefähigkeitszeugnis ist, weiss ich aber auch nicht... probiert es doch einfach :) good luck!
Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss gestaut und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Biber nicht essen kann!
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Re: Heiratsalter 22??? (Chinese) Auch in Japan?

Beitrag von VielUnterwegs »

Sicher, dass diese Altersgrenze auch bei Eheschliessungen bei denen mindestens ein Partner einer Minderheit angehoert auch gueltig ist? Wenn ein Ehepartner einer Minderheit angehoert sind ja auch 3 Kinder erlaubt, um sich von den Assimilationsvorwuerfen freizukaufen. Evtl. waere die Heirat deswegen in China moeglich, denn als Deutsche in China zaehlt sie, soweit ich weiss, als Angehoerige einer Minderheit bei den chinesischen Behoerden.

Natuerlich gilt chinesisches Recht nicht in Japan. In China wird man die Ehe aber vermutlich nicht anerkennen, wenn sie gegen chinesisches Recht verstoesst bzw. mit diesem nicht vereinbar ist. Ob man ihm das Ehefaehigkeitszeugnis ausstellt ist natuerlich auch fraglich. Evtl. reicht ja eine Bestaetigung, dass er nicht verheiratet ist?
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