Schengenvisum
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chinabummler
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Schengenvisum
Hallo zusammen,
habe folgendes Problem.Möchte meine Stieftochter einladen(noch minderjährig 17 Jahre)Papier alles o.k.bis auf
Nachweis Arbeitgeber. Den kann sie nicht erbringen da er sie entlassen hat als sie sagte das sie nach Deutschland reisen möchte.Jetzt hat sie keine Arbeitsstelle aber Visum hat sie auch noch nicht bekommen.Hat erst noch Termin.Ich denke das Problem wir die Rückkehrbereitschaft sein.Sie will ja wieder zurück aber wie kann man das der Botschaft glaubhaft machen.
Vielen Dank
Chinabummler
habe folgendes Problem.Möchte meine Stieftochter einladen(noch minderjährig 17 Jahre)Papier alles o.k.bis auf
Nachweis Arbeitgeber. Den kann sie nicht erbringen da er sie entlassen hat als sie sagte das sie nach Deutschland reisen möchte.Jetzt hat sie keine Arbeitsstelle aber Visum hat sie auch noch nicht bekommen.Hat erst noch Termin.Ich denke das Problem wir die Rückkehrbereitschaft sein.Sie will ja wieder zurück aber wie kann man das der Botschaft glaubhaft machen.
Vielen Dank
Chinabummler
Re: Schengenvisum
Kein Job ist tatsächlich erstmal nicht sehr hilfreich. Für wie lange willst du sie denn nach Deutschland holen? Und wo lebst du mit ihrer Mutter? China? Deutschland?
Es ist sicher schon ein Unterschied ob man am Schalter aufschlägt mit: "Wir wohnen hier in China und wollen mal zwei Wochen Weihnachten in Deutschland machen, was halten Sie davon?" oder eben mit: "3 Monate Multi-Entry ihr Arschkrampen und zwar zack, zack! Ich habe immerhin Verpflichtungserklärungsdings, ja? Ja, die Mutter ist auch schon in Deutschland!"
Nur mal so grob als Beispiel.
Mach dich aber schonmal drauf gefasst, dass die Botschaft bei Minderjährigen zweimal hinschaut, wer da genau das Sorgerecht hat. Wenn der Ex-Mann da noch irgendwas mit zu sagen hat werden die da von ihm das Einverständnis sehen wollen. Wenn nicht, dann wollen sie das belegt haben.
Es ist sicher schon ein Unterschied ob man am Schalter aufschlägt mit: "Wir wohnen hier in China und wollen mal zwei Wochen Weihnachten in Deutschland machen, was halten Sie davon?" oder eben mit: "3 Monate Multi-Entry ihr Arschkrampen und zwar zack, zack! Ich habe immerhin Verpflichtungserklärungsdings, ja? Ja, die Mutter ist auch schon in Deutschland!"
Nur mal so grob als Beispiel.
Mach dich aber schonmal drauf gefasst, dass die Botschaft bei Minderjährigen zweimal hinschaut, wer da genau das Sorgerecht hat. Wenn der Ex-Mann da noch irgendwas mit zu sagen hat werden die da von ihm das Einverständnis sehen wollen. Wenn nicht, dann wollen sie das belegt haben.
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chinabummler
- Neuling
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Re: Schengenvisum
wir leben in Deutschland,sie soll halt nur mal auf Besuch kommen.Einverständnisserklärung vom Vater liegt vor.Und jetzt brauche ich einen Tipp

Re: Schengenvisum
Das Visum sollte kein Problem sein, bekommt mein Stiefsohn jedes Jahr mit einem Jahr Gültigkeitsdauer. Allerdings sollte da in Zeile 19 und 20 schon was eingetragen werden, Schüler, Auszubildender o.ä. oder ein Arbeitgeber, sonst könnte das Probleme geben, die man dann besser persönlich am Visaschalter vorträgt.
Und dann noch was:
Reisen Minderjährige nicht in Begleitung beider Eltern: Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten, entweder in der Botschaft persönlich unterzeichnet oder notariell beglaubigt. Bei Kindern geschiedener Eltern: Scheidungsurkunde der Eltern und Sorgerechtsnachweis im Original.
Und dann noch was:
Reisen Minderjährige nicht in Begleitung beider Eltern: Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten, entweder in der Botschaft persönlich unterzeichnet oder notariell beglaubigt. Bei Kindern geschiedener Eltern: Scheidungsurkunde der Eltern und Sorgerechtsnachweis im Original.
Re: Schengenvisum
Schreib' doch irgend eine Schule hin oder ihren letzten Arbeitgeber...
Ich weiss ja nicht, wie das in DE ist, aber in der CH würde die Tochter ohnehin in den Familiennachzug fallen, sodass sie sogar eine Aufenthaltsbewilligung ohne weitere Probleme erhalten würde.
Ich weiss ja nicht, wie das in DE ist, aber in der CH würde die Tochter ohnehin in den Familiennachzug fallen, sodass sie sogar eine Aufenthaltsbewilligung ohne weitere Probleme erhalten würde.
Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss gestaut und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Biber nicht essen kann!
- sowa
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Re: Schengenvisum
Hallo chinabummler,
wer sagt, daß deine Stifttochter unbedingt ein "deutsches" Visum benötigt um nach Deutschland zu können!
Ich meine, wenn sich die deutsche Botschaft so anscheißt um ein Visum auszustellen mit dem Unsinn wie Rückkerbereitschaft!
Deine Stifttochter sollte ihr Visum in einen Schengenstaat beantragen, bei den die Visavorschriften normal sind!
Z.B. die Visavorschriften für die Tschechische Republik sind nicht so streng wie bei der Deutschen.
Also ab zu der tschechischen Botschaft!
Gruß
wer sagt, daß deine Stifttochter unbedingt ein "deutsches" Visum benötigt um nach Deutschland zu können!
Ich meine, wenn sich die deutsche Botschaft so anscheißt um ein Visum auszustellen mit dem Unsinn wie Rückkerbereitschaft!
Deine Stifttochter sollte ihr Visum in einen Schengenstaat beantragen, bei den die Visavorschriften normal sind!
Z.B. die Visavorschriften für die Tschechische Republik sind nicht so streng wie bei der Deutschen.
Also ab zu der tschechischen Botschaft!
Gruß
- ingo_001
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Re: Schengenvisum
Wenn sie nach Deutschland will, sollte sie auch ein Visum dafür beantragen.sowa hat geschrieben:Hallo chinabummler,
wer sagt, daß deine Stifttochter unbedingt ein "deutsches" Visum benötigt um nach Deutschland zu können!
Wieso ist das denn Unsinn?sowa hat geschrieben:Ich meine, wenn sich die deutsche Botschaft so anscheißt um ein Visum auszustellen mit dem Unsinn wie Rückkerbereitschaft!
Und: Wenn sie ehrliche Angaben macht, die ja auch nachvollziehbar sind, dann sehe ich da keine Probleme. Es gibt mit Sicherheit mehr Stiefkinder (auch in vergleichbarer Situation), die ihre jeweiligen Elternteile besuchen ... und dass, ohne solchen "genialen" Ratschlägen zu folgen. Damit fliegt sie im schlimmsten Fall auf!
Und dann kann sie das Visum wirklich (dann auch zu Recht) vergessen.
Mein dringender Rat an chinabummler ist Folgender:
Vergess sowas "guten" Tipp im Interesse Deiner Stieftochter am Besten sofort.
Ich finde diese Art von Vorschlägen unverantwortlich von Dir, denn damit reitest Du den Threadstarter und seine Stieftochter erst richtig in die Schei ***.sowa hat geschrieben:Deine Stifttochter sollte ihr Visum in einen Schengenstaat beantragen, bei den die Visavorschriften normal sind!
Z.B. die Visavorschriften für die Tschechische Republik sind nicht so streng wie bei der Deutschen.
Also ab zu der tschechischen Botschaft!
* Wir hatten die Problematik auch schon mal - nur hab ich jetzt keine Zeit, um den passenden Thread zu suchen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Schengenvisum
Was ist das für ein unqualifizierter Unsinn!sowa hat geschrieben:wer sagt, daß deine Stifttochter unbedingt ein "deutsches" Visum benötigt um nach Deutschland zu können!
Ich meine, wenn sich die deutsche Botschaft so anscheißt um ein Visum auszustellen mit dem Unsinn wie Rückkerbereitschaft!
Es gibt die Möglichkeit ein nationales, also ein deutsches Visum zu beantragen, das ist einfacher als ein Schengen-Visum zu bekommen, stand aber hier nicht zur Debatte. Selbst mit einem solchen Visum ist die Einreise über andere EU-Länder, z.B. NL, Amsterdam gestattet.
sowa hat geschrieben:Deine Stifttochter sollte ihr Visum in einen Schengenstaat beantragen, bei den die Visavorschriften normal sind!
Z.B. die Visavorschriften für die Tschechische Republik sind nicht so streng wie bei der Deutschen.
Also ab zu der tschechischen Botschaft!
Zu dem Staat, in dessen Botschaft man ein Schengen-Visum zu beantragen beabsichtigt, muß eine Beziehung zu einer Person, Firma oder Organisation bestehen, sonst funktioniert das nicht. Wen soll man denn als Einladendenden angeben? Vielleicht sind ja hier die Puffs an der Grenze in Tschechien als Einlader gemeint.
Die Schengen-Richtlinien zur Vergabe von Visa sind in jedem Land gleich streng.
Re: Schengenvisum
Bischen vage ... das kann jetzt alles von 5 Tage bis 3 Monate sein.chinabummler hat geschrieben:... nur mal auf Besuch kommen. ...
Glückwunsch ... schon mal ein Problem weniger.chinabummler hat geschrieben:Einverständnisserklärung vom Vater liegt vor.
Mein Tipp: Sowa's Vorschlag möglichst schnell verdrängen.
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Re: Schengenvisum
Weil das deutsche Konsulat nun einmal sachlich zuständig ist.sowa hat geschrieben:Hallo chinabummler,
wer sagt, daß deine Stifttochter unbedingt ein "deutsches" Visum benötigt um nach Deutschland zu können!
Die Vorschriften sind schengenweit identisch. Auf Punkt, Komma, Strich. Und für Reisende die nach Deutschland wollen, ist nun einmal grundsätzlich das deutsche Konsulat zuständig.sowa hat geschrieben:Deine Stifttochter sollte ihr Visum in einen Schengenstaat beantragen, bei den die Visavorschriften normal sind!
Z.B. die Visavorschriften für die Tschechische Republik sind nicht so streng wie bei der Deutschen.
Also ab zu der tschechischen Botschaft!
Gruß
Weswegen sollten die Tschechen zuständig sein? Meinst Du, die handhaben das laxer als die Deutschen? Ich habe in Bangkok schon diverse Schengen-Visa bei den Tschechen beantragt und bekommen. Allerdings muß ich Dich warnen, die sind nicht einen Deut laxer als unsere. Im Übrigen sind alle am gleichen Rechner angeschlossen, saugen mithin die gleichen Informationen.
Albert Einstein: „Zurück nach Deutschland? Niemals!“
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- sowa
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Re: Schengenvisum
scheiß deutsche botschaft.
hat nur die rückkehrbereitschaft in sinn.
außer das nichts anderes!
rückkehrbereitschaft? rückkehrbereitschaft was ist das?
kann es hier einer plausibel erklären?
rückkehrbereitschaft das magische wort.
ich kann das nicht mehr hören bzw. lesen!
hat nur die rückkehrbereitschaft in sinn.
außer das nichts anderes!
rückkehrbereitschaft? rückkehrbereitschaft was ist das?
kann es hier einer plausibel erklären?
rückkehrbereitschaft das magische wort.
ich kann das nicht mehr hören bzw. lesen!
Re: Schengenvisum
Ist halt deren Job !sowa hat geschrieben:scheiß deutsche botschaft.
hat nur die rückkehrbereitschaft in sinn.
außer das nichts anderes!
Anhand von diversen Kriterien wird eingeschätzt, ob der Antragssteller rückkehrwillig ist. Sprich: ob dieser bereit ist freiwillig nach Ablauf des Visum ins Heimatland zurückzukehren. Wer in China Dinge zu verlieren hat - Job / Selbstständigkeit / Kinder / Ehe / Rücklagen , der wird höchst wahrscheinlich eher ins Land zurückkehren, als jemand der dies alles nicht hat.sowa hat geschrieben: rückkehrbereitschaft? rückkehrbereitschaft was ist das?
kann es hier einer plausibel erklären?
- sowa
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Re: Schengenvisum
die sollen mehr danach schauen, daß sich in deutschland keine islamisten oder hassprediger breitmachen.Andy_yi hat geschrieben:Ist halt deren Job !sowa hat geschrieben:scheiß deutsche botschaft.
hat nur die rückkehrbereitschaft in sinn.
außer das nichts anderes!
Anhand von diversen Kriterien wird eingeschätzt, ob der Antragssteller rückkehrwillig ist. Sprich: ob dieser bereit ist freiwillig nach Ablauf des Visum ins Heimatland zurückzukehren. Wer in China Dinge zu verlieren hat - Job / Selbstständigkeit / Kinder / Ehe / Rücklagen , der wird höchst wahrscheinlich eher ins Land zurückkehren, als jemand der dies alles nicht hat.sowa hat geschrieben: rückkehrbereitschaft? rückkehrbereitschaft was ist das?
kann es hier einer plausibel erklären?
Re: Schengenvisum
Das ist sicher nicht der Job von den Konsulat Mitarbeitern in Chinasowa hat geschrieben: die sollen mehr danach schauen, daß sich in deutschland keine islamisten oder hassprediger breitmachen.
Das eine hat mit den anderen auch nichts zutun.
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chinabummler
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Re: Schengenvisum
hallo,erstmal danke für alle Antworten auf mein Problem mit meiner Stieftochter und die ungünstigen Voraussetzungen für ein Besuchsvisum.Wie gesagt es ging um eine Besuchsreise zu ihrer Mutter nach Deutschland allso zu meiner Frau die sie 2 Jahre nicht gesehen hat.Kurz und knapp Visum wurde abgelehnt wegen möglicher mangelnder Rückkehrbereitschaft.Weshalb braucht man denn da eine Verpflichtungserklärung,für die finanzielle Seite eines Besuches ist ja klar, es steht da auch das man für alle Kosten aufkommt auch für die einer Abschiebung.Allso ist das alles nur Makulatur und es kommt vielleicht auf die Tagesform des Bearbeiters an.Ich denke das ist alles nur Korintenkackerei man soll Arbeit nachweisen,Konto und Geld.Und wenn man das nicht hat,gerade erst 17 Jahre und wegen der Besuchsreise wurde ihr gekündigt.Da rufen welche bestimmt ,die will in deutschland bleiben aber da würde auf die Verpflichtungserklärung zurückgegriffen.allso alles nur Schein.
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