Aufenthaltserlaubnis
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Aufenthaltserlaubnis
Hallo Allerseits.
Hat jemand Ehrfahrung mit Aufenthaltserlaubnissen fuer China?
Konkret: Mein Sohn (Deutscher) weilt zurzeit mit seiner Mutter in China. Er hat ein gueltiges Visum (6 Monate, 90 Tage je Einreise), welches aber Ende Sept. ablaeuft. Da er aber aller Vorraussicht nach noch bis Sommer 2011 hier sein wird, wuerde ich es mir gerne ersparen immer wieder sein Visum zu erneuern und deswegen eine AE beantragen, wenn es überhaupt moeglich ist.
Hat jemand Ehrfahrung mit Aufenthaltserlaubnissen fuer China?
Konkret: Mein Sohn (Deutscher) weilt zurzeit mit seiner Mutter in China. Er hat ein gueltiges Visum (6 Monate, 90 Tage je Einreise), welches aber Ende Sept. ablaeuft. Da er aber aller Vorraussicht nach noch bis Sommer 2011 hier sein wird, wuerde ich es mir gerne ersparen immer wieder sein Visum zu erneuern und deswegen eine AE beantragen, wenn es überhaupt moeglich ist.
Gruß
Rala
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Re: Aufenthaltserlaubnis
Hallo Rala,
dein Sohn benötigt eine Meldebescheiningung von der Polizei, sein Pass sollte entsprechend lang wie der geplante Aufenthalt gültig sein, damit gehen Chinesische Mutter mit Hukou und Sohn zur zuständigen Ausländerbehörde und beantragen dort ein uneingeschränktes, multiples Jahresvisum bzw. seit 01.06.2010 sollen sogar 2 jahre für direkte Familienangehörige Deiner Frau möglich sein. Eine andere Form der Aufenthaltserlaubnis ist mir nicht bekannt.
Das beste, Deine Frau informiert sich bei der Ausländerbehörde.
Gruß aus Wuhan
dein Sohn benötigt eine Meldebescheiningung von der Polizei, sein Pass sollte entsprechend lang wie der geplante Aufenthalt gültig sein, damit gehen Chinesische Mutter mit Hukou und Sohn zur zuständigen Ausländerbehörde und beantragen dort ein uneingeschränktes, multiples Jahresvisum bzw. seit 01.06.2010 sollen sogar 2 jahre für direkte Familienangehörige Deiner Frau möglich sein. Eine andere Form der Aufenthaltserlaubnis ist mir nicht bekannt.
Das beste, Deine Frau informiert sich bei der Ausländerbehörde.
Gruß aus Wuhan
Re: Aufenthaltserlaubnis
Naja, er müsste sich in einer Uni oder Schule einschreiben, dann kriegt er ein Studetenvisum. Oder ein Unternehmen in China stellt ihn an, dann kriegt er ein Arbeitsvisum.
Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss gestaut und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Biber nicht essen kann!
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Re: Aufenthaltserlaubnis
Aremonus hat geschrieben:Naja, er müsste sich in einer Uni oder Schule einschreiben, dann kriegt er ein Studetenvisum. Oder ein Unternehmen in China stellt ihn an, dann kriegt er ein Arbeitsvisum.
Danke happyfuture, wir werden uns dann mal bei der ABH melden und nachfragen.
Gruß
Rala
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Re: Aufenthaltserlaubnis
Freundin von mir hat da Auslandsemester gemacht und hat ohne Probleme das Visum für 1 Jahr bekommen:)
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Re: Aufenthaltserlaubnis
Ich war heute beim Entry and Exit Ministery in Huizhou um ein neues Visum fuer meinen Sohn zu beantragen.
Anscheinend haben die in Huizhou andere Regeln als ausserhalb Chinas. Man wollte mir nur ein Visum mit max. 30 Tagen Aufenthalt fuer ihn ausstellen. Weiter koennte man dieses Visum dann nur zweimal hintereinander beantragen. Mehr waere nicht möglich, da die Mutter nicht ihr Hokou in Huizhou hat. Das ich in Deutschland ein Multiples Visum mit 90 Tagen fuer ihn bekommen habe, hat dort nicht weiter interessiert ("It's none of our business"). Die Dame (sie war wirklich nett und freundlich) hat mir geraten, entweder nach Guangxi zu fahren/fliegen, dort wuerden wir ein Visum fuer ein Jahr bekommen (wie happyfuture erwaehnt hat) oder in Hongkong ein neues Visum mit 90 Tagen beantragen. Sie koennte sich nicht einfach über die Regularien von Huizhou hinwegsetzen. Fuer sie hab ich auch vollstes Verstaendnis, aber mich wundert, dass es so viele unterschiedliche Regularien fuer ein und dieselbe Sache gibt.
Wir haben eigentlich keine grosse Lust nach Guangxi zu reisen, obwohl dieses Jahresvisum natuerlich schon reizvoll ist. Aber wer garantiert mir, dass uns dort nicht wieder etwas anderes erzaehlt wird? Ich denke mal, dass wir die Hongkong Variante nehmen, da Hongkong gerade mal knapp 2 Stunden von hier entfernt ist.
Anscheinend haben die in Huizhou andere Regeln als ausserhalb Chinas. Man wollte mir nur ein Visum mit max. 30 Tagen Aufenthalt fuer ihn ausstellen. Weiter koennte man dieses Visum dann nur zweimal hintereinander beantragen. Mehr waere nicht möglich, da die Mutter nicht ihr Hokou in Huizhou hat. Das ich in Deutschland ein Multiples Visum mit 90 Tagen fuer ihn bekommen habe, hat dort nicht weiter interessiert ("It's none of our business"). Die Dame (sie war wirklich nett und freundlich) hat mir geraten, entweder nach Guangxi zu fahren/fliegen, dort wuerden wir ein Visum fuer ein Jahr bekommen (wie happyfuture erwaehnt hat) oder in Hongkong ein neues Visum mit 90 Tagen beantragen. Sie koennte sich nicht einfach über die Regularien von Huizhou hinwegsetzen. Fuer sie hab ich auch vollstes Verstaendnis, aber mich wundert, dass es so viele unterschiedliche Regularien fuer ein und dieselbe Sache gibt.
Wir haben eigentlich keine grosse Lust nach Guangxi zu reisen, obwohl dieses Jahresvisum natuerlich schon reizvoll ist. Aber wer garantiert mir, dass uns dort nicht wieder etwas anderes erzaehlt wird? Ich denke mal, dass wir die Hongkong Variante nehmen, da Hongkong gerade mal knapp 2 Stunden von hier entfernt ist.
Gruß
Rala
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Re: Aufenthaltserlaubnis
Wieso unterschiedliche Regularien für ein und dieselbe Sache? Meines Wissens bekommt man dieses "Monstervisum" nur dort, wo der Mann / die Frau / der Vater / die Mutter offiziell gemeldet ist (Hukou). Das gilt für ganz China. Dass dein Sohn in Deutschland ein Visum mit mehrfacher Einreise und 90 Tagen bekommen hat, hat mit besagtem Monstervisum nichts zu tun.Rala hat geschrieben:Sie koennte sich nicht einfach über die Regularien von Huizhou hinwegsetzen. Fuer sie hab ich auch vollstes Verstaendnis, aber mich wundert, dass es so viele unterschiedliche Regularien fuer ein und dieselbe Sache gibt.
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88--Guiyang--88
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Re: Aufenthaltserlaubnis
Also zumindest fuer die Frau/Man ist es nicht so - da wo sie gemeldet ist (ID) bekommt der Ehepartner auch das Monstervisum, denke also, dass es beim Kind auch so ist.laogai hat geschrieben:Meines Wissens bekommt man dieses "Monstervisum" nur dort, wo der Mann / die Frau / der Vater / die Mutter offiziell gemeldet ist (Hukou). Das gilt für ganz China. Dass dein Sohn in Deutschland ein Visum mit mehrfacher Einreise und 90 Tagen bekommen hat, hat mit besagtem Monstervisum nichts zu tun.
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Re: Aufenthaltserlaubnis
Zwei Aussagen, eine Meinung, die Rala bereits kennt!88--Guiyang--88 hat geschrieben:Also zumindest fuer die Frau/Man ist es nicht so - da wo sie gemeldet ist (ID) bekommt der Ehepartner auch das Monstervisum, denke also, dass es beim Kind auch so ist.laogai hat geschrieben:Meines Wissens bekommt man dieses "Monstervisum" nur dort, wo der Mann / die Frau / der Vater / die Mutter offiziell gemeldet ist (Hukou). Das gilt für ganz China. Dass dein Sohn in Deutschland ein Visum mit mehrfacher Einreise und 90 Tagen bekommen hat, hat mit besagtem Monstervisum nichts zu tun.
Denke, laogai hat sich auf eine andere Aussage bezogen.
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88--Guiyang--88
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Re: Aufenthaltserlaubnis
Mag sein, aber so wie er es geschrieben hat ist es nicht richtig - es hat ja auch nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun nur wollte ich es nicht so falsch stehen lassen, nicht das jemand beim Suchen oder so darauf stoesst und diese falsche Information liest.happyfuture hat geschrieben:Denke, laogai hat sich auf eine andere Aussage bezogen.
Gruss
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Re: Aufenthaltserlaubnis
Was ich mit unterschiedlich meinte, ist dass er in Deutschland ohne Probleme ein Visum mit multiple entries und 90 Tage je Einreise bekommt und hier innerhalb China nur ein einfaches Visum mit 30 Tagen Aufenthalt.
Ob man dieses "Monstervisum" in Deutschland bekommt, weiss ich definitiv nicht, habe ich aber, wie gesagt auch nicht gemeint.
Ich hab aber noch eine Idee, bin mir aber nicht so sicher ob es eine Gute ist.
Sein jetziges Visum können wir durch kurze Ausreise und wieder Einreise erneut fuer 90 Tage aktivieren, sodas er erst in ca 90 Tagen ein komplett neues Visum benoetigt.
Was ist, wenn ich seinen Pass mit nach Deutschland nehme und dann in Frankfurt einfach ein Neues multiple enty, 90 days fuer ein Jahr beantrage? Im November werde ich wieder herkommen und den Pass wieder mitbringen. Dann muessen wir nur jeweils nach 90 Tagen kurz nach Hongkong und wieder zurueck, was von hier aus kein allzu grosser Aufwand ist.
Was meint ihr dazu?
Ob man dieses "Monstervisum" in Deutschland bekommt, weiss ich definitiv nicht, habe ich aber, wie gesagt auch nicht gemeint.
Ich hab aber noch eine Idee, bin mir aber nicht so sicher ob es eine Gute ist.
Sein jetziges Visum können wir durch kurze Ausreise und wieder Einreise erneut fuer 90 Tage aktivieren, sodas er erst in ca 90 Tagen ein komplett neues Visum benoetigt.
Was ist, wenn ich seinen Pass mit nach Deutschland nehme und dann in Frankfurt einfach ein Neues multiple enty, 90 days fuer ein Jahr beantrage? Im November werde ich wieder herkommen und den Pass wieder mitbringen. Dann muessen wir nur jeweils nach 90 Tagen kurz nach Hongkong und wieder zurueck, was von hier aus kein allzu grosser Aufwand ist.
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Re: Aufenthaltserlaubnis
Definitiv nein, nur in China bei der zuständigen ABH möglich (und ich weiß, dass dies nicht gemeint war!)Rala hat geschrieben:Ob man dieses "Monstervisum" in Deutschland bekommt, weiss ich definitiv nicht,
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Re: Aufenthaltserlaubnis
Okay, Danke. Wieder eine Info mehr.happyfuture hat geschrieben:Definitiv nein, nur in China bei der zuständigen ABH möglich (und ich weiß, dass dies nicht gemeint war!)Rala hat geschrieben:Ob man dieses "Monstervisum" in Deutschland bekommt, weiss ich definitiv nicht,
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Re: Aufenthaltserlaubnis
Du bekommst in China kein einfaches Visum mit 30 Tagen Aufenthalt, sondern ein bereits vorhandenes Visum kann zwei mal um je 30 Tage verlängert werden. Das sind also zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Siehe dazu auch hier.Rala hat geschrieben:Was ich mit unterschiedlich meinte, ist dass er in Deutschland ohne Probleme ein Visum mit multiple entries und 90 Tage je Einreise bekommt und hier innerhalb China nur ein einfaches Visum mit 30 Tagen Aufenthalt.
Das ist eine gaaaaanz, ganz schlechte Idee! Zum einen wäre dein Sohn dann die ganze Zeit ohne Ausweis- und vor allem Einreisedokument in China. Gut, bei einem Zweijährigem ist die Gefahr nicht so groß, dass er kontrolliert wird, aber Reisen mit Hotelaufenthalten sind dann nicht, und was wäre, wenn er einen Krankenhausaufenthalt benötigen sollte?Rala hat geschrieben:Ich hab aber noch eine Idee, bin mir aber nicht so sicher ob es eine Gute ist.
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Was ist, wenn ich seinen Pass mit nach Deutschland nehme und dann in Frankfurt einfach ein Neues multiple enty, 90 days fuer ein Jahr beantrage? Im November werde ich wieder herkommen und den Pass wieder mitbringen. Dann muessen wir nur jeweils nach 90 Tagen kurz nach Hongkong und wieder zurueck, was von hier aus kein allzu grosser Aufwand ist.
Was meint ihr dazu?
Aber viel Gewichtiger: Wenn das Konsulat in Frankfurt ein chinesisches Visum im Pass deines Sohnes entdecken welches noch nicht durch einen Ausreisestempel "entwertet" wurde hast du bzw. dein Sohn ernsthafte Probleme. Dann wirst du nämlich gefragt, warum das Visum ohne Ausreisestempel ist.
Kurzum, deine Idee solltest du dir so schnell wie möglich wieder aus dem Kopf schlagen.
An eurer Stelle würde ich eher einen Trip nach Guangxi für ein paar Tage in Erwägung ziehen. Deine Frau kann ja beim bei der dort zuständigen Behörde anrufen und sich bestätigen lassen, dass euer Sohn diese Jahresvisum auch wirklich erhält.
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Re: Aufenthaltserlaubnis
Nur zum Verständnis: Du hast dieses heiß-begehrte Jahresvisum und hast es an einem Ort bekommen, an dem nicht der Hukou deiner Frau hinterlegt ist. Richtig?88--Guiyang--88 hat geschrieben:Also zumindest fuer die Frau/Man ist es nicht so - da wo sie gemeldet ist (ID) bekommt der Ehepartner auch das Monstervisumlaogai hat geschrieben:Meines Wissens bekommt man dieses "Monstervisum" nur dort, wo der Mann / die Frau / der Vater / die Mutter offiziell gemeldet ist (Hukou). Das gilt für ganz China.
Dass dem nicht so ist bzw. sein muss hat Rala in seinem Posting neun Stockwerke weiter oben geschrieben.88--Guiyang--88 hat geschrieben:denke also, dass es beim Kind auch so ist.
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