In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
Marco73 hat geschrieben:die nette frau von der ausländerbehörde sagte mit ganz klar: meine frau soll doch das kind in china bekommen dann haette sie quasi nen freifahrtschein für deutschland .....
Die Betonung liegt auf meine Frau!
Ohne eine in Deutschland anerkannte Ehe mit einem Deutschen hat die Dame nämlich keinen Freifahrtschein nach Deutschland, da kann sie noch so viel schwanger sein oder Kinder haben wie sie möchte
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Marco73 hat geschrieben:yepp,verheiratet sollte mann schon sein.
Nicht sollte, sondern muss.
Setz dem Thread-Starter keine Flausen in den Kopf.
Das bringt ihm und seiner Zukünftigen nichts - ausser falsche Hoffnungen, die mit Sicherheit wie Seifenblasen platzen werden, wenn sie schwanger und unverheiratet ein Visum haben will, dass sie unter diesen Umständen garantiert nicht erhalten wird.
Noch mal: Ohne vorherige Heirat passiert da gar nichts.
* Wenns so wäre, würde hier in Deutschland ein Baby-Boom einsetzen.
Marco73 hat geschrieben:wobei ich mir nicht sicher bin ob ne anerkennung vom kind bei der botschaft nicht auch reicht.
Er kann anerkennen was und soviel er will.
Das ändert aber absolut nichts an der Tatsache, dass die dt. Botschaft bzw. das zuständige dt. Konsulat auch da (zu Recht) sagen wird: "Du kommst hier (nach Deutschland) nicht rein."
Jedenfalls nicht ohne vorherige Heirat.
Und um auch das noch kurz zu sagen (weil mans ja nicht schon geschrieben hat ...): Sie sollten in China heiraten. Das ist unter diesen Umständen (neben anderen Gründen), für Beide die praktikabelste Variante.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Also erstmal Herzlichen Dank an alle, Ihr habt uns schonmal sehr serh weitergeholfen.
Ja ich würde gerne nach China auswandern, aber ich habe hier meine Eltern, die leider nicht mehr die jungsten sind und auch nicht mehr die gesündesten sind. Mein Mädl hatte eigentlich den Grundsatz, wenn mich ein Mann will, muss er nach China kommen, da Sie wirklich ein Bomben Job hat. Aber wie schon erwähnt ist bei uns wirklich Liebe da und Sie hat ihre Prinzipien abgelegt und hat ihre menschliche und auch chinesische Seite gezeigt und hat sofort gesagt: das kommt auf keinenfall in Frage, das ich meine Eltern alleine lasse, Ich gebe meinen Job auf und werde mit dir in Deutschland wohnen. Nach China können wir immernoch zurück. Ja, Hammerfrau.
Aber nun zum eigentlichen zurück.
Also wenn ich das richtig gelesen habe und vernommen habe und wir würden in Hong Kong heiraten, dann ist dies innerhalb eines Tages erledigt? Mit Sicherheit mit viel Lauferei verbunden, aber nicht als würden wir z.B. in Guangzhou heiraten?
Und nur wenn ein Kind auf der Welt von uns wäre, könnte man eine Duldung beantragen bzw bekommen?
Und bzgl. unserer Zukunft ist unser Plan eigentlich, da ich und sie meine eltern nicht alleine lassen will und wollen, wollen wir erstmal in Deutschland leben. Da auch es für die Kinder besser ist. Hier hab ich ein Haus, in China hab ich nichts. Meine Jobsituation wird sich in jedemfall ändern un dich werde in den nächsten 2 Monaten wieder eine Arbeit aufnehmen.
Und ja, in Deutschland ist die Zeit bzgl. der Milch und des Honigs vorbei. Aber auch wenn die Situation bzgl meiner Eltern nicht gegeben wäre, will Sie dann doch nicht in China bleiben, da wir dann nur ein Appartment hätten, ich es als Ausländer schwer haben werde einen Job zu finden u.s.w. Das sind Ihre Gedanken. Mir wäre das egal, denn hab ne gute Ausbildung und bin nicht Arbeitsscheu. Und wenn ich KFC oder McDoof arbeite, oder ein bayerisches Restaurant aufmache, oder Klamotten nach Deutschland exportiere, egal.
Also Fazit, in Hong Kong innerhalb eines Tages verheiratet sein, und dann den ganz normalen Weg über die Ämter gehen, Frau muss schonmal für den A1 pauken und wenn dies geschafft ist, dann Visum bzgl Familiendings beantragen. Bis dahin wird Sie schon schwanger sein und dann können wir das ganze mündlich bei den Ämtern als versuchen zu beschleunigen.
Ich danke euch nochmals und werde euch wie es sich gehört auf dem laufendem halten. Danke und ciaociao einstweilen
Francis hat geschrieben: Aber nun zum eigentlichen zurück.
Also wenn ich das richtig gelesen habe und vernommen habe und wir würden in Hong Kong heiraten, dann ist dies innerhalb eines Tages erledigt? Mit Sicherheit mit viel Lauferei verbunden, aber nicht als würden wir z.B. in Guangzhou heiraten?
Und nur wenn ein Kind auf der Welt von uns wäre, könnte man eine Duldung beantragen bzw bekommen?
Uno momento, mein stürmischer Freund
Les bitte nochmal die vorigen Postings (auch meine) durch ...
Wenn Ihr geheiratet habt, dann hat Deine Frau ein Recht (im Rahmen des Familiennachzugs) zu Dir nach Deutschland zu kommen, um mit Dir hier (zuerst befristet) und nach drei Jahren Aufenthalt auf Dauer zu leben - vorher nicht.
Die "Zauberformel" heisst Ihr seid verheiratet.
Schwangerschaft ist dazu nicht erforderlich und (wie schon geschrieben): Schwanger oder nicht - ohne Heirat keine Eintrittskarte nach Deutschland.
Francis hat geschrieben:Ich danke euch nochmals und werde euch wie es sich gehört auf dem laufendem halten. Danke und ciaociao einstweilen
Ich drück Euch die Daumen, dass Ihr es schafft.
Und bei Problemen: Vorher fragen, ehe Ihr auf irgendwelche dubiosen Infos vom Hörensagen aus dritter oder vierter Hand hört.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Ich möchte meine Erfahrungen auch mal loswerden.
Wie schon woanders erwaehnt wurde mein Sohn 2008 in China geboren. Wir waren nicht verheiratet.
Da er mein Sohn ist hat er die dt. Staatsbürgerschaft. Wir haben beim dt. Konsulat einen dt. Reisepass fuer ihn beantragt, damit konnte er nach Deutschland ausreisen. Gleichzeitig haben wir für seine Mutter (nicht meine Ehefrau) ein Familienzusammenführungs Visum beantragt und auch erhalten, da es ohne trifftige Gruende nicht abzulehnen ist. Da ein Kind auf seine Mutter angewiesen ist. Desweiteren braucht die Mutter auch keinerlei Deutschkenntnisse.
Dieses Visum haben wir Anfang 2009 erhalten. In Deutschland hat sie dann von der ABH eine Aufenthaltsgenehmigung für zwei Jahre erhalten.
Wenn sich die Gesetzeslage nicht kurzfristig geändert hat, dann stimmt es dass ein dt. Kind ein Freifarhtsschein nach Deutschland ist. Wie gesagt, das sind meine persönlichen Erfahrungen und nichts vom Hörensagen.
ahhh danke rala, ich wusste das ich es irgendwo auf ner botschaftsseite gelesen hatte.
@francis das mit der duldung geht nur wen ihr das kind in deutschland bekommen wollt.
leider geht bei mir die info4alien.de seite gerade nicht,denke da wird gearbeitet.... wenn die wieder geht kann ich mal den § posten wo das steht. aber wie gesagt,es würde wohl nen teurer spass werden wenn du die kosten für vorsorgeuntersuchungen und geburt selbst tragen musst.
Allein eine normale geburt ohne komplikationen liegt laut krankenkasse bei ca 1800€,Kaiserschnitt bei ca.6000€ (die rechnung hatte meine schwägerin bekommen weil se privat versichert war und das krankenhaus ihn halt erstmal die rechnung geschickt hat.)
Rala hat geschrieben:Ich möchte meine Erfahrungen auch mal loswerden.
Wie schon woanders erwaehnt wurde mein Sohn 2008 in China geboren. Wir waren nicht verheiratet.
Da er mein Sohn ist hat er die dt. Staatsbürgerschaft. Wir haben beim dt. Konsulat einen dt. Reisepass fuer ihn beantragt, damit konnte er nach Deutschland ausreisen. Gleichzeitig haben wir für seine Mutter (nicht meine Ehefrau) ein Familienzusammenführungs Visum beantragt und auch erhalten, da es ohne trifftige Gruende nicht abzulehnen ist. Da ein Kind auf seine Mutter angewiesen ist. Desweiteren braucht die Mutter auch keinerlei Deutschkenntnisse.
Hab ich so nicht nicht gedacht bzw. Dein dies bezgl. Posting nicht mehr im Gedächtnis.
Also: Kind muss schon da sein und nachweisbar einen dt. Vater haben - dann gehts.
Rala hat geschrieben:Dieses Visum haben wir Anfang 2009 erhalten. In Deutschland hat sie dann von der ABH eine Aufenthaltsgenehmigung für zwei Jahre erhalten.
Wenn sich die Gesetzeslage nicht kurzfristig geändert hat, dann stimmt es dass ein dt. Kind ein Freifarhtsschein nach Deutschland ist. Wie gesagt, das sind meine persönlichen Erfahrungen und nichts vom Hörensagen.
Dann waren meine Postings (was den Part betrifft) fasch - sorry.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
so, info4alien geht wieder,hier mal der ausschnitt.
Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG
kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen
Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG),
ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes
Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz
1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden. Gleiches gilt für werdende Väter von Kindern, die
aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts der Mutter in Deutschland nach § 4 Absatz 3
StAG durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben werden.
Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reisefähigkeit der Schwangeren – insbesondere
im Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsrisiken – und die Reisemöglichkeiten
sind dabei zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Einreise zwischen dem vierten und
dem Ende des siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht werden.
Werdende Eltern, die sich bereits im Bundesgebiet
befinden, haben lediglich Anspruch
auf Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Absatz
2 Satz 1.
Marco73 hat geschrieben:ahhh danke rala, ich wusste das ich es irgendwo auf ner botschaftsseite gelesen hatte.
Auch für Dich gibts natürlich ein Sorry von mir.
Marco73 hat geschrieben:@francis das mit der duldung geht nur wen ihr das kind in deutschland bekommen wollt.
leider geht bei mir die info4alien.de seite gerade nicht,denke da wird gearbeitet.... wenn die wieder geht kann ich mal den § posten wo das steht. aber wie gesagt,es würde wohl nen teurer spass werden wenn du die kosten für vorsorgeuntersuchungen und geburt selbst tragen musst.
Allein eine normale geburt ohne komplikationen liegt laut krankenkasse bei ca 1800€,Kaiserschnitt bei ca.6000€ (die rechnung hatte meine schwägerin bekommen weil se privat versichert war und das krankenhaus ihn halt erstmal die rechnung geschickt hat.)
Wir hatten das (Kosten der Geburt in China) schon mal.
Die bewegen sich - abhängig von Region und Art (normal oder VIP) zwischen 2000 - 18000 Yuan.
Da die chin. Ärzte da genauso gut ausgebildet sind wie unsere, würde ich dem Thread-Starter (aus Kostengründen) zu einer Geburt in China raten.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Marco73 hat geschrieben:so, info4alien geht wieder,hier mal der ausschnitt.
Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen
Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG),
ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes
Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz
1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden.
Dieses Kann ist dann aber kein Muss, sondern liegt im Ermessen des betreffenden Beamten in der dt. Botschaft bzw. des für die Frau zuständigen dt. Konsulats.
Insofern gilt dann m.E. doch: Ohne Heirat keine Garantie auf Einreise.
Wobei Ralas Beispiel ja ein Positives ist
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
jepp, hatten wir, das sind nun aber die kosten der geburt in deutschland nicht in china,das sind die kosten,die auf einen zukommen wenn die mutter nur mit einer duldung in deutschland das baby bekommt.
Marco73 hat geschrieben:jepp, hatten wir, das sind nun aber die kosten der geburt in deutschland nicht in china,das sind die kosten,die auf einen zukommen wenn die mutter nur mit einer duldung in deutschland das baby bekommt.
Das weissHab mich da missverständlich ausgedrückt und wollte nur sagen, dass die Guburtskosten in China niedriger sind als in Deutschland (hatten wir in anderen Threads schon besprochen) und kann per SuFu nach gelesen werden.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
ingo_001 hat geschrieben:
Dieses Kann ist dann aber kein Muss, sondern liegt im Ermessen des betreffenden Beamten in der ft. Botschaft bzw. des für die Frau zuständigen dt. Konsulats.
Insofern gilt dann m.E. doch: Ohne Heirat keine Garantie auf Einreise.
Wobei Ralas Beispiel ja ein Positives ist
Es ist zwar ein "Kann", aber es wird dem Konsulat schwerfallen eine plausible Erklaerung fuer eine Ablehnung zu finden, zumal man bei dieser Art Visa anders als bei einem Touristenvisa die Möglichkeit zur Klage hat. Ablehnungsgruende waeren zBsp. Straffaelligkeit in Deutschland und solche Sachen. Wenn man sich bisher nichts zu Schulden hat kommen lassen, "kann" das Visum eigentlich nicht abgelehnt werden.
@ Ingo: Ich hatte in einem anderen thread erwaehnt, dass mein Sohn in China zur Welt gekommen ist, aber nicht dass die Kindesmutter über diese Art Visa nach Deutschland gekommen ist. Konntest du also nicht wissen.
Francis hat geschrieben:Also wenn ich das richtig gelesen habe und vernommen habe und wir würden in Hong Kong heiraten, dann ist dies innerhalb eines Tages erledigt? Mit Sicherheit mit viel Lauferei verbunden, aber nicht als würden wir z.B. in Guangzhou heiraten?