corneta hat geschrieben:Ausgewanderter hat geschrieben:Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ein, als erstes folgte eine Hausdurchsuchung.
Zwischen dem Besitz einer (illegalen?) Waffe und 11 Handyschalen dürfte ja wohl ein Unterschied bestehen. Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Corneta, warum zitierst und ignorierst Du den Vortrag von mir? Von wegen Äpfel und Birnen vergleichen.
corneta hat geschrieben:Ausgewanderter hat geschrieben:Gehen übrigens als "Aquarienzubehör" nach Europa.
Super Vorbild, und für jemanden, der hier im Forum den Anschein erwecken will, er sei ein Anwalt, ein Satz, der vollkommen inakzeptabel ist.
@ nurprobleme
Falls du auf das Angebot von Ausgewanderter eingehst, dann hoffe ich, dass "hab ich schon mal gemacht" ausreicht, um dich richtig zu beraten. Ein Blick auf die Wikipediaseite unter dem Eintrag
Rechtskonsulent dürfte dir verdeutlichen, wie es um die Qualifizierung dieses Ratgebers steht. Ich hab auch schon mal einen Kuchen gebacken, deshalb bin ich aber noch lange kein Konditor.
Ich versuche hier keinen "Eindruck" zu erwecken. Was auf meiner Visitenkarte steht, ist doch wohl an Deutlichkeit nicht zu überbieten.
Ich gebe hier Rechtsrat, wozu ich ebenso qualifiziert bin wie etwa ein Anwalt. Denn ich verfüge über ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium und habe beide Staatsexamen. Das nennt man dann "Befähigung zum Richteramt". Und solche Leute haben Stallgeruch, was sich in der einweiligen Verfügung ("RA") ausdrückt und auch in diesem Verfahren, wo ich schon im Vorfeld, also im Ermittlungsverfahren, die Sache gerade gebogen habe.
http://img15.imageshack.us/img15/8742/001mrb.jpg" target="_blank
http://img444.imageshack.us/img444/4213/002wl.jpg" target="_blank
Wenn ich auch den Kurzbrief anhänge, aus dem Grunde, damit Du siehst, daß ich es bin, denn zuvor ging der Brief mit der Einstellung an meine Zustelladresse.
Wer in DE als Rechtsanwalt tätig sein will, braucht neben der Befähigung zum Richteramt auch eine Zulassung durch die zuständige Kammer. Voraussetzung für die Zulassung ist aber wegen der bestehenden Residenzpflicht eines Anwalts, daß ich vor Ort, also in meinem Gerichtsbezirk, lebe und eine Kanzlei betreibe. Nun lebe ich aber seit fast acht Jahren in Thailand. Also fehlt eine formale Voraussetzung zur Zulassung zur Anwaltschaft. Okay?
Ich weise mich überall als Rechtskonsulent aus, um klarzustellen, kein zugelassener Anwalt zu sein. Im Endeffekt kommt es aber nicht auf die Zulassung an, sondern meine fachliche Qualifikation. Und die sollte wohl nicht zuletzt auch durch das Schreiben der Staatsanwaltschaft belegt sein. Den Zivilprozeß haben wir gewonnen und das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten wurde eingestellt. Was will er mehr?
Das mit dem "Aquarienzubehör" finde ich ziemlich moralinsauer. Wie sagte einst ein Richter am Amtsgericht Hildeheim zum Rechtsanwalt der Gegenseite, der das Verhalten meines Mandanten als "unmoralisch" bezeichnete? "Herr Rechtsanwalt: Moral ist nicht justitiabel."