Schengen-Visum Kategorie C 2
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Schengen-Visum Kategorie C 2
Nachdem ich hier nun einige Threads gelesen habe, bestätigen diese meine Erfahrungen: Die Beantragung von Schengen-Visa wird nicht sachgerecht und schon gar nicht rechtzeitig in Angriff genommen. Besonders gravierend sind die Informationsdefizite.
Ich befasse mich an dieser Stelle ausschließlich mit dem Touristen-Visum (Kategorie C 2).
Beginnen wir mit Letzterem (Informationsdefizite).
Viele machen sich überhaupt keine Gedanken sondern rennen einfach zur Botschaft, stellen ihren Antrag und sind dann sauer, wenn das Visum abgelehnt wurde, kommen schließlich zu mir um zu remonstrieren, was die Sache teurer und zeitaufwendiger macht. Von Fall zu Fall kann man noch etwas retten.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß wir Juristen neben unseren praktischen Erfahrungen auch über umfangreiche aktuelle Fachlitertur verfügen, die wir im Bedarfsfall zu Rate ziehen. Das sind keine Staubfänger sondern Werkzeuge.
Andere beginnen mit ihrer Recherche im Internet, zumeist einschlägige Foren, in denen aber in aller Regel keine Fachleute anzutreffen sind. Forum ist – begleitend – schön und gut, unbestreitbar erhält man auch den einen oder anderen guten Ratschlag, oft sind die Erfahrungen Anderer aber wegen veränderter Gesetzeslage nicht mehr aktuell. Auch sie beginnen oft zu spät.
Wer ein Touristen-Visum für die Schengen-Staaten selbst beantragen will, muß sich rechtzeitig kundig machen. Das sollte in aller Regel damit beginnen, auf der Homepage der betreffenden Botschaft nachzusehen, was diese an Unterlagen fordert. Dreh- und Angelpunkt sind bei Schengen-Visa sowohl die „Rückkehrbereitschaft“ wie die „heimatliche Verwurzelung“. Das sind Rechtsbegriffe, die es mit Leben zu erfüllen gilt. Ein Kind ist in aller Regel kein Grund davon auszugehen, daß der Antragsteller in seiner Heimat verwurzelt ist, denn ein Kind kann man dem Kindesvater oder den eigenen Eltern zur „Aufbewahrung“ hinterlassen, was auch oft geschieht. Ein Ehegatte wäre da schon etwas anderes.
Im Grunde hat die Vorbereitung des Antrags schon Monate vor Antragstellung zu beginnen. Das erkennt man daran, daß zum Beispiel die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse insbesondere der drei Vormonate nachgewiesen werden müssen. Da genügt es nicht – wie viele es machen – einfach einen hohen Betrag auf das Konto des künftigen Antragstellers zu überweisen, sondern Monat für Monat müssen Ein- und Ausgänge in hinreichender Höhe feststellbar sein. Je mehr das monatlich ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit der Rückkehrbereitschaft, weil der Antragsteller glaubhaft macht, nicht aus wirtschaftlichen Gründen nach DE zu gehen um dort dauerhaft bleiben zu wollen (z. B. durch die Eingehung einer Ehe). Grundstücke, Auto, Haus pp., all das sollte bei der Beantragung eines Schengen-Visum dokumentiert werden. Je mehr, desto größer die Aussicht auf Erfolg.
Das alles und im konkreten Einzelfall noch mehr, muß vorher bedacht und vorbereitet, dokumentiert werden, um es dem Konsulat bei Antragstellung vorzulegen, so man Aussicht auf Erfolg haben will.
Das Konsulat als deutsche Behörde ist gehalten, für die innere Sicherheit und Ordnung in der BRD zu sorgen. Wer nun meint, meine Künftige erfüllt ja mit der in Aussicht genommenen Eheschließung die Erfordernisse für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland und da macht es nichts, wenn sie mit ein Touristen-Visum einreist, der übersieht: Die innere Sicherheit der BRD setzt voraus, daß jemand behördlich geprüft wurde (Straftaten in DE begangen?), bevor er einreist. Der übersieht ferner, daß eine dauerhafte Einreise mit einem Touristen-Visum (also aus anderem Rechtsgrund) gegen die innere Ordnung verstößt. Das zu verhindern ist ureigenste Aufgabe der Konsulate rund um den Globus.
All das ist im Umgang mit dem Konsulatspersonal zu bedenken. Sicherlich gibt es dort Solche und Solche, aber alle haben sie eine Richtschnur, der sie folgen müssen. Darum gehe man mit ihnen höflich und sachlich, wo notwendig, mit Nachdruck um.
Wem das alles zu viel ist, der sollte sich professionell vertreten lassen, das erhöht die Aussicht auf Erfolg. Ist wie vor Gericht: Der Unerfahrene weiß nicht, worauf es ankommt und redet sich oft um Kopf und Kragen. Hat er eine professionelle Vertretung, weiß die, wolang der Hase rennt.
Wir verwenden z. B. Merkblätter (Deutsch, Englisch und Thai) , worin dezidiert die Vorgehensweise für Thais beschrieben wird (auf Chinesen wenn, nur bedingt übertragbar):
=============
2 Links gelöscht
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Wer – aus welchem Grunde auch immer – z. B. zur Umgehung des A-1-Zertifikats (oft sind die Goethe-Institute weit weg vom Heimatort, andere trauen sich das binnen sechs Monaten nicht zu usw.) unter Nutzung eines Touristen-Visum die Eheschließung in DE beabsichtigt, sollte vor allem eines nie getan haben: Ein Visum auf Familienzusammenführung beantragt und bereits einen Deutschkurs belegt haben. Beides findet sich im Computersystem der Schengen-Staaten wieder: Der Garantieschein für eine Ablehnung. Der sollte, solange der angehende Antragsteller noch in China lebt, die Eheschließung in DE vorbereiten, so daß wenige Tage nach Einreise bereits der notwendige Rechtsakt vor dem Standesamt vollzogen werden kann. Dann braucht man nach Ablauf des Visum nur noch einen Aufenthaltstitel beantragen.
Da es übrigens Länder gibt, in denen nur wenige Chinesen Einheimische heiraten, ist die Gefahr, daß bei ihnen Rückkehrbereitschaft und heimatliche Verwurzelung so scharf wie im deutschen Konsulat geprüft werden, eher gering, was die Erfolgschancen erhöht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man problemlos über einen anderen Schengen-Staat nach DE einreisen.
Aus diesem und weiteren Gründen ist auch sorgfältig abzuwägen, wer die Verpflichtungserklärung für den Antragsteller abgibt. Da kämen eventuell die Eltern des deutschen Heiratswilligen in Betracht, die ein entsprechendes Einladungsschreiben an das Konsulat verfassen.
Sicher gibt es auch diejenigen, die völlig problem- und vorbereitungslos ein Visum erhalten haben. Grundsätzlich kann man in diesen Fällen aber sagen, daß die Betreffenden schon von Haus aus gute Voraussetzungen mitbrachten. Problematisch sind die „Sorgenkinder“, mit denen ich hier im thailändischen Isaan tagtäglich zu tun habe. Und davon gibt es auch in China genug.
Ich befasse mich an dieser Stelle ausschließlich mit dem Touristen-Visum (Kategorie C 2).
Beginnen wir mit Letzterem (Informationsdefizite).
Viele machen sich überhaupt keine Gedanken sondern rennen einfach zur Botschaft, stellen ihren Antrag und sind dann sauer, wenn das Visum abgelehnt wurde, kommen schließlich zu mir um zu remonstrieren, was die Sache teurer und zeitaufwendiger macht. Von Fall zu Fall kann man noch etwas retten.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß wir Juristen neben unseren praktischen Erfahrungen auch über umfangreiche aktuelle Fachlitertur verfügen, die wir im Bedarfsfall zu Rate ziehen. Das sind keine Staubfänger sondern Werkzeuge.
Andere beginnen mit ihrer Recherche im Internet, zumeist einschlägige Foren, in denen aber in aller Regel keine Fachleute anzutreffen sind. Forum ist – begleitend – schön und gut, unbestreitbar erhält man auch den einen oder anderen guten Ratschlag, oft sind die Erfahrungen Anderer aber wegen veränderter Gesetzeslage nicht mehr aktuell. Auch sie beginnen oft zu spät.
Wer ein Touristen-Visum für die Schengen-Staaten selbst beantragen will, muß sich rechtzeitig kundig machen. Das sollte in aller Regel damit beginnen, auf der Homepage der betreffenden Botschaft nachzusehen, was diese an Unterlagen fordert. Dreh- und Angelpunkt sind bei Schengen-Visa sowohl die „Rückkehrbereitschaft“ wie die „heimatliche Verwurzelung“. Das sind Rechtsbegriffe, die es mit Leben zu erfüllen gilt. Ein Kind ist in aller Regel kein Grund davon auszugehen, daß der Antragsteller in seiner Heimat verwurzelt ist, denn ein Kind kann man dem Kindesvater oder den eigenen Eltern zur „Aufbewahrung“ hinterlassen, was auch oft geschieht. Ein Ehegatte wäre da schon etwas anderes.
Im Grunde hat die Vorbereitung des Antrags schon Monate vor Antragstellung zu beginnen. Das erkennt man daran, daß zum Beispiel die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse insbesondere der drei Vormonate nachgewiesen werden müssen. Da genügt es nicht – wie viele es machen – einfach einen hohen Betrag auf das Konto des künftigen Antragstellers zu überweisen, sondern Monat für Monat müssen Ein- und Ausgänge in hinreichender Höhe feststellbar sein. Je mehr das monatlich ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit der Rückkehrbereitschaft, weil der Antragsteller glaubhaft macht, nicht aus wirtschaftlichen Gründen nach DE zu gehen um dort dauerhaft bleiben zu wollen (z. B. durch die Eingehung einer Ehe). Grundstücke, Auto, Haus pp., all das sollte bei der Beantragung eines Schengen-Visum dokumentiert werden. Je mehr, desto größer die Aussicht auf Erfolg.
Das alles und im konkreten Einzelfall noch mehr, muß vorher bedacht und vorbereitet, dokumentiert werden, um es dem Konsulat bei Antragstellung vorzulegen, so man Aussicht auf Erfolg haben will.
Das Konsulat als deutsche Behörde ist gehalten, für die innere Sicherheit und Ordnung in der BRD zu sorgen. Wer nun meint, meine Künftige erfüllt ja mit der in Aussicht genommenen Eheschließung die Erfordernisse für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland und da macht es nichts, wenn sie mit ein Touristen-Visum einreist, der übersieht: Die innere Sicherheit der BRD setzt voraus, daß jemand behördlich geprüft wurde (Straftaten in DE begangen?), bevor er einreist. Der übersieht ferner, daß eine dauerhafte Einreise mit einem Touristen-Visum (also aus anderem Rechtsgrund) gegen die innere Ordnung verstößt. Das zu verhindern ist ureigenste Aufgabe der Konsulate rund um den Globus.
All das ist im Umgang mit dem Konsulatspersonal zu bedenken. Sicherlich gibt es dort Solche und Solche, aber alle haben sie eine Richtschnur, der sie folgen müssen. Darum gehe man mit ihnen höflich und sachlich, wo notwendig, mit Nachdruck um.
Wem das alles zu viel ist, der sollte sich professionell vertreten lassen, das erhöht die Aussicht auf Erfolg. Ist wie vor Gericht: Der Unerfahrene weiß nicht, worauf es ankommt und redet sich oft um Kopf und Kragen. Hat er eine professionelle Vertretung, weiß die, wolang der Hase rennt.
Wir verwenden z. B. Merkblätter (Deutsch, Englisch und Thai) , worin dezidiert die Vorgehensweise für Thais beschrieben wird (auf Chinesen wenn, nur bedingt übertragbar):
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Da es übrigens Länder gibt, in denen nur wenige Chinesen Einheimische heiraten, ist die Gefahr, daß bei ihnen Rückkehrbereitschaft und heimatliche Verwurzelung so scharf wie im deutschen Konsulat geprüft werden, eher gering, was die Erfolgschancen erhöht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man problemlos über einen anderen Schengen-Staat nach DE einreisen.
Aus diesem und weiteren Gründen ist auch sorgfältig abzuwägen, wer die Verpflichtungserklärung für den Antragsteller abgibt. Da kämen eventuell die Eltern des deutschen Heiratswilligen in Betracht, die ein entsprechendes Einladungsschreiben an das Konsulat verfassen.
Sicher gibt es auch diejenigen, die völlig problem- und vorbereitungslos ein Visum erhalten haben. Grundsätzlich kann man in diesen Fällen aber sagen, daß die Betreffenden schon von Haus aus gute Voraussetzungen mitbrachten. Problematisch sind die „Sorgenkinder“, mit denen ich hier im thailändischen Isaan tagtäglich zu tun habe. Und davon gibt es auch in China genug.
Albert Einstein: „Zurück nach Deutschland? Niemals!“
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Re: Schengen-Visum Kategorie C 2
Mal runter mit den Hosen: Wer von Euch hat in DE eine Frau (oder auch Mann) geheiratet, die mit einem Touristen-Visum eingereist ist?
Ich oute mich als Erster. Meine Frau besuchte 1992 eine Freundin mit einem dreimonatigen TV. Im Mai, da hatte sie noch eine Woche, lernten wir uns kennen. Ich leitete alle notwendigen Schritte ein, damit sie länger bleiben kann (war zugleich mein erster einschlägiger Fall). Im Februar 1993 heirateten wir. Erstmals wieder ausgereist ist sie im Oktober 1993 mit einer dreijährigen Aufenthaltserlaubnis im Paß (damals das Maximum, habe viel ihrer Landsleute erlebt, die nur ein Jahr bekamen).
Also, bin ganz Ohr (Auge)!
Ich oute mich als Erster. Meine Frau besuchte 1992 eine Freundin mit einem dreimonatigen TV. Im Mai, da hatte sie noch eine Woche, lernten wir uns kennen. Ich leitete alle notwendigen Schritte ein, damit sie länger bleiben kann (war zugleich mein erster einschlägiger Fall). Im Februar 1993 heirateten wir. Erstmals wieder ausgereist ist sie im Oktober 1993 mit einer dreijährigen Aufenthaltserlaubnis im Paß (damals das Maximum, habe viel ihrer Landsleute erlebt, die nur ein Jahr bekamen).
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Albert Einstein: „Zurück nach Deutschland? Niemals!“
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Re: Schengen-Visum Kategorie C 2
Wenn jemand ein Visum beantragen möchte, interessiert ihn das herzlich wenig ob du als Jurist Fachliteratur in deiner Bude stehen hast.wenn das Visum abgelehnt wurde, kommen schließlich zu mir um zu remonstrieren, was die Sache teurer und zeitaufwendiger macht. Von Fall zu Fall kann man noch etwas retten.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß wir Juristen neben unseren praktischen Erfahrungen auch über umfangreiche aktuelle Fachlitertur verfügen, die wir im Bedarfsfall zu Rate ziehen. Das sind keine Staubfänger sondern Werkzeuge.
Wir verwenden z. B. Merkblätter (Deutsch, Englisch und Thai) ....
Wem das alles zu viel ist, der sollte sich professionell vertreten lassen, das erhöht die Aussicht auf Erfolg. Ist wie vor Gericht: Der Unerfahrene weiß nicht, worauf es ankommt und redet sich oft um Kopf und Kragen. Hat er eine professionelle Vertretung, weiß die, wolang der Hase rennt.
Kannst du das Forum nicht benutzen und anderen helfen ohne dauernd unterschwellig deine Selbstwerbung zu unterbreiten? Aber nein, das kannst du nicht. Darum geht es dir hier und ist ebenfalls der einzige Zweck deiner Teilnahme in diesem Forum.
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Re: Schengen-Visum Kategorie C 2
Da irrst Du aber gewaltig, von wegen Selbstbeweihräucherung!
Hast Du den Anfang meines Beitrags gelesen und behalten? Es geht um Informationsdefizite, die immer wieder auffallen. Und dann kommt der "kluge" Rat, mal im Internet zu recherchieren. Nein, wie übrigens in allen einschlägigen Bereichen gibt es dafür Fachliteratur. Allein darum nebst einschlägigen Erfahrungen geht es.
Wer im Zweifel nachliest, der postet dann auch keine fremden Visa mit vollerkennbarem Bild und Namen, vor allem weiß er den Unterschied zwischen Visa der Kategorie C und D.
Hast Du den Anfang meines Beitrags gelesen und behalten? Es geht um Informationsdefizite, die immer wieder auffallen. Und dann kommt der "kluge" Rat, mal im Internet zu recherchieren. Nein, wie übrigens in allen einschlägigen Bereichen gibt es dafür Fachliteratur. Allein darum nebst einschlägigen Erfahrungen geht es.
Wer im Zweifel nachliest, der postet dann auch keine fremden Visa mit vollerkennbarem Bild und Namen, vor allem weiß er den Unterschied zwischen Visa der Kategorie C und D.
Albert Einstein: „Zurück nach Deutschland? Niemals!“
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Re: Schengen-Visum Kategorie C 2
Erzähl das wen du willst. Informationsdefizite können durch Sachgerechte FAQ`s wie sie überall in Foren vorkommen , beglichen werden.Ausgewanderter hat geschrieben:Da irrst Du aber gewaltig, von wegen Selbstbeweihräucherung!
Das geht ohne Werbung und selbstpositonierung.
Dein ganzer Thread ist absolut hinterfotzig.
Ich frag mich echt wie alle hier im Forum das blos ohne Herrn G. hinbekommen haben, mich eingeschlossen.dann kommt der "kluge" Rat, mal im Internet zu recherchieren.
Spare dir deine Ablenkungen. Ich habe die richtigen Informationen geliefert. Rest wurde bereits per PM geklärt. Worauf du rumreitest ist jedem, außer dir, absolut > wayne <Wer im Zweifel nachliest, der postet dann auch keine fremden Visa mit vollerkennbarem Bild und Namen, vor allem weiß er den Unterschied zwischen Visa der Kategorie C und D.![]()
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Re: Schengen-Visum Kategorie C 2
Bleib mal lieber Deinem Thema chinesische Frauen treu. Aber selbst da dürfte sich Deine Kompetenz schnell erschöpfen. Statt Dich der jungen Dame auf dem Bild zu widmen, postest Du lieber hier in bester Oberlehrermanier herum, was schon mit Deinem Alter nicht korreliert. Du brauchst noch jede Menge Lebenserfahrung! Übrigens sagt schon das Bild in vielerlei Hinsicht einiges aus.Andy_yi hat geschrieben:Erzähl das wen du willst. Informationsdefizite können durch Sachgerechte FAQ`s wie sie überall in Foren vorkommen , beglichen werden.Ausgewanderter hat geschrieben:Da irrst Du aber gewaltig, von wegen Selbstbeweihräucherung!
Das geht ohne Werbung und selbstpositonierung.
Dein ganzer Thread ist absolut hinterfotzig.
Ich frag mich echt wie alle hier im Forum das blos ohne Herrn G. hinbekommen haben, mich eingeschlossen.dann kommt der "kluge" Rat, mal im Internet zu recherchieren.
Spare dir deine Ablenkungen. Ich habe die richtigen Informationen geliefert. Rest wurde bereits per PM geklärt. Worauf du rumreitest ist jedem, außer dir, absolut > wayne <Wer im Zweifel nachliest, der postet dann auch keine fremden Visa mit vollerkennbarem Bild und Namen, vor allem weiß er den Unterschied zwischen Visa der Kategorie C und D.![]()
Wie "gut" Du informiert bist und wie wenig schlichtes Hinsehen bei Dir angesagt ist, beweist schon die Frage, wie Du ohne mich im Forum ausgekommen bist. Ich war vor Dir im Forum, also war da Deinerseits kein Auskommen ohne micht. Interessant ist überdies, wieviele Beiträge Du hier abgelassen hast und wieviele ich. Manoman.
Albert Einstein: „Zurück nach Deutschland? Niemals!“
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Re: Schengen-Visum Kategorie C 2
Wie schnell man dich aus der Fassung bringen kann ist wirklich interessant, wenn dir die Argumente ausgehen und du dich ertappt fühlst....Ausgewanderter hat geschrieben: Bleib mal lieber Deinem Thema chinesische Frauen treu. Aber selbst da dürfte sich Deine Kompetenz schnell erschöpfen. Statt Dich der jungen Dame auf dem Bild zu widmen, postest Du lieber hier in bester Oberlehrermanier herum, was schon mit Deinem Alter nicht korreliert. Du brauchst noch jede Menge Lebenserfahrung! Übrigens sagt schon das Bild in vielerlei Hinsicht einiges aus.
Ich bin hier schon seit 2004 ( damals Nick andy, hab ich wegen Pause löschen lassen )registriert, bin nach Grufti das längste aktive Mitglied im Forum und habe hier mind. 12x soviele Beiträge geschrieben wie duWie "gut" Du informiert bist und wie wenig schlichtes Hinsehen bei Dir angesagt ist, beweist schon die Frage, wie Du ohne mich im Forum ausgekommen bist. Ich war vor Dir im Forum,
Re: Schengen-Visum Kategorie C 2
Mal ehrlich Herr Gattermann, ähhm Uwe...
glaubst du daran, dass sich irgendein Forumneuling, der auf der Suche nach schneller Hilfe ist, sich deine endlos langen Beiträge durchliest?
Gefühlte 85-90% erstellen lieber einen neuen Thread, um direkt zu fragen, anstatt sich durch ältere Threads etwas zu belesen.
Mein Tipp: Spar dir doch endlich mal diesen Zeitaufwand und fass dich kkk. (Du bist immer sehr ausschweifend)
glaubst du daran, dass sich irgendein Forumneuling, der auf der Suche nach schneller Hilfe ist, sich deine endlos langen Beiträge durchliest?
Gefühlte 85-90% erstellen lieber einen neuen Thread, um direkt zu fragen, anstatt sich durch ältere Threads etwas zu belesen.
Mein Tipp: Spar dir doch endlich mal diesen Zeitaufwand und fass dich kkk. (Du bist immer sehr ausschweifend)
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Re: Schengen-Visum Kategorie C 2
Ach? Wem gehen denn - nicht nur hier - die Argumente aus? Ich habe welche gebracht, derweil Du Dir in der Rolle gefallen willst, mich aus der Fassung gebracht zu haben.
Was ist mit der Unterscheidung von Kategorie C und D? Was ist mit fremdem Bild und fremden Daten eingestelltem Bild? Mit Mediengesetz usw.?
Was ist mit der Unterscheidung von Kategorie C und D? Was ist mit fremdem Bild und fremden Daten eingestelltem Bild? Mit Mediengesetz usw.?
Albert Einstein: „Zurück nach Deutschland? Niemals!“
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Re: Schengen-Visum Kategorie C 2
Ich halte mich an die "Aktenlage". Und im Übrigen sagt die Quantität nichts über die Qualität.Andy_yi hat geschrieben:Wie schnell man dich aus der Fassung bringen kann ist wirklich interessant, wenn dir die Argumente ausgehen und du dich ertappt fühlst....Ausgewanderter hat geschrieben: Bleib mal lieber Deinem Thema chinesische Frauen treu. Aber selbst da dürfte sich Deine Kompetenz schnell erschöpfen. Statt Dich der jungen Dame auf dem Bild zu widmen, postest Du lieber hier in bester Oberlehrermanier herum, was schon mit Deinem Alter nicht korreliert. Du brauchst noch jede Menge Lebenserfahrung! Übrigens sagt schon das Bild in vielerlei Hinsicht einiges aus.
Ich bin hier schon seit 2004 ( damals Nick andy, hab ich wegen Pause löschen lassen )registriert, bin nach Grufti das längste aktive Mitglied im Forum und habe hier mind. 12x soviele Beiträge geschrieben wie duWie "gut" Du informiert bist und wie wenig schlichtes Hinsehen bei Dir angesagt ist, beweist schon die Frage, wie Du ohne mich im Forum ausgekommen bist. Ich war vor Dir im Forum,
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Re: Schengen-Visum Kategorie C 2
Über mein Bild herzuziehen und meinen mich als Person einschätzen zu können, das ist natürlich Qualität.Ausgewanderter hat geschrieben: Ich halte mich an die "Aktenlage". Und im Übrigen sagt die Quantität nichts über die Qualität.
Klar sagt sagt meine Teilnahme nichts über die Qualität meiner Beiträge aus, darauf wollte ich auch nicht hinnaus. Hab es nur klar gestellt das wir derlei Probleme auch ohne dich in der Vergangenheit bewältigt haben.
Meine Beiträge verfolgen übrigens keinen kommerziellen Hintergrund, deshalb gehe ich OT wann es mir passt . Ich habe da keine Existenzängste.
schnarch... jetzt hat er die Rassel gefunden.Ausgewanderter hat geschrieben: Was ist mit der Unterscheidung von Kategorie C und D? Was ist mit fremdem Bild und fremden Daten eingestelltem Bild? Mit Mediengesetz usw.?
-
88--Guiyang--88
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- Registriert: 16.08.2010, 12:56
Re: Schengen-Visum Kategorie C 2
Viel Geschreibsel und Eigenwerbung fuer einfache Fakten die schon mindestens 50x hier im Forum genannt wurden (wobei du auch noch wichtiges ganz unter den Tisch fallen laesst) :
1. Rueckkerhbereitschaft nachweisen - Geld, Haus, Auto, Arbeit (ueber mind. 3 Monate)
2. Einladung
3. Verpflichtungserklaerung
4. Krankenversicherung
5. Flugtickets bzw. -Buchung
6. beim Interview nicht luegen aber auch nicht alles sagen
Und das ganze kann ich auch ganz ohne Hinweis auf meinen Beruf geben.
1. Rueckkerhbereitschaft nachweisen - Geld, Haus, Auto, Arbeit (ueber mind. 3 Monate)
2. Einladung
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6. beim Interview nicht luegen aber auch nicht alles sagen
Und das ganze kann ich auch ganz ohne Hinweis auf meinen Beruf geben.
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Re: Schengen-Visum Kategorie C 2
So einfach ist das? Boah! Und die vier Punkte reichen für die Rückkehrbereitschaft? Dafür werden aber verdammt viele Visa abgelehnt.88--Guiyang--88 hat geschrieben:Viel Geschreibsel und Eigenwerbung fuer einfache Fakten die schon mindestens 50x hier im Forum genannt wurden (wobei du auch noch wichtiges ganz unter den Tisch fallen laesst) :
1. Rueckkerhbereitschaft nachweisen - Geld, Haus, Auto, Arbeit (ueber mind. 3 Monate)
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Re: Schengen-Visum Kategorie C 2
Du hast nicht sonderlich viel Erfahrung mit Visaanträgen in China oder ?Ausgewanderter hat geschrieben: So einfach ist das? Boah! Und die vier Punkte reichen für die Rückkehrbereitschaft? Dafür werden aber verdammt viele Visa abgelehnt.
Re: Schengen-Visum Kategorie C 2
Ein normaler Mensch schafft es i.d.R. selbstständig weiter zu denken.Ausgewanderter hat geschrieben:So einfach ist das? Boah! Und die vier Punkte reichen für die Rückkehrbereitschaft? Dafür werden aber verdammt viele Visa abgelehnt.88--Guiyang--88 hat geschrieben:Viel Geschreibsel und Eigenwerbung fuer einfache Fakten die schon mindestens 50x hier im Forum genannt wurden (wobei du auch noch wichtiges ganz unter den Tisch fallen laesst) :
1. Rueckkerhbereitschaft nachweisen - Geld, Haus, Auto, Arbeit (ueber mind. 3 Monate)
Einem Rechtsverdreher bleibt leider nur der Weg sich akribisch an das niedergeschrieben zu halten und bleibt somit unbehelligt, richtig?
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