Freundin zu Besuch nach D ->3 Hürden:machbar, ja oder nein?

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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monsieurr
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Freundin zu Besuch nach D ->3 Hürden:machbar, ja oder nein?

Beitrag von monsieurr »

Hallo Forum,

im Dezember möchte meine Chinesische Freundin - seit 9 Monaten zusammen, ich hab 6 Monate in Hong Kong gelebt, sie arbeitet in der Guangdong-Provinz, gebürtig ist sie aus Harbin - zu Besuch (01.12.-28.12.) nach Deutschland kommen.

Dank des sehr informativen Threads hier sind die in Deutschland notwendigen Schritte soweit erledigt und die Unterlagen gehen alsbald auf dem Postweg nach China. Da ich selbst noch Student bin, musste die Verpflichtunserklärung mein Vater übernehmen.

Woran es allerdings scheitern könnte ist das Thema der Rückkehrbereitschaft. Hier sind meiner Meinung nach in unserem Fall 3 Hürden

1. Ihre Arbeit
Seit 2,5 Jahren arbeitet sie in einer sehr großen dänischen Firma im Accounting.
Leider stellt Ihr der Arbeitgeber nicht die entsprechende Bestätigung aus und ein Firmensiegel gibt es ebenfalls nicht. Die deutsche Botschaft teilte auf Anfrage mit, dass sie dann die Gehaltsbescheinigungen benötige.
2 Fragen daher von mir: wie viele Gehaltsbescheinigungen? Wir meinen, ca. 12 sollten reichen, plus den Arbeitsvertrag. Reicht das? Da sie allerdings bald eh kündigen möchte und ab Januar einen anderen Job annehmen wird, fragen wir uns, ob sie der Firma sagen soll, dass sie im Dezember in Deutschland ist...

2. Finanzierung
Einkommen bei ca. 3.500 RMB (trotz abgeschlossenem Studium), kein Wohneigentum, kein Auto etc.
Sie kann und wird die Kontoauszüge der letzten 12 Monate plus Kreditkartenabbuchungen dieser Zeit einreichen. Reicht das, in Verbindung mit der Verpflichtunserklärung meines Vaters, in der die Felder "Nachgewiesen" und "Glaubhaft gemacht" beide angekreuzt sind?

3. Weitere Unterlagen, vor allem Einladungsschreiben
Da die Verpflichtunserklärung von meinem Vater stammt, ist das Einladungsschreiben meiner Meinung nach relativ wichtig um zu zeigen, dass sie meine Freundin ist.
Natürlich erwähnen wir den Grund ihres Besuches (Weihnachtsmärkte, Weihnachtsfest, Reisen nach Berlin, Dresden und München) und dass sie hier nicht arbeiten oder einen Sprachkurs belegen wird und es sich nur um einen touristischen Besuch handelt.
Wir erwähnen unser Kennenlernen, belegen meine Besuche in China sowie unserer Treffen mit meinen Eltern und weiteren Freunden in China bzw. Thailand und Macau anhand von Fotos.
Ebenso erwähnen wir, dass ich ab September 2010 mein Master-Studium in Hong Kong (leider kein Belege, lediglich das Zeugnis für das Auslandssemester kann ich einreichen) machen werde und zeigen Flugbuchungen (gleiche Maschine die sie für den Rückflug nehmen wird; wir werden mit ihr Silvester in Hong Kong feiern) von meinem Vater und mir und bedanken uns schließlich noch in dem Schreiben, dass der Attaché des Generalkonsulates mir im Mai nach einem Diebstahl meines Reisepasses schnell und sehr gut geholfen hat.

Reicht das alles um Ihre Rückkehrbereitschaft klar und deutlich anzuzeigen? Ich meine, ich werde nach meinem Bachelorstudium in Hong Kong weiterstudieren und danach in China/Hong Kong arbeiten. Für meine Freundin besteht also kein Grund in Deutschland zu bleiben.

Aber kann man das der Botschaft auch glaubhaft nachweisen? Welche Hürden seht Ihr, wo kann man noch nachbessern? Wie hoch schätzt ihr die Chance auf das Visum?


Vielen Dank im Vorraus
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Rala
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Re: Freundin zu Besuch nach D ->3 Hürden:machbar, ja oder nein?

Beitrag von Rala »

Hallo.

Nach meinen Erfahrungen mit dem Konsulat in Guangzhou duerfte es in eurem Fall wohl keine Probleme geben, allerdings ist das Ganze immer eine Entscheidung des zust. Sachbearbeiters.
Ich hatte fuer meine damalige Freundin/jetzige Frau dort zweimal ein Besuchsvisum fuer die kompletten 3 Monate erhalten. Obwohl sie damals keine feste Arbeitsstelle und somit auch kein eigenes Einkommen hatte. Wir waren immer offen und ehrlich und haben damit nur positive Erfahrungen gesammelt.

Ich wuensche Euch viel Glueck.
Gruß
Rala
monsieurr
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Re: Freundin zu Besuch nach D ->3 Hürden:machbar, ja oder nein?

Beitrag von monsieurr »

Leider muss ich diesen, doch etwas alten Thread hochholen...

Zunächst möchte ich Euch über die Ereignisse der letzten Monate berichten.

1. Meine bessere Hälfte hat ihr Visum bekommen und es war eine wunderschöne Zeit mit ihr und meiner Familie -> Weihnachtsmärkte, Ausflüge...Wunderbar, für alle.
2. Vor ihrem Abflug nach Deutschland hat Sie das Angebot ihrer Firma angenommen zu kündigen, da sie 2 Monate später aufgrund der Wirtschaftskrise sowieso gekündigt worden wäre.
Seit ihrer Rückkehr lebt sie also wieder bei den Eltern in Harbin, belegt sie fleißig Deutschkurse (aktuell ca. A2/B1-Niveau) und möchte bald in Deutschland studieren.
3. Die APS-Prüfung hat sie nun nicht bestanden. Meiner Meinung nach auch kein Wunder, denn ihr Studienfach (Informatik) ist etwas ganz anderes als der Themenbereich wo sie seit ihrem Abschluss drin arbeitet (Accounting)...Dennoch muss sie natürlich für das APS-Zertifikat die Informatik-Sachen können, damit Sie in Deutschland Betriebswirtschaftslehre studieren darf...wo da der Sinn hinter ist, verstehe ich nicht, ist aber auch egal.

Meine Fragen:
Was können wir tun, dass Sie in den kommenden Monaten nach Deutschland kommen kann und Sie das Land besser kennenlernt?

Wir denken an einen 11-Wochen-Sprachkurs, beginnend Mitte August.

Notwendiges Unterlagen (Verpflichtungserklärung erneut über meine Eltern) sind ja hinreichend bekannt, diesmal kommt halt noch der gebuchte Sprachkurs hinzu.

Thema Rückkehrbereitschaft:

Ist absolut gegeben, schließlich muss( :!: ) sie ja den zweiten Anlauf für das APS-Zertifikat unternehmen, dies geht aber erst in drei Monaten. Nur :arrow: reicht das :?:

Oder ist es besser, dass ich im Anschluss dieser Wochen noch mit nach China gehe um dort, z.B. ein kleines Praktikum zu absolvieren. Meine Idee ist, bei der zuständigen Sachbearbeiterin folgenden Denkprozess anzustoßen:"Wenn er nicht in Deutschland ist, was soll Sie dann in Deutschland? Also kommt sie zurück. Rückkehrbereitschaft ist gegeben".

Wie seht ihr die Chancen? Welche Alternativen gibt es?

Vielen lieben Dank!
Moodlez
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Re: Freundin zu Besuch nach D ->3 Hürden:machbar, ja oder nein?

Beitrag von Moodlez »

monsieurr hat geschrieben: Ist absolut gegeben, schließlich muss( :!: ) sie ja den zweiten Anlauf für das APS-Zertifikat unternehmen, dies geht aber erst in drei Monaten. Nur :arrow: reicht das :?:
In euren Augen muss sie das, ob die Botschaft das auch so sieht? Fraglich. Denn die nicht bestandende Prüfung und die Kündigung spricht nicht für die Erteilung eines Sprachvisums.

Die Botschaft prüft erst, welche Gründe es erforderlich machen ein Sprachvisum zu bekommen( denn nur Deutsch lernen zu wollen reicht da nicht. )

Berufliche Perspektive in hinblick auf Deutschland zu studieren wäre bei euch zutreffend, nur hat die liebste die ASP Prüfung nicht bestanden und somit liegen keine ersichtlichen Gründe vor. Denn von der Thematikl in Deutschland zu studieren ist sie ja erstmal weit entfernt.

Ich möchte euch nicht davon abhalten es zu versuchen. Ich denke allerdings das die bestandende ASP Prüfung für die Erteilung eines Visums von Vorteil wäre.

Und mal ganz vom Visum abgesehen:

Deine Liebste sollte Ihr Augenmerk auf die ASP Prüfung lenken und dafür viel lernen. Ob ein Aufenthalt in Deutschland, wo Sie Ihre Gesamte Zeit im Sprachkurs verbringt und die restliche Zeit mit dir, so förderlich für das bestehen der ASP Prüfung ist denke ich weniger :wink: ! Denn für die Prüfung wird sie wahrscheinlich wenig Zeit zum lernen haben, und dann wieder durch die Prüfung fallen.
monsieurr
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Re: Freundin zu Besuch nach D ->3 Hürden:machbar, ja oder nein?

Beitrag von monsieurr »

Moodlez hat geschrieben:
monsieurr hat geschrieben: Ist absolut gegeben, schließlich muss( :!: ) sie ja den zweiten Anlauf für das APS-Zertifikat unternehmen, dies geht aber erst in drei Monaten. Nur :arrow: reicht das :?:
In euren Augen muss sie das, ob die Botschaft das auch so sieht? Fraglich. Denn die nicht bestandende Prüfung und die Kündigung spricht nicht für die Erteilung eines Sprachvisums.
Die Botschaft prüft erst, welche Gründe es erforderlich machen ein Sprachvisum zu bekommen( denn nur Deutsch lernen zu wollen reicht da nicht. )
Ganz vergessen zu erwähnen: Soll ein Schengen-Visum (ca. 80 Tage) sein, kein Sprachvisum.
Und weitere Gründe: Mehrere Besuche von Tagen der offenen Tür bei Universitäten. Das kann man doch sicher im Einladungsschreiben erwähnen, oder?
Moodlez hat geschrieben: Und mal ganz vom Visum abgesehen:

Deine Liebste sollte Ihr Augenmerk auf die ASP Prüfung lenken und dafür viel lernen. Ob ein Aufenthalt in Deutschland, wo Sie Ihre Gesamte Zeit im Sprachkurs verbringt und die restliche Zeit mit dir, so förderlich für das bestehen der ASP Prüfung ist denke ich weniger :wink: ! Denn für die Prüfung wird sie wahrscheinlich wenig Zeit zum lernen haben, und dann wieder durch die Prüfung fallen.
Das Wort APS steht bei ihr nun erstmal bis Anfang des kommenden Jahres auf dem Index. Von Anfang November bis zur Prüfung im neuen Jahr wird sie dann unserer Meinung nach noch genug Zeit haben.

Wobei, sollte man die nicht bestandene APS-Prüfung eigentlich erwähnen?
Oder kann das seitens der Botschaft geprüft werden?
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ingo_001
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Re: Freundin zu Besuch nach D ->3 Hürden:machbar, ja oder nein?

Beitrag von ingo_001 »

monsieurr hat geschrieben:Ganz vergessen zu erwähnen: Soll ein Schengen-Visum (ca. 80 Tage) sein, kein Sprachvisum.
Schengen-Visum (ugs.: Touristen-Visum)
monsieurr hat geschrieben:Und weitere Gründe: Mehrere Besuche von Tagen der offenen Tür bei Universitäten. Das kann man doch sicher im Einladungsschreiben erwähnen, oder?
Da sie ja beabsichtigt einen Sprachkurs zu absolvieren, sollte m-E. abgeklärt werden, ob sie nicht ein "Sprach"-Visum erhalten kann.
Um das zu erreichen, sollte sie sich eine Uni aussuchen und versuchen von dieser zu einem Sprachkurs eingeladen zu werden.
Das würde für das dt. Konsulat allemal schlüssiger klingen, als ein Touristen-Visum (was ja Raum für Spekulationen in alle Richtungen zulaäst).
monsieurr hat geschrieben:Wobei, sollte man die nicht bestandene APS-Prüfung eigentlich erwähnen?
Oder kann das seitens der Botschaft geprüft werden?
Wenn die verhauene APS-Prüfung nicht erwähnt wird, sehe ich keinen Grund, weshalb das vom dt. Konsulat nachgeprüft werden sollte.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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