Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?

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Freddy
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Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?

Beitrag von Freddy »

Liebe Forenteilnehmer.
ich bin geschieden und zahle an meine EX Unterhalt. Nun habe ich einen tollen Job in China angeboten bekommen. Da ich für meine geschiedene Frau Unterhalt bezahle will ich gern wissen, ob das Gehalt, das ich in China bekomme, in Deutschland bekannt wird. Ich werde in China, bei einer chinesischen Gesellschaft angestellt, nicht aus Deutschland abgesandt.
Zu Verständnis: Ich bin schon seit Jahren geschieden und werde auch den Unterhalt weiter bezahlen (auch wenn ich betrogen wurde). Ich will aber nicht noch zusätzlich, vom neuen Einkommen Gelder abführen müssen
Werden eventuell deutsche Behörden ( Finanzamt, Arbeitsamt o.a.) darüber informiert, dass ich in China ein Gehalt bekomme.

Mir ist die Antwort sehr wichtig. Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Torte
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Re: Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?

Beitrag von Torte »

Wenn du jemals steuern in Deutschland bezahlt hast bist du zumindest beim Finanzamt bekannt. D.h. allerdings nicht, dass jemand damit direkt dein Gehalt kennt. Trotzdem musst du zumindest nachweisen, dass du Steuern in China zahlst und wieviel oder du machst dich strafbar.

Wie dass jetzt schlussendlich mit der Unterhaltzahlung zusammenhaengt weiss ich nicht.
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OlafSt
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Re: Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?

Beitrag von OlafSt »

Irgendwie fällt mir das Stichwort "Doppelbesteuerungsabkommen" dazu ein. Täuscht aber nicht darüber hinweg, das der TE hier Tips zur Steuerhinterziehung haben will.
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incues
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Re: Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?

Beitrag von incues »

OlafSt hat geschrieben:Irgendwie fällt mir das Stichwort "Doppelbesteuerungsabkommen" dazu ein.
Ich glaube das Doppelbesteuerungsabkommen gilt nur für jene Staaten, die auch an dem bzw. mit Deutschland ein solches Abkommen eingegangen sind. Aber auch ohne Abkommen, kann ein deutscher Staatsbürger sich immer auf das Grundgesetz berufen, denn das sieht eine solche Zumutung nicht vor. Aber wenn er in China arbeitet und dennoch einen Wohnsitz in Deutschland beibehält, wird er um etwaigen Zahlungen und Steuererklärungen nicht herum kommen.
Dann hat er zwar den Vorteil nicht noch zusätzlich utopische Steuerleistungen in Deutschland abführen zu müssen, muss aber dennoch seine Finanzielle Sachlage offen darlegen.
Wenn er sich nun folglich in Deutschland abmeldet, dann sollte es keine Probleme mit Doppelbesteuerung haben. Das wird dann erst wieder ein Thema, wenn er nach Deutschland zurückkehrt. Ich denke, er müsste dann Rückwirkend seine abgeführten Steuern in China darlegen. Bin mir aber imho nicht 100% sicher, weil es bei mir mit dem Thema Arbeiten im Ausland auch schon ein wenig her ist.
OlafSt hat geschrieben:Täuscht aber nicht darüber hinweg, das der TE hier Tips zur Steuerhinterziehung haben will.
Ich glaube eher, dass sein Fokus darauf liegt, nicht noch mehr an seine Frau abdrücken zu müssen, wenn bekannt wird das eher nun Großverdiener ist - nicht explizit auf der Steuerhinterziehung :-P
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de guo xiong
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Re: Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?

Beitrag von de guo xiong »

incues hat geschrieben:
OlafSt hat geschrieben:Irgendwie fällt mir das Stichwort "Doppelbesteuerungsabkommen" dazu ein.
Ich glaube das Doppelbesteuerungsabkommen gilt nur für jene Staaten, die auch an dem bzw. mit Deutschland ein solches Abkommen eingegangen sind.
und zu selbigen gehört China ;) - hatte es mal irgendwo im Forum gepostet#

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báitù
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Re: Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?

Beitrag von báitù »

Eine Besonderheit gibt es bei besonders hohen Einkünften. Man kann davon ausgehen, dass monatliche (Netto-) Einkünfte über 5.100,- Euro nicht vollständig für den laufenden Unterhalt ausgegeben werden, sondern dass ein Teil davon der Vermögensanlage dient. Der über 5.100,- Euro hinausgehende Teil wird darum regelmäßig nicht mitgerechnet. Derjenige Ehegatte, der trotzdem eine Anrechnung dieses Teils haben möchte, muss beweisen, dass während der Ehe auch der darüber hinausgehende Betrag für Unterhaltszwecke ausgegeben wurde (OLG Köln FamRZ 2002,326)
(http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/DT7.htm" target="_blank)

Weiß nicht, ob du zu den Glücklichen gehören wirst, die über 5.100 netto haben (seufz!), aber vielleicht hilft's im Hinblick auf die zukünftige Mehr-Kohle weiter... 8)
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Re: Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?

Beitrag von Freddy »

Ich sehe das nicht als Steuerhinterziehung. Warum auch. Die Steuern führe ich doch ab in China. Wenn ich das richtig verstanden habe sind das 45 Prozent sogar. Selbst wenn ich in Deutschland noch ein Einkommen/Rente/Arbeitslosengeld oder was auch immer bekäme sind die Gelder in China doch ordentlich abgerechnet. Meine Ex- Frau sollte allerdings nicht, durch eine Anfrage bei deutschen Behörden herausbekommen, dass ich ein weiteres Einkommen habe.
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arrow
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Re: Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?

Beitrag von arrow »

Freddy hat geschrieben: Meine Ex- Frau sollte allerdings nicht, durch eine Anfrage bei deutschen Behörden herausbekommen, dass ich ein weiteres Einkommen habe.
???
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null.... und das nennen sie ihren Standpunkt.
romeo
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Re: Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?

Beitrag von romeo »

Soweit ich noch weiß, gibt es ein Abkommen mit China, daß eine Doppelbesteuerung verhindert. Ab einer bestimmten Mindestaufenthaltszeit in China (ich glaube >180 Tage/Jahr) ist man verpflichtet, seine weltweiten Einnahmen in Ch. zu versteuern. Jedenfalls war diese Regelung vor ein paar Jahren noch gültig.
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incues
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Re: Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?

Beitrag von incues »

Freddy hat geschrieben:Selbst wenn ich in Deutschland noch ein Einkommen/Rente/Arbeitslosengeld oder was auch immer bekäme sind die Gelder in China doch ordentlich abgerechnet.
In dem Fall sieht es schon wieder anders aus, und ich wäre mir an deiner Stelle nicht zu sicher.
Wenn du seitens des deutschen Staates noch irgendwelche einnahmen hast, dann bist du hier auch steuerpflichtig, was wiedrum heißt, dass du dein Gehalt in China mit angeben musst. Du bist keines Falls in Deutschland Steuerbefreit, sondern kannst es dann in deiner Steuererklärung veranlagen, um so Geld, das durch die Doppelbesteuerung angefallen ist, zurück zu erlangen.
Anders ist es, wenn du absolut keine Bezüge in Deutschland hast.
Aber wie du sagst, wirst du "ein weiteres Einkommen" haben. Verschweigst du das, während du in Deutschland ein Gehalt etc. beziehst, machst du dich strafbar ;)
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Re: Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?

Beitrag von Freddy »

Nun, ich bekomme so etwas wie Vorruhestandsgeld. Das ist aber in Deutschland schon versteuert. Davon zahle ich auch Sozialversicherungsabgaben. Das Gehalt in China wird ebenfalls versteuert, da bin ich als freier Mitarbeiter beschäftigt.
Wie sieht es denn wohl aus dieser Sicht aus?
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Re: Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?

Beitrag von ingo_001 »

romeo hat geschrieben:Soweit ich noch weiß, gibt es ein Abkommen mit China, daß eine Doppelbesteuerung verhindert. Ab einer bestimmten Mindestaufenthaltszeit in China (ich glaube >180 Tage/Jahr) ist man verpflichtet, seine weltweiten Einnahmen in Ch. zu versteuern. Jedenfalls war diese Regelung vor ein paar Jahren noch gültig.
Galt jedenfalls bis 2006.
Meine Frau zahlte ihre Steuern brav in China, weil sie erst im November nach Deutschland kam.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?

Beitrag von ingo_001 »

incues hat geschrieben:
Freddy hat geschrieben:Selbst wenn ich in Deutschland noch ein Einkommen/Rente/Arbeitslosengeld oder was auch immer bekäme sind die Gelder in China doch ordentlich abgerechnet.
In dem Fall sieht es schon wieder anders aus, und ich wäre mir an deiner Stelle nicht zu sicher.
Wenn du seitens des deutschen Staates noch irgendwelche einnahmen hast, dann bist du hier auch steuerpflichtig, was wiedrum heißt, dass du dein Gehalt in China mit angeben musst. Du bist keines Falls in Deutschland Steuerbefreit, sondern kannst es dann in deiner Steuererklärung veranlagen, um so Geld, das durch die Doppelbesteuerung angefallen ist, zurück zu erlangen.
Anders ist es, wenn du absolut keine Bezüge in Deutschland hast.
Aber wie du sagst, wirst du "ein weiteres Einkommen" haben. Verschweigst du das, während du in Deutschland ein Gehalt etc. beziehst, machst du dich strafbar ;)
Apropos strafbar: Rechtsauskünfte wie diese (in einem Forum und ohne Mandat) sind ... erlaubt???
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?

Beitrag von no1gizmo »

@Threadstarter, ich würde mir hier keine Tipps von irgendwelchen "Hilfsscheriffs" holen, sondern entweder mir einen Steuerberater zu Rate ziehen oder es machen wie du denkst. Wenn du ganz nach China gehst, musst du keine Steuern mehr zahlen in Deutschland. Wenn du nur "halb" hin gehst, ist das in deiner Situation sehr ungünstig.
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Re: Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?

Beitrag von Roger »

Freddy hat geschrieben:Nun, ich bekomme so etwas wie Vorruhestandsgeld. Das ist aber in Deutschland schon versteuert. Davon zahle ich auch Sozialversicherungsabgaben. Das Gehalt in China wird ebenfalls versteuert, da bin ich als freier Mitarbeiter beschäftigt.
Wie sieht es denn wohl aus dieser Sicht aus?
Wenn du in China als freier Mitarbeiter eine Tätigkeit aufnimmst, mußt du dich bei der chin. Steuerbehörde anmelden und bist vom ersten Tag an steuerpflichtig. Eine Kommunikation mit deutschen Behörden findet nicht statt und die Anfrage vom deutschen Fiskus in China ist nicht erlaubt und wird deshalb auch von der Oberfinanzverwaltung nicht geduldet.
Andererseits mußt du, wenn du steuerehrlich sein willst, deine Auslandseinkünfte in Zeile 21 /22 der Anlage N zur Einkommenssteuerklärung angeben. Steuerlich ist das meist nicht relevant, da du gemäß Doppelbesteuerungsabkommen mit China vom ersten Tag an in D steuerfrei für diese Einkünfte bleibst. Diese Einkünfte unterliegen allerdings in einigen Fällen dem Progressionsvorbehalt.

Es bleibt also dir überlassen, ob du diese Einkünfte angibst, chin. Firmen und Behörden werden deutsche Behörden nicht informieren.
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