tut mir leid, dass ich schon wieder das gleiche Thema aufgreife, aber bisher habe ich keine genug präzisen Informationen gefunden bezueglich unbefrst. Aufenthaltserl.. Ich wohne in Hamburg, genauer zu sein Norderstedt und bin so gut wie verheiratet, wenn jetzt das Oberlandsgericht keine Einwände mehr hat. Mein Verlobter ist Chinese und ich deutscher Staatsbuergerschaft. Nun wollte ich wissen, was wir nachher für seine Aufenthaltserlaubnis benötigen. Wir beide arbeiten, er ist mittels eines Arbeitsvisums seit 2 Jahren in D. Ich habe jetzt so viele verschiedene Informationen gehoert, und werde verrückt vor Aufregung, weil so vieles von seiner Aufenthaltserlaubnis abhängt. Man muss Einkommen haben, aber wie viel mindestens??? Muss man eine eigene Wohnung haben? Welche Regeln gelten für Hamburg und sind diese für Schleswig-Holstein wiederrum anders? Muss man unbedingt Famillienzusammenführung beantragen oder geht auch ein einfacher Niederlassungsantrag, denn immerhin ist er schon seit zwei jahren in D und das auch wegen Arbeit und wir wollen auch nur eine unbfrst. Aufenthaltserlaubnis, er soll nicht die Staatsbuergerschaft wechseln. Wie ist es mit solchen Sachen in Hamburg??
Ich wär sau-glücklich über informative Antworten. Wir gehen auch selbst nochmal zum Ausländeramt, aber wir haben kaum Zeit und viele Sachen zu erledigen und ich werde wahnsinnig vor Aufregung. Bitte helft mir ein bisschen
