Wie können mein Mann und ich zusammen bleiben?

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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corneta
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Re: Wie können mein Mann und ich zusammen bleiben?

Beitrag von corneta »

milktea hat geschrieben:Wir waren bei der Ausländerbehörde und zum Thema Familienzusammenführung meine ich es so verstanden zu haben:

Mindestens einer von uns muss festes Einkommen haben, Minimum 634,- Euro monatlich.
Wir könnten natürlich auch so in China die Familienzusammenführung beantragen, aber sie sagten das geht ohne Einkommen wohl nicht...
@ Hendrik und Der Dirk

Jungs, ihr müsst lesen, das hat das Mädel doch alles schon mal geschrieben. Sie hat sich informiert, allerdings ist das Ergebnis fragwürdig. Deshalb hat sie ja hier gefragt, ob jemand genaueres weiß.
DerDirk hat geschrieben:Sofern ich das verstanden habe ist sein Recht sich in Deutschland aufzuhalten( sofern er schon hier ist) unbegrenzt zu sein und ist nur in der gefährdet durch eine Scheidung sofern sie(ich hoffe ich erinner mich richtig) vor Ablauf von 2 1/2 Jahren geschieht.
Da alle nur ähnlich schwammige Angaben machen konnten, hat sie einen Plan B entwickelt.
otternase
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Re: Wie können mein Mann und ich zusammen bleiben?

Beitrag von otternase »

Hallo milktea,

soweit Deine Informationen hier korrekt sind, hat Dir die ABH Unsinn erzählt. Die entsprechenden Gesetzestexte:
Aufenthaltsgesetz - AufenthG § 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
Aufenthaltsgesetz - AufenthG § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
1. der Lebensunterhalt gesichert ist,
Das "soll abweichend erteilt werden" bedeutet, dass nur in explizit begründeten Ausnahmefällen ein Versagen der AE aufgrund fehlender Sicherung des LU möglich ist. Solche Fälle können (aber müssen nicht) vorliegen zB. dann, wenn der deutsche Partner auch die Staatsbürgerschaft des anderen Landes hat (doppelte Staatsbürgerschaft), die Partner ihren Lebensmittelpunkt bislang zusammen im Ausland hatten oder sonstwie der deutsche Partner vorwiegend im Heimatland des nichtdeutschen Partners verwurzelt ist. Grundvorraussetzung für einen solchen Ausnahmefall ist, dass es den Partnern möglich ist, im Heimatland des nichtdeutschen Partners dauerhaft eine Ehe zu führen. Da jedoch China meines Wissens nach keine langfristigen Aufenthaltstitel allein aufgrund einer Ehe mit einem Chinesen ausgibt, ist diese Grundvorraussetzung schon regelmaessig nicht erfuellt, weshalb dieser Punkt hier irrelevant ist.

Der Aufenthaltstitel durch eine Ehe mit einer Deutschen ist für Deinen Mann sehr sinnvoll zu beantragen bereits VOR Ende des Studiums, da eine AE nach §28 im Gegensatz zu einer AE nach §16 (4) (also nach Ende des Studiums zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche) keine Einschränkungen hinsichtlich möglicher Arbeitsplätze hat. Die Arbeitserlaubnis nach AE nach §16 (4) hingegen ist beschränkt auf "angemessene Arbeitsplätze", also solche, die dem Studienabschluss Deines Mannes entsprechen.
Konkret: sollte Dein Mann nach Ende des Studiums erstmal keinen passenden Arbeitsplatz finden, so darf er mit einer AE nach §28 sich auch erstmal an der Kasse bei Aldi Geld verdienen, bei einer AE nach §16(4) hingegen darf er nur als Wasserwirtschafter (oder wie sich das nennt) und als nichts anderes arbeiten. Daher: möglichst bald umschreiben lassen.

Bei weiteren Fragen sei Dir auch das Forum von info4alien empfohlen, da schreiben die Experten (Mitarbeiter von Ausländerbehörden).

PS: könnte es sein, dass Ihr und die ABH aneinander vorbeigeredet habt? Für eine Niederlassungserlaubnis (also unbefristet) ist in der Tat die Sicherstellung des LU erforderlich. Aber solange das nicht gegeben ist, könnt Ihr regelmaessig die AE verlängern, vermutlich wird die typisch auf 2 oder 3 Jahre erteilt, eine Wiedererteilung ist bei Fortbestand der Ehe nie ein Problem. Wenn dann irgendwann in Zukunft der LU aus Eurem gemeinsamen Einkommen gesichert ist, kann die NE beantragt werden, vielleicht auch gleich eine Einbürgerung (wenn gewünscht), sofern die notwendigen Jahre dann schon voll sind.
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Re: Wie können mein Mann und ich zusammen bleiben?

Beitrag von Aremonus »

Und sonst... was wäre wenn du in China chinesisch studieren gehst oder ein Jahr chinesisch und dann dein Wunschfach lernst? :wink:

ABer ich weiss ja nicht, was deine Traumausbildung wäre...
Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss gestaut und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Biber nicht essen kann!
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Re: Wie können mein Mann und ich zusammen bleiben?

Beitrag von da hai »

Also das mit der Länge der Aufenthaltserlaubnis geschieht nach Gutdünken der jeweiligen Ausländerbehörde. Meine Frau bekam auch nach der Heirat nur eine einjährige AE (danach zwei) obwohl sie zu dem Zeitpunkt schon seit einigen Jahren in Deutschland lebte - im Vergleich jetzt mal zu Ingo. Hat damals trotz Diskutierei nichts gebracht.

Wie schon einmal geschrieben wurde, bekommst dein Mann die AE unabhängig von eurem Verdienst. Wenn ihr nichts verdient, müsst ihr die AE halt schlimmstenfalls jedes Jahr verlängern. Übrigens hat dein Mann jetzt auch Anspruch auf BaföG, wenn er denn noch die Förderbedingungen erfüllt!!! Wichtig ist auch, dass dein Mann durch die AE nun auch die Erlaubnis hat nicht nur, wie mit seinem Studentenvisum, in den Semesterferien bzw. nur eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr zu arbeiten. Das erhöht natürlich auch seine Chancen bei der Arbeitssuche.

Für eine Niederlassungserlaubnis spielt das Einkommen wiederrum eine Rolle. So hat meine Frau bisher keine bekommen, weil sie noch ein Vertiefungsstudium nach ihrem Diplom absolviert und ich nach meinem Praktkum zwar einen Arbeitsplatz beim gleichen Unternehmen bekommen , im Vertrag aber eine obligatorische Probezeit drin stehen habe. In der Probezeit gibt es ebenfalls keine NE.

Also mach dir mal keinen Kopf deswegen!
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Re: Wie können mein Mann und ich zusammen bleiben?

Beitrag von ingo_001 »

incues hat geschrieben:Oder kocht da wirklich jedes BL sein eigenes Süppchen?
Ja, das nennt sich Föderalismus.
incues hat geschrieben:Ich kann mir aber natürlich vorstellen, dass es hier und dort so einige Bürohengste gibt, die ihrer Subjektivität freien lauf lassen.
* Gut formuliert.
Das wird des Öfteren auch eine Rolle spielen.
incues hat geschrieben:Ich hab es in anderen Bereichen schon am eigenen Leib erfahren, dass manche Bürokraten für ihre Rolle einfach falsch besetzt sind, da sie sich anmaßen über der Gesetzgebungen hinweg zu urteilen oder diese selbst gar nicht kennen oder begreifen.
Ja solche Leute gibts leider auch (s.o.).
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Wie können mein Mann und ich zusammen bleiben?

Beitrag von Attila »

@otternase: unterschreib! Sehr ausführlicher Post.

@milktea: Ok, ihr seid schon verheiratet. Dann ist alles kein Problem mehr!
Sicher kann es dazu kommen das ihr das ein oder andere Mal Müll zu hören bekommt oder man Euch Angst machen will - aber spätestens wenn Ihr einen Rechtsanwalt hinzuzieht ist Schicht im Schacht.
:wink:

Bei solchen und ähnlichen Problemen einer binationalen Ehe hilft unter anderem der IAF weiter:
http://www.verband-binationaler.de/

Bei abenteuerlichen Behauptungen von Ausländerbehörden:
http://www.info4alien.de/
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

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