Zumindest bis 2008 wäre allein der Besitz (& die Einfuhr für den Eigenbedarf) von 2 gefälschten Uhren mW kein Straftatbestand. Ich habe auch nichts gefunden, das besagt, daß sich die Rechtslage inzw. geändert hat. Entweder hat Dein Freund da tatsächlich etwas verschwiegen oder "mW" ist nicht gut genug...mistervac hat geschrieben:Ein Freund von mir hat 2 gefakte Uhren aus Thailand mitgebracht und hat eine Geldstrafe bekommen. So richtig mit Gerichtsverhandlung.
ems sendung beim zoll- was nun?
Re: ems sendung beim zoll- was nun?
Re: ems sendung beim zoll- was nun?
Ich bin da auch sehr skeptisch weil die Einfuhr im Reisegepäck zum Privatgebrauch definitiv erlaubt ist. Da fehlt also ein Teil der Geschichte.bossel hat geschrieben:Zumindest bis 2008 wäre allein der Besitz (& die Einfuhr für den Eigenbedarf) von 2 gefälschten Uhren mW kein Straftatbestand. Ich habe auch nichts gefunden, das besagt, daß sich die Rechtslage inzw. geändert hat. Entweder hat Dein Freund da tatsächlich etwas verschwiegen oder "mW" ist nicht gut genug...mistervac hat geschrieben:Ein Freund von mir hat 2 gefakte Uhren aus Thailand mitgebracht und hat eine Geldstrafe bekommen. So richtig mit Gerichtsverhandlung.
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