Opiumhandel und internationales Recht
Opiumhandel und internationales Recht
In einer privaten Diskussion über den Opiumkrieg gab es folgende Aussage:
China war nicht nur gemäß nationalem Recht berechtigt Opium zu beschlagnahmen, sondern auch nach damaligem internationalen (Handels-)Recht. Darüber hinaus hätte es die Drogenhändler auch hinrichten lassen können.
Leider wusste der Diskutant keine Quellen zu nennen, googeln war leider auch nicht erfolgreich.
Da die Briten in der Ausarbeitung des internationalen Rechts damals eine führende Rolle hatten, wäre der Opiumkrieg unter dieser Hinsicht noch wesentlich perfider als er schon so war.
Hat jemand darüber gelesen und kann mir vielleicht Quellen nennen?
China war nicht nur gemäß nationalem Recht berechtigt Opium zu beschlagnahmen, sondern auch nach damaligem internationalen (Handels-)Recht. Darüber hinaus hätte es die Drogenhändler auch hinrichten lassen können.
Leider wusste der Diskutant keine Quellen zu nennen, googeln war leider auch nicht erfolgreich.
Da die Briten in der Ausarbeitung des internationalen Rechts damals eine führende Rolle hatten, wäre der Opiumkrieg unter dieser Hinsicht noch wesentlich perfider als er schon so war.
Hat jemand darüber gelesen und kann mir vielleicht Quellen nennen?
- ingo_001
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Re: Opiumhandel und internationales Recht
Mit Quellenangaben kann ich Dir so auf die Schnelle nicht dienen.
Aber, da der Opiumkrieg (konkret beide Opiumkriege) damals vom British Empire (durch die East India Company forciert) begonnen wurde, würde ich erstmal davon ausgehen, dass die Briten selbst nach daamaligem Recht wider diesem handelten.
Letztlich sollte ja durch die Opiumkriege das erreicht werden, was vorher eben so nicht möglich war: Schwächung und Kontrolle des chinesischen Kaiserreiches durch das Abhängigmachen weiter Bevölkerungsteile von Opium.
Aber, da der Opiumkrieg (konkret beide Opiumkriege) damals vom British Empire (durch die East India Company forciert) begonnen wurde, würde ich erstmal davon ausgehen, dass die Briten selbst nach daamaligem Recht wider diesem handelten.
Letztlich sollte ja durch die Opiumkriege das erreicht werden, was vorher eben so nicht möglich war: Schwächung und Kontrolle des chinesischen Kaiserreiches durch das Abhängigmachen weiter Bevölkerungsteile von Opium.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Opiumhandel und internationales Recht
Opium Regimes: China, Britain, and Japan, 1839-1952
The social life of opium in China
Narcotic culture: a history of drugs in China
Ich habe die Bücher nicht gelesen, drum darfst du selber suchen. Ich denke es sollte sich aber etwas finden lassen.
The social life of opium in China
Narcotic culture: a history of drugs in China
Ich habe die Bücher nicht gelesen, drum darfst du selber suchen. Ich denke es sollte sich aber etwas finden lassen.
Re: Opiumhandel und internationales Recht
Danke. Auch noch nicht gelesen, aber gleich mal zu meiner Bibliothek hinzugefügt.
Re: Opiumhandel und internationales Recht
Erstmal vielen Dank für die Kommentare.
Die Links gehen auf die Geschichte und sozialen Folgen des Opiumhandels/Krieges ein, leider jedoch nicht auf den völkerrechtlichen Aspekt. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass ich während meines Studiums (Regionalwissenschaften Ostasien) jemals etwas über den Opiumkrieg aus völkerrechtlicher Perspektive gelesen zu haben.
Nun mag es eine Randnotiz der Geschichte zu sein, ob völkerrechtswidriger Angriffskrieg oder "nur" ein imperialistischer Krieg, interessieren tut es mich aber doch.
Die Links gehen auf die Geschichte und sozialen Folgen des Opiumhandels/Krieges ein, leider jedoch nicht auf den völkerrechtlichen Aspekt. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass ich während meines Studiums (Regionalwissenschaften Ostasien) jemals etwas über den Opiumkrieg aus völkerrechtlicher Perspektive gelesen zu haben.
Nun mag es eine Randnotiz der Geschichte zu sein, ob völkerrechtswidriger Angriffskrieg oder "nur" ein imperialistischer Krieg, interessieren tut es mich aber doch.
Re: Opiumhandel und internationales Recht
Damals (und heute) hat sich keiner um das Völkerrecht gekümmert. Die Frage war immer nur "Schaut gerade jemand hin? Nein? Dann ist es meins." Völkerrecht im Rahmen von Verträgen gab es ansatzweise zwischen europäischen Staaten. Und die haben auch dauernd versucht, ihre Interessen durchzusetzen. Und Kriege gegeneinander geführt. Wenn sie meinten, es sich erlauben zu können.
In China gab es nichts, woran man solche Normen hätte "andocken" können. Beziehungen zu tributpflichtigen Ländern am Rand waren definiert. Doch der Westen wurde staatsrechtlich lange (bis zum ersten Opiumkrieg) ignoriert.
D., der glaubt, dass man die Frage mehr nach moralischen Kriterien beantworten müsste. Wie weit konnte man gehen, ohne sich zu schämen?
In China gab es nichts, woran man solche Normen hätte "andocken" können. Beziehungen zu tributpflichtigen Ländern am Rand waren definiert. Doch der Westen wurde staatsrechtlich lange (bis zum ersten Opiumkrieg) ignoriert.
D., der glaubt, dass man die Frage mehr nach moralischen Kriterien beantworten müsste. Wie weit konnte man gehen, ohne sich zu schämen?
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aquadraht
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Re: Opiumhandel und internationales Recht
Von einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg kann im 18. und 19. Jahrhundert nicht gesprochen werden. Bis zum Kellog-Briand-Abkommen von 1927 galt zwischen den Staaten das ius ad bellum. Jeder Staat konnte dem anderen den Krieg erklären, wenn er das für richtig hielt.RWC hat geschrieben:Erstmal vielen Dank für die Kommentare.
Nun mag es eine Randnotiz der Geschichte zu sein, ob völkerrechtswidriger Angriffskrieg oder "nur" ein imperialistischer Krieg, interessieren tut es mich aber doch.
Insofern waren das "nur" imperialistische Kriege.
Gruss, a^2
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