Visum, Hochzeit, Namensrecht??
Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??
Ich habe noch von keinem Fall gehört bei dem die Frau tatsächlich wieder ausreisen musste.
Da hast du von meinem Fall eben nicht gehört, da war das so.
Inwiefern das Standesamt das Visum überprüft kann ich nicht sagen. Habe jedoch auch davon nie was gehört.
Das Standesamt interessiert sich allenfalls für einen gültigen Aufenthaltstitel im Reisepass, wenn überhaupt. Welcher der vielen möglichen Aufenthalstitel drin steht interessiert hier niemanden.
Da hast du von meinem Fall eben nicht gehört, da war das so.
Inwiefern das Standesamt das Visum überprüft kann ich nicht sagen. Habe jedoch auch davon nie was gehört.
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Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??
Nur zum Verständnis:
Deine jetzige Frau ist damals (noch unvermählt) mit einem Besuchsvisum in Deutschland eingereist, ihr habe in der Zeit ihres Besuches geheiratet und sie musste dann wieder nach China zurück, um die A1 Prüfung abzulegen? War das so?Roger hat geschrieben:Da hast du von meinem Fall eben nicht gehört, da war das so.Attila hat geschrieben:Ich habe noch von keinem Fall gehört bei dem die Frau tatsächlich wieder ausreisen musste.
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Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??
Kannst Du dazu genaueres schreiben?Roger hat geschrieben:Ich habe noch von keinem Fall gehört bei dem die Frau tatsächlich wieder ausreisen musste.
Da hast du von meinem Fall eben nicht gehört, da war das so.
Das würde sicherlich Bavarian_GOD helfen und uns auch schlauer machen. Mir wurde immer zugesichert, auch von anwaltlicher Seite, das wenn der Ehepartner erst einmal hier ist, er nicht mehr ausreisen muss. Es wird sich dann argumentativ auf Art. 6 (1) GG bezogen.
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Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??
Sie sind auch noch nicht verheiratet - sie wollen hier erst noch heiraten. Von daher ist der Fall wie bei Roger gelagert.Bavarian_GOD hat geschrieben:Hallo zusammen!
Wir heiraten nächste Woche. Meine Freundin ist mit einem Besuchervisum hier nach Deutschland gekommen. Alle notwendigen Papiere übersetzt beglaubigt und so weiter...
Also alles ok soweit
Damit sie überhaupt eine Chance haben, darf seine Ehefrau in Spe keinesfalls - sollte sie bei der Einreise nach dem Zweck des Besuchs gefragt werden - dass sie die Absicht hat hier zu heiraten.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??
Dieser Satz kein Verb.ingo_001 hat geschrieben:Damit sie überhaupt eine Chance haben, darf seine Ehefrau in Spe keinesfalls - sollte sie bei der Einreise nach dem Zweck des Besuchs gefragt werden - dass sie die Absicht hat hier zu heiraten.
Dieser hier aber schon:
Bavarian_GOD hat geschrieben:Meine Freundin ist mit einem Besuchervisum hier nach Deutschland gekommen.
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Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??
laogai hat geschrieben:Dieser Satz kein Verb.ingo_001 hat geschrieben:Damit sie überhaupt eine Chance haben, darf seine Ehefrau in Spe keinesfalls - sollte sie bei der Einreise nach dem Zweck des Besuchs gefragt werden - dass sie die Absicht hat hier zu heiraten.
Dieser hier aber schon:Bavarian_GOD hat geschrieben:Meine Freundin ist mit einem Besuchervisum hier nach Deutschland gekommen.
Also bleibt jetzt nur noch Daumendrücken, dass diese "Abkürzung" auch wirklich genommen werden kann.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??
Meine jetzige chinesische Frau ist 2006 mit einem Besuchsvisum nach Deutschland gekommen und wir haben in Dänemark im Juli geheiratet. Die A1-Deutschkenntnis-Regelung kam damals noch nicht zur Anwendung, was auch nicht relevant gewesen wäre, sie spricht fließend Deutsch. Die zuständige Ausländerbehörde war zwar sehr freundlich, sagte aber daß sie das Besuchsvisum nicht verlängern könnte und meiner Frau auch keinen anderweitigen Aufenthaltstitel geben könne, sie müsste wieder ausreisen und gab ihr sogar eine Empfehlung an die Deutsche Botschaft mit, zur sofortigen Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung.
Ein Kollege in Bremen hatte 2006 das gleiche Problem, ihm wurde beschieden, Original Zitat ABH: "Wir schicken doch die Frau eines deutschen Bürgers nicht wieder nach China zurück" und sie bekam sofort eine Aufenthaltsgenehmigung.
Deswegen bin ich mal gespannt, wie diese Angelegenheit in Bayern entschieden wird.
Ein Kollege in Bremen hatte 2006 das gleiche Problem, ihm wurde beschieden, Original Zitat ABH: "Wir schicken doch die Frau eines deutschen Bürgers nicht wieder nach China zurück" und sie bekam sofort eine Aufenthaltsgenehmigung.
Deswegen bin ich mal gespannt, wie diese Angelegenheit in Bayern entschieden wird.
Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??
Siehe mein Posting von zuvor, in München hätte Sie auch nicht ausreisen müssen laut ABH.Roger hat geschrieben:Deswegen bin ich mal gespannt, wie diese Angelegenheit in Bayern entschieden wird.
Ronny
Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??
Wenn ich Dich richtig verstanden habe seid ihr also nicht mit anwaltlicher Hilfe gegen diesen Dünnpfiff der ABH vorgegangen. Es ist ja sehr nett dass sie eine solche Empfehlung ausgesprochen haben, jedoch wäre es viel netter gewesen wenn sie auch die Schadenersatzforderungen wegen Hin- & Rückreise, doppelter Haushaltsführung und Verdienstausfall übernommen hätten.Roger hat geschrieben:Meine jetzige chinesische Frau ist 2006 mit einem Besuchsvisum nach Deutschland gekommen und wir haben in Dänemark im Juli geheiratet. Die A1-Deutschkenntnis-Regelung kam damals noch nicht zur Anwendung, was auch nicht relevant gewesen wäre, sie spricht fließend Deutsch. Die zuständige Ausländerbehörde war zwar sehr freundlich, sagte aber daß sie das Besuchsvisum nicht verlängern könnte und meiner Frau auch keinen anderweitigen Aufenthaltstitel geben könne, sie müsste wieder ausreisen und gab ihr sogar eine Empfehlung an die Deutsche Botschaft mit, zur sofortigen Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung.
Ein Kollege in Bremen hatte 2006 das gleiche Problem, ihm wurde beschieden, Original Zitat ABH: "Wir schicken doch die Frau eines deutschen Bürgers nicht wieder nach China zurück" und sie bekam sofort eine Aufenthaltsgenehmigung.
Deswegen bin ich mal gespannt, wie diese Angelegenheit in Bayern entschieden wird.
Gut aber ich denke ihr seid sozusagen den Weg des geringsten Wiederstands gegangen. Was meine Frau und ich auch tun. Wir hätten zwar gegen die Ablehnung des Visums zur Eheschliessung klagen können, doch dann würde meine Frau wohl erst nächste Weihnachten hierher kommen und wir wären immer noch verlobt.
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Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??
Das deine Frau ausreisen musste wundert mich. Weil;Roger hat geschrieben:Meine jetzige chinesische Frau ist 2006 mit einem Besuchsvisum nach Deutschland gekommen und wir haben in Dänemark im Juli geheiratet. Die A1-Deutschkenntnis-Regelung kam damals noch nicht zur Anwendung, was auch nicht relevant gewesen wäre, sie spricht fließend Deutsch. Die zuständige Ausländerbehörde war zwar sehr freundlich, sagte aber daß sie das Besuchsvisum nicht verlängern könnte und meiner Frau auch keinen anderweitigen Aufenthaltstitel geben könne, sie müsste wieder ausreisen und gab ihr sogar eine Empfehlung an die Deutsche Botschaft mit, zur sofortigen Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung.
Ein Kollege in Bremen hatte 2006 das gleiche Problem, ihm wurde beschieden, Original Zitat ABH: "Wir schicken doch die Frau eines deutschen Bürgers nicht wieder nach China zurück" und sie bekam sofort eine Aufenthaltsgenehmigung.
Deswegen bin ich mal gespannt, wie diese Angelegenheit in Bayern entschieden wird.
..zum einen hatte das BMI schon immer die Auffassung vertreten, dass die Einreise mit einem
"falschen" (zweckwidrigen) Visum nicht unerlaubt sei. Mit den voräufigen Anwendungshinweisen
vom 23.12.2004 (glaube ich) wurde das dann auch konkretisiert.
Nämlich:
14.1.1.3.2
Eine unerlaubte Einreise liegt nicht vor, wenn der Ausländer mit einem Visum einreist,
das aufgrund seiner Angaben ohne erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde
(§ 32 AufenthV) erteilt wurde, obwohl er bereis bei Einreise einen Aufenthaltszweck
beabsichtigt, für den er ein Visum benötigt, das nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde
erteilt werden darf.
Ist zwar Schnee von gestern aber, dem visumpflichtigen Drittstaatenangehörigen, der einen
Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels hat , ist auch dann dieser Titel auf seinen Antrag
hin zu erteilen, wenn er sich im Besitz eines gültigen Visums befindet, welches auch ohne die
wahren Angaben zu seinen Absichten bei Visumsbeantragung erteilt worden war. So zu tun
als läge hier ein Visumsverstoß vor, ist schon mit obigen Anwendungshinweisen hinfällig gewor-
den.
Durch die Notwendigkeit ein A1 Zertifikat vorlegen zu müssen, hat man dies nun wieder elegant
ausgehebelt.
Leider befinden sich unsere diversen Bundesregierungen mit ihrer Verschärfung im Einklang,
mit der überwiegenden Mehrheit der deutschen Bevölkerung. Leider!!
Henry_
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Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??
hey, hallo zusammen!
Ich bin heute (25.08.2009) Vater geworden! wollt ich nur mal loswerden! Danke euch allen, weil ohne euch wär des alles nicht möglich gewesen...
gruß aus dem schönen Ostallgäu
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Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??
Falscher ThreadBavarian_GOD hat geschrieben:Ich bin heute (25.08.2009) Vater geworden!
Nachwuchs bitte hier anmelden. Eventuell Wartenummer ziehen.
Danke!
Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich keinerlei Anteil an der Vaterschaft von Bavarian_GOD habeBavarian_GOD hat geschrieben:Danke euch allen, weil ohne euch wär des alles nicht möglich gewesen...
PS: Die Glückwünsche reiche ich an der oben genannten Adresse ein...
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Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??
Bavarian_GOD 3.12.2008 hat geschrieben:Hallo zusammen!
Wir heiraten nächste Woche. Meine Freundin ist mit einem Besuchervisum hier nach Deutschland gekommen. Alle notwendigen Papiere übersetzt beglaubigt und so weiter...
Alles Gute hier aus Wuhan, besonders für Euer "Frühchen" ...Bavarian_GOD hat geschrieben:Ich bin heute (25.08.2009) Vater geworden! wollt ich nur mal loswerden! Danke euch allen, weil ohne euch wär des alles nicht möglich gewesen...
OAL/KF war meine frühere Wahlheimat (habe sogar bayerische Staatsbürgerschaft so wie Ron)
Disclaimer: Habe ansonsten nichts mit der Sache zu tun, habe zu keinem Zeitpunkt "Beistand" geleistet und bin nachweislich erst später diesem Forum beigetreten ....
Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??
Gratuliere euch auch zur Geburt eures Kindes.
bayrische Grüsse
Ron
bayrische Grüsse
Ron
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