Hilfe!!!
- ingo_001
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Re: Hilfe!!!
So, hab mir das Ganze jetzt auch mal durchgelesen und will wenigstens eine Frage klipp und klar beantworten - und zwar die, nach der Gültigkeit der in China geschlossenen Ehe.
Da ja sämtliche Dokumente (EFZ etc.) vorgelegen haben und die Ehe bei einem chinesischen Standesamt geschlossen wurde, ist diese Ehe in China auf jeden Fall gültig ... da gibts Nichts dran zu rütteln.
Sollte jedoch geplant sein, in Deutschland zu leben, müssen die "Hochzeits-Büchlein" hier in Deutschland von einem amtl. beeidigten Dolmetscher übersetzt und von amtl. Seite diese dann auch noch beglaubigt werden ... vorher "zählt" die in China geschlossene (dort auch wie gesagt gültige) Ehe hier in Deutschland nicht.
Da ja sämtliche Dokumente (EFZ etc.) vorgelegen haben und die Ehe bei einem chinesischen Standesamt geschlossen wurde, ist diese Ehe in China auf jeden Fall gültig ... da gibts Nichts dran zu rütteln.
Sollte jedoch geplant sein, in Deutschland zu leben, müssen die "Hochzeits-Büchlein" hier in Deutschland von einem amtl. beeidigten Dolmetscher übersetzt und von amtl. Seite diese dann auch noch beglaubigt werden ... vorher "zählt" die in China geschlossene (dort auch wie gesagt gültige) Ehe hier in Deutschland nicht.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Hilfe!!!
Ich denke mal, das ist ein Erklärungsansatz, der nicht zu vernachlässigen ist. Sowas scheint häufiger vorzukommen, als ich bislang dachte. Heute habe ich wieder von Monteuren gehört, die auf (allerdings monatelangen) Arbeitstouren in China anscheinend nichts anbrennen ließen. Nachdem die Monteure wieder nach D zurückgekehrt waren, ging's ihren Freundinnen in China wohl nicht mehr sonderlich.Grufti hat geschrieben:Die Dongshanjie rund um das Chinese Mandarin Institute der Furen-Universität war ziemlich dicht mit Ausländern belebt, die in den damals noch vorhandenen über 90 Jahre alten japanischen Häusern gelebt hatten.. Dort gab es auch einige Mädels, die immer wieder versucht hatten, endlich aus dem Mief einer chinesischen Kleinstadt ( damals hatte meine gefühlte Heimat ca 300 000 Einwohner) zu entfliehen...
Nicht daß sie "Prostituierte" gewesen wären.. Vielmehr waren sie zu allererst auf der Suche nach privatem Englisch-Unterricht, fielen alle ein erstes Mal auf die heißblütigen Versprechen blonder und blauäugiger Westler herein ( ein Bekannter von mir, dessen Äußeres genau auf diese Beschreibung gepasst hatte, war immer von ca 20 Japanerinnen, die an unserer Schule Mandarin lernten, verfolgt…obwohl er eine einheimische Freundin hatte).
Da die Einheimischen über alles in unserem Viertel Bescheid gewusst hatten, war der Ruf dieser naiven Mädels natürlich so-fort komplett ruiniert, denn in Taiwan und sicher auch in China ist es absolut nicht gerne gesehen, wenn sich einheimische Frauen mit Ausländern einlassen.. Was blieb ihnen den dann anderes übrig, als wieder zu versuchen, endlich die „wahre Liebe" eines Ausländers zu gewinnen, der sie dann vom allgemeinen Gerede befreit, indem er sie heiratet ..und außer Landes bringt ???
Ich hatte in den 2 Jahren meines dortigen Aufenthaltes die Gelegenheit, das Schicksal einer Frau mitzuerleben, die während dieser Zeit zweimal von deutschen Männern sitzengelassen wurde, nachdem sie ihr jeweils hoch und heilig versprochen hatten, sie zu heiraten uswetcpp. Ich war heilfroh, dass sie es dann doch noch geschafft hatte, einen lieben Mann zu finden, mit dem sie – soviel mir bekannt ist -- glücklich geworden ist .
Re: Hilfe!!!
Dass Westler, die für begrenzte Zeit in China sind, sich wie die Wildsauen benehmen, gibt es leider immer wieder. Irgendwie fallen bei manchen alle moralischen Barrieren wenn sie mal in einem Land sind, wo sie keiner kennt. Vor allem, wenn dieses Land weniger wohlhaben ist. Und Deutsche sind da leider oft auch voll dabei. Einige (weibliche) chinesische Internetbekannte haben mir da einiges erzählt.bossel hat geschrieben: Ich denke mal, das ist ein Erklärungsansatz, der nicht zu vernachlässigen ist. Sowas scheint häufiger vorzukommen, als ich bislang dachte. Heute habe ich wieder von Monteuren gehört, die auf (allerdings monatelangen) Arbeitstouren in China anscheinend nichts anbrennen ließen. Nachdem die Monteure wieder nach D zurückgekehrt waren, ging's ihren Freundinnen in China wohl nicht mehr sonderlich.
Wobei natürlich bei weitem nicht alle "Expats" so sind, und noch viel weniger so etwas dieser jungen Dame widerfahren sein muss. Es war jetzt mehr ein OT-Beitrag von mir.
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aquadraht
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Re: Hilfe!!!
Richtig. Das schrieb ich auch schon mal.ingo_001 hat geschrieben:So, hab mir das Ganze jetzt auch mal durchgelesen und will wenigstens eine Frage klipp und klar beantworten - und zwar die, nach der Gültigkeit der in China geschlossenen Ehe.
Da ja sämtliche Dokumente (EFZ etc.) vorgelegen haben und die Ehe bei einem chinesischen Standesamt geschlossen wurde, ist diese Ehe in China auf jeden Fall gültig ... da gibts Nichts dran zu rütteln.
Moment. Es gibt internationale Zivilrechtsabkommen, UN-Konventionen und andere Aspekte des internationalen Rechts, denen sich auch Deutschland mit seiner unter dem Banner der "Verhinderung von Scheinehen" regelmässig ausserhalb der Menschenrechtskonventionen trampelnden Verwaltungspraxis nicht entziehen kann.Sollte jedoch geplant sein, in Deutschland zu leben, müssen die "Hochzeits-Büchlein" hier in Deutschland von einem amtl. beeidigten Dolmetscher übersetzt und von amtl. Seite diese dann auch noch beglaubigt werden ... vorher "zählt" die in China geschlossene (dort auch wie gesagt gültige) Ehe hier in Deutschland nicht.
Rechtlich gesehen ist die in China geschlossene Ehe gültig vom Zeitpunkt der Eheschliessung an, sobald die von den Behörden als default erhobene Vermutung der Ungültigkeit (deren ethische wie juristische Legitimation auf recht wackligen rassistisch-strammrechten Schweissfüssen steht) durch Vorlage der relevanten Dokumente in der geforderten Form widerlegt ist. Das junge Paar ist dann nicht vom Zeitpunkt des Stempels der deutschen Behörde, sondern vom Zeitpunkt der chinesischen Eheschliessung an verheiratet, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Für den chinesischen Ehepartner von Interesse ist, dass dann auch die im Vergleich zum chinesischen Zivilrecht weitergehenden Bestimmungen bezüglich Beistands- und Unterhaltspflichten der Ehepartner aus dem deutschen Eherecht gelten.
Re: Hilfe!!!
Hätte mal den ersten Satz mit Xinchu lesen sollen.Grufti hat geschrieben:NHR hat geschrieben:Sei beruhigt Grufti, heute gibt es hier nahe der Furen nur noch wenige westliche Ausländer. Abgesehen von den Sommerkursen. =)
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Die Schule wo ich Putonghua gelernt hatte, existiert schon seit mindestens 1986 (wenn nicht schon viel länger) nicht mehr, denn das letzte Mal hatte ich sie 1979 besucht, und bei meinen darauffolgenden Taiwan Besuch 1986 war sie schon geschlossen.
Das ist auch heute noch voll von Westlern.
Du schreibst über das Chinese Mandarin Institute der Furen-University. War das damals noch ganz woanders und komplett losgekoppelt von der Universität?
Heute ist es ja auf dem Campus der Furen, daher die Frage.
- Mondscheingaenger
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Re: Hilfe!!!
Wende Dich an die Deutsche Botschaft oder ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland. Dort gibt man Dir sachliche Auskünfte.
- happyfuture
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Re: Hilfe!!!
Eine tolle Idee und ich möchte nur zu gerne die "sachlichen Antworten" wissen.Mondscheingaenger hat geschrieben:Wende Dich an die Deutsche Botschaft oder ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland. Dort gibt man Dir sachliche Auskünfte.
Wie auch Bossel, Berhard & Co. hier schreiben, weiß auch die Deutsche Botschaft, dass jede Beziehung zwei Seiten hat und wir Deutschen uns in China - warum auch immer, wissend oder unwissend - nicht Gastkonform verhalten.
Könnte mir vorstellen, dass ebenso die Deutsche Botschaft darauf hinweist, dass ein volljähriger, mündiger deutscher Bürger alleine die Verantwortung und Konsequenzen für sein Tun zu tragen hat.
Würde mich freuen, wenn Turbo nochmals eine "Meldung" über den Stand der Dinge abgibt, vielleicht hilft diese Info einigen für die Zukunft.
Werner
- ingo_001
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Re: Hilfe!!!
Soviel zur Theorie.aquadraht hat geschrieben:Moment. Es gibt internationale Zivilrechtsabkommen, UN-Konventionen und andere Aspekte des internationalen Rechts, denen sich auch Deutschland mit seiner unter dem Banner der "Verhinderung von Scheinehen" regelmässig ausserhalb der Menschenrechtskonventionen trampelnden Verwaltungspraxis nicht entziehen kann.
Rechtlich gesehen ist die in China geschlossene Ehe gültig vom Zeitpunkt der Eheschliessung an, sobald die von den Behörden als default erhobene Vermutung der Ungültigkeit (deren ethische wie juristische Legitimation auf recht wackligen rassistisch-strammrechten Schweissfüssen steht) durch Vorlage der relevanten Dokumente in der geforderten Form widerlegt ist. Das junge Paar ist dann nicht vom Zeitpunkt des Stempels der deutschen Behörde, sondern vom Zeitpunkt der chinesischen Eheschliessung an verheiratet, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Für den chinesischen Ehepartner von Interesse ist, dass dann auch die im Vergleich zum chinesischen Zivilrecht weitergehenden Bestimmungen bezüglich Beistands- und Unterhaltspflichten der Ehepartner aus dem deutschen Eherecht gelten.
Recht haben und Recht bekommen ist mitunter nicht ohne Weiteres möglich.
In Sachen Berufsanarkennung haben wir da schon leidvolle Erfahrungen gesammelt.
Fazit: Sich durch alle Instanzen durchklagen, dann bekämen wir letztlich vor dem Internationalen Gerichtshof Recht (was die Widersinnigkeit/politisch gewollte Diskriminierung) betrifft.
Nach bestenfalls 5 Jahren hätte meine Frau dann Ihre berufliche Anerkennung.
Ahnlich dürfte der Fall bei der vorliegenden Ehe-Anerkennungs liegen.
Da ist es mit Sicherheit einfacher, weil nerven- und geldschonender diese hier einfach beglaubigen zu lassen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Hilfe!!!
Also ich meine in den ersten 2 oder waren es 3 ?? Monaten nach der Eheschliessung hier in China, kann man ganz einfach zum Standesamt gehen wo man geheiratet hat und diese dann annulieren lassen.
Sowas stand da jedenfalls auf dem Wisch den ich bei meiner Hochzeit hier unterschreiben musste
Sowas stand da jedenfalls auf dem Wisch den ich bei meiner Hochzeit hier unterschreiben musste
Re: Hilfe!!!
Vorschlag von meiner Seite: http://www.frag-einen-anwalt.de" target="_blankTurbo hat geschrieben:Hallo an alle hier im Forum. Ich bin neu hier, aber schon seit langem stille Mitleserin und benoetige dringend Hilfe.
Mein Sohn hat (heute) eine Chinesin geheiratet (in China - wo ich mich derzeit auch befinde). Ich habe meine Schwiegertochter jetzt das erste mal life kennengelernt und bin mir ziemlich sicher, dass sie aus dem Rotlichtmilieu kommt (bzw. noch befindet).
Ich mache mir grosse Sorgen!!! Kennt jemand hier in China eine guten Anwalt, wo ich mir Infos einholen kann, was im Fall einer Faelle evtl. zu tun ist?
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