Berechnung Warenwert
- da hai
- Old China Hand

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Berechnung Warenwert
Meine Frau fliegt demnächst nach China und will Farbe für ihr Studium nach Deutschland mitbringen. Mir ist bewusst, dass sie Farbe bis zu einem Warenwert von 430 € einführen kann. Das Problem hierbei ist schlicht und ergreifend die Berechnung genau dieses Warenwertes. Welcher Preis wird hier zu Grunde gelegt? So bezahlt sie für eine Tube Farbe hier in Deutschland etwas über 10 €. Die gleiche Tube (Marke identisch) kostet in China allerdings nur etwa 10 Yuan. Wenn sie sich jetzt 50 Tuben mitbringt ist sie nach dem deutschen Warenwert schon über der Höchstgrenze, nach dem chinesischem aber noch weit darunter. Weiß jemand genau Bescheid welcher Warenwert nun der "richtige" ist?
- Grufti
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Re: Berechnung Warenwert
Hallo Dahaida hai hat geschrieben:Meine Frau fliegt demnächst nach China und will Farbe für ihr Studium nach Deutschland mitbringen. Mir ist bewusst, dass sie Farbe bis zu einem Warenwert von 430 € einführen kann. Das Problem hierbei ist schlicht und ergreifend die Berechnung genau dieses Warenwertes. Welcher Preis wird hier zu Grunde gelegt? So bezahlt sie für eine Tube Farbe hier in Deutschland etwas über 10 €. Die gleiche Tube (Marke identisch) kostet in China allerdings nur etwa 10 Yuan. Wenn sie sich jetzt 50 Tuben mitbringt ist sie nach dem deutschen Warenwert schon über der Höchstgrenze, nach dem chinesischem aber noch weit darunter. Weiß jemand genau Bescheid welcher Warenwert nun der "richtige" ist?
Ist es eine deutsche oder eine chinesische Marke ?
Normalerweise würde es reichen, wenn Deine Frau eine ordentliche auch für den deutschen Zoll lesbare ( also in einer europäischen Sprache) Handelsrechnung bzw Kassenzettel vorweisen kann. Wenn aber die Marke zu bekannt ist (evtl, ""Pelikan" oder ähnliches), sodaß der deutsche Zöllner Bescheid wissen könnte , sieht es eng aus , denn wenn sie 50 Tuben mitbringt, sieht das nach Handelsware ..und nicht nach "persönlichem Gebrauch " aus...ist das gleiche mit Fake Lakotz Shirts: eine gewisse Anzahl kannst Du "straflos" mitbringen...
Wenn sie durch den grünen Kanal geht und wird herausgeholt, ist es immer ungünstig, wenn man von einer Ware mehrere Exemplare als für den "pers. Gebrauch" dabei hat, und man meldet die zollpflichtige War enicht an
Ich nehme mal an, daß es sich um folgende Farben handelt
Da sind 6,5 % Zoll + 19 % EUSt draufFS[00] 3213 Farben für Kunstmaler, für den Unterricht, für die Plakatmalerei, für Farbtönungen, zur Unterhaltung und ähnliche Farben, in Täfelchen, Tuben, Töpfchen, Fläschchen, Näpfchen oder ähnlichen AufmachungenFarben für Kunstmaler, für den Unterricht, für die Plakatmalerei, für Farbtönungen, zur Unterhaltung und ähnliche Farben, in Täfelchen, Tuben, Töpfchen, Fläschchen, Näpfchen oder ähnlichen Aufmachungen
Ich hab da immer so ein "komisches "Gefühl im Magen, wenn ich hier Auskünfte über solche Anfragen gebe.....
und verweise da immer lieber auf die Infostelle der Zollverwaltung
Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Auskunft für Privatpersonen
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: [email protected]
Auskunft für Unternehmen
Tel.: 0351/44834-520
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Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Berechnung Warenwert
Aufpassen, der Freibetrag gilt nur für Reisemitbringsel und nicht für kommerzielle Importe. Kommerziell ist alles was man wiederverkauft, oder wo der Zoll meint dass man es wiederverkauft. Man sollte etwas dabei haben was dann belegt das der Import privat ist.da hai hat geschrieben:Mir ist bewusst, dass sie Farbe bis zu einem Warenwert von 430 € einführen kann.
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Re: Berechnung Warenwert
Erst einmal Danke für die Antworten. Also bei der Farbe handelt es sich um eine englische Marke. Die in Deutschland vertriebene Farbe wird (glaube ich) in England produziert. Die Farbe die in China vertrieben wird, wird auch in China hergestellt (ist aber die identische Marke). Es kann aber auch sein, dass die hier in Deutschland erhältliche Marke mittlerweile auch aus China kommt. Weiß ich aber nicht.
Das Ganze ist natürlich kein kommerzieller Import! Da meine Frau Freie Kunst studiert dürfte der Vorrat vielleicht für 2 Semester reichen.
Das Ganze ist natürlich kein kommerzieller Import! Da meine Frau Freie Kunst studiert dürfte der Vorrat vielleicht für 2 Semester reichen.
Re: Berechnung Warenwert
Ich würde im Zweifelsfall den Studentenausweis parat halten. Das erklärt doch alles.da hai hat geschrieben:Da meine Frau Freie Kunst studiert dürfte der Vorrat vielleicht für 2 Semester reichen.
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Re: Berechnung Warenwert
Letzten Endes war die ganze Fragerei umsonst - hatte nämlich ganz vergessen wie unsinnig die Zollabfertigung in Frankfurt ist. Was nützen da die ganzen Bestimmungen, wenn man als Fluggast sein ganzes Handgepäck einfach nur jemanden in die Hand drücken braucht, der in der Haupthalle wartet. Da muss man nämlich durch bevor man seinen Koffer holen kann. Ich wundere mich auch dass es noch nicht zu Beschwerden gekommen ist, da letztlich JEDER Zugang zum Gepäck der Fluggäste hat. Ein Unding auf einem so großen internationalen Flughafen.
- hktraveller
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Re: Berechnung Warenwert
Da hast Du offensichtlich uebersehen dass Du nach der Passkontrolle schon Mal durch die Zollgrenze gegangen bist. Man muss nur unten wieder ins Zollausland um den Koffer zu holen.
Will heissen man kann theoretisch die Freibetraege 2x nutzen. Ist aber natuerlich ein Verstoss.
Will heissen man kann theoretisch die Freibetraege 2x nutzen. Ist aber natuerlich ein Verstoss.
Re: Berechnung Warenwert
Wenn man nach irgendwo in Deutschland weiterfliegt dann kann man auch dort bei der Ankunft nochmal kontrolliert werden. Also aufpassen.
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