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Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 14.10.2017, 11:45
von tfranck
Moin nochmal,

vielleicht war es doch keine so gute Idee den anderen Thread zu benutzen. ;)

Ich werde mit meiner Verlobten Ende November nach China fliegen (L-Visum, 90Tage) und haben vor auch dort zu heiraten. Wir würden auch gerne 6 Monate da bleiben, daher die Frage:
Ist es möglich vor Ort in China (Beijing) nach der Heirat in China (auch in Beijing) ein Q2 Visum zu beantragen?

Gruß,
Thomas

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 14.10.2017, 14:24
von ingo_001
Nein.
Ist ein Visum abgelaufen, muss man wieder aus- (in Deinem Fall) heimreisen, um dann ein Q2-Visum zu beantragen.

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 14.10.2017, 22:53
von otternase
Visaregeln sind öfter Änderungen unterworfen, daher folgendes mit Vorsicht betrachten: meines Kenntnisstandes nach kannst Du ein Q2-Visum auch zB. in Hongkong beantragen, wo Du Dich visafrei bis zu 90(?) Tage aufhalten darfst, eine Heimreise nach Deutschland wäre also nicht unbedingt erforderlich.

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 16.10.2017, 09:25
von tanzhou
Du musst Dich in Beijing - bzw dem chinesischen Wohnort Deiner Frau - beim PSB (dem fuer Dich zustaendigen Public Security Bureau) erkundigen.
Nachdem ich damals (vor rund 6 Jahren) geheiratet hatte, konnte ich beim PSB in unseren Wohnort eine Residence Permit beantragen (ist ein Visum), musste nicht ausreisen und so mache ich es seit eh und je hier vor Ort lokal.
Mittlerweile erhalte ich eine RP mit 2 Jahren Laufzeit, multi-entry. So geht es auch bei einem Freund von mir in Sichuan, ebenfalls mit einer Chinesin verheiratet und so wird es auch in Beijing sicher moeglich sein. Nochmals, Deine Frau muss hier in China leben und gemeldet sein.

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 16.10.2017, 09:33
von ingo_001
Diese Variante ist aber nur dann möglich, wenn man auch in China arbeitet - oder?

Ich bin davon ausgegangen, dass er einfach nur etwas länger in China bleiben will - er also hier in in D. seine Zelte nicht abbrechen will.

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 16.10.2017, 12:07
von tanzhou
ingo_001 hat geschrieben:Diese Variante ist aber nur dann möglich, wenn man auch in China arbeitet - oder?

Ich bin davon ausgegangen, dass er einfach nur etwas länger in China bleiben will - er also hier in in D. seine Zelte nicht abbrechen will.
Nein, hat mit einer Arbeitserlaubnis fuer China nichts zu tun. Man erhaelt quasi nur ein laengeres Touristenvisum bzw. familiaer bedingtes Visum in Form einer "Residence Permit".

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 16.10.2017, 17:30
von tfranck
tanzhou hat geschrieben:Du musst Dich in Beijing - bzw dem chinesischen Wohnort Deiner Frau - beim PSB (dem fuer Dich zustaendigen Public Security Bureau) erkundigen.
Nachdem ich damals (vor rund 6 Jahren) geheiratet hatte, konnte ich beim PSB in unseren Wohnort eine Residence Permit beantragen (ist ein Visum), musste nicht ausreisen und so mache ich es seit eh und je hier vor Ort lokal.
Mittlerweile erhalte ich eine RP mit 2 Jahren Laufzeit, multi-entry. So geht es auch bei einem Freund von mir in Sichuan, ebenfalls mit einer Chinesin verheiratet und so wird es auch in Beijing sicher moeglich sein. Nochmals, Deine Frau muss hier in China leben und gemeldet sein.
Das ist ja eine ganz neue und vielversprechende Information :)
Ja, meine Verlobte ist in China gemeldet.
Die RP werden wir mal versuchen. Wenn das nix wird, dann können wir ja immernoch die Variante mit HongKong in Betracht ziehen.

Nach dem anfänglichen "Das ist alles kein Problem" meiner Verlobten haben wir immer nur negatives bezüglich Bleibemöglichkeiten gehört.

Vielen Dank.

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 16.10.2017, 17:34
von tfranck
ingo_001 hat geschrieben:Diese Variante ist aber nur dann möglich, wenn man auch in China arbeitet - oder?

Ich bin davon ausgegangen, dass er einfach nur etwas länger in China bleiben will - er also hier in in D. seine Zelte nicht abbrechen will.
Unser Plan ist im groben so, dass wir halb und halb in China und Deutschland leben wollen. Meine Verlobte ist Künstlerin, ich bin Selbstständig in IT (HA Netzwerke / Programmierung / Consulting) - somit ist es für uns beide eigentlich egal wo wir sind. Einen Arbeitgeber in China zu finden wäre auch nicht schlecht - aber die mögen sicher die 50/50 Sache nicht.

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 16.10.2017, 17:35
von tfranck
otternase hat geschrieben:Visaregeln sind öfter Änderungen unterworfen, daher folgendes mit Vorsicht betrachten: meines Kenntnisstandes nach kannst Du ein Q2-Visum auch zB. in Hongkong beantragen, wo Du Dich visafrei bis zu 90(?) Tage aufhalten darfst, eine Heimreise nach Deutschland wäre also nicht unbedingt erforderlich.
Vielen Dank für die Info. Unser Freund aus Australien meinte auch, das sollte gehen.

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 17.10.2017, 01:19
von tanzhou
tfranck hat geschrieben:...
Unser Plan ist im groben so, dass wir halb und halb in China und Deutschland leben wollen. Meine Verlobte ist Künstlerin, ich bin Selbstständig in IT (HA Netzwerke / Programmierung / Consulting) - somit ist es für uns beide eigentlich egal wo wir sind. Einen Arbeitgeber in China zu finden wäre auch nicht schlecht - aber die mögen sicher die 50/50 Sache nicht.
Richtig, wenn Du in CN arbeiten moechtest, brauchst Du natuerlich eine Arbeitserlaubnis. Das wird nicht ganz so einfach.

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 17.10.2017, 21:32
von tigerprawn
Vor allem macht eine Heirat eine Arbeitserlaubnis nicht ribfacher (aber auch nicht schwieriger)

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 18.10.2017, 14:04
von tfranck
tigerprawn hat geschrieben:Vor allem macht eine Heirat eine Arbeitserlaubnis nicht ribfacher (aber auch nicht schwieriger)
Das ist ok - wir heiraten nicht der Arbeit wegen. :D

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 18.10.2017, 14:13
von tfranck
tanzhou hat geschrieben:
tfranck hat geschrieben:...
Unser Plan ist im groben so, dass wir halb und halb in China und Deutschland leben wollen. Meine Verlobte ist Künstlerin, ich bin Selbstständig in IT (HA Netzwerke / Programmierung / Consulting) - somit ist es für uns beide eigentlich egal wo wir sind. Einen Arbeitgeber in China zu finden wäre auch nicht schlecht - aber die mögen sicher die 50/50 Sache nicht.
Richtig, wenn Du in CN arbeiten moechtest, brauchst Du natuerlich eine Arbeitserlaubnis. Das wird nicht ganz so einfach.
Das ist leider richtig. Ich werde wohl erst studieren müssen, bevor ich eine Arbeitserlaubnis bekomme. ;)
Aber es ist ja durchaus erlaubt in China zu sein und an Projekten in Deutschland zu arbeiten.

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 22.11.2017, 17:18
von tfranck
tanzhou hat geschrieben:Du musst Dich in Beijing - bzw dem chinesischen Wohnort Deiner Frau - beim PSB (dem fuer Dich zustaendigen Public Security Bureau) erkundigen.
Wir sind jetzt in Beijing.. :) hab' mich heute wieder ordnungsgemäß als Ausländer bei der "Polizei" gemeldet um meine "Accomodation Registration Form" zu bekommen.
Die PSB ist ja offenbar in verschiedene Abteilungen gegliedert - ist das Büro wo ich heute war (户籍室) das gleiche wo ich später auch die "Residence Permit" beantrage?

Wenn nicht - wie heißt die Stelle wo ich hin muß? (chinesisch wär' toll)

Danke,
Thomas

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 23.11.2017, 01:12
von Laogai
tfranck hat geschrieben:Die PSB ist ja offenbar in verschiedene Abteilungen gegliedert - ist das Büro wo ich heute war (户籍室) das gleiche wo ich später auch die "Residence Permit" beantrage?
Wenn nicht - wie heißt die Stelle wo ich hin muß? (chinesisch wär' toll)
Ist deine chinesische Verlobte unterbelichtet, unzurechnungsfähig, blind, taub, stumm und/oder eine Gummipuppe?

Wenn nichts davon zutrifft sollte sie dir weiterhelfen können :idea:

PS: Ich habe bei der Aufzählung "blond" vergessen :(