Seite 3 von 4

Re: Bei Freundin wohnen, und wie wars nochmal mit dem Visum?

Verfasst: 25.10.2008, 23:44
von ingo_001
laogai hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben:Und ich dachte, seit ein paar Tagen gelten bei der Visavergabe wieder die vor-olympischen "paradiesischen" Vorgaben.
Hab mich da wohl etwas zu früh gefreut :|
Nein, hast du nicht. Die "vor-olympischen" Vorgaben waren: Visumantrag und Pass reichen für eine Beantragung. Das ist nun auch wieder so, allerdings werden die Angaben im Visumantrag bei der Abgabe weiterhin sorgfältig überprüft und ggf. bei Nichterfüllung angemahnt. Siehe dazu auch meinen Eintrag hier.
Da hat mich meine Erinnerung (an Deinen Beitrag) doch nicht getäuscht :wink:
Da für uns in absehbarer Zeit sowieso weiterhin nur der Punkt "Besuch bei Verwandten oder Freunden" zutreffen wird, können wir das ganz relaxed sehen.
Korrektur: Meine Frau braucht das ja in keiner Weise - nur ich :mrgreen:

Re: Bei Freundin wohnen, und wie wars nochmal mit dem Visum?

Verfasst: 26.10.2008, 06:32
von Yingxiong
Hat auch jemand wegen der Ehe mit einer Chinesin ein Jahresvisum bekommen?

Mit Freundin nach China

Verfasst: 12.11.2008, 13:23
von para
Hallo Allerseits,

ich habe nochmal eine Frage bezüglich eines Visums für China. Habe schon ausgiebig im Forum gelesen und möchte nochmal sichergehen, dass ich alles richtig verstanden habe.

Ich (deutscher) würde gerne mit meiner chinesischen Freundin, welche momentan in Deutschland studiert nach China reisen um ihre Eltern zu besuchen (wohnen bei den Eltern) + ein wenig Sightseeing (Wohnen im Hotel in Beijing).

Wenn ich richtig verstanden habe, gibt es folgende Möglichkeiten ein Visum zu bekommen:

1)
Toristenvisum: momentan scheinbar problemlos zu bekommen, ohne Flugtickets und ohne Hotelreservierung - Nachteil: Es könnte Probleme geben wenn die Polizei rausfindet, dass ich bei den Eltern meiner Freundin wohne.

2)
"Freunde besuchen"-Visum: Scheinbar jetzt auch wieder möglich (bin mir jedoch nicht sicher ob es erlaubt ist, dass ich bei den Eltern meiner Freundin übernachte); Nachteil: Man muss sich 24 Stunden nach Ankunft in China bei der Meldebehörde registrieren (geht das auch in direkt in Beijing, da wir erst nach einigen Tagen zu den Eltern meiner Freundin weiterreisen?)

Welche der Möglichkeiten würdet ihr empfehlen?

Viele Grüße,

Patrick

Re: Mit Freundin nach China

Verfasst: 12.11.2008, 13:33
von de guo xiong
para hat geschrieben:Habe schon ausgiebig im Forum gelesen und möchte nochmal sichergehen, dass ich alles richtig verstanden habe.
nicht ganz ;)

1)
Toristenvisum: momentan scheinbar problemlos zu bekommen, ohne Flugtickets und ohne Hotelreservierung - Nachteil: Es könnte Probleme geben wenn die Polizei rausfindet, dass ich bei den Eltern meiner Freundin wohne.

2)
"Freunde besuchen"-Visum: Scheinbar jetzt auch wieder möglich (bin mir jedoch nicht sicher ob es erlaubt ist, dass ich bei den Eltern meiner Freundin übernachte); Nachteil: Man muss sich 24 Stunden nach Ankunft in China bei der Meldebehörde registrieren (geht das auch in direkt in Beijing, da wir erst nach einigen Tagen zu den Eltern meiner Freundin weiterreisen?)
Eigentlich ist es fast egal welche der beiden Arten du nimmst - ich würde mich dann für das entscheiden, welches der Hauptgrund der Reise ist.

Bei der Polizei *anmelden* musst du dich (nach dem Gesetz) in beiden Fällen. Wenn Ihr in Beijing ein Hotel nehmt, dann übernimmt die Anmeldung das Hotel. Bei den Eltern müsst ihr dies selbst machen.

de guo xiong

Re: Bei Freundin wohnen, und wie wars nochmal mit dem Visum?

Verfasst: 12.11.2008, 16:46
von ingo_001
Erstmal willkommen in unserem Forum.

Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist der Hauptzweck/Schwerpunkt Deiner/Eurer Reise der Besuch der Eltern Deiner Freunden und das Sightseeing in Beijing ist das schmückende Beiwerk.

In dem Fall würde ich die Variante "Besuch bei Verwandten/Freunde" wählen.
Die obligatorische Meldung bei der Polizei läuft mit Unterstützung Deiner Freundin/Ihrer Eltern einfach und unproblematisch ab.

Re: Bei Freundin wohnen, und wie wars nochmal mit dem Visum?

Verfasst: 12.11.2008, 17:41
von Wolle 59
Ich weiss jetzt nicht wo da das Problem ist. Lasse Dir von Deiner Freundin eine Einladung schicken, Fax oder Post egal, mit Adresse. Auf Dieser Einladung muss Dein Vollstaendiger Name , Dein Geburtsdatum mit Geburtsort und Deine Reisepassnummer stehen. Wenn Du Besuch von Freunden und Bekannten ankreuzt, wirst Du wohl eine Adresse angeben muessen. Das ist ueberall auf der Welt so, auch in Deutschland. Solltest Du hier, vorsaetzlich oder nicht, falsche Angaben mache und Dein Visum deswegen abgelehnt werden, hast Du, mal abgesehen von einer Mindestwartezeit fuer einen neuen Visumsantrag, schlechte Karten. Falls Du schon in China eingereist bist, und da reicht auch schon der Flughafen, und die Behoerden finden etwas ungereimtes, wirst Du ausgewiesen und hast lebenslanges Einreiseverbot. Deine Freundin in China zu besuchen ist kein Problem, die Frage ist, ob Du das Visum mit falschen Angaben und damit mit einem Risiko oder mit richtigen Angaben und damit Risikolos, haben mochtest. Nach Deiner Einreise musst Du Dich so bald wie moeglich bei der Polizei melden. Dies ist eine Sache von fuenf Minuten, wenn Deine Freundin Dir dabei hilft. Aber auch diese Formalitaet ist in jedem Land ueblich auch in Deutschland!

Re: Bei Freundin wohnen, und wie wars nochmal mit dem Visum?

Verfasst: 12.11.2008, 18:07
von de guo xiong
Wolle 59 hat geschrieben:Ich weiss jetzt nicht wo da das Problem ist.
das problem war, dass er nicht wußte, ob er es richtig verstanden hatte ...
Lasse Dir von Deiner Freundin eine Einladung schicken, Fax oder Post egal, mit Adresse. Auf Dieser Einladung muss Dein Vollstaendiger Name , Dein Geburtsdatum mit Geburtsort und Deine Reisepassnummer stehen.
Einladung wozu? - ist nicht nötig ....
Wenn Du Besuch von Freunden und Bekannten ankreuzt, wirst Du wohl eine Adresse angeben muessen.
ja muss man. [/quote]
Falls Du schon in China eingereist bist, und da reicht auch schon der Flughafen, und die Behoerden finden etwas ungereimtes, wirst Du ausgewiesen und hast lebenslanges Einreiseverbot.
naja, so schnell und scharf schießen die Chinesen sicher auch nicht.
Deine Freundin in China zu besuchen ist kein Problem, die Frage ist, ob Du das Visum mit falschen Angaben und damit mit einem Risiko oder mit richtigen Angaben und damit Risikolos, haben mochtest.
hat er meiner Ansicht nach auch nie vorgehabt
Nach Deiner Einreise musst Du Dich so bald wie moeglich bei der Polizei melden.
laut gesetz innerhalb von 24h ....
Aber auch diese Formalitaet ist in jedem Land ueblich auch in Deutschland!
diese Aussage ist aber sehr pauschal - ich mußte mich in keinem anderen Land bei der Polizei anmelden (darunter z.B. auch Länder wie Japan und Russland - die Europäischen Länder brauch ich wohl nicht erwähnen)

de guo xiong

Re: Bei Freundin wohnen, und wie wars nochmal mit dem Visum?

Verfasst: 12.11.2008, 20:05
von Dennis (CDS)
de guo xiong hat geschrieben:
Nach Deiner Einreise musst Du Dich so bald wie moeglich bei der Polizei melden.
laut gesetz innerhalb von 24h ....
Aber auch diese Formalitaet ist in jedem Land ueblich auch in Deutschland!
diese Aussage ist aber sehr pauschal - ich mußte mich in keinem anderen Land bei der Polizei anmelden (darunter z.B. auch Länder wie Japan und Russland - die Europäischen Länder brauch ich wohl nicht erwähnen)
*Hust* Nicht mal vor der Haustür in Taiwan ist es so....mal abgesehen davon, dass man bis zu 30 Tagen eh kein Visum braucht.

Re: Bei Freundin wohnen, und wie wars nochmal mit dem Visum?

Verfasst: 13.11.2008, 00:26
von Laogai
Wolle 59 hat geschrieben:Ich weiss jetzt nicht wo da das Problem ist.
Ich auch nicht, denn ein "Freunde besuchen"-Visum gibt es gar nicht!
Im Visumantrag kann man zwar angeben, ob man Familienangehörigen oder Freunde besuchen möchte und muss dann die entsprechenden Felder unter den Punkten 4.7 bis 4.10 ausfüllen. Aber letztendlich bekommt man ein ganz normales L-Visum.

Daher würde ich als Zweck der Reise Tourismus angeben. Auch damit kann man bei Privat übernachten (polizeiliche Anmeldung vorausgesetzt) und erspart sich das andere Geschreibsel im Antrag.

Re: Bei Freundin wohnen, und wie wars nochmal mit dem Visum?

Verfasst: 13.11.2008, 00:44
von ingo_001
laogai hat geschrieben:Im Visumantrag kann man zwar angeben, ob man Familienangehörigen oder Freunde besuchen möchte und muss dann die entsprechenden Felder unter den Punkten 4.7 bis 4.10 ausfüllen. Aber letztendlich bekommt man ein ganz normales L-Visum.

Daher würde ich als Zweck der Reise Tourismus angeben. Auch damit kann man bei Privat übernachten (polizeiliche Anmeldung vorausgesetzt) und erspart sich das andere Geschreibsel im Antrag.
Zu spät :mrgreen:
Aber wenn wir das nächste Mal nach China fliegen, dann werde ich diese zeitsparende Variante wählen.

Re: Bei Freundin wohnen, und wie wars nochmal mit dem Visum?

Verfasst: 13.11.2008, 00:51
von Laogai
ingo_001 hat geschrieben:
laogai hat geschrieben:Im Visumantrag kann man zwar angeben, ob man Familienangehörigen oder Freunde besuchen möchte und muss dann die entsprechenden Felder unter den Punkten 4.7 bis 4.10 ausfüllen. Aber letztendlich bekommt man ein ganz normales L-Visum.
Zu spät :mrgreen:
Aber wenn wir das nächste Mal nach China fliegen, dann werde ich diese zeitsparende Variante wählen.
Du bist also auch auf diesen Familienangehörige oder Freunde besuchen-Passus im Visumantrag reingefallen :P
Hast du außer den zusätzlichen Angaben im Visumantrag noch weitere Unterlagen (Einladung oder dergleichen) vorlegen müssen?

Re: Bei Freundin wohnen, und wie wars nochmal mit dem Visum?

Verfasst: 13.11.2008, 01:21
von ingo_001
laogai hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben:
laogai hat geschrieben:Im Visumantrag kann man zwar angeben, ob man Familienangehörigen oder Freunde besuchen möchte und muss dann die entsprechenden Felder unter den Punkten 4.7 bis 4.10 ausfüllen. Aber letztendlich bekommt man ein ganz normales L-Visum.
Zu spät :mrgreen:
Aber wenn wir das nächste Mal nach China fliegen, dann werde ich diese zeitsparende Variante wählen.
Du bist also auch auf diesen Familienangehörige oder Freunde besuchen-Passus im Visumantrag reingefallen :P
Hast du außer den zusätzlichen Angaben im Visumantrag noch weitere Unterlagen (Einladung oder dergleichen) vorlegen müssen?
Wenn Du es so nennen willst - ja. :mrgreen:

Nein, weitere Unterlagen musste ich nicht vorlegen.
Wie Du schon sagtest: Das Visum ist das Gleiche. Hatte mich deshalb auch schon mal gefragt, warum im Antrag überhaupt diese Unterscheidung gemacht wird.
Aber da ich nicht wusste, weshalb das so war, hab ich brav und folgsam - wie ein "Muster-Deutscher" nun mal ist - die "schreibintensive" Variante gewählt.
Kommt nicht wieder vor :mrgreen:

Re: Bei Freundin wohnen, und wie wars nochmal mit dem Visum?

Verfasst: 13.11.2008, 02:09
von Laogai
ingo_001 hat geschrieben:Wenn Du es so nennen willst - ja. :mrgreen:
A: "Vielen Dank!"
A (zu R): "Keine weiteren Fragen, Euer Ehren."
R: "Der Zeuge möge sich setzen."

A: "Fassen wir also zusammen:"
para hat geschrieben:Toristenvisum: momentan scheinbar problemlos zu bekommen, ohne Flugtickets und ohne Hotelreservierung - Nachteil: Es könnte Probleme geben wenn die Polizei rausfindet, dass ich bei den Eltern meiner Freundin wohne.
A: "Nein, wie schon weiter oben ausgeführt kannst du mit einem Touristenvisum privat unterkommen."
para hat geschrieben:Freunde besuchen"-Visum
A: "Siehe ebenfalls weiter oben, ein solches Visum gibt es nicht."
para hat geschrieben:Scheinbar jetzt auch wieder möglich (bin mir jedoch nicht sicher ob es erlaubt ist, dass ich bei den Eltern meiner Freundin übernachte)
A: "Solange du polizeilich gemeldet bist kannst du quasi übernachten bei wem du willst (könnte allerdings Ärger geben, wenn du ein Quartier beim Staatsfeind No 1 suchst. Aber das schließe ich jetzt einfach mal aus. Du klingst harmlos :wink: )"
para hat geschrieben:Nachteil: Man muss sich 24 Stunden nach Ankunft in China bei der Meldebehörde registrieren
A: "Du musst dich nicht generell 24 Stunden nach Ankunft in China polizeilich melden! Du musst dich selbst polizeilich melden, wenn du privat übernachtest. Wenn du in einem Hotel absteigst, so übernimmt das Hotel die Anmeldung."
para hat geschrieben:geht das auch in direkt in Beijing, da wir erst nach einigen Tagen zu den Eltern meiner Freundin weiterreisen?
A: "(D)Ein Beispiel: Du fliegst mit deiner Freundin nach Beijing. Dort steigt ihr für vier Tage in einem Hotel ab. Das Hotel übernimmt die polizeiliche Anmeldung für euch, du bzw. ihr müsst euch in der Hinsicht um nichts kümmern. Alsdann fahrt/fliegt/schwimmt/beamt ihr weiter zum Wohnort der Eltern deiner Freundin und übernachtet bei diesen. Jetzt musst du dich polizeilich melden und solltest das möglichst noch am Tag der Ankunft machen, spätestens am nächsten Tag."

Re: Bei Freundin wohnen, und wie wars nochmal mit dem Visum?

Verfasst: 13.11.2008, 09:32
von ingo_001
Dennis (CDS) hat geschrieben:*Hust* Nicht mal vor der Haustür in Taiwan ist es so....mal abgesehen davon, dass man bis zu 30 Tagen eh kein Visum braucht.
DAS wäre ein Argument, warum Mainland-China Taiwan "beitreten" sollte. :mrgreen:
90 Tage ohne Visum in China - soviel Urlaub hab ich gar nicht, um das ausschöpfen zu konnen.:(

Re: Bei Freundin wohnen, und wie wars nochmal mit dem Visum?

Verfasst: 16.11.2008, 16:12
von para
Hallo nochmal und erstmal vielen Dank für die vielen aufschlussreichen Antworten. Ich werde dann wohl "Tourist" ankreuzen und mich brav bei der Polizei registrieren.

Ich habe es auch tatsächlich mal geschafft telefonisch bei der chin. Botschaft durchzukommen und da sagte man mir, dass man eine Einladung braucht wenn man "Freunde besuchen" ankreuzt. Aber das kann ich mir ja dann sparen.

Bin jetzt noch ein wenig neugierig wie das mit dem Registrieren bei der Polizei abläuft. Nochmal zur Erinnerung: Ich werde erst ein paar Tage in Peking im Hotel bleiben (zusammen mit meiner Freundin) und dann weiter zu Ihren Eltern fahren. Die Registrierung in Peking übernimmt dann wohl das Hotel. Wenn wir dann weiter zu den Eltern fahren, können wir uns in jeder beliebigen Polizeidienststelle registrieren? Bekomme ich da eine Bestätigung oder einen Eintrag o.ä. in den Reisepass?

Viele Grüße und nochmals vielen Dank für Eure Antworten,

Patrick