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Legalisierung dt. Urkunde

Verfasst: 17.12.2009, 09:27
von Rala
Hallo Zusammen.

Weiss jemand von Euch was ich machen muss, um eine deutsche Heiratsurkunde fuer China zu legalisieren.

Re: Legalisierung dt. Urkunde

Verfasst: 17.12.2009, 09:57
von Tenshu
Hallo Rala,

also aus dem Stegreif würde ich jetzt mal behaupten, Überbeglaubigung (wo? beim Standesamt erfragen), dann BVA Köln (Endbeglaubigung), danach ab zur chin. Botschaft (Legalisation).
Der ganz normale Weg eben, für alle Dokumente , die in China Verwendung finden sollen. :wink:

Re: Legalisierung dt. Urkunde

Verfasst: 17.12.2009, 13:31
von Attila
Ich gebe Tenshu recht.

Kleiner Tipp:
Lass die Übersetzung in China machen, das ist wesentlich günstiger.
Am besten beim zuständigen öffentlichen Notariat nach einem zugelassenen Übersetzer fragen.

Re: Legalisierung dt. Urkunde

Verfasst: 17.12.2009, 19:22
von Rala
Danke fuer die info.

Re: Legalisierung dt. Urkunde

Verfasst: 17.12.2009, 23:44
von jd
Tenshu hat geschrieben:Hallo Rala,

also aus dem Stegreif würde ich jetzt mal behaupten, Überbeglaubigung (wo? beim Standesamt erfragen), dann BVA Köln (Endbeglaubigung), danach ab zur chin. Botschaft (Legalisation).
Der ganz normale Weg eben, für alle Dokumente , die in China Verwendung finden sollen. :wink:
Exakt.

Beispiel Baden-Württemberg:

In B-W wird die "Überbeglaubigung" als Vorbeglaubigung bezeichnet. In anderen Bundesländern auch? Zuständig sind in B-W für die Vorbeglaubigung die Regierungspräsidien. Im Freiburger Regierungspräsidium kostet die Vorbeglaubigung pro Urkunde derzeit 15,00 €.

Für die Endbeglaubigung werden die vorbeglaubigten Unterlagen zum Bundesverwaltungsamt nach Köln geschickt. Unbedingt darauf achten, im Antrag auf Endbeglaubigung der Urkunde das Bestimmungsland anzugeben, hier also VR China. Das BVA verlangt derzeit pro Urkunde 10,00 € Gebühren. Der Ablauf ist nachzulesen unter http://www.bva.bund.de/cln_180/nn_38555 ... 4bodyText4" target="_blank

Die Legalisation der vor- und endbeglaubigten Urkunde(n) erfolgt dann durch die Chinesische Botschaft in Berlin (oder aber ggf. auch durch die Generalkonsulate der VR China in Hamburg, Frankfurt/M. und München in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich). Die Chinesische Botschaft erhebt pro Privat-Urkunde eine Gebühr von derzeit wohl 20,00 €; Aufpreise für Handels-Urkunden und Eilbearbeitung. Der Ablauf ist nachzulesen unter http://www.china-botschaft.de/det/lsfw/t169699.htm" target="_blank

JD

Re: Legalisierung dt. Urkunde

Verfasst: 18.12.2009, 04:14
von happyfuture
jd hat geschrieben:Die Legalisation der vor- und endbeglaubigten Urkunde(n) erfolgt dann durch die Chinesische Botschaft in Berlin (oder aber ggf. auch durch die Generalkonsulate der VR China in Hamburg, Frankfurt/M. und München in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich). Die Chinesische Botschaft erhebt pro Privat-Urkunde eine Gebühr von derzeit wohl 20,00 €; Aufpreise für Handels-Urkunden und Eilbearbeitung. Der Ablauf ist nachzulesen unter http://www.china-botschaft.de/det/lsfw/t169699.htm" target="_blank
Für die absolut "INFO" Resistenten hier im Forum:
Diese "Endbeglaubigung" durch die CN-Botschaft bzw. Konsulat wird NICHT benötigt!
Jedenfalls NICHT für die Ledigkeitsbescheinigung, die die Deutsche Botschaft in Peking aufgrund des überbeglaubigten EFZ austellt. (macht auch keinen Sinn)

Wer das nicht versteht oder verstehen will, macht es einfach und gibt unnötig Geld aus, oder fragt per e-Mail bei seinem zuständigen D-Konsulat in China nach!

Re: Legalisierung dt. Urkunde

Verfasst: 18.12.2009, 17:43
von Tenshu
happyfuture hat geschrieben:Für die absolut "INFO" Resistenten hier im Forum:
Diese "Endbeglaubigung" durch die CN-Botschaft bzw. Konsulat wird NICHT benötigt!
Jedenfalls NICHT für die Ledigkeitsbescheinigung, die die Deutsche Botschaft in Peking aufgrund des überbeglaubigten EFZ austellt. (macht auch keinen Sinn)
Richtig Happy. Aber es ging um die Deutsche Heiratsurkunde bzw. die Meldebescheinigung. :wink:

Re: Legalisierung dt. Urkunde

Verfasst: 10.02.2010, 03:24
von sventaicang
Hallo,

ich werde am 26. Februar in Deutschland meine Verlobte heiraten.
Wenn es moeglich ist wuerden wir die Beglaubigung bzw. Legalisation der dt. Eheurkunde noch vor dem Rueckflug nach China einholen.

Frage: Was muss ich mit dem deutschen Ehezeugnis machen bevor ich es in der chin. Botschaft in Berlin legalisieren lassen kann?

Wohnsitz: NRW.

Danke!
Sven

Re: Legalisierung dt. Urkunde

Verfasst: 10.02.2010, 06:13
von mistervac
Eine Heiratsurlkunde ist kein Ehe(fähigkeits-)zeugnis, letzteres benötigst Du ( nach meinung der meisten)für die Eheschliessung im Ausland.

Deine Frage ist also, wie Du Deine deutsche Heiratsurkunde "verchinesischen" kannst :

Wiemoben beschrieben :

Vorbeglaubigung RP
Überebglaubigung BVA Köln

Ich würd danach zum chinesischen Konsulat gehen, aber laut ausage von happy ist das ja nicht nötig...

Ihm hehres unterstellend nehme ich mal an, dass der BVA Stempel dem chinesischen zugelassenen Übersetzer und dem dortigen Notar ausreicht.

Re: Legalisierung dt. Urkunde

Verfasst: 10.02.2010, 06:15
von mistervac
sventaicang hat geschrieben: Frage: Was muss ich mit dem deutschen Ehezeugnis machen bevor ich es in der chin. Botschaft in Berlin legalisieren lassen kann?
FFM wäre näher

Re: Legalisierung dt. Urkunde

Verfasst: 10.02.2010, 08:10
von mistervac
ok. ih habs jetzt erst gemerkt, dass sventaicang nicht der Eingangsposter war.
Asche über meine Mostbirne.. :x

Re: Legalisierung dt. Urkunde

Verfasst: 10.02.2010, 09:02
von happyfuture
sventaicang hat geschrieben:ich werde am 26. Februar in Deutschland meine Verlobte heiraten.
Na da wünsche ich Euch alles Gute ... :D
sventaicang hat geschrieben:Wenn es moeglich ist wuerden wir die Beglaubigung bzw. Legalisation der dt. Eheurkunde noch vor dem Rueckflug nach China einholen.
sinnvoll :!:
sventaicang hat geschrieben:Frage: Was muss ich mit dem deutschen Ehezeugnis machen bevor ich es in der chin. Botschaft in Berlin legalisieren lassen kann?
Du benötigst eine notariell beglaubigte Übersetzung eures EZ ins Chinesische, welche du bei der CN-Botschaft in Berlin oder CN-Konsulat FFM legalisieren lässt. Hierzu empfehle ich Dir, das Antragsformular für Beglaubigung und Legalisation downzuloaden.

Ich bin mir nicht sicher, jedoch sollte es auch möglich sein, die notariell beglaubigte Übersetzung und Beglaubigung in China machen zu lassen - dazu die CN-Botschaft/Konsulat in Deutschland befragen, um sicher zu gehen!

Wichtig ist der rote CN Stempel auf der Übersetung des EZ!

Viel Glück!
HappyFuture

Re: Legalisierung dt. Urkunde

Verfasst: 10.02.2010, 09:06
von sventaicang
Super, Danke fuer die Info.

Ist eine Ueberbeglaubigung in Koeln erforderlich?

"Irgendwo habe ich mal gehoert das die CN Botschaft in Berlin das EZ auch ins chin. uebersetzen kann". Leider fehlt mir hier jeglicher Beweis.

Hat da jemand etwas? Ist mir egal wenn das ein paar Euro mehr kostet.

Gruss, Sven

Re: Legalisierung dt. Urkunde

Verfasst: 10.02.2010, 10:26
von happyfuture
sventaicang hat geschrieben:"Irgendwo habe ich mal gehoert das die CN Botschaft in Berlin das EZ auch ins chin. uebersetzen kann". Leider fehlt mir hier jeglicher Beweis.
Ruf bei der Konsularabteilung CN-Botschaft in Berlin oder beim CN-Konsulat in FFM (mein Tipp!) an, dann kannst Du sicher gehen. Es passiert immer wieder, dass Vorschriften und Regularien geändert werden. Was gestern noch möglich war, ist heute nur noch Vergangenheit, verstehst Du?

Wieso bist du so "scharf" auf die CN-Botschaft in Berlin?

Re: Legalisierung dt. Urkunde

Verfasst: 17.02.2010, 08:23
von sventaicang
Hallo nochmal,

ich habe gerade folgendes auf der Homepage der CIBT Visum Centrale gefunden:

http://www.visum-centrale.de/medien/cou ... ierung.pdf" target="_blank

Da ist der ganze Vorganng gut erklärt.
Einzig offene Frage: Wann muss das Dokument denn ins chinesische Übersetzt werden?
Legalisiert das Konsulat in Frankfurt eine deutsche nicht übersetzte Urkunde? Kann ich mir fast nicht vorstellen.

VG