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Reisekrankenversicherung für D

Verfasst: 01.12.2009, 13:53
von de guo xiong
wir sind gerade dabei die Unterlagen zur Beantragung eines Besuchsvisum zusammen zu stellen. Als wir uns vor ca. 3 Monaten darüber auf den Seiten der Beijinger Botschaft schlau gemacht haben, stand dort (wenn ich mich richtig erinnere) eine Kopie der Police reicht.
Als ich jetzt noch einmal alle nötigen Unterlagen auf den Seiten des Shanghaier Konsulats gescheckt habe, sah ich, dass diese gern das Original sehen wollen. Momentan habe ich einen ausgedruckten Scan des Originals und das Original liegt bei meinen Eltern in D und wird wohl auch nicht rechtzeitig zum Termin hier sein können.

Hat jemand Erfahrung, wie "streng" das in Shanghai (ich habe nämlich den Eindruck, es wird von Konsulat zu Konsulat anders vorgegangen) gehandhabt wird? Hilft es vielleicht den Kontoauszug über den bezahlten Beitrag beizulegen?

Ich werde mich natürlich parallel direkt beim Konsulat erkundigen.


Falls wirklich ein Original unumgänglich ist, hat jemand schon einmal eine entsprechende Versicherung in CN abgeschlossen und kann etwas empfehlen (ich habe auch gelesen, dass handschriftlich ausgefüllte Policen nicht mehr akzeptiert werden - also bein "Fliegenden Händler" kaufen geht wohl auch nicht mehr) ...

Danke im Voraus
de guo xiong, jaja wieder einmal spät dran ;)

Re: Reisekrankenversicherung für D

Verfasst: 01.12.2009, 14:48
von FuHe
Nihao de guo xiong,

aus der Frage kann ich schliessen, dass sich bei dem Scan des Originals um eine in Deutschland abgeschlossene Versicherung handelt (oder?). In dem Fall sollte der Scan und der Kontoauszug genügen (ist ja alles nachvollziebar - da VersicherungsNr.).
Zur Not kann aber beim Beantragen des Visums im Konsulatsgebäude (ich glaub 7. Stock) in Shanghai, eine Reiseversicherung für den besagten Zeitraum erworben werden. Kostet ca. einen Euro pro Tag, evtl. etwas weniger..
Meine Frau hat sich auch immer dort versichern lassen (ich glaub ist sogar von Allianz).

viel Erfolg,

Gruss Fu He

Re: Reisekrankenversicherung für D

Verfasst: 01.12.2009, 15:11
von de guo xiong
Wan shang hao Fu He,

danke für die hilfreiche Antwort!! Ich werde es auf jeden Fall erst einmal mit dem Scan der deutschen Versicherung versuchen. Falls es nicht akzeptiert wird, bekommt meine Verlobte halt doppelten Versicherungsschutz ;)

Donnerstag weiß ich mehr.

de guo xiong, der hier dann berichten wird

Re: Reisekrankenversicherung für D

Verfasst: 04.12.2009, 00:04
von de guo xiong
Kurze Rückmeldung:

den Ausdruck der Versicherungspolice hat die Botschaft ohne Nachfrage akzeptiert (Kontoauszug wollten sie auch nicht sehen). Ein kleines Problem gab es bei der Urlaubsbescheinigung, dort wollen sie auf den Schreiben unbedingt einen Briefkopf haben (meine Freundin hat es erst garnicht verstanden was sie meinen - wahrscheinlich in China eher unüblich). Die Firma musste jetzt erst einen kreieren - hoffe die Botschaft akzeptiert es so.

de guo xiong, der jetzt 5 Tage auf die Entscheidung der Botschaft warten muss

PS.: kann mir eigentlich einer erklären, warum die notwendigen Unterlagen für die Beantragung eines Visums zwischen Beijing und Shanghai so unterschiedlich sind?

Re: Reisekrankenversicherung für D

Verfasst: 04.12.2009, 00:31
von Laogai
Danke für die Rückmeldung, dgx! So wird hoffentlich auch Anderen zukünftig geholfen.
de guo xiong hat geschrieben:PS.: kann mir eigentlich einer erklären, warum die notwendigen Unterlagen für die Beantragung eines Visums zwischen Beijing und Shanghai so unterschiedlich sind?
Weil in beiden Institutionen humanoide Lebensformen beschäftigt werden, die aus ungeklärter Ursache die Arbeitsanweisung 1843/596, §16, Absatz 5, unterschiedlich auslegen :(

Wenn du eine andere (bessere/genauere/richtigere) Begründung herausfindest nenne ich dich Gott! :D