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Wie kann ich das ins Chinesisch uebersetzen ?

Verfasst: 10.08.2009, 07:09
von mark_1977
Wie kann ich das ins Chinesisch uebersetzen? oder Was bedeutet das auf Chinesisch? Vielen Danke!

"Der Notar hat darauf hingewiesen, das in Folge dieses Unterhaltsverzichts kein Ehegatte gegen den anderen bei Scheidung der Ehe Unterhaltsansprüche haben wird und zwar gerade dann, wenn er selbst für seinen Unterhalt nicht sorgen kann, dass aber auf Grund der gegenwärtigen Rechtsprechung dem nach dem Gesetz unterhaltspflichtigen Ehegatten in bestimmten Fällen die Berufung auf den Verzicht versagt ist, dies insbesondere dann und solange, wie der Ehegatte ein gemeinsames Kind zu betreuen hat. "

Re: Wie kann ich das ins Chinesisch uebersetzen ?

Verfasst: 10.08.2009, 08:19
von maxule
a) der inhalt ist unpräzise und zweideutig.

b) so wie ich den Inhalt deute (Ehevertrag), ist die Formulierung unzulässig und nichtig, ggf. sogar sittenwidrig.

gruss
maxule

Re: Wie kann ich das ins Chinesisch uebersetzen ?

Verfasst: 11.08.2009, 01:28
von Laogai
mark_1977 hat geschrieben:Wie kann ich das ins Chinesisch uebersetzen? oder Was bedeutet das auf Chinesisch?
maxule hat geschrieben:a) der inhalt ist unpräzise und zweideutig.
b) so wie ich den Inhalt deute (Ehevertrag), ist die Formulierung unzulässig und nichtig, ggf. sogar sittenwidrig.
c) Bemühe (und bezahle!) einen vereidigten Übersetzer für solche Texte und wende dich damit nicht an ein Internet-Forum.

Re: Wie kann ich das ins Chinesisch uebersetzen ?

Verfasst: 11.08.2009, 07:23
von aquadraht
laogai hat geschrieben:
mark_1977 hat geschrieben:Wie kann ich das ins Chinesisch uebersetzen? oder Was bedeutet das auf Chinesisch?
maxule hat geschrieben:a) der inhalt ist unpräzise und zweideutig.
b) so wie ich den Inhalt deute (Ehevertrag), ist die Formulierung unzulässig und nichtig, ggf. sogar sittenwidrig.
c) Bemühe (und bezahle!) einen vereidigten Übersetzer für solche Texte und wende dich damit nicht an ein Internet-Forum.
Ich stimme zu c) zu. Allerdings hat maxule den Inhalt der Formulierungen fehlgedeutet. Darin steht eine Belehrung über die deutsche Rechtslage bzw. Lage der Rechtsprechung.

Offenbar soll in dem Vertrag ein gegenseitiger Unterhaltsverzicht vereinbart werden, auch im Falle des Notbedarfs. Das entspricht der chinesischen Rechtslage für nachehelichen Ehegattenunterhalt, da gibt es nämlich nichts.

Prinzipiell gilt für Eheverträge Vertragsfreiheit, insofern kann man das vereinbaren. Das ist auch nicht sittenwidrig und schon gar nicht unzulässig. Jedoch hat der BGH in einem Fall geurteilt, dass sich auf eine solche Klausel nicht berufen werden konnte. Die Situation war derart, dass die wirtschaftlich stärkere Vertragspartei die Bedürftigkeit der schwächeren schon bei Abfassung des Ehevertrags absehen konnte und die schwächere Partei vor einer "friss oder stirb"-Situation stand.

Edit: Und genau auf diese Rechtslage und die entsprechenden Ausführungen des BGH hat offensichtlich der den Ehevertrag beurkundende Notar hingewiesen. Hierzu ist der Notar, der nicht Partei ist, rechtlich verpflichtet. Insofern ist Quatsch, dass das unpräzise und zweideutig ist, es ist halt juristisch.
Wenn der Ehevertrag schon beurkundet ist, braucht es für nichtbehördliche Zwecke keinen vereidigten Übersetzer, ein juristisch bewanderter Übersetzer mit etwas Kenntnis im Familienrecht im internationalen Rechtsvergleich wäre optimal. Ich fürchte nämlich, das Juristenchinesisch ist für Laien, auch Übersetzer, nicht verständlicher als das Juristendeutsch.

Aber wie schon vorher richtig gesagt, Amateurübersetzungen juristischer Texte sind nicht hilfreich.

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