mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung
Verfasst: 19.06.2009, 15:17
Das Thema Ehefähigkeitszeugnis versus Ledigkeitsbescheinigung per Meldebestätigung wurde ja schon oft angesprochen, hier eine Frage in diesem Zusammenhang, die mir bestimmt jemand aus Erfahrung beantworten kann :
Die Crux ist ja, das ( wie ich herausgelesen habe) das chinesische "Standesamt" sich i.d.R. mit einer Bestätigung des Single Status durch die Meldebehörde zufrieden gibt, die deutschen Behörden jedoch auf die aufwändige Prozedur des EFZ bestehen. ( Korrigiere mich bitte, wer Besseres weiss).
Jetzt liegt die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes inkl. Familienstand ( ledig, nicht geschieden) vor.
Die Frage ist, wie lässt man sich dies auf chinesisch übersetzen und behördenfest legalisieren ??
Muss nicht auch diese Bescheinigung erst nach Köln zur zentralen Ausländerbehörde, damit evtl die chinesische Botschaft in D dies übersetzt ?
Welcher Weg ist am probatesten ??
Es geht übrigens um meinen künftigen Schwipp-Schwager, ein seit 13 Jahren in D lebender Franzose. die Bescheinigung hat er vom deutschen Einwohnermeldeamt, wo er mit alleiniger Wohnung lebt.
In diesem Zusammenhang auch die Frage, wie dies in Hongkong zu handhaben wäre.
Die Braut lebt in Guangzhou, so dass eine Eheschliessung auch in HK in Betracht käme, um die Legalisierung der Ehe nach deren Schliessung ( Stempel vom High Court) zu vereinfachen.
Wer kennt sich aus, resp. wer hat in Guangdong ( oder HK) ohne das aufwändige EFZ geheiratet?
Wie hat er es von der deutschen Bescheinigung in ein chinesisch anerkanntes Dokument transferiert ?
Ich frage dehalb, weil ich annehme, dass diese Meldebescheigung von der deutsche Botschaft evtl nicht legalisiert wird, weil diese dadurch eine Vermeidung der Vorgehensweise mit dem an und für sich geforderten EFZ sehen könnte.
Wer weiss Rat aus Erfahrung ??
Die Crux ist ja, das ( wie ich herausgelesen habe) das chinesische "Standesamt" sich i.d.R. mit einer Bestätigung des Single Status durch die Meldebehörde zufrieden gibt, die deutschen Behörden jedoch auf die aufwändige Prozedur des EFZ bestehen. ( Korrigiere mich bitte, wer Besseres weiss).
Jetzt liegt die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes inkl. Familienstand ( ledig, nicht geschieden) vor.
Die Frage ist, wie lässt man sich dies auf chinesisch übersetzen und behördenfest legalisieren ??
Muss nicht auch diese Bescheinigung erst nach Köln zur zentralen Ausländerbehörde, damit evtl die chinesische Botschaft in D dies übersetzt ?
Welcher Weg ist am probatesten ??
Es geht übrigens um meinen künftigen Schwipp-Schwager, ein seit 13 Jahren in D lebender Franzose. die Bescheinigung hat er vom deutschen Einwohnermeldeamt, wo er mit alleiniger Wohnung lebt.
In diesem Zusammenhang auch die Frage, wie dies in Hongkong zu handhaben wäre.
Die Braut lebt in Guangzhou, so dass eine Eheschliessung auch in HK in Betracht käme, um die Legalisierung der Ehe nach deren Schliessung ( Stempel vom High Court) zu vereinfachen.
Wer kennt sich aus, resp. wer hat in Guangdong ( oder HK) ohne das aufwändige EFZ geheiratet?
Wie hat er es von der deutschen Bescheinigung in ein chinesisch anerkanntes Dokument transferiert ?
Ich frage dehalb, weil ich annehme, dass diese Meldebescheigung von der deutsche Botschaft evtl nicht legalisiert wird, weil diese dadurch eine Vermeidung der Vorgehensweise mit dem an und für sich geforderten EFZ sehen könnte.
Wer weiss Rat aus Erfahrung ??