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chinesische Führerscheinklassen

Verfasst: 25.04.2009, 04:36
von de guo xiong
2005 habe ich in Shanghai meinen chinesischen Führerschein gemacht. Basis dafür war mein deutscher Führerschein für die Klassen 1,3,4,5.

Bis jetzt habe ich mir nie Gedanken gemacht, welche Fahrzeuge ich mit meinen chinesischen Führerschein fahren darf, aber da ich wahrscheinlich demnächst auf ein eigenes Fortbewegungsmittel für den Weg zur Arbeit angewiesen bin, stellt sich die Frage Motorrad oder Auto und dafür muss ich natürlich als erstes herausfinden, welches Gefährt ich überhaupt nutzen kann?!

In meinem chinesischem Führerschein steht bei "class" C1D

Welche Fahrzeugklassen darf ich damit in China fahren?

Vorab vielen Dank für Eure Hilfe!!

de guo xiong

Re: chinesische Führerscheinklassen

Verfasst: 26.04.2009, 18:30
von bossel
http://www.beijing-easy.com/En/Vehiclec ... iption.asp" target="_blank


C1 ist mW Pkw & Kleinbusse (bis 9 Sitze)
D sind 3-Räder (s.o.). Darfst also diese Mini-Taxis fahren. 8)

Re: chinesische Führerscheinklassen

Verfasst: 26.04.2009, 22:40
von tomorrow
Frage zum chinesischen Füherschein:

Welche Gültigkeit besitzt denn ein chinesischer Führerschein in Deutschland?

Was ist zu tun, um diesen in Deutschland nutzen zu dürfen?

Lohnt es sich, diesen Führerschein zuvor in China zu machen, um es dann in Deutschland einfacher und ggf. billiger zu haben?

Re: chinesische Führerscheinklassen

Verfasst: 27.04.2009, 01:55
von de guo xiong
bossel hat geschrieben:http://www.beijing-easy.com/En/Vehiclec ... iption.asp


C1 ist mW Pkw & Kleinbusse (bis 9 Sitze)
D sind 3-Räder (s.o.). Darfst also diese Mini-Taxis fahren. 8)
Danke Bossel - jetzt habe ich auch eine Idee für einen Nebenjob :) ich wollte schon immer so ein Dreirädriges Ungetüm fahren ...

zu der Frage Führerscheingültigkeit in D habe ich folgenden Link http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... in#p103685

de guo xiong, der sich wohl bald ein dreirad kaufen wird

Re: chinesische Führerscheinklassen

Verfasst: 04.02.2010, 16:19
von mistervac
... ausgegraben, da nichts unter der SUFU gefunden :

Meines Wissens muss ein chinesischer Imigrant binnen 6 Monaten nach Einreise eine deutsche Theorie und Praxisprüfung ablegen ( ohne Fahrschulzwang) um fahren zu dürfen.

Die ersten 6 Monate darf der chinesische FS unter Mitführung einer beglaubigten Übersetzung (erledigt am besten der ADAC) genutzt werden.

Es geht konkret um meine chinesiche Schwägerin, die Ende 2009 imigriert ist.

Man hat mir nun seitens der Behörde erklärt, es stünden keine Fahrschulbögen in chinesisch mehr zur Verfügung, auch seien Dolmetscherdienste nicht mehr zulässig.

Ich selbst finde dies prinzipiell nicht gaaaanz so schlimm, die Dame kann (vorübergehend) auch ohne FS leben, bietet dies doch eine hervorrgande Möglichkeit, ( :mrgreen: Amts-)Deutsch zu lernen resp. zu verbessern.

Hat jemand von Euch Ahnung, wie diese 6 Monatsfrist auszulegen ist ??

Sollte sie binnen dieser 6 Monate keine ( erfolgreiche) Prüfung(en) abgelegt haben, welche Fristen treten dann in Kraft ??

Will heissen : besteht die Gefahr, dass sie den kompletten FS inkl Fahrschulprogramm absolvieren muss, wenn sie es binnen der vorgegebenen Zeit nicht schafft ??

Danke für jede Antwort. ( Jens-David, liest Du gerade mit ?? :roll: )


mistervac, momentan glücklich in Guangzhou weilend

Re: chinesische Führerscheinklassen

Verfasst: 04.02.2010, 16:50
von ingo_001
Die letzte Info, die ich dazu hab ist leider schon 8 Jahre alt.
Damals wurde meinem chinesischen Bekannten gesagt, dass er nach Ablauf der 6 monatigen Frist nochmal ganz von vorn anfangen müsste.

Re: chinesische Führerscheinklassen

Verfasst: 05.02.2010, 11:20
von OlafSt
Ich schlage vor, du schilderst das Problem mal hier. Wenn sich irgendeiner damit auskennt, dann die (bis selbst seit 6 Jahren dort Mitleser und -poster).

Re: chinesische Führerscheinklassen

Verfasst: 05.02.2010, 11:38
von HK_Yan
mistervac hat geschrieben:Sollte sie binnen dieser 6 Monate keine ( erfolgreiche) Prüfung(en) abgelegt haben, welche Fristen treten dann in Kraft ??
Das ist dann wie ganz ohne FS, und wenn man fährt dann "Fahren ohne Führerschein".

Als ich letztens im Auto den Kommentar "der FS ist wohl noch neu" zur unsicheren Fahrweise der Fahrerin machte sagte diese entschuldigend "ich bekomme den FS aber bald".

Re: chinesische Führerscheinklassen

Verfasst: 05.02.2010, 12:19
von mistervac
... also...

um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen, habe ich soeben mit dem ADAC in München telefoniert.

Die dame der Rechtsberatung sagte mir, die Pflicht zur Teilnahme an Ausbildungsmassnahmen wäre früher 3 Jahre gewesen, fiele nun aber gänzlich weg.

Sie hat mir zugesichert, das entsprechende Verordnungsdokument an meine email zu senden...


na da bin ich mal gespannt.

Ich werde es Euch kundtun, damit eventuell später Betroffene über eine verbindliche Rechtsauskunft verfügen.

Re: chinesische Führerscheinklassen

Verfasst: 05.02.2010, 12:26
von mistervac
HK_Yan hat geschrieben: Als ich letztens im Auto den Kommentar "der FS ist wohl noch neu" zur unsicheren Fahrweise der Fahrerin machte sagte diese entschuldigend "ich bekomme den FS aber bald".
:lol: :lol: :lol:

Re: chinesische Führerscheinklassen

Verfasst: 05.02.2010, 14:50
von Arita
Man darf mit einem ausländischen Führerschein nach FeV § 29ein halbes Jahr fahren, wenn man eine offizielle Übersetzung hat. Dieses kann auf Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden, wenn man glaubhaft macht, dass man sich nicht länger als 12 Monate im Land aufhalten wird.

Nach dieser Frist muss man den Führerschein umschreiben lassen, wenn man weiterhin Auto fahren will. Im Falle von China muss man dann eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen nach § 31. Allerdings steht dort im Gesetzestext kein Zeitraum, wie lange das gilt. Also ob man das direkt nach den 6 Monaten machen muss oder auch noch 10 Jahre später. Man kriegt hier laut Gesetz also nur die Ausbildung erlassen. Ob man jedoch ohne Fahrstunden die Prüfung besteht, ist eine andere Frage.

Wenn man in Taiwan seinen Führerschein gemacht hat, muss man nur eine praktische Prüfung ablegen.

Laut der Fahrerlaubnis Verordnung sind auch Prüfungen mit Dolmetcher noch zulässig, zumindest bei der Führerscheinklasse B (Auto).

Ich arbeite neben meinem Studium als Sekretärin in einer Fahrschule und habe das alles noch mal in der aktuellen Ausgabe des Straßenverkehrsrecht nachgeschlagen. In der praxis sollte man aber am besten beim lokalen Straßenverkehrsamt fragen, da auch einige Sachen in deren Ermessen liegen.

Re: chinesische Führerscheinklassen

Verfasst: 05.02.2010, 15:38
von mistervac
Arita hat geschrieben: Allerdings steht dort im Gesetzestext kein Zeitraum, wie lange das gilt. Also ob man das direkt nach den 6 Monaten machen muss oder auch noch 10 Jahre später.
Mir wurde heute erzählt, es habe früher eine 3 Jahresfrist gegeben, diese wurde jedoch ersatzlos gestrichen.
Arita hat geschrieben: Ob man jedoch ohne Fahrstunden die Prüfung besteht, ist eine andere Frage.
Die Theorie kann man "pauken" Für die praktische Prüfung solltre auch jeder routinierte Fahrer ein paar Stunden nehmen, schon um zu lernen welches Fahrverhalten von deutschen Prüfern erwartet wird.
Alles in allem stellt die Ausbildungsbefreiung doch eine sehr große finanzielle Entlastung dar.
Arita hat geschrieben: . In der praxis sollte man aber am besten beim lokalen Straßenverkehrsamt fragen, da auch einige Sachen in deren Ermessen liegen.
Das sollte in Deutschland m.E. nicht möglich sein, schon aus Gründen der Rechtssicherheit. Bestimmungen sind einklagbar, im Gegensatz z.B. zur Erteilung von Besuchsvisa :mrgreen: ....

Re: chinesische Führerscheinklassen

Verfasst: 05.02.2010, 16:14
von Arita
Wie die Jahresfristen waren, weiß ich nicht. In den aktuellen Gesetzestexten steht im Moment jedenfalls nichts.

Die Ausbildungsbefreiung ist auf jeden Fall gut, da einem die Sonderfahren (Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten) erlassen werden. Allerdings würden meiner Meinung nach viel rutinierte Autofahrer ohne etwas Vorbereitung die praktische Prüfung nicht bestehen, da viele zum Beispiel den Schulterblick und Ähnliches nicht mehr regelmäßig machen.

Die wichtigen Regelung sind im Straßenverkehrsrecht auch festgelegt, aber einige Sachen sind auch in den Bundesländern unterschiedlich, wie zum Beispiel die Möglichkeit die Probezeit auf ein Jahr zu verkürzen. Und ein nettes örtliches Straßenverkehrsamt kann einem einige Bürokratie ersparen.

Re: chinesische Führerscheinklassen

Verfasst: 06.06.2010, 10:58
von mistervac
...um das Thema nochmals auszugraben :

wir hatten jetzt den Fall ( meine Schwägerin, wie oben benannt) :

Die Dame von der Führerscheinstelle war mit dem Thema Ausbildungsbefreiung total überfordert.

Nachdem ich ihr ca 2596 mal erklärt hatte, dass keine Fahrschule erforderlich sei, um die Prüfung zur Erlangung der deutschen Fahrerlaubnis durchführen zu dürfen, stellten wir den Antrag auf Zulassung zur (schriftlichen) Prüfung.

Schwuppdiwupps, nach 2 Tagen wurde diesem Anliegen positiv beschieden, wir werden beim TÜV in den nächsten Tagen einen Termin zur Theorieprüfung vereinbaren. ( Die muss dann ja erst mal bestanden werden.... :D )

Hat irgend jemand von Euch Erfahrung mit diesem Procedere ?? Wie geht es dann mit der praktischen Prüfung weiter ?? (Bestimmt hat der eine oder andere von Euch doch eine Führerschein habende Mainland Chinesin geheiratet, die ähnliches zu tun hatte)

Muss die Prüfung in einem Fahrschulauto mit Doppelpedalen abgelegt werden ??

Stellt sich die Fahrschule quer, wenn ich den Minimalauftrag erteile :"ca 6 Fahrstunden plus Prüfung " ?? (was ja als Prüfungsvorbereitung sinvoll sein sollte)

Ich frage bewusst hier, weil sowohl TÜV als auch FS Behörde null Ahnung haben respektive sich nach meiner Erfahrung mit vom üblichen procedere abweichenden Fällen nicht gerne befassen.