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Mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland in den Urlaub?
Verfasst: 30.03.2009, 15:18
von Skorpid
Hallo Leute,
ich weiß nicht ob das jetzt das richtige Unterforum ist aber ich fand nichts passenders....
Meine Freundin (chinesischer Pass) hat für Deutschland eine noch ein halbes Jahr lang gültige Aufenthaltsgenehmigung für's Studium, gerne würde ich sie zum Abschluß ihres Studiums in 2 Monaten mit einem Urlaub überraschen. Doch wohin kann ich mit ihr ohne das sie ein Visum beantragen muss? Kann ich mit ihr nur in die Länder im europäischen Bund oder würde auch Ägypten, Karibik etc. gehen? Oder muss sie für jedes Land ausserhalb Deutschlands bei der chinesischen Botschaft in Deutschland ein Visum beantragen? Für mich ist dieses Gebiet leider absolutes Neuland (sind erst 3 Wochen zusammen...) und würde mich über eine kurze Info freuen.
Re: Mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland in den Urlaub?
Verfasst: 30.03.2009, 15:27
von Roger
Vermutlich besitzt sie ein nationales Visum, dann braucht sie für alle Länder, für die chinesischer Staatsbürger ein Visum benötigen, ein weiteres Visum, auch innerhalb der EG. Sollte es ein Schengen-Visum sein, kann sie in Europa weitgehend frei reisen (GB ausgenommen), die Überseedepartments der Franzosen, wie Martinique und Guadaloupe eingeschlossen.
Die chineschische Botschaft hat damit nichts zu tun, sie muß die jeweilige Auslandsvertretung besuchen, für dessen Land sie ein Visum haben möchte.
Re: Mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland in den Urlaub?
Verfasst: 30.03.2009, 15:31
von TaugeNix
Aufenthaltstitel in Deutschland?
Dann stehen dir die Schengen-Staaten offen (sprich: keine Inselaffen, aber dafür auch ohne echtes Schengen die Indianer aus der Schweiz).
Lediglich nationales Visum? Dann nur Deutschland.
Visa für andere Länder werden normalerweise in den Botschaften des Landes beantragt, in die gewünscht wird einzureisen (also Ägypten in der ägyptischen Botschaften - oder hast du jemals ein Visum für China bei der deutschen Botschaft beantragt?

).
Gruß,
TaugeNix^am prokastinieren (gelle, XiuMei?!)
Re: Mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland in den Urlaub?
Verfasst: 30.03.2009, 16:28
von Haima
TaugeNix hat geschrieben:(sprich: keine Inselaffen, aber dafür auch ohne echtes Schengen die Indianer aus der Schweiz).
Die Indianer aus der Schweiz (oder mind. einige davon) sind übrigens etwas enttäuscht von Schengen

. Es gibt sicher viele Erleichterungen, leider muss man für Visum in die Schweiz dafür nun persönlich in die Botschaft nach Beijing gehen. Bisher hat das ohne Probleme per Post funktioniert.
Nun hat uns die Botschaft mitgeteilt, dass dies nicht mehr möglich ist.
Fast 2'000 km Hin- und ebensoviele Rückfahrt nur für das Visum sind meinen Schwiegereltern einfach zuviel. Somit fällt der geplante Besuch in der Schweiz (mit, eben dank Schengen, angedachtem Besuch in Paris) leider aus.

Meine Frau ist schön enttäuscht.....
Gruss
Haima
Re: Mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland in den Urlaub?
Verfasst: 30.03.2009, 16:45
von Grufti
gott777 hat geschrieben:Hallo Leute,
ich weiß nicht ob das jetzt das richtige Unterforum ist aber ich fand nichts passenders....
Meine Freundin (chinesischer Pass) hat für Deutschland eine noch ein halbes Jahr lang gültige Aufenthaltsgenehmigung für's Studium, gerne würde ich sie zum Abschluß ihres Studiums in 2 Monaten mit einem Urlaub überraschen. Doch wohin kann ich mit ihr ohne das sie ein Visum beantragen muss? Kann ich mit ihr nur in die Länder im europäischen Bund oder würde auch Ägypten, Karibik etc. gehen? Oder muss sie für jedes Land ausserhalb Deutschlands bei der chinesischen Botschaft in Deutschland ein Visum beantragen? Für mich ist dieses Gebiet leider absolutes Neuland (sind erst 3 Wochen zusammen...) und würde mich über eine kurze Info freuen.
I vote for Malta..

..auch Tunesien sollte kein Problem darstellen. Sende doch mal ne Mail-Botschaft in die Botschaft des Landes in daß Ihr reisen möchtet.. Das ist der sicherste Weg, um eine wirklich kompetente Auskunft zu bekommen, auch wenn es so scheinen sollte, daß Deine Freundin mit einer Aufenthaltsgenehmigung dort einreisen kann.. besonders wenn es sich um solche Fälle wie die französischen Überseedepartements handelt......
Sicher ist sicher !!
Re: Mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland in den Urlaub?
Verfasst: 30.03.2009, 18:34
von Sepp
Mein Bekannter konnte mit seinem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland nicht mal nach Polen reisen. Zumindest als die Grenzkontrollen vor 1,5 Jahren noch bestanden haben. Zu diesem Zeitpunkt war Polen aber schon über 3 Jahre in der EU. Mehr kann ich zum Thema nicht beitragen.
Ich schlag mal einen Autourlaub in südliche Richtung vor. Sizilien und
Ischia sind ganz nett. Und sehr, sehr warm im Sommer. Knappe 40 Grad im Schatten, als ich im Juli 2007 da war.
Vorteil: Wenn man mit dem Auto hinfährt, umgeht man auch die Passkontrolle am Flughafen.
PS: Auf Ischia macht unsere Bundeskanzlerin auch gerne mal Urlaub.
