Konsequenzen fuer Chinesen mit zweiter Staatsangehoerigkeit

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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ijontichy
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Konsequenzen fuer Chinesen mit zweiter Staatsangehoerigkeit

Beitrag von ijontichy »

Es erzaehlten uns kuerzlich Freunde in China, dass es eine Verschaerfung der Bestimmungen dort gegeben hat, und jetzt jedem chinesischen Staatsbuerger, der mit einer zweiten Staatsangehoerigkeit "erwischt" wird, auf Lebenszeit die Einreise nach China verwehrt wird. Hat irgendjemand hierzu etwas gehoert und/ oder kann auf Links verweisen? Ich konnte bisher auf google nichts finden, aber vielleicht habe ich einfach nicht gut gesucht...

Das interessiert uns natuerlich nur rein theoretisch, da wir sowieso nie das chinesische Staatsangehoerigkeitsgesetz (oder sonst irgendein Gesetz) ueberschreiten wuerden...

[Ich hatte diese Frage als kurzes "off topic" in einem anderen Thread schon einmal aufgeworfen. Da es keine Antworten gab, und das vielleicht daran lag, dass es eben "off topic" war, probiere ich es nochmal mit einem eigenen Thread. Und hoffe, dass "Visum" das am besten geeignete Forum ist...]
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Skorpid
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Re: Konsequenzen fuer Chinesen mit zweiter Staatsangehoerigkeit

Beitrag von Skorpid »

Hallo,

diese Frage interessiert mich auch. Ich habe seit kürzerem eine Partnerin deren Aufenthaltsgenehmigung in etwa einem halben Jahr ablaufen wird, da sie in dieser Zeit ihr Studium beendet haben wird. Damit sie weiter hier in Deutschland bleiben darf braucht sie ja entweder eine Arbeitsstelle um weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen oder sie muss die Staatsbürgerschaft annehmen (oder so ähnlich). Sie will aber auch die deutsche Staatsbürgerschaft nicht, da sie dann befürchtet nicht mehr nach China zurück zu düfen (was durchaus unsere Pläne sein könnten).

Falls einer schon solche Erfahrungen oder Infos hat, wäre ich auch über eine Antwort dankbar.
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chinavelo
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Re: Konsequenzen fuer Chinesen mit zweiter Staatsangehoerigkeit

Beitrag von chinavelo »

In der Vergangenheit war es so, daß der chinesische Pass von den deutschen Behörden eingezogen wurde, wenn die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hat. Der chinesische Pass wurde dann der chinesischen Botschaft übersandt mit dem Hinweis, daß der Passinhaber nun die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Und auf Grund dieser Mitteilung entlässt der chinesische Staat seine Bürger aus der chinesischen Staatsangehörigkeit. Eine doppelte Staatsangehörigkeit sollte somit (bis auf Ausnahmen) eigentlich ausgeschlossen sein.

Bernd
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Re: Konsequenzen fuer Chinesen mit zweiter Staatsangehoerigkeit

Beitrag von ijontichy »

@Bernd; Danke - dann verstehe ich jetzt gut, warum die Frage in einem deutschen Forum keine Antworten erhalten hat. In dem rein theoretischen Fall, mit dem wir uns befassen, waere die neue Staatsbuergerschaft die Britische und nicht die Deutsche. GB hat kein Problem mit mehreren Staatsbuergerschaften, und daher wird dort der Pass nicht automatisch eingezogen, und China wohl auch nicht automatisch benachrichtigt.
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Sepp
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Re: Konsequenzen fuer Chinesen mit zweiter Staatsangehoerigkeit

Beitrag von Sepp »

ijontichy hat geschrieben:GB hat kein Problem mit mehreren Staatsbuergerschaften,...
China aber schon. Deutschland auch.
ijontichy hat geschrieben:...und daher wird dort der Pass nicht automatisch eingezogen, und China wohl auch nicht automatisch benachrichtigt.
Soweit ich weiß, wird die Anfrage von den deutschen Behörden an die jeweilige Botschaft des Landes übermittelt und die deutsche Staatsangehörigkeit dann nur nach Zustimmung, in diesem Fall von den chinesischen Behörden, vergeben. Voraussetzung wäre aber auch, dass man seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgibt.
§ 328 StGB: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, [...] wer eine nukleare Explosion verursacht.
ijontichy
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Re: Konsequenzen fuer Chinesen mit zweiter Staatsangehoerigkeit

Beitrag von ijontichy »

Das stimmt sicher beides, Sepp. Im theoretischen Fall, auf dem mein Thema urspruenglich beruht, geht es allerdings nur um die moeglichen Folgen einer (illegalen) Beibehaltung der chinesischen Staatsbuergerschaft bei Erringung der GB Staatsbuergerschaft; Deutschland spielt hier keine Rolle.
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