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Visum, Hochzeit, Namensrecht??

Verfasst: 03.12.2008, 16:14
von Bavarian_GOD
Hallo zusammen!

Wir heiraten nächste Woche. Meine Freundin ist mit einem Besuchervisum hier nach Deutschland gekommen. Alle notwendigen Papiere übersetzt beglaubigt und so weiter...

Also alles ok soweit :)

Aber etwas macht mir Sorgen!!

Wie ist des jetzt, wenn meine Frau ein Visa für China beanträgt, um Ihre Familie und Freunde zu besuchen? Wird Sie Schwierigkeiten bekommen, weil wir geheiratet haben? Fürs Heiraten gibts ja bekanntlich ein extra Visum für... nicht das Sie nach China fliegt und dann die nächsten 2 Jahre oder so nicht mehr nach Deutschland einreisen darf... Sie hatte ja nur ein Besuchervisum und kommt dann verheiratet zurück. Bringt es was, wenn Sie Ihren Namen behält? Muß Sie einen neuen Reisepass beantragen? Sorry, hab echt keinen Plan wie des jetzt so abläuft

Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??

Verfasst: 03.12.2008, 16:28
von Laogai
Bavarian_GOD hat geschrieben:Wie ist des jetzt, wenn meine Frau ein Visa für China beanträgt, um Ihre Familie und Freunde zu besuchen?
Deine Zukünftige ist Chinesin? Dann braucht sie natürlich kein Visum für China :idea:

Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??

Verfasst: 03.12.2008, 16:37
von Bavarian_GOD
das schon, aber braucht sie dann nicht wieder ein Visa, um nach deutschland zu kommen? und da seh ich dann des problem, wenn Sie des Visum beanträgt, dann finden die raus, das wir geheiratet haben... und ausserdem muß Sie des beim Konsulat sowieso melden... :/

Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??

Verfasst: 03.12.2008, 16:38
von ingo_001
Fangen wir mal mit dem "Einfachsten" an:
Deine Frau behält ihre chinesische Staatsangehörigkeit - egal welchen Familiennamen sie hier in Deutschland annimmt.
Das ist sowieso nur in Deutschland von Bedeutung und interessiert ausserhalb von Deutschland niemanden.
Ergo: Sie braucht KEIN Visum, wenn sie nach China einreist, weil sie ja Chinesin ist und bleibt. Ihr Reisepass ist und bleibt ihr einzig und allein gültiges Ausweißdokument.
Ausserdem ist es in fast allen Belangen vorteilhafter, wenn sie ihren Familiennamen behalten würde (bei der Auslanderbehörde z. B. wird sie immer unter ihrem Namen geführt, der in Ihrem Reisepass steht - egel für welche Namensgebung Ihr Euch endscheidet).

Problematischer sehe ich es, dass sie mit einem Touristenvisum einreist.
Soweit ich das weiss, ist es NICHT MÖGLICH hier in Deutschland zu heiraten, wenn sie nicht mit einem "Heiratsvisum" einreist.
Falls sich da inzwischen was geändert haben sollte - umso besser.
Aber ich bin da eher skeptisch :(

Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??

Verfasst: 03.12.2008, 18:57
von Laogai
Bavarian_GOD hat geschrieben:das schon, aber braucht sie dann nicht wieder ein Visa, um nach deutschland zu kommen?
Nach eurer Hochzeit bekommt deine Frau eine Aufenthaltserlaubnis über drei Jahre. Damit kann sie in der Zeit beliebig oft in Deutschland ein- und ausreisen. Nach den drei Jahren kann die Aufenthaltserlaubnis auf unbefristet umgeändert werden (bei "guter Führung" :wink:)
Bavarian_GOD hat geschrieben:und da seh ich dann des problem, wenn Sie des Visum beanträgt, dann finden die raus, das wir geheiratet haben... und ausserdem muß Sie des beim Konsulat sowieso melden... :/
Wer sind denn "die"? Die gelben Engel/Spione? WER soll nicht herausfinden, dass ihr geheiratet habt? Eine Ehe zwischen einem chinesischen und einem deutschen Staatsangehörigen ist weder in China noch in Deutschland verboten.

Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??

Verfasst: 03.12.2008, 19:10
von Ron
ich sehe das auch wie Laogai, deine Frau hat dann die Erlaubniss im Pass und muss
nicht mehr beim Konsulat 'betteln' für irgendwas.
Sie braucht ja nur herkommen und wird hier auch durchgewunken.
Wer soll da was prüfen ?
Gruss
Ronny

Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??

Verfasst: 03.12.2008, 19:19
von ingo_001
laogai hat geschrieben:
Bavarian_GOD hat geschrieben:das schon, aber braucht sie dann nicht wieder ein Visa, um nach deutschland zu kommen?
Nach eurer Hochzeit bekommt deine Frau eine Aufenthaltserlaubnis über drei Jahre. Damit kann sie in der Zeit beliebig oft in Deutschland ein- und ausreisen. Nach den drei Jahren kann die Aufenthaltserlaubnis auf unbefristet umgeändert werden (bei "guter Führung" :wink:)
Die drei Jahre Aufenthaltserlaubnis gibts nicht generell in jedem Bundesland. Da gibts unterschiedliche Verfahrensweisen. Ein befreundetes Ehepaar (sie Chinesin er Deutscher) hat in NRW eine andere Erfahrung gemacht. Dort wird die Aufenthaltsgenehmugung von Jahr zu Jahr um jeweils ein weiteres Jahr verlängert (geht jetzt schon ins 2. Jahr).

Hier in Berlin hatte meine Frau sofort eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis erhalten + Arbeitserlaubnis + Verpflichtung zur obligatorischen Teilnahme am Integrationskurs Deutsch.

Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??

Verfasst: 03.12.2008, 19:50
von Bavarian_GOD
Vielen Dank für die zahlreichen antworten!!

Ron hat geschrieben:ich sehe das auch wie Laogai, deine Frau hat dann die Erlaubniss im Pass und muss
nicht mehr beim Konsulat 'betteln' für irgendwas.
Sie braucht ja nur herkommen und wird hier auch durchgewunken.
Wer soll da was prüfen ?
Gruss
Ronny
Wenn ich des richtig verstehe :shock:

Wir heiraten, anschließend kleine Party (eh klar 8) ) dann beweg ich mich die nächsten Tage nach der Hochzeit schnellst möglichst ins Landtratsamt zum Ausländeramt und gebe dort den "gelben" Zettel ( Antrag auf Erteilung eines Aufenthalttitels) und die Heiratsurklunde ab und Sie wird dann demnächst nen Eintrag in ihren Ausweis bekommen, richtig? Sollte das erledigt sein, kann Sie einfach Flug buchen und nach China einreisen und danach einfach wieder nach Deutschland fliegen ohne Visa usw? des wäre ja super!!

Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??

Verfasst: 03.12.2008, 19:56
von Laogai
Bavarian_GOD hat geschrieben:Wenn ich des richtig verstehe :shock:

Wir heiraten, anschließend kleine Party (eh klar 8) ) dann beweg ich mich die nächsten Tage nach der Hochzeit schnellst möglichst ins Landtratsamt zum Ausländeramt und gebe dort den "gelben" Zettel ( Antrag auf Erteilung eines Aufenthalttitels) und die Heiratsurklunde ab und Sie wird dann demnächst nen Eintrag in ihren Ausweis bekommen, richtig? Sollte das erledigt sein, kann Sie einfach Flug buchen und nach China einreisen und danach einfach wieder nach Deutschland fliegen ohne Visa usw? des wäre ja super!!
Bis auf die kleine Party* alles richtig!

*Wann und wo? Wir kommen vorbei und machen eine große Party daraus :mrgreen:

Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??

Verfasst: 03.12.2008, 21:07
von Grufti
Bavarian_GOD hat geschrieben:Vielen Dank für die zahlreichen antworten!!

Ron hat geschrieben:ich sehe das auch wie Laogai, deine Frau hat dann die Erlaubniss im Pass und muss
nicht mehr beim Konsulat 'betteln' für irgendwas.
Sie braucht ja nur herkommen und wird hier auch durchgewunken.
Wer soll da was prüfen ?
Gruss
Ronny
Wenn ich des richtig verstehe :shock:

Wir heiraten, anschließend kleine Party (eh klar 8) ) dann beweg ich mich die nächsten Tage nach der Hochzeit schnellst möglichst ins Landtratsamt zum Ausländeramt und gebe dort den "gelben" Zettel ( Antrag auf Erteilung eines Aufenthalttitels) und die Heiratsurklunde ab und Sie wird dann demnächst nen Eintrag in ihren Ausweis bekommen, richtig? Sollte das erledigt sein, kann Sie einfach Flug buchen und nach China einreisen und danach einfach wieder nach Deutschland fliegen ohne Visa usw? des wäre ja super!!

Sie wird ganz einfach assimliiert ..
..Wir sind die Borg...Widerstand ist zwecklos...
:mrgreen: :mrgreen:

Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??

Verfasst: 03.12.2008, 22:14
von Ron
Bavarian_GOD hat geschrieben:dann beweg ich mich die nächsten Tage nach der Hochzeit schnellst möglichst ins Landtratsamt zum Ausländeramt und gebe dort den "gelben" Zettel ( Antrag auf Erteilung eines Aufenthalttitels) und die Heiratsurklunde ab und Sie wird dann demnächst nen Eintrag in ihren Ausweis bekommen, richtig? !!
Zuvor noch beim Bürgerbüro vorbei, so sagte es man mir zumindest hier für München
damit Sie hier eingetragen wird mit dem Wohnsitz.
Beeil Dich dann kannst Du noch für 2008 das ganze Jahr die Steuer geltend machen.

Deswegen kommen wir auch am 30.12 morgens aus HK zurück
und dann zack ab aufs Amt.

Ronny

Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??

Verfasst: 03.12.2008, 22:30
von Roger
Da bin ich mal gespannt, wie das nach der Eheschließung mit dem Aufenthaltstitel ausgeht, das ist meines Erachtens alles andere als sicher, da sie mit einem Besuchsvisum vor der Hochzeit eingereist ist.
Hier in Niedersachsen muß man bei Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Erlangung eines Besuchsvisums inzwischen eine Zusatzerklärung unterschreiben, daß dieses Visum nicht zur Heirat berechtigt. Tut man es trotzdem, ist die Ausreise vor Ablauf des Besuchsvisums obligatorisch und man muß dann in China ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen und A1-Deutschkenntnisse vor Wiedereinreise nachweisen.
Dass diese Fakten in Bayern lascher gehandhabt werden, kann ich mir nicht vorstellen.
Ein Aufenthaltstitel für den Schengen-Raum erlischt übrigens, wenn man sich länger als 6 Monate im Ausland aufhält.

Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??

Verfasst: 03.12.2008, 22:44
von Attila
Es ist möglich das die Ausländerbehörde sich auf die Füße getreten fühlt, da Deine zukünftige Frau mit dem 'falschen' Visum eingereist ist und somit den A1 Sprachtest umgangen hat.

Wenn die besonders Zickig sind können sie den Aufenthaltstitel verweigern und eine Rückreise nach China verlangen damit Deine Frau dort ein 'ordentliches' Visum zur Familienzusammenführung beantragen kann.

Ein ordentlicher Fachanwalt sollte Euch da aber raushauen können. Ich habe noch von keinem Fall gehört bei dem die Frau tatsächlich wieder ausreisen musste.
:wink:

Inwiefern das Standesamt das Visum überprüft kann ich nicht sagen. Habe jedoch auch davon nie was gehört. Gibt es da Weblinks zu?

Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??

Verfasst: 03.12.2008, 22:52
von Ron
Ich hatte den Fall mal bei der ABH hier nachgefragt und man sagte mir,
nachdem der Sachbearbeiter (ein sehr netter Mensch übrigens) über alles offen informiert war,
wenn es mir gelingen würde in der Zeit zu Heiraten und er so 'überrumpelt' würde dann
könne er Sie nicht mehr ausweisen und Sie könnte dann hier A1 nachholen.
Man darf nur nicht die ABH für Dumm verkaufen aber wenn Sie eingeweiht sind, alles OK
ist dann legen Sie einem auch keine Steine in den Weg.

Ihn Bayern arbeiten doch Menschen auf dem Amt.

Gruss
Ronny

Re: Visum, Hochzeit, Namensrecht??

Verfasst: 03.12.2008, 23:02
von Laogai
Ron hat geschrieben:Ihn Bayern arbeiten doch Menschen auf dem Amt.
Echt????

Ich dachte da arbeiten nur Baiern....
:P