Heiraten einer Chinesin als Deutscher in der Schweiz

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Ben.
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Heiraten einer Chinesin als Deutscher in der Schweiz

Beitrag von Ben. »

Hallo,

Evtl. ist das hier der falsche Bereich, dann bitte meine Frage entsprechend verschieben.

Ich bin Deutscher, lebe und arbeite in der Schweiz. Nun möchte ich meine chinesische Freundin heiraten. Grundsätzlich scheint das in der Schweiz ja etwas einfacher zu sein als in Deutschland. Nun ergibt sich aber die Schwierigkeit, dass sie einen einjährigen Sohn aus erster Ehe hat, den sie natürlich mitbringen will (was ich im übrigen auch will...).

Hat diesbezüglich jemand Infos oder eine Anlaufstelle für mich? Reicht es das Sorgerecht für das Kind zu haben oder braucht sie dennoch eine Einwilligung des Vaters?

Danke für eure Hilfe.
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ingo_001
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Re: Heiraten einer Chinesin als Deutscher in der Schweiz

Beitrag von ingo_001 »

Ben. hat geschrieben:Hallo,

Evtl. ist das hier der falsche Bereich, dann bitte meine Frage entsprechend verschieben.

Hat diesbezüglich jemand Infos oder eine Anlaufstelle für mich? Reicht es das Sorgerecht für das Kind zu haben oder braucht sie dennoch eine Einwilligung des Vaters?

Danke für eure Hilfe.
Erstmal herzlich willkomen in unserem Forum.

Zu dem Punkt: als Deutscher in der Schweiz eine Chinesin heiraten, kann ich Dir leider nicht weiter helfen

Aber ich denke, dass die Sorgerechtsfrage nur in China geklärt werden kann (wenn Deine Freundin noch n China ist und der Vater des Kindes auch Chinese ist).
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Ben.
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Re: Heiraten einer Chinesin als Deutscher in der Schweiz

Beitrag von Ben. »

Danke für deine Antwort.

Es ist eben die Frage ob das Sorgerecht ausreichend ist. Wenn sie das Sorgerecht hat, er nur ein Besuchsrecht, kann sie dann den Kleinen mit in die Schweiz nehmen?

Wenn dem der Fall wäre, dann sehe ich weniger Probleme.
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ingo_001
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Re: Heiraten einer Chinesin als Deutscher in der Schweiz

Beitrag von ingo_001 »

Das müsste ihr aber das chinesische Familiengericht sagen können, ob das Sorgerecht ausreichend ist oder nicht.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Wolle 59
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Re: Heiraten einer Chinesin als Deutscher in der Schweiz

Beitrag von Wolle 59 »

Die Zustimmung des Vaters braucht Ihr in jedem Fall. Es sei denn das Gericht hat jeglichen Umgang des Vaters mit dem Sohn ausdruecklich untersagt. Dies ist aber normalerweise nicht der Fall. Jetzt aber mal der Reihe nach:
1.) Deine Freundin muss im Besitz des oder eines Hukuos sein.
2.) in diesem Hukuo muss Deine Freundin stehen und das Kind.
Deine Freundin hat einen Sohn und dieser wurde Ihr Zugesprochen. Dies ist recht ungewoehnlich in China. Da Soehne in erster Linie dem Vatern zugesprochen werden. Der Vater muss also auf das Sorgerecht verzichtet haben. Ich gehe jetzt davon aus, das der Vater kein besonders grosses Interesse an dem Kind hat. Da Ihr aber die Zustimmung des Vaters braucht, denke ich ist dieses Problem mit ein bisschen Geld zu loesen. Sorgerecht hin oder her, auch in Deutschland darf nicht einfach jemand, der das Sorgerecht hat, ins Ausland mit den Kindern verschwinden. Sorgerecht ist nicht gleich Umgangsrecht. Nur weil jemand das Sorgerecht hat, heisst es noch lange nicht, das der andere kein Umgangsrecht hat. Auch wuerde das Deutsche Konsulat, aufgrund der vorgelegten Unterlagen, nach der Zustimmung des Vaters fragen. Ein weiteres Problem ist, das Deutsche Konsulat ist verpflichtet, derartige Visumsantraege die ohne Zustimmung des anderen Elternteil erfolgen, den Chinesischen Behoerden zu melden. Alle Aemter dieser Welt koennen Euch nicht helfen wenn der Vater es nicht will. Dies ueber das Gericht zu regeln koennte Jahre dauern. Ich schreibe hier deshalb so umfangreich, weil ein Kind hier mit im Spiel ist. Redet mit dem Vater, lasst die Aemter ersteinmal aussen vor. Wenn Ihr dies mit Geld geregelt habt und der Vater Euch seine Zustimmung gegeben hat, solltet Ihr keine Probleme beim Visum haben.
Viel Glueck!!
Wolle 59
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Re: Heiraten einer Chinesin als Deutscher in der Schweiz

Beitrag von Wolle 59 »

Habe gerade meinen eigenen Kommentar gelesen und ich finde ich muesste hier noch etwas ergaenzen. Also wenn jemand das Sorgerecht hat kann der andere ein Umgangsrecht haben. Dieses Umgangsrecht sichert Ihm zu, sein Kind in regelmaessigen Abstaenden zu sehen, das ist auch in China so. Wenn das Kind also im Ausland ist, hat er keine Chance mehr dieses Kind, zu sehen. Genau dazu muss er seine Zustimmung geben. Falls der Vater bis Heute auf sein Umgangsrecht verzichtet hat, solltes etwas bares hier die Sache sehr vereinfachen. Es mag im Augenblick ziemlich brutal klingen, aber es ist so. Fuer Euch sollte jetzt in erster Linie das Wohl des Kindes stehen. Falls Ihr Aemter einschaltet, werden diese sich auch ersteinmal an den Vater wenden, und dieser wuerde dann noch mehr Geld verlangen. Zur Erklaerung moechte ich etwas zu meiner Person sagen. Lebe in China und bin verheiratet mit einer Chinesin. Wir haben in Deutschland geheiratet. Meine Frau hat eine Tochter mit in die Ehe gebracht und glaube mir, ich weiss wovon ich rede.
Nochmals viel Glueck!
Ben.
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Re: Heiraten einer Chinesin als Deutscher in der Schweiz

Beitrag von Ben. »

Eine Einwilligung wird er wohl nicht geben. Die Scheidung ist auch noch nicht durch. Der erste Gerichtstermin verlief ergebnislos. Sie versuchen sich jetzt aussergerichtlich zu einigen, worin eben das Sorgerecht an sie geht und er den Kleinen besuchen kann nach Absprache.

Ob Geld da weiterhilft wage ich zu bezweifeln. Ich würde ihn lediglich von jeglichen Pflichten freisprechen und den kleinen adoptieren, aber selbst das wird er wohl nicht mitmachen.

Falls es sonst keinen Weg gibt, wird es sehr schwer/unmöglich werden.
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