Seite 1 von 1
Import von Pitbikes
Verfasst: 01.11.2008, 12:34
von Headrush
Hallo,
Ich habe eine paar Fragen zu dem Import von Pitbikes(mittel "große" Motorcrossbikes,meist 12" räder) aus China nach Deutschland.
Da ich vor hatte mir ein Pitbike zuzulegen habe ich mich im Internet umgeschaut und bin auf die Seite EC21 getroffen. Auf dieser Seite können Firmen ihr Angebot reinstellen.
Da bin ich auf das Angebot der Firma China Kaxa Motos Co.,Ltd gestoßen, die sämtliche Pitbikes anbietet. Auf nachfragen sagte mir der Sales Manger, der Firma, dass die auch an Privat Personen liefern, jedoch müsste ich minimum 5 Bikes ordern. Um die Preise zuvergleichen habe ich ein Pitbike gewählt was im Internet für ca. 2400 Dollar angeboten wird, bei der Firma würde ich es zu einem Stückpreis von 1030 Dollar bekommen. Da ich aber eigentlich nur ein Bike benötige wollte ich die restlichen Bikes minimum Preis verkaufen dh., Einkaufspreis+Zoll+andere Steuern. Da es mir nicht um gewinn, sondern darum geht das ich günstig so ein Pitbike erwerben kann.Der gesamt Preis der Bikes wäre 5150 Dollar + Versand 350 Dollar, zumindest laut dem Sales Manger. Der Versand wäre über DHL nach Hamburg oder Bremen(per Schiff). Könnte das hinkommen mit dem Versand? Kommt mir recht "billig" vor, da die 5 Bikes ingesamt ca 500 kg mit Verpackung wiegen(Im Stahlrahmen mit Karton)
Firmenseite :
http://www.kaxamotos.com
Jetzt ist meine Frage, ist die Firma seriös, gibts Probleme beim Import, mit wieviel % Zoll und anderen Steuern muss ich rechen?^(Wäre nett wenn mir jemand ungefähren total Preis ausrechenen könnte mit allem drum und dran) Kann ich die Bikes ohne Problem weiterverkaufen hier in Deuschland, zb. über Ebay oder über Pitbiker foren, als Privatverkauf ohne garantie usw. Bzw mit garantie übername die laut Kaxa motos gewährt wird.
Wie bekomm ich die Bikes von Bremen/Hamburg am besten nach Thüringen, Gera, dh. welche Spediton usw.?
Sollte ich es lieber lassen und beim Händler kaufen? Danke schonmal für jede Antwort.
mfg Martin
Re: Import von Pitbikes
Verfasst: 10.11.2008, 17:32
von Headrush
Hallo,
kann mir denn wirklich niemand was dazu sagen??
Re: Import von Pitbikes
Verfasst: 10.11.2008, 17:59
von Grufti
Headrush hat geschrieben:Hallo,
kann mir denn wirklich niemand was dazu sagen??
Hallo Headrush!
Erst einmal
herzlich willkommen in unserem Forum !
bitte lasse uns ein wenig Zeit mit den Antworten, da viele entweder nicht darüber Bescheid wissen...oder im Augenblick arbeiten müssen.
Ich werde Dein Posting nich einmal genau durchlesen...und versuchen, Dir zumindest die
zolltechnische und
speditionelle Seite Deiner Anfrage zu beantworten..
Re: Import von Pitbikes
Verfasst: 10.11.2008, 18:08
von Yingxiong
Grufti hat geschrieben:
bitte lasse uns ein wenig Zeit mit den Antworten, da viele entweder nicht darüber Bescheid wissen...oder im Augenblick arbeiten müssen...
10 Tage waren schon Zeit.
Aber unser Mann vom Fach wird die Antwort schon bringen.
Re: Import von Pitbikes
Verfasst: 10.11.2008, 20:35
von die_manu
Hallo Headrush,
ich werde mich an dieser Stelle mal zu den Steuern äußern.
Umsatzsteuer:
Wenn du kein Unternehmer bist und die Pitbikes entsprechend nicht im Rahmen eines Unternehmens verkaufst, brauchst du dir bezüglich der Umsatzsteuer bei der Veräußerung der Pitbikes keine Gedanken machen. Es fällt keine Umsatzsteuer an. Entsprechend darfst du die Umsatzsteuer auf gar keinen Fall in etwaigen Rechnungen ausweisen.
Einkommensteuer:
Bei der Veräußerung der Pitbikes handelt es sich um private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 22 Nr. 2 EStG (Rechtlage: ab 01.01.2009). Solche Veräußerungsgeschäfte unterliegen dann der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr beträgt. Den Veräußerungsgewinn ermittelt man als Differenz aus Verkaufspreis und den dazu gehörigen Kosten. Wenn du die Pitbikes ohne Gewinn verkaufst, brauchst du folglich auch keine Einkommensteuer zu bezahlen.
Bezüglich des Zolls und Seriosität des Angebot kann ich dir leider keine Auskunft geben. Ich hoffe ich konnte helfen!
die_manu
Re: Import von Pitbikes
Verfasst: 11.11.2008, 01:24
von HK_Yan
http://www.kaxamotos.com/
Für mich sieht die Seite etwas dubios aus. Ich würde da nicht kaufen. Es fehlt z.B. die in China vorgeschriebene ICP Nummer.
Ich würde mir auf jeden Fall die Firma selber anschauen.
Re: Import von Pitbikes
Verfasst: 11.11.2008, 03:35
von Grufti
die_manu hat geschrieben:Hallo Headrush,
ich werde mich an dieser Stelle mal zu den Steuern äußern.
Umsatzsteuer:
Wenn du kein Unternehmer bist und die Pitbikes entsprechend nicht im Rahmen eines Unternehmens verkaufst, brauchst du dir bezüglich der Umsatzsteuer bei der Veräußerung der Pitbikes keine Gedanken machen. Es fällt keine Umsatzsteuer an. Entsprechend darfst du die Umsatzsteuer auf gar keinen Fall in etwaigen Rechnungen ausweisen.
Einkommensteuer:
Bei der Veräußerung der Pitbikes handelt es sich um private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 22 Nr. 2 EStG (Rechtlage: ab 01.01.2009). Solche Veräußerungsgeschäfte unterliegen dann der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr beträgt. Den Veräußerungsgewinn ermittelt man als Differenz aus Verkaufspreis und den dazu gehörigen Kosten. Wenn du die Pitbikes ohne Gewinn verkaufst, brauchst du folglich auch keine Einkommensteuer zu bezahlen.
Bezüglich des Zolls und Seriosität des Angebot kann ich dir leider keine Auskunft geben. Ich hoffe ich konnte helfen!
die_manu
Was die Umsatzsteuer betrifft, hat die_manu nur teilweise Recht, den normalerweise fällt bei jedem Import neben dem Zoll die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) , die sich grob beschrieben wie folgt errechnet:
(Warenwert + Fracht + Zoll) x 19%
Als Unternehmer ..und nur dann kann Dir die EUSt (=MWSt) wurstegal sein, denn die EUSt kannst Du Dir in
diesem Fall über den Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurückholen, und beeinflußt Deinen von Dir angepeilten Verkaufspreis nicht. Wenn Du aber als Privatmann die Maschinen ( oder jegliche andere Ware) importierst, bleibst Du auf der EUSt sitzen, d. h. um wenigstens Deine Kosten hereinzubekommen, mußt Du mindestens die gesamten Kosten in Rechnung stellen, darfst aber die MWSt nicht extra auswerfen.
Re: Import von Pitbikes
Verfasst: 11.11.2008, 04:16
von HK_Yan
Ich hab ja meine Zweifel ob der Anbieter überhaupt legitim ist. Nehmen wir es mal einfach mal an.
5150 - 5 bikes
350 - Versand via See bis CNF HH/B
5500 - jetzt im Hafen von HH
6050 - sagen wir mal 10% Zoll
7200 - 19% EuSt. zahlst du auf jeden Fall
Versand bist zur Haustür könnte so um die €200 sein.
Wenn du die 4 restlichen Bikes verkaufst dann ist das auf jeden Fall "gewerblich". Wenn du als privat verkauft riskierst du eine Anzeige vom Finanzamt. Jeder der sich Ware zum Zweck des Wiederverkaufs beschafft handelt gewerblich. Ob du dabei Gewinnabsichten hast oder nicht ist irrelevant.
Ich würde so ein Teil in DE kaufen. Ja, ist teurer. Die hast aber Rückgaberecht und Gewährleistung. Die hast du bei den Teilen aus China nur auf dem Papier.
Sollte der Anbieter allerdings betrügerisch sein dann entfallen natürlich Zoll, EuSt, und Versand bis zur Haustür und es wird dann etwas billiger.
Re: Import von Pitbikes
Verfasst: 11.11.2008, 09:03
von Grufti
Aktuelle Zollsätze:
Krafträder mit Hubraum von 50 cm3 bis 2550 cm3 : 8 %
Krafträder mit Hubraum ab 250 cm3 : 6 %
(ohne Pistole ääh Gewähr !)
Re: Import von Pitbikes
Verfasst: 11.11.2008, 12:58
von die_manu
Grufti hat geschrieben:Was die Umsatzsteuer betrifft, hat die_manu nur teilweise Recht, den normalerweise fällt bei jedem Import neben dem Zoll die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) , die sich grob beschrieben wie folgt errechnet:
(Warenwert + Fracht + Zoll) x 19%
Grufti hat Recht, die Einfuhrumsatzsteuer hatte ich tatsächlich übersehen.
HK_Yan hat geschrieben:
Wenn du die 4 restlichen Bikes verkaufst dann ist das auf jeden Fall "gewerblich". Wenn du als privat verkauft riskierst du eine Anzeige vom Finanzamt. Jeder der sich Ware zum Zweck des Wiederverkaufs beschafft handelt gewerblich. Ob du dabei Gewinnabsichten hast oder nicht ist irrelevant.
Dem schließe ich mich nicht an. Hier ein Auszug aus § 15 Abs. 2 EStG, in dem eine gewerbliche Tätigkeit definiert wird:
S. 1: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht,
Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als selbständige Arbeit anzusehen ist.
S. 3: Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die
Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
Erwirtschaftet ein Unternehmer tatsächlich Gewinn so kann er sich nicht darauf berufen, dass er keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Die Tatsache, dass er tatsächlich Gewinne erzielt hat, sind ein Hinweis auf seine Gewinnerzielungsabsicht.
Der vorliegende Sachverhalt ist jedoch anders geartet. Hier liegt weder eine Gewinnerzielungsabsicht vor, noch werden letztlich Gewinne erzielt. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt hier nicht vor.
Er ist übrigens sehr wohl erlaubt Wirtschaftgüter aus dem Privatvermögen zu veräußern. Hierfür gibt es -wie oben bereits erläutert- ab 2009 eine Veräußerungsfrist von 1 Jahr. Überschreitet man die Frist, so unterliegt der Gewinn nicht der Einkommensteuer. Innerhalb dieser Spekulationsfrist muss der Gewinn versteuert werden. Im Einzelfall kann es sicherlich fraglich sein, ob Veräußerungen als gewerbliche Tätigkeiten oder als Vermögensverwaltung anzusehen sind. Hierzu ein Zitat aus dem BFH-Urteil vom 25.07.2001, X R 55/97:
"Die Vermögensverwaltung wird in der neueren Rechtsprechung des BFH letztlich negativ danach bestimmt, „ob die Tätigkeit dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht“. Letzteres ist anzunehmen, wenn sich ein Steuerpflichtiger dadurch „wie ein Händler“ verhalten hat, dass er planmäßig und auf Dauer mit auf Güterumschlag gerichteter Absicht tätig geworden ist."
Aber wie dem auch sei. Ein Gewinn von Null Euro bleibt ein Gewinn von Null Euro - egal ob man ihn als gewerblichen Gewinn oder als privates Veräußerungsgeschäft qualifiziert.
Re: Import von Pitbikes
Verfasst: 11.11.2008, 16:51
von HK_Yan
die_manu
Ob Headrush dann Recht hat oder nicht das darf er dann vor Gericht mit dem Finanzamt ausfechten. Das ist alles auf sehr dünnem Eis.
Re: Import von Pitbikes
Verfasst: 11.11.2008, 18:09
von die_manu
So dünn ist das Eis nicht. Im Endeffekt ist es egal, welche Einkunftsart vorliegt. Wenn man keinen Gewinn erzielt, muss man nichts besteuern. Und da das auch den Finanzbehörden klar ist, geht so ein Fall ganz bestimmt nicht vor das Finanzgericht.
Re: Import von Pitbikes
Verfasst: 12.11.2008, 00:01
von Headrush
Hallo,
und danke für die vielen Antworten. Ich werde es dann wohl doch lieber in Deutschland kaufen. Es birgt zuviele Risiken.
Schon alleine weil ich nicht ausprobieren möchte ob das Finanzamt oder ich Recht bekommen würde.
mfg Headrush