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Arbeitserlaubnis(Z-Visum)

Verfasst: 22.10.2008, 12:13
von smyuzhen
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe gleich eine Frage nach Z-Visum.
ich habe einen deutschen Kollege. Unsere Firma würde ihn nach unserer Niederlassung in China schicken und da für 3 Jahre arbeiten lassen.
Wie vom Internet informiert, darf ein Ausländer in China arbeiten, wenn die Chinese zu diesem Arbeitsplatz nicht passen bzw. nicht eingesetzt werden können. Ist es echt so? Welche Begründungen sollen auf dem Antrag für die Arbeitserlaubnis besondere geäußert werden, um die Arbeitserlaubnis zu bekommen??

Hat jemand Erfahrung oder gehört, dass der Antrag für die Arbeitserlaubnis abgelehnt wurde? Für welchen Grund?

Unsere Firma hat gar keine Erfahrung davon. Für jeden Hinweis bedanke ich mich im Voraus.

Re: Arbeitserlaubnis(Z-Visum)

Verfasst: 26.10.2008, 13:07
von csx
Hallo! Also mit der Begründung hatte ich keine Probleme, denkt man sich halt was aus, was halbwegs plausibel klingt. Zusammenarbeit zwischen Niederlassung und Zentrale fördern, für westliche Kunden vor Ort sein, etc.

Kommt auch drauf an, wo es hingeht. In Shanghai und ähnlichen "auslängerreichen" Städten mögen die da etwas genauer hingucken.

Zum Ablauf siehe auch http://www.china9.de/reisen/einreise-ch ... svisum.php

Re: Arbeitserlaubnis(Z-Visum)

Verfasst: 26.10.2008, 21:50
von smyuzhen
vielen Dank.