Visum für einzelne Besucher aus China > Deutschland
Verfasst: 15.10.2008, 16:59
Visum für Besucher aus China als einzelne Person nach Deutschland
Hallo Zusammen,
um einfach mal einen aktuellen Stand der Dinge zu haben, habe ich für euch folgende Infos zusammen getragen
Grundsätzliches:
Zuständigkeit zur Visumerteilung
Kraft Gesetzes (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich. Das Auswärtige Amt wird bei der Entscheidung von einzelnen Visumanträgen grundsätzlich nicht befasst. Kenntnisse über den Stand einzelner, bei den Auslandsvertretungen anhängiger Verfahren liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.
Zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat.
Deutsche Botschaft Peking, VR China
Deutsches Generalkonsulat Shanghai
Deutsches Generalkonsulat Hongkong
Deutsches Generalkonsulat Chengdu, China
Deutsches Generalkonsulat Kanton (Guangzhou)
Da das Generalkonsulat in Kanton
(Amtsbezirk: die Provinzen Fujian, Guangdong, Hainan und das Autonome Gebiet der Zhuang-Nationalität Guangxi),
meiner Meinung nach die meisten Unterlagen haben will habe ich diese als Quelle benutzt.
Folgende Unterlagen müssen bei der Beantragung eines Besuchsvisums vorgelegt werden:
Aus Deutschland:
1. Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68
Diese dient zum Nachweis über die Finanzierung der Reise,
in der sich eine Person mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
Die Verpflichtungserklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung und kann im Generalkonsulat oder bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland abgegeben werden.
Zur Beantragung muss ein aktueller Einkommensnachweis (3 letzten Lohn/Gehaltsabrechnung oder Einkommensteuererklärung) der Reisepass und evtl. ein Mietvertrag des Verpflichtenden vorgelegt werden.
(Kosten derzeit 25,- Euro)
2. eine im original unterschriebene Einladung, die Name und Adresse des Einladers, Aufenthaltsdauer und Aufenthaltszweck enthalten muss.
3. Passkopie des in Deutschland wohnhaften Einladers, einschließlich Kopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis, sofern es sich nicht um einen deutschen Staatsangehörigen handelt.
Aus Deutschland oder China:
1. Nachweis über bestehende Krankenversicherungsschutz für den beantragten Zeitraum Mindestdeckung 30.000 Euro
(z.b. bei http://www.mawista.com ).
2. Flugreservierung (Hin- und Rückreise).
Aus China:
1. Reisepass, der noch mindestens 90 Tage nach Ablauf des Visums gültig sein muss
2. Bestätigung des Arbeitsgebers über berufliche Stellung des Antragstellers, Zeitdauer der Beschäftigung, monatliches
Einkommen, Grund der Reise, Urlaubsgenehmigung und Weiterbeschäftigungsgarantie. Aus dem Schreiben
müssen sich Adresse, Telefon- und Faxnummer, Firmensiegel, Unterschrift und Name sowie Stellung des Unterzeichnenden
ergeben.
3. Nachweis über die wirtschaftliche Situation des Antragstellers, i.d.R. Gehaltskonto, Bank-/Kreditkartenauszüge/
Sparbuch mit Bankbewegungen mind. der letzten 6 Monate, ggf. Wohnung-/Autobesitz, o.ä.
Bei Kontoauszügen muss der Inhaber des Kontos klar erkennbar sein oder durch die Bank bestätigt werden.
Bei Vorlage von Vermögensnachweisen des Ehegatten ist eine notarielle Heiratsurkunde erforderlich.
4. für chinesische Antragsteller: Haushaltsregister (hukou).
5. ID-Karte.
6. zwei sorgfältig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare (Antrag auf Erteilung eines Schengen Visums) und 3 aktuelle Passfotos mit weißem Hintergrund, sowie unterschriebene Erklärung zur Richtigkeit der gemachten Angaben (§ 55 AufenthG). => z.b. hier
7. Erklärung zur Reisekrankenversicherung (zu unterschreiben) => z.b. Hier
ja nach Fall evtl. noch benötigte Unterlagen
8. Bei Verwandtenbesuchen: Nachweis zur Verwandtschaft in Form einer deutschen Personenstandsurkunde oder
einer chinesischen notariell beglaubigten Urkunde.
9. Kopie der Geschäftslizenz mit Firmensiegel
10. für Minderjährige unter 18 Jahren: siehe Merkblatt „minderjährige Antragsteller“
11. Bei Studenten: Vorlage des Studentenausweises sowie Einverständniserklärung der jeweiligen Schule bzw. Universität.
Aus dem Schreiben müssen sich Adresse, Telefon- und Faxnummer, Siegel der Universität, Unterschrift und Name sowie Stellung des Unterzeichnenden ergeben.
12. ggf. Aufenthaltskarte, wenn der gewöhnliche Aufenthalt nicht mit dem Eintrag im Haushaltsregister oder dem Ausstellungsort des Passes übereinstimmt.
13. für nicht-chinesische Antragsteller: chinesische Aufenthaltsgenehmigung.
Alle Unterlagen müssen in die deutsche oder englische Sprache übersetzt sein.
Kopien müssen im Format DIN A 4 vorgelegt werden.
Das Generalkonsulat behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern.
======================================================
Ablauf:
- Alle Unterlagen aus Deutschland besorgen
- dann am besten per DHL international Express nach China senden Dauer ca. 5-7 Tage
(Kosten derzeit 59,- Euro)
- Wenn alle Dokumente zusammen sind (aus Deutschland und China) muss ein Termin bei der Botschaft/Konsulat vereinbart werden.
Beim Konsulat in Kanton werden seit 01.12.2006 Termine nur noch über das Visumantragszentrum vergeben http://www.germanvac-cn.com
- Die Antragsteller legen im Visumantragszentrum ein Original und eine Kopie vor und erhalten die Originale (ohne Visumantragformular) zurück; die Originalunterlagen müssen beim Interview im Generalkonsulat vorgelegt werden. Alle Originale werden nach dem Interview oder mit dem Pass zurückgegeben
- Im Visumantragszentrum können Sie persönlich oder eine bevollmächtigte dritte Person die Antragsunterlagen
vorprüfen lassen und eine allgemeine Beratung zu Visafragen in Anspruch nehmen.
Die Gebühr für das Visum beträgt 60,- Euro
Zusätzlich fällt eine Servicegebühr im Visumantragszentrum in Höhe von ca 19,- Euro an.
- Liegen alle Unterlagen vollständig vor, ist mit einer Bearbeitungszeit von 5-10 Tagen zu rechnen.
Der Reisepass wird nach der Visaentscheidung über das Visumantragszentrum zurückgegeben.
Viel Glück und hoffe das hilft einigen
Gruß
Don
Hallo Zusammen,
um einfach mal einen aktuellen Stand der Dinge zu haben, habe ich für euch folgende Infos zusammen getragen
Grundsätzliches:
Zuständigkeit zur Visumerteilung
Kraft Gesetzes (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich. Das Auswärtige Amt wird bei der Entscheidung von einzelnen Visumanträgen grundsätzlich nicht befasst. Kenntnisse über den Stand einzelner, bei den Auslandsvertretungen anhängiger Verfahren liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.
Zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat.
Deutsche Botschaft Peking, VR China
Deutsches Generalkonsulat Shanghai
Deutsches Generalkonsulat Hongkong
Deutsches Generalkonsulat Chengdu, China
Deutsches Generalkonsulat Kanton (Guangzhou)
Da das Generalkonsulat in Kanton
(Amtsbezirk: die Provinzen Fujian, Guangdong, Hainan und das Autonome Gebiet der Zhuang-Nationalität Guangxi),
meiner Meinung nach die meisten Unterlagen haben will habe ich diese als Quelle benutzt.
Folgende Unterlagen müssen bei der Beantragung eines Besuchsvisums vorgelegt werden:
Aus Deutschland:
1. Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68
Diese dient zum Nachweis über die Finanzierung der Reise,
in der sich eine Person mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
Die Verpflichtungserklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung und kann im Generalkonsulat oder bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland abgegeben werden.
Zur Beantragung muss ein aktueller Einkommensnachweis (3 letzten Lohn/Gehaltsabrechnung oder Einkommensteuererklärung) der Reisepass und evtl. ein Mietvertrag des Verpflichtenden vorgelegt werden.
(Kosten derzeit 25,- Euro)
2. eine im original unterschriebene Einladung, die Name und Adresse des Einladers, Aufenthaltsdauer und Aufenthaltszweck enthalten muss.
3. Passkopie des in Deutschland wohnhaften Einladers, einschließlich Kopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis, sofern es sich nicht um einen deutschen Staatsangehörigen handelt.
Aus Deutschland oder China:
1. Nachweis über bestehende Krankenversicherungsschutz für den beantragten Zeitraum Mindestdeckung 30.000 Euro
(z.b. bei http://www.mawista.com ).
2. Flugreservierung (Hin- und Rückreise).
Aus China:
1. Reisepass, der noch mindestens 90 Tage nach Ablauf des Visums gültig sein muss
2. Bestätigung des Arbeitsgebers über berufliche Stellung des Antragstellers, Zeitdauer der Beschäftigung, monatliches
Einkommen, Grund der Reise, Urlaubsgenehmigung und Weiterbeschäftigungsgarantie. Aus dem Schreiben
müssen sich Adresse, Telefon- und Faxnummer, Firmensiegel, Unterschrift und Name sowie Stellung des Unterzeichnenden
ergeben.
3. Nachweis über die wirtschaftliche Situation des Antragstellers, i.d.R. Gehaltskonto, Bank-/Kreditkartenauszüge/
Sparbuch mit Bankbewegungen mind. der letzten 6 Monate, ggf. Wohnung-/Autobesitz, o.ä.
Bei Kontoauszügen muss der Inhaber des Kontos klar erkennbar sein oder durch die Bank bestätigt werden.
Bei Vorlage von Vermögensnachweisen des Ehegatten ist eine notarielle Heiratsurkunde erforderlich.
4. für chinesische Antragsteller: Haushaltsregister (hukou).
5. ID-Karte.
6. zwei sorgfältig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare (Antrag auf Erteilung eines Schengen Visums) und 3 aktuelle Passfotos mit weißem Hintergrund, sowie unterschriebene Erklärung zur Richtigkeit der gemachten Angaben (§ 55 AufenthG). => z.b. hier
7. Erklärung zur Reisekrankenversicherung (zu unterschreiben) => z.b. Hier
ja nach Fall evtl. noch benötigte Unterlagen
8. Bei Verwandtenbesuchen: Nachweis zur Verwandtschaft in Form einer deutschen Personenstandsurkunde oder
einer chinesischen notariell beglaubigten Urkunde.
9. Kopie der Geschäftslizenz mit Firmensiegel
10. für Minderjährige unter 18 Jahren: siehe Merkblatt „minderjährige Antragsteller“
11. Bei Studenten: Vorlage des Studentenausweises sowie Einverständniserklärung der jeweiligen Schule bzw. Universität.
Aus dem Schreiben müssen sich Adresse, Telefon- und Faxnummer, Siegel der Universität, Unterschrift und Name sowie Stellung des Unterzeichnenden ergeben.
12. ggf. Aufenthaltskarte, wenn der gewöhnliche Aufenthalt nicht mit dem Eintrag im Haushaltsregister oder dem Ausstellungsort des Passes übereinstimmt.
13. für nicht-chinesische Antragsteller: chinesische Aufenthaltsgenehmigung.
Alle Unterlagen müssen in die deutsche oder englische Sprache übersetzt sein.
Kopien müssen im Format DIN A 4 vorgelegt werden.
Das Generalkonsulat behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern.
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Ablauf:
- Alle Unterlagen aus Deutschland besorgen
- dann am besten per DHL international Express nach China senden Dauer ca. 5-7 Tage
(Kosten derzeit 59,- Euro)
- Wenn alle Dokumente zusammen sind (aus Deutschland und China) muss ein Termin bei der Botschaft/Konsulat vereinbart werden.
Beim Konsulat in Kanton werden seit 01.12.2006 Termine nur noch über das Visumantragszentrum vergeben http://www.germanvac-cn.com
- Die Antragsteller legen im Visumantragszentrum ein Original und eine Kopie vor und erhalten die Originale (ohne Visumantragformular) zurück; die Originalunterlagen müssen beim Interview im Generalkonsulat vorgelegt werden. Alle Originale werden nach dem Interview oder mit dem Pass zurückgegeben
- Im Visumantragszentrum können Sie persönlich oder eine bevollmächtigte dritte Person die Antragsunterlagen
vorprüfen lassen und eine allgemeine Beratung zu Visafragen in Anspruch nehmen.
Die Gebühr für das Visum beträgt 60,- Euro
Zusätzlich fällt eine Servicegebühr im Visumantragszentrum in Höhe von ca 19,- Euro an.
- Liegen alle Unterlagen vollständig vor, ist mit einer Bearbeitungszeit von 5-10 Tagen zu rechnen.
Der Reisepass wird nach der Visaentscheidung über das Visumantragszentrum zurückgegeben.
Viel Glück und hoffe das hilft einigen
Gruß
Don