Schengenvisum für (von) Frankreich
Schengenvisum für (von) Frankreich
@ all :
nachdem wir hier in allen Variationen die Umstände zu Visumsfragen bzgl deutsch-chinesischen Beziehungen/Ehen (FZF) erörtert hatten, möchte ich freundlich anfragen, ob jemand die Bestimmungen des Nachbarlandes Frankreich kennt. ( speziell zum Thema SPRACHTEST im Ausland)
Hintergrund :
Ein Bekannter, Elsass-Franzose, aber in D lebend, hat ein ähnliches Problem wie ich selbst hatte ( und andere hier) und es steht die Überlegung an, die (chinesische) Dame seines Herzens nach F zu holen, nachdem er - rein zufällig, versteht sich - wieder nach F gezogen wäre.
Sofern dies von Vorteil wäre, versteht sich....
Kennt sich jemand aus ???
mistervac, für jeden Tipp ( oder link) dankbar
nachdem wir hier in allen Variationen die Umstände zu Visumsfragen bzgl deutsch-chinesischen Beziehungen/Ehen (FZF) erörtert hatten, möchte ich freundlich anfragen, ob jemand die Bestimmungen des Nachbarlandes Frankreich kennt. ( speziell zum Thema SPRACHTEST im Ausland)
Hintergrund :
Ein Bekannter, Elsass-Franzose, aber in D lebend, hat ein ähnliches Problem wie ich selbst hatte ( und andere hier) und es steht die Überlegung an, die (chinesische) Dame seines Herzens nach F zu holen, nachdem er - rein zufällig, versteht sich - wieder nach F gezogen wäre.
Sofern dies von Vorteil wäre, versteht sich....
Kennt sich jemand aus ???
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Re: Schengenvisum für (von) Frankreich
verstehe ich es richtig, dass die Frage nicht auf ein Schengenbesuchsvisum, sondern auf ein Heirats- bzw. Familiennachzugsvisum zielt?
er lebt und arbeitet in D, hat aber franz. Staatsangehörigkeit? Dann nimmt er die Regeln der EU-Freizügigkeit in Anspruch, damit gilt die Forderung nach Sprachtest für ihn (bzw. genauer, seine Verlobte) NICHT, siehe auch
http://www.jurblog.de/2008/08/05/eugh-b ... orderlich/
er lebt und arbeitet in D, hat aber franz. Staatsangehörigkeit? Dann nimmt er die Regeln der EU-Freizügigkeit in Anspruch, damit gilt die Forderung nach Sprachtest für ihn (bzw. genauer, seine Verlobte) NICHT, siehe auch
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Re: Schengenvisum für (von) Frankreich
... ich mags gar nicht glauben !!!
heisst das im Klartext, dass dieser in D lebende Franzose seine Verlobte ( dann : Ehefrau) ohne Sprachtest ( auch nicht in Französisch, lol) hierher nach D holen kann ???
mir wird schwindelig....
heisst das im Klartext, dass dieser in D lebende Franzose seine Verlobte ( dann : Ehefrau) ohne Sprachtest ( auch nicht in Französisch, lol) hierher nach D holen kann ???
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mistervac, seit seiner Kindheit Chinafan, heute seine Träume lebend
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Re: Schengenvisum für (von) Frankreich
so ist es wohl.mistervac hat geschrieben:... ich mags gar nicht glauben !!!
heisst das im Klartext, dass dieser in D lebende Franzose seine Verlobte ( dann : Ehefrau) ohne Sprachtest ( auch nicht in Französisch, lol) hierher nach D holen kann ???
mir wird schwindelig....
Re: Schengenvisum für (von) Frankreich
es geschieht selten aber jetzt isses so weit :
mir fehlen die Worte.
Es ist also alles nur ein einziger grosser Bürokratiesauhaufen. ;Mir wird schlecht, sorry...
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Re: Schengenvisum für (von) Frankreich
man KANN es ja auch positiv nutzen: ich kenne Deutsche, die von Aachen nach Holland oder Belgien umgezogen sind, um ihren Partner ohne Sprachtest nach D zu holen. Ist der Partner erstmal in Europa wird er auch nicht zurückgeschickt, wenn die Ehepartner ein Jahr später wieder nach D umziehen...
Re: Schengenvisum für (von) Frankreich
otternase hat geschrieben:man KANN es ja auch positiv nutzen: ich kenne Deutsche, die von Aachen nach Holland oder Belgien umgezogen sind, um ihren Partner ohne Sprachtest nach D zu holen. Ist der Partner erstmal in Europa wird er auch nicht zurückgeschickt, wenn die Ehepartner ein Jahr später wieder nach D umziehen...
man muss es eben nur wissen.....
danke, liebe otternase, DAS hätte ich früher wissen müssen...
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