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Rechtswahl bei Kaufverträgen

Verfasst: 28.07.2008, 17:31
von Xuehua
Hallo,

wenn ein deutsches WFOE in China mit einem rein chinesischen Lieferanten einen Kaufvertrag abschließt, ist dann freie Rechtswahl möglich oder gilt zwingend chinesisches Recht? Laut chinesischem Vertragsrecht ist bei chinesisch-ausländischen Joint Ventures zwingend chinesisches Recht anzuwenden, wie ist das aber bei eigenständigen Niederlassungen?

Hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Vielen Dank schonmal!

Re: Rechtswahl bei Kaufverträgen

Verfasst: 31.07.2008, 09:43
von remo
meiner erfahrung nach, ist es besser einen vertrag nach chinesischem recht, zu machen.
damit besteht in streitfallen, moglichkeit in china vor gericht zu gehen.
wichtig ist dass gerichtsort china steht, ansonsten keine chance von hier aus.
und aus deutschland dauert es viel langer und kostet dementsprechend auch mehr :!:

einen chinesisischen anwalt konsultieren waere empfehlenswert.

viel gluck

Re: Rechtswahl bei Kaufverträgen

Verfasst: 31.07.2008, 13:36
von belrain
remo hat geschrieben:meiner erfahrung nach, ist es besser einen vertrag nach chinesischem recht, zu machen.
damit besteht in streitfallen, moglichkeit in china vor gericht zu gehen.
wichtig ist dass gerichtsort china steht, ansonsten keine chance von hier aus.
und aus deutschland dauert es viel langer und kostet dementsprechend auch mehr :!:

einen chinesisischen anwalt konsultieren waere empfehlenswert.

viel gluck
Welche Chance hat man denn als Ausländer, einen Streitfall vor Gericht in China zu gewinnen? :shock:
Vielleicht sollte man Hongkong als Gerichtsstand wählen. Könnte vielleicht was bringen