Rechtswahl bei Kaufverträgen
Verfasst: 28.07.2008, 17:31
Hallo,
wenn ein deutsches WFOE in China mit einem rein chinesischen Lieferanten einen Kaufvertrag abschließt, ist dann freie Rechtswahl möglich oder gilt zwingend chinesisches Recht? Laut chinesischem Vertragsrecht ist bei chinesisch-ausländischen Joint Ventures zwingend chinesisches Recht anzuwenden, wie ist das aber bei eigenständigen Niederlassungen?
Hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Vielen Dank schonmal!
wenn ein deutsches WFOE in China mit einem rein chinesischen Lieferanten einen Kaufvertrag abschließt, ist dann freie Rechtswahl möglich oder gilt zwingend chinesisches Recht? Laut chinesischem Vertragsrecht ist bei chinesisch-ausländischen Joint Ventures zwingend chinesisches Recht anzuwenden, wie ist das aber bei eigenständigen Niederlassungen?
Hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Vielen Dank schonmal!