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Chinesisches Arbeits- und Steuerrecht

Verfasst: 24.02.2008, 18:50
von Attila
Kann mir vielleicht jemand von Euch Links zu Webpages geben die über das chinesische Arbeits- und Steuerrecht aufklären, auf Deutsch oder Englisch.

Mich würden insbesondere die Rechte und Pflichten als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer interessieren. Wie sieht es mit der Versteuerung aus? Gibt es Einkommensteuererklärungen wie bei uns? Urlaubsrecht? Vermögenswirksame Leistungen? usw.

Also ich brauche einfach einen Crashkurs im chinesischen Arbeits- und Steuerrecht.

Ich habe mit interesse zur Kentniss genommen das es seit einigen Monaten wohl ein neues Arbeitsvertagsgesetz in China gibt, jedoch finde ich wenige substantielle Informationen darüber.

Auch würde mich interessieren wie es mit dem Unterschied zwischen Theorie und Praxis aussieht. Ich habe schon mitbekommen das es in China einige Arbeitsverhältnisse gibt, welche hier wohl ab besten unter dem Begriff Leibeigenschaft bekannt sind. Andererseits müssen ausländische Investoren bestimmt gewisse Mindeststandarts einhalten.

Zur Motivation: Ich möchte mich einfach erst einmal Informieren, vielleicht wird ja tatsächlich ein kleines Chinesisch Deutsches Business in den nächsten Monaten aus der Taufe gehoben. Aber erst einmal muss ich da einige Hausaufgaben machen, da ich mich in diesen Dingen Null auskenne.

Danke schonmal!
:)

Re: Chinesisches Arbeits- und Steuerrecht

Verfasst: 25.02.2008, 00:18
von Attila
Zumindest zum neuen Arbeitsrecht habe ich einen Artikel gefunden der einen kurzen Überblick gibt:

http://www.labournet.de/internationales ... nbeck.html

Re: Chinesisches Arbeits- und Steuerrecht

Verfasst: 25.02.2008, 02:35
von mps
Hi,

ich habe eine deutsche Übersetzung des chin. Arbeitsrechts als pdf. Habe leider keine Quelle mehr, aber du kannst mir eine pn mit deiner mail schicken, dann lasse ich dir das zukommen.

VG
Michael

Re: Chinesisches Arbeits- und Steuerrecht

Verfasst: 25.02.2008, 02:56
von Dongguan
Attila hat geschrieben:Kann mir vielleicht jemand von Euch Links zu Webpages geben die über das chinesische Arbeits- und Steuerrecht aufklären, auf Deutsch oder Englisch.
Auf http://www.china-briefing.com/ gibt es monatlich mehrsprachige Infoausgaben als pdf-Dateien zum kostenlosen Download (Registrierung erforderlich) zu den gewuenschten Themen. Sie sind zwar nicht sehr detailliert gehalten, aber fuer ein chin. Greenhorn sind sie fuer den Anfang schon mal sehr nuetzlich. Lese Dir mal die letzten Ausgaben durch (persoenliche Einkommenssteuer und neues Arbeitsrecht) und danach kannst Du sicher Deine Fragen etwas mehr spezifizieren und hier Antworten finden.
Und, einige dt. Artikel auf o.g. Seite sind leider falsch verlinkt und man muss beim Download ein bisschen tricksen (oder die englischen Artikel lesen oder mir eine PN schicken).
Auch würde mich interessieren wie es mit dem Unterschied zwischen Theorie und Praxis aussieht. Ich habe schon mitbekommen das es in China einige Arbeitsverhältnisse gibt, welche hier wohl ab besten unter dem Begriff Leibeigenschaft bekannt sind. Andererseits müssen ausländische Investoren bestimmt gewisse Mindeststandarts einhalten.
Leibeigenschaften hat es/gibt es/wird es nicht nur in China noch lange geben.
Wie schmal der Grat zwischen Theorie und Praxis in China ist, hast Du ja sicherlich schon oefter hier gelesen :wink: :lol: aber prinzipiell schaut man hier bei auslaendischen Arbeitgebern und -nehmern im Vergleich zu den chin. Firmen schonmal ein bisschen genauer hin.
Zur Motivation: Ich möchte mich einfach erst einmal Informieren, vielleicht wird ja tatsächlich ein kleines Chinesisch Deutsches Business in den nächsten Monaten aus der Taufe gehoben. Aber erst einmal muss ich da einige Hausaufgaben machen, da ich mich in diesen Dingen Null auskenne.
Alles Gute zu dem geplanten Vorhaben!

Re: Chinesisches Arbeits- und Steuerrecht

Verfasst: 25.02.2008, 12:13
von Attila
Danke Euch beiden!

China Briefing scheint ja wirklich eine wertvolle Ressource zu sein. Habe mich gleich angemeldet und einen Artikel gelesen. Das sind genau die Informationen die ich gesucht habe! :D

Jetzt muss ich mich erstmal in die Materie einlesen aber es sieht schon jetzt so aus das man bei einer Unternehmensgründung in China (Fully Foreign Invested... blah blah) auf jeden Fall eine professionelle Unternehmensberatung einschalten sollte...

Re: Chinesisches Arbeits- und Steuerrecht

Verfasst: 26.02.2008, 02:31
von mistervac
auch ich werde ein Unternehmen in Canton gründen, mich hierbei aber zu 100 % auf die Beratung einer Deutsch-chinesischen Anwaltskanzlei verlassen.

Mich interessiert in diesem Zusammenhang was ganz anderes :

was muss ich beachten, wenn meine Frau dann demnächst mal irgendwann nach langem Leidensweg die AE für D bekommen haben wird, dass daraus in 3 Jahren auch eine NE wird und man uns nicht "zumutet" die Ehe in Chinesien führen zu können ????

wer hat Erfahrung, bzw kann WARNEN ???


mistervac, der das nächste Mal den Weg der Eheschließung anders gehen würde.

Aber : passè

Re: Chinesisches Arbeits- und Steuerrecht

Verfasst: 26.02.2008, 02:58
von Dongguan
mistervac hat geschrieben:auch ich werde ein Unternehmen in Canton gründen, mich hierbei aber zu 100 % auf die Beratung einer Deutsch-chinesischen Anwaltskanzlei verlassen.
Was fuer eine Unternehmensform willst Du denn nutzen? Ein Rep-Office kann man eigentlich ohne teures Beratungsunternehmen gruenden. Bei den WFOE oder FICE ist es aber dann doch schon ratsam.
Mich interessiert in diesem Zusammenhang was ganz anderes :

was muss ich beachten, wenn meine Frau dann demnächst mal irgendwann nach langem Leidensweg die AE für D bekommen haben wird, dass daraus in 3 Jahren auch eine NE wird und man uns nicht "zumutet" die Ehe in Chinesien führen zu können ????

wer hat Erfahrung, bzw kann WARNEN ???
Ich habe (noch) keine Erfahrung diesbezueglich, aber soweit ich mal gehoert habe sollten nach Erhalt der AE keine grossen Probleme mehr entstehen...und es sind ja auch noch 3 Jahre Zeit. :lol:

mistervac, der das nächste Mal den Weg der Eheschließung anders gehen würde.
Dann musst Du halt wieder eine dt. Frau heiraten :lol: :lol: ...alle anderen Wege waeren wohl so wie jetzt auch verlaufen.

Re: Chinesisches Arbeits- und Steuerrecht

Verfasst: 26.02.2008, 07:44
von mps
Dongguan hat geschrieben:
mistervac hat geschrieben:auch ich werde ein Unternehmen in Canton gründen, mich hierbei aber zu 100 % auf die Beratung einer Deutsch-chinesischen Anwaltskanzlei verlassen.
Was fuer eine Unternehmensform willst Du denn nutzen? Ein Rep-Office kann man eigentlich ohne teures Beratungsunternehmen gruenden. Bei den WFOE oder FICE ist es aber dann doch schon ratsam.
Mich interessiert in diesem Zusammenhang was ganz anderes :

was muss ich beachten, wenn meine Frau dann demnächst mal irgendwann nach langem Leidensweg die AE für D bekommen haben wird, dass daraus in 3 Jahren auch eine NE wird und man uns nicht "zumutet" die Ehe in Chinesien führen zu können ????

wer hat Erfahrung, bzw kann WARNEN ???
Ich habe (noch) keine Erfahrung diesbezueglich, aber soweit ich mal gehoert habe sollten nach Erhalt der AE keine grossen Probleme mehr entstehen...und es sind ja auch noch 3 Jahre Zeit. :lol:

mistervac, der das nächste Mal den Weg der Eheschließung anders gehen würde.
Dann musst Du halt wieder eine dt. Frau heiraten :lol: :lol: ...alle anderen Wege waeren wohl so wie jetzt auch verlaufen.

Was genau ist ein FICE?

Re: Chinesisches Arbeits- und Steuerrecht

Verfasst: 26.02.2008, 07:57
von Dongguan
mps hat geschrieben:Was genau ist ein FICE?
Kurz gesagt:
FICE (Foreign Invested Commercial Enterprise) = Handel
WFOE (Wholly Foreign Owned Enterprise) = Produktion

http://www.dezshira.com/docs/DSA_China_FICE.pdf (<--- nein, ich habe nichts mit der Firma zu tun und bin auch dort kein Kunde)

Re: Chinesisches Arbeits- und Steuerrecht

Verfasst: 26.02.2008, 07:58
von TaugeNix
mps hat geschrieben:Was genau ist ein FICE?
Foreign Invested Commercial Enterprise

Gruss,
TaugeNix^muss jetzt mal aufstehen..

Re: Chinesisches Arbeits- und Steuerrecht

Verfasst: 27.02.2008, 10:51
von Henry_
mistervac hat geschrieben: was muss ich beachten, wenn meine Frau dann demnächst mal irgendwann nach langem Leidensweg die AE für D bekommen haben wird, dass daraus in 3 Jahren auch eine NE wird und man uns nicht "zumutet" die Ehe in Chinesien führen zu können ????

wer hat Erfahrung, bzw kann WARNEN ???


mistervac, der das nächste Mal den Weg der Eheschließung anders gehen würde.

Aber : passè

@mistervac

verstehe ich nicht ganz.
deine Frau erhält die AE. Wenn für drei Jahre, dann sei glücklich. Meiner Kenntnis
nach sind diese Zeiten vorbei. Aber man lernt ja nie aus. Jedenfalls wird nach
3 Jahren i.d.R. die AE noch einmal um 2 Jahre verlängert. Dann folgt die Daueraufent-
haltserlaubnis. Ob die als NE bezeichnet wird weiß ich nicht (Sorry). Achtet darauf,
dass 185 Tage des Jahres in D verbracht werden müssen.
Lasst Euch bei den jeweiligen Verlängerungen nicht durch die peinlichen Fragen
hinsichtlich "Scheinehe" nerven. Meine Ex hat man bis in die intimsten Bereiche
befragt - bis sie weinend das "Lokal" verließ. OK, es war nicht das Amt, sondern
die Botschaft - die sich dann allerdings vor versammelter Mannschaft in aller Form
bei ihr entschuldigte !!! Aber erst nach einer Beschwerde. Frech und nervend ist
es dennoch.

Kannst mich über PM kontakten - sofern ich helfen kann.


Gruß
Henry Bild