1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Reise ins Europäische Ausland?
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1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Reise ins Europäische Ausland?
Hallo Zusammen,
habe eine kurze Frage. Meine Frau hat gestern Ihre Aufenthaltserlaubnus für ein Jahr erhalten.
Fragen nun:
1. kann Sie damit auch ins Europäische Ausland reisen?
2. kann Sie jetzt arbeiten (steuerkarte hat sie schon) - oder benötigt Sie auch eine Arbeitserlaubnis.
Wir sind verheiratet - ich bin Deutscher.
Danke für Eure Antworten
Stephan
habe eine kurze Frage. Meine Frau hat gestern Ihre Aufenthaltserlaubnus für ein Jahr erhalten.
Fragen nun:
1. kann Sie damit auch ins Europäische Ausland reisen?
2. kann Sie jetzt arbeiten (steuerkarte hat sie schon) - oder benötigt Sie auch eine Arbeitserlaubnis.
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Stephan
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Re: 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Reise ins Europäische Ausland?
Schade. Niemand kann da eine Antwort geben?
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Re: 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Reise ins Europäische Ausland?
Wir haben zwei chinesische Gastsöhne und können daher keine rechtsverbindliche Auskunft geben, aber unsere praktischen Erfahrungen offenbaren:
Mit der in den deutschen Pass eingetragen gültigen Aufenthaltserlaubnis solltest du deine Frau unbesorgt mit in alle EU-Staaten nehmen können, wenn kein (für dich selbst unproblematischer) Daueraufenthalt (= Verlagerung des Lebensmittelpunktes = mehr als sechs Monate) vorgesehen ist. In andere (visumfreie) Länder gilt das auch, wenn die für Touristen zugestande Aufenthaltdauer (in der Regel maximal drei Monate) nicht überschritten wird.
Das Maß der zugestandenen entgeltlichen Beschäftigung ist zunächst in der Aufenthaltsgenehmigung (meistens sehr eng) definiert. Darüber hinaus muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die sollte für Ehefrauen aber auch kein Problem sein.
Genaueres weiß die Ausländerhörde deines Wohnortes oder Landkreises.
Werner W. Büttner
Mit der in den deutschen Pass eingetragen gültigen Aufenthaltserlaubnis solltest du deine Frau unbesorgt mit in alle EU-Staaten nehmen können, wenn kein (für dich selbst unproblematischer) Daueraufenthalt (= Verlagerung des Lebensmittelpunktes = mehr als sechs Monate) vorgesehen ist. In andere (visumfreie) Länder gilt das auch, wenn die für Touristen zugestande Aufenthaltdauer (in der Regel maximal drei Monate) nicht überschritten wird.
Das Maß der zugestandenen entgeltlichen Beschäftigung ist zunächst in der Aufenthaltsgenehmigung (meistens sehr eng) definiert. Darüber hinaus muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die sollte für Ehefrauen aber auch kein Problem sein.
Genaueres weiß die Ausländerhörde deines Wohnortes oder Landkreises.
Werner W. Büttner
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Re: 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Reise ins Europäische Ausland?
Falls Deine Frau ein "Schengen-Visum" hat, kann Sie in die Schengen-Staaten ohne Probleme fahren.s. http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_AbkommenStephan1975 hat geschrieben:Hallo Zusammen,
habe eine kurze Frage. Meine Frau hat gestern Ihre Aufenthaltserlaubnus für ein Jahr erhalten.
Fragen nun:
1. kann Sie damit auch ins Europäische Ausland reisen?
2. kann Sie jetzt arbeiten (steuerkarte hat sie schon) - oder benötigt Sie auch eine Arbeitserlaubnis.
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Danke für Eure Antworten
Stephan
Also... Wenn ihr nicht gerade nach Ex-Jugoslawien oder Großbitannien reisen möchtet, sollte es keine Probleme geben
Zwar ist die Schweiz kein Mitglied des "Schengener Abkommens" , aber zumindest am Bahnhof Schaffhausen war kein einziger Zollbeanter zu sehen, als ich dort war. Im Zweifelsfall kannst Du mal auf der HP der Schweizer Auslandsvertretungen etxc nachsehen, ob Deine Frau ein extra Visum braucht..oder nicht
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Reise ins Europäische Ausland?
Ich habe letztes Jahr bei der schweizer Botschaft in Stuttgart angerufen (und musste erstmal lachen, als die mich mit nem schweizer Dialekt begrüßten - DAS bringt Bonuspunkte! ).Grufti hat geschrieben:Falls Deine Frau ein "Schengen-Visum" hat, kann Sie in die Schengen-Staaten ohne Probleme fahren.s. http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_AbkommenStephan1975 hat geschrieben:Hallo Zusammen,
habe eine kurze Frage. Meine Frau hat gestern Ihre Aufenthaltserlaubnus für ein Jahr erhalten.
Fragen nun:
1. kann Sie damit auch ins Europäische Ausland reisen?
2. kann Sie jetzt arbeiten (steuerkarte hat sie schon) - oder benötigt Sie auch eine Arbeitserlaubnis.
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Danke für Eure Antworten
Stephan
Also... Wenn ihr nicht gerade nach Ex-Jugoslawien oder Großbitannien reisen möchtet, sollte es keine Probleme geben
Zwar ist die Schweiz kein Mitglied des "Schengener Abkommens" , aber zumindest am Bahnhof Schaffhausen war kein einziger Zollbeanter zu sehen, als ich dort war. Im Zweifelsfall kannst Du mal auf der HP der Schweizer Auslandsvertretungen etxc nachsehen, ob Deine Frau ein extra Visum braucht..oder nicht
Naja, jedenfalls haben die mir dort gesagt: NOCH ist ein Schengen-Visum nicht ausreichend, aber ab etwa Herbst diesen Jahres wird es ein Abkommen zur Abschaffung der Grenzkontrollen geben.
Das glaube ich den Schweizern aber erst, wenn ich es sehe!
Gruss,
TaugeNix^hat im SF gesehen, dass der Grund v.a. Touristen aus Asien sein sollen, die ihre Mios dann lieber wo anders verprassen
Re: 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Reise ins Europäische Ausland?
nach meiner Info beinhaltet eine Aufenthaltserlaubnis bei Ehegattennachzug automatisch eine Arbeitserlaubnbis.Asien-Seminare hat geschrieben: Das Maß der zugestandenen entgeltlichen Beschäftigung ist zunächst in der Aufenthaltsgenehmigung (meistens sehr eng) definiert. Darüber hinaus muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die sollte für Ehefrauen aber auch kein Problem sein.
Genaueres weiß die Ausländerhörde deines Wohnortes oder Landkreises.
Werner W. Büttner
Diese Info habe ich von der Ausländerbehörde
mistervac, der Stefan1975 beneidet.....
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Re: 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Reise ins Europäische Ausland?
Vielen Dank für die Antworten. Meine Frau hat eine Aufenthaltserlaubnis - aber kein Visum - soll aber wohl gleichbedeutend sein. Sie will bald für eine spanische Firma arbeiten, und muss dann ab und zu mal nach Spanien fliegen.
Mistervac, warum gibt es so viele Probleme - ist Deine Frau noch immer nicht in Deutschland?
Es ging so flott bei uns, daß wir es selbst nicht glauben. In der Ausländerbehörde musste ich überhaupt nichts angeben - die hatten schon alle Daten aus der Botschaft von Peking. Habe mich verrückt gemacht und jetzt lief alles so einfach....
Warum werden da so viele Unterschiede gemacht? Scheint wohl auch von Stadt zu Stadt verschieden zu sein?!
Mistervac, warum gibt es so viele Probleme - ist Deine Frau noch immer nicht in Deutschland?
Es ging so flott bei uns, daß wir es selbst nicht glauben. In der Ausländerbehörde musste ich überhaupt nichts angeben - die hatten schon alle Daten aus der Botschaft von Peking. Habe mich verrückt gemacht und jetzt lief alles so einfach....
Warum werden da so viele Unterschiede gemacht? Scheint wohl auch von Stadt zu Stadt verschieden zu sein?!
Re: 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Reise ins Europäische Ausland?
Stephan1975 hat geschrieben:habe eine kurze Frage. Meine Frau hat gestern Ihre Aufenthaltserlaubnus für ein Jahr erhalten.
erstmal herzlichen Glueckwunsch.
MIt dem dt. Auftenhaltstitel kann Deine Frau ohne weiteres Visum in einen anderen Schengen-Staat einreisen (http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/schengen.html) Fuer die anderen europaeischen Laender benoetigt sie das entsprechende Landesvisum.Fragen nun:
1. kann Sie damit auch ins Europäische Ausland reisen?
Ja, sie kann/darf/muss mit dem Aufenthaltstitel einer Arbeit in D nachgehen.2. kann Sie jetzt arbeiten (steuerkarte hat sie schon) - oder benötigt Sie auch eine Arbeitserlaubnis.
Re: 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Reise ins Europäische Ausland?
Stephan1975 hat geschrieben:Vielen Dank für die Antworten. Meine Frau hat eine Aufenthaltserlaubnis - aber kein Visum - soll aber wohl gleichbedeutend sein.
Sorry, es ist mein erstes Posting und gleich eine "Wortklauberei".
Ein Visum braucht man um nach D zu kommen. Dann erhält man hier die AE.
Mit diesem Post sage ich allen Hallo,
ich bin der NEUE!!
Gruß
Henry
Re: 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Reise ins Europäische Ausland?
Hi,
schau mal in den Pass, da steht "Aufenthaltserlaubnis (gem §28(1) S.1 Nr.1 AufenthG)/Erwerbstätigkeit erlaubt"
Wer lesen kann...
Daß das ein Schengentitel ist muß man allerdings wissen.
Also Schengenraum UND Schweiz ist Ok mit der AE nach §28 (Ehe mit Deutschem).
Gruß,
Norbert
schau mal in den Pass, da steht "Aufenthaltserlaubnis (gem §28(1) S.1 Nr.1 AufenthG)/Erwerbstätigkeit erlaubt"
Wer lesen kann...
Daß das ein Schengentitel ist muß man allerdings wissen.
Also Schengenraum UND Schweiz ist Ok mit der AE nach §28 (Ehe mit Deutschem).
Gruß,
Norbert
Re: 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Reise ins Europäische Ausland?
Schweiz ist doch noch keinen Schengenraum, oder?sonero-1 hat geschrieben:Hi,
schau mal in den Pass, da steht "Aufenthaltserlaubnis (gem §28(1) S.1 Nr.1 AufenthG)/Erwerbstätigkeit erlaubt"
Wer lesen kann...
Daß das ein Schengentitel ist muß man allerdings wissen.
Also Schengenraum UND Schweiz ist Ok mit der AE nach §28 (Ehe mit Deutschem).
Gruß,
Norbert
Gruss,
TaugeNix^sagt jedenfalls die Schweiz
- Grufti
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Re: 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Reise ins Europäische Ausland?
Nein.. steht doch auch auf der von mir angegebenen Wiki-URL.TaugeNix hat geschrieben:Schweiz ist doch noch keinen Schengenraum, oder?sonero-1 hat geschrieben:Hi,
schau mal in den Pass, da steht "Aufenthaltserlaubnis (gem §28(1) S.1 Nr.1 AufenthG)/Erwerbstätigkeit erlaubt"
Wer lesen kann...
Daß das ein Schengentitel ist muß man allerdings wissen.
Also Schengenraum UND Schweiz ist Ok mit der AE nach §28 (Ehe mit Deutschem).
Gruß,
Norbert
Gruss,
TaugeNix^sagt jedenfalls die Schweiz
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Reise ins Europäische Ausland?
Joha.. Deswegen frag ich jaGrufti hat geschrieben:Nein.. steht doch auch auf der von mir angegebenen Wiki-URL.TaugeNix hat geschrieben:Schweiz ist doch noch keinen Schengenraum, oder?sonero-1 hat geschrieben:Hi,
schau mal in den Pass, da steht "Aufenthaltserlaubnis (gem §28(1) S.1 Nr.1 AufenthG)/Erwerbstätigkeit erlaubt"
Wer lesen kann...
Daß das ein Schengentitel ist muß man allerdings wissen.
Also Schengenraum UND Schweiz ist Ok mit der AE nach §28 (Ehe mit Deutschem).
Gruß,
Norbert
Gruss,
TaugeNix^sagt jedenfalls die Schweiz
Vielleicht hat Norbert weitergehende Infos (die mich als "Anrainer" interessieren..).
Gruss,
TaugeNix^uffza!
Re: 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Reise ins Europäische Ausland?
Hi,
die weitergehenden Infos hat das Bundesamt für Migration der Eidgenossen.
Google -> "Botschaft Schweiz" -> zwei - dreimal richtig geklickt und voila:
http://www.bfm.admin.ch/etc/medialib/da ... .tmp/D.pdf
Die Schweiz gehört zwar noch nicht zu Schengen aber spielt in diesem Punkt praktisch inoffiziell schon mit.
Alles klar?
Gruß,
Norbert
die weitergehenden Infos hat das Bundesamt für Migration der Eidgenossen.
Google -> "Botschaft Schweiz" -> zwei - dreimal richtig geklickt und voila:
http://www.bfm.admin.ch/etc/medialib/da ... .tmp/D.pdf
Die Schweiz gehört zwar noch nicht zu Schengen aber spielt in diesem Punkt praktisch inoffiziell schon mit.
Alles klar?
Gruß,
Norbert
Re: 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Reise ins Europäische Ausland?
Nicht wirklich.sonero-1 hat geschrieben: Alles klar?
Aber ist auch egal, denn bis meine Freundin wieder hier ist (Herbst), werden die Eidgenossen wohl Schengen beigetreten sein
Jedenfalls haben die das in Stututututtgart gesagt..
Gruezi,
TaugeNix^*sing* Eine Mannschaft aus Granit, so wie einst Real Madrid..
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