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Q1 Visum Frage

Verfasst: 21.08.2025, 13:33
von Ralf84
Hallo,

wir haben für die Tochter meiner Partnerin ein Q1 Visum beantragt, wurde auch genehmigt und soweit alles gut.

Wir fliegen nächste Woche und müssen das Visum dann in China umwandeln, bzgl. Aufenthaltsgenehmigung.

Nun wurde uns von jemanden mitgeteilt, dass wir dafür in China eine beglaubigte übersetzte Geburtsurkunde benötigen.

Ich kann mir dies nicht vorstellen, das das Visum ja bereits in Hamburg genehmigt wurde.

Hatten jemand Erfahrung damit?

Lg
Ralf

Re: Q1 Visum Frage

Verfasst: 22.08.2025, 03:49
von sanctus
Hallo Ralf,

das sind hier zwei vollkommen verschieden Angelegenheiten, die auch getrennt & gesondert behandelt werden. Ein Visum berechtigt zur Einreise, eine Aufenthaltsgenehmigung (RP) berechtigt zum Aufenthalt von Zeiträumen, die ein Visum übersteigen. D.h. die Benatragung für eine RP ist ein gänzlich neuer Prozess, der noch weit mehr Unterlagen verlangt als nur übersetzte, beglaubigte und legalisierte (oder mit Apostille versehene) Geburtsurkunden und auch nur in China beantragt werden können, während Visa i.d.R. in den Konsulaten oder Botschaften im Ausland beantragt werden.

Re: Q1 Visum Frage

Verfasst: 22.08.2025, 14:14
von Petermedia
Wenn ich das richtig verstanden habe wollt ihr letztendlich eine Resident Permit beantragen.
Auch wenn das für mich lange zurück liegt und meine Tochter in China geboren wurde.
Ist es nicht so dass für das Angehörigenvisa schon Dokumente wie Heiratsurkunde etc gebraucht wurden .
Das Problem ist ja in solchen Fällen immer, dass man oft den Dreiklang Beglaubigung, überbeglaubigung und Legalisierung braucht. Das dauert halt immer

Um das China Angehörigenvisum zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Ausgefüllter Visumantrag (seit Mai 2019 ausschließlich online möglich)
Farbiges, biometrisches Passfoto vor hellem Hintergrund (wird digital in das Online-Formular eingefügt) und ggf. abgezogen auf Fotopapier im Format von ca. 3,5 x 4,5 cm
Reisepass mit mindestens 6-monatiger Restgültigkeit und einer leeren Seite für das Visum (bei Visa zur Zwei- oder Mehrfacheinreise müssen noch zwei Seiten frei sein)

Verwandtschaftsnachweis: Kopien der Geburts- und/oder Heiratsurkunden (als Nachweis der engen Verwandtschaftsbeziehung zwischen Gastgeber und Gast).
Sofern das Visum in China in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden soll, müssen innerhalb von 30 Tagen die Originale bzw. die zum Auslandsgebrauch von den chinesischen Konsulaten überbeglaubigten Kopien vorgelegt werden.

Eine formal korrekte Privateinladung Ihres in China lebenden Angehörigen. Auf der Einladung muss die vollständige Adresse und Telefonnummer Ihres Angehörigen angegeben sein, ferner der Name, der Aufenthaltszeitraum sowie das Geburtsdatum der eingeladenen Person. Die Einladung muss außerdem unterschrieben sein. Als Anlage sind zwei Kopien aus dem Reisepass des Gastgebers beizufügen: die Hauptseite mit dem Foto sowie die Seite mit dem gültigen Chinavisum bzw. dem Residence Permit für China. Sofern Ihr Gastgeber chinesischer Staatsbürger ist, müssen Kopien der Vorder- und Rückseite seiner ID-Card beigefügt werden.


Das hier ist keine Empfehlung einer Visa Agentur sonder nur ein Quellenhinweis

https://www.1avisum.de/china/Angehoerigenvisum-Q1-Q2