Einfach hier eine Nachreichung für die Deutsche Seite.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/staa ... ht/2088844
Es wäre interessant, wenn jemand auch etwas schriftliches der chinesischen Seite,beisteuern könnte.
Hier ist die offizielle Regelung der Volksrepublik China zur Staatsangehörigkeit:
Unten eine ChatGPT Zusamnenfassung
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Nationality Law of the People's Republic of China
1. Kein Doppelpass für chinesische Staatsbürger
– China erkennt keine doppelte Staatsangehörigkeit an: Wer eine Fremdstaatsbürgerschaft annimmt, verliert automatisch die chinesische Staatsbürgerschaft .
– Der Wortlaut § 9 NAL lautet: „Chinesische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland, die freiwillig eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen oder erhalten, verlieren automatisch die chinesische Staatsangehörigkeit.“ .
2. **Abstammungs- und Geburtsortsprinzip (ius sanguinis & ius soli)**
– In China geborene Kinder, deren Eltern ganz oder teilweise chinesisch sind, sind Chinesen (§ 4) .
– Im Ausland geborenen Kindern chinesischer Eltern wird ebenfalls die chinesische Staatsangehörigkeit verliehen, außer die Eltern haben im Ausland ihren festen Wohnsitz und das Kind wurde mit fremder Staatsangehörigkeit geboren (§ 5) .
3. Einbürgerung ist möglich, aber selten
– Ausländer oder Staatenlose können eingebürgert werden, wenn sie nahe Verwandte zu Chinesen haben, in China sesshaft sind oder andere berechtigte Gründe geltend machen (§ 7) .
– Auf diese Weise Eingebürgerte müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (§ 8) .
4. Staatsangehörigkeitsverlust und -verzicht
– Neben dem automatischen Verlust bei Ausbürgerung gibt es auch ein förmliches Verfahren (§ 10–11) .
– Beamte und Militärangehörige dürfen nicht auswandern bzw. auf Chinesisch „verzichten“ (§ 12) .
5. Wiedereinbürgerung möglich
– Wer die chinesische Staatsangehörigkeit verlor, kann sie auf Antrag und mit Genehmigung wiedererlangen (§ 13), jedoch ohne gleichzeitig eine fremde zu behalten .
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Praxis vs. Gesetz – juristische Grauzonen
Im Alltag entstehen Unklarheiten, vor allem bei der Frage des „Ansässigkeit“-Begriffs:
> „...第九条中的‘定居’的时间划定没有定论,因此存在外国国籍人士并没有在外国‘定居’的情况.“
„…第三条規定的‘不承認中國公民具有雙重國籍’也为排除外国国籍留有了余地…“
Daraus ergibt sich:
Es gibt keinen fest definierten Zeitraum, ab wann jemand als „im Ausland ansässig“ gilt.
In der Praxis kann es Fälle geben, in denen Personen formal doppelte Pässe haben, da China diese nicht aktiv aber auch nicht immer effizient überprüft .
Ein Reddit-Nutzer schreibt:
> „中国是否承认双重国籍?… 定居外国的中国公民,自愿加入或取得外国国籍的,即自动丧失中国国籍。“
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Vergleich mit Deutschland
Im Gegensatz zu China erlaubt Deutschland in vielen Fällen Doppelstaatsbürgerschaft – insbesondere für EU‑Bürger und bei Geburt im In‑ und Ausland. Das deutsche Recht sieht klare Regelungen zum Erwerb, Verlust und zur Beibehaltung verschiedener Staatsangehörigkeiten vor (u. a. Optionspflicht) – deutlich flexibler als das chinesische System.
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Zusammenfassung
Aspekt China Deutschland
Doppelpass Nicht anerkannt, Verlust bei Annahme fremder Staatsangehörigkeit Grundsätzlich erlaubt, mit gewissen Einschränkungen
Erwerb Côte d'origine Abstammung & Geburtsort Abstammung & Einbürgerung
Einbürgerung Möglich, aber selten, Gegenleistung: Aufgabe anderer Staatsangehörigkeit Weit verbreitet, häufig ohne Verlust ursprünglicher Staatsbürgerschaft