Arbeitsvisum für Familienmitglied aus China
Verfasst: 16.05.2024, 23:35
Grüße in die Runde!
Ich bin seit 2016 mit meiner chinesischen Frau verheiratet. Seit 2020 sind wir beide selbststöndig in der Gastronomie tätig. Letztes Jahr wurde unsere Tochter geboren.
Im kommenden Jahr werden wir ein neues Restaurant eröffnen (Standortverlagerung).
Wir möchten gerne die Mutter meiner Frau nach Deutschland einladen. Ein Touristenvisum geht nur 3 Monate lang. Wir würden sie aber gerne mindestens ein Jahr zu uns holen. Gerne auch länger.
Für gewöhnlich geht da ja nicht viel mehr. Womit ich mich aber nicht auskenne, gibt es für uns noch eine weitere Lösung? Hat da jemand Erfahrungen?
Ich habe gelesen, dass für ein Arbeitsvisum die Vorraussetzung eines Einkommens von rund 50000 Euro (bei über 45 Jährigen) vorrausgesetzt wird.
Nehmen wir einmal an, dass ihre Mutter von uns einen Arbeitsvertrag bekommt, entweder als Köchin oder als Kinderbetreuung unserer Tochter?
Sie ist seit Jahrzehnten ebenfalls in Gastronomie Berufen tätig, aber vermutlich haben wir dafür keine Qualifikationspapiere. Gibt es da Sonderregeln für die Gastronomie oder bei der Kinderbetreuung?
Ich bin für jede Aufklärung dankbar was hier für Vorraussetzungen existieren.
Ich bin seit 2016 mit meiner chinesischen Frau verheiratet. Seit 2020 sind wir beide selbststöndig in der Gastronomie tätig. Letztes Jahr wurde unsere Tochter geboren.
Im kommenden Jahr werden wir ein neues Restaurant eröffnen (Standortverlagerung).
Wir möchten gerne die Mutter meiner Frau nach Deutschland einladen. Ein Touristenvisum geht nur 3 Monate lang. Wir würden sie aber gerne mindestens ein Jahr zu uns holen. Gerne auch länger.
Für gewöhnlich geht da ja nicht viel mehr. Womit ich mich aber nicht auskenne, gibt es für uns noch eine weitere Lösung? Hat da jemand Erfahrungen?
Ich habe gelesen, dass für ein Arbeitsvisum die Vorraussetzung eines Einkommens von rund 50000 Euro (bei über 45 Jährigen) vorrausgesetzt wird.
Nehmen wir einmal an, dass ihre Mutter von uns einen Arbeitsvertrag bekommt, entweder als Köchin oder als Kinderbetreuung unserer Tochter?
Sie ist seit Jahrzehnten ebenfalls in Gastronomie Berufen tätig, aber vermutlich haben wir dafür keine Qualifikationspapiere. Gibt es da Sonderregeln für die Gastronomie oder bei der Kinderbetreuung?
Ich bin für jede Aufklärung dankbar was hier für Vorraussetzungen existieren.