Einbürgerung Namensänderung
Einbürgerung Namensänderung
Meine Frau hat nach nun fast 2 Jahren endlich ihre deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, damit natürlich auch gleich den chinesischen Pass verloren.
Somit geht es jetzt darum beim neuen Pass gleich Ihren Namen zu ändern, da wir bis jetzt verschiedene Familiennamen hatten.
Mein Frau hat jetzt aber auch den Wunsch einen westlichen Vornamen anzunehmen, allerdings wusste das zuständige Standesamt nicht ob und wie das gehen soll. Hat da diesbezüglich jemand Erfahrung von euch?
Familienname sei kein Problem, aber mit dem Vornamen wussten die leider nichts. Und im Netz finde ich leider auch nur irgendwelche Regeln für Vertriebene, Spätaussiedler, etc.
Somit geht es jetzt darum beim neuen Pass gleich Ihren Namen zu ändern, da wir bis jetzt verschiedene Familiennamen hatten.
Mein Frau hat jetzt aber auch den Wunsch einen westlichen Vornamen anzunehmen, allerdings wusste das zuständige Standesamt nicht ob und wie das gehen soll. Hat da diesbezüglich jemand Erfahrung von euch?
Familienname sei kein Problem, aber mit dem Vornamen wussten die leider nichts. Und im Netz finde ich leider auch nur irgendwelche Regeln für Vertriebene, Spätaussiedler, etc.
- Saiber
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Re: Einbürgerung Namensänderung
Warum soll euer zustaendiges Standesamt das nicht wissen? Namensaenderungen bzw. Zusatz werden entweder vom Buergeramt oder Standesamt unternommen. Du erwaehnst ja schon das z.B. Spaetaussiedler dies schon gemacht haben. Da kenne ich auch welche und bei einem habe ich sogar geholfen das zu erledigen. Für einen zusaetzlichen Vornamen muesst ihr einen drifftigen Grund fuer die Namensaenderung beim Antrag angeben, im eueren Fall denke ich waere es ein Zusatz zu ihren Chinesischen Namen. Das geschieht im Form einer Erklaerung warum deine Frau diesen Zusatz will. Bei meinem Bekannten war es so, dass er es mit der Falschaussprache seines schwer auszusprechenden Namens im Alltag begruendete. Eine voellige Abaenderung des ganzen Namens inklusive Familiennamen ist schwieriger. Es sei denn deine Frau entscheidet sich bzw. nimmt nach euerer Eheschliessung deinen Familiennamen an.
Da sie jetzt eingebuergert wurde ist es leichter denn spaeter muesst ihr zusaetzlich eine Erklaerung mit Grund abgeben warum ihr das nicht unmittelbar nach der Einbuergerung gemacht habt und das jetzt wollt.
Kurz mal gegoogled. (Suchwort: Namensänderung Standesamt)
Da bekommst du von fast jeder Stadt eine Seite bezueglich Namensaenderungen.
Also euer Standesamt sollte oder muesste das wissen.
"Weitere standesamtliche Namensänderungen
Über die bereits aufgeführten Namensänderungen hinaus gibt es noch folgende standesamtliche Namensänderungen:
Angleichungserklärung für Eingebürgerte, Spätaussiedler und Vertriebene
Bestimmte Personengruppen – wie Eingebürgerte, Spätaussiedler und Vertriebene – die ihre Namen ursprünglich nach ausländischem Recht erworben haben und deren Namen oder Namensbestandteile dem deutschen Recht fremd sind, können eine Erklärung über die Angleichung ihres Namens an das deutsche Recht abgeben.
Änderung der Reihenfolge der Vornamen
Führt eine Person mehrere Vornamen, kann sie die Reihenfolge dieser Vornamen durch eine entsprechende Erklärung neu bestimmen (Vornamensortierung).
Neubestimmung des Vornamens bei Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung
Liegt bei einer Person eine Variante der Geschlechtsentwicklung vor, kann sie durch Erklärung die Angabe zu ihrem Geschlecht aber auch ihre Vornamen neu bestimmen."
https://www.berlin.de/standesamt/namensaenderung/
Echtes Wissen ist, wenn Du das, was Du weisst, als Wissen erkennst, und das, was Du nicht weisst, als Nichtwissen akzeptierst.
Re: Einbürgerung Namensänderung
Leider weiß die gute Frau vom Standesamt eben nicht genau was sie tun soll. Ihr Chef fällt leider wohl krankheitsbedingt noch länger aus, daher geht jetzt wieder das Behördenpingpong mit dem Landratsamt los.
Genau deswegen wollen wir das jetzt machen. Sie hat allerdings derzeit ja keinen Pass/AE mehr, deswegen hoffen wir dass es etwas schneller geht, aber naja...
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Re: Einbürgerung Namensänderung
Erst mal frohe Weihnachten.
Vielleicht hilft das ja weiter.
Hab's jetzt nicht genau kontrolliert sondern einfach aus Verdacht aus meiner Linksammlung.
https://uk.diplo.de/uk-de/02/namensrech ... ng/2453562
Vielleicht hilft das ja weiter.
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Bot as Bot can...
Faszinierend, wie die KI Bots auf solche Anfragen reagieren!ratketyree hat geschrieben: ↑26.12.2023, 16:54 In der Regel muss der Antrag auf Namensänderung beim örtlichen Standesamt eingehen. Die Namensänderung muss konkret begründet werden, beispielsweise durch ein starkes persönliches Argument. Es kann auch erforderlich sein, einen Nachweis über die Namensänderung vorzulegen.
Ich empfehle Ihnen, sich an das zuständige Standesamt zu wenden, da es in den einzelnen Bundesländern Unterschiede in den Vorschriften und Prozessen für Namensänderungen in Deutschland gibt. Dort können Sie über Ihre individuelle Situation sprechen und alle notwendigen Informationen einholen.
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Re: Bot as Bot can...
Faszinierend, wie die KI Bots auf solche Anfragen reagieren!
was Dich daran fasziniert steht wohl irgendwie in deiner KI.....jedenfalls haben wir hier und nicht nur hier KI-"Beiträge" seit bereits geraumer Zeit....AUFMERKSAME "Blogwart(s)" bemerken dies nicht erst seit "gestern"
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wir sind hier nicht bei WÜNSCH' DIR WAS sondern bei SO ISSES' HALT
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Re: Einbürgerung Namensänderung
Hättet ihr noch ein bisschen gewartet, hätte sie die CN Staatsbürgerschaft behalten können.flyer1141 hat geschrieben: ↑09.11.2023, 15:41 Meine Frau hat nach nun fast 2 Jahren endlich ihre deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, damit natürlich auch gleich den chinesischen Pass verloren.
Somit geht es jetzt darum beim neuen Pass gleich Ihren Namen zu ändern, da wir bis jetzt verschiedene Familiennamen hatten.
Mein Frau hat jetzt aber auch den Wunsch einen westlichen Vornamen anzunehmen, allerdings wusste das zuständige Standesamt nicht ob und wie das gehen soll. Hat da diesbezüglich jemand Erfahrung von euch?
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Re: Einbürgerung Namensänderung
Hätte sie nicht, denn genau so wie Deutschland (bis Mai/April 2024) erkennt auch China keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Wenn von chinesischer Seite heraus kommt, dass die Frau von flyer1141 auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt verliert sie sofort ihre chinesisch.HongKongVisitor hat geschrieben: ↑29.01.2024, 21:46Hättet ihr noch ein bisschen gewartet, hätte sie die CN Staatsbürgerschaft behalten können.
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Re: Einbürgerung Namensänderung
Stimmt so nicht.Laogai hat geschrieben: ↑30.01.2024, 17:42Hätte sie nicht, denn genau so wie Deutschland (bis Mai/April 2024) erkennt auch China keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Wenn von chinesischer Seite heraus kommt, dass die Frau von flyer1141 auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt verliert sie sofort ihre chinesisch.HongKongVisitor hat geschrieben: ↑29.01.2024, 21:46Hättet ihr noch ein bisschen gewartet, hätte sie die CN Staatsbürgerschaft behalten können.
Deutschland erkennt sehr wohl doppelte Staatsbürgerschaften an. Auch jetzt schon.
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Re: Einbürgerung Namensänderung
pengpenggermany hat geschrieben: ↑01.02.2024, 11:44Deutschland erkennt sehr wohl doppelte Staatsbürgerschaften an. Auch jetzt schon.
Es gibt Ausnahmen bezogen auf bestimmte Länder, aber das sind eben nur Ausnahmen von dem Gesetz und China gehört nicht zu diesen Ländernhttps://www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html hat geschrieben:Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er
[...]
seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert,
[...]
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Re: Einbürgerung Namensänderung
Wenn es herauskommt. Und auch wenn, .... passiert nichts. Sie waere auch nicht die Erste die eine andere Staatsbuergerschaft besitzt neben der Chinesischen.Laogai hat geschrieben: ↑30.01.2024, 17:42 Hätte sie nicht, denn genau so wie Deutschland (bis Mai/April 2024) erkennt auch China keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Wenn von chinesischer Seite heraus kommt, dass die Frau von flyer1141 auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt verliert sie sofort ihre chinesisch.
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Re: Einbürgerung Namensänderung
@saiber
Natürlich hast du im Prinzip recht, aber gerade in den letzten 5 Jahren sind die oft separat geführten Datenbanken mehr und mehr vernetzt worden, was wir im engen Familienkreis und sozialen Umfeld hautnah erleben konnten.
Das betrifft zwar nur die China- Deutschland Reisen aber zumindest rein theoretisch kann das Problemen führen zumal ja die biomedizinischen Daten in beiden Systemen sind. Zur Zeit werden zwar nur Index Daten geprüft da man natürlich nicht alle Datensätze prüfen kann, aber das kann sich in Zukunft ja ändern.
Bei Visabeantragung aber auch bei der Ausreise aus China mit chinesischen Pass ( meist wird ja z.B das Visa /der Aufenthaltstitel von der Airline abgefragt kann es da Probleme geben.
Natürlich hast du im Prinzip recht, aber gerade in den letzten 5 Jahren sind die oft separat geführten Datenbanken mehr und mehr vernetzt worden, was wir im engen Familienkreis und sozialen Umfeld hautnah erleben konnten.
Das betrifft zwar nur die China- Deutschland Reisen aber zumindest rein theoretisch kann das Problemen führen zumal ja die biomedizinischen Daten in beiden Systemen sind. Zur Zeit werden zwar nur Index Daten geprüft da man natürlich nicht alle Datensätze prüfen kann, aber das kann sich in Zukunft ja ändern.
Bei Visabeantragung aber auch bei der Ausreise aus China mit chinesischen Pass ( meist wird ja z.B das Visa /der Aufenthaltstitel von der Airline abgefragt kann es da Probleme geben.
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Re: Einbürgerung Namensänderung
Keine Rückmeldung nach mehr als zwei Tagen. Scheint mal wider eine Spassanfrage gewesen zu sein....
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Re: Einbürgerung Namensänderung
Es gibt doch jetzt eine ganz neue Gesetzgebung in Deutschland, die letzte Woche verabschiedet wurde.Laogai hat geschrieben: ↑01.02.2024, 16:24pengpenggermany hat geschrieben: ↑01.02.2024, 11:44Deutschland erkennt sehr wohl doppelte Staatsbürgerschaften an. Auch jetzt schon.Es gibt Ausnahmen bezogen auf bestimmte Länder, aber das sind eben nur Ausnahmen von dem Gesetz und China gehört nicht zu diesen Ländernhttps://www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html hat geschrieben:Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er
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seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert,
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Kern der Gesetzesreform:
- Mehrstaatigkeit soll möglich werden: Zugewanderte müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht mehr aufgeben.
- Einbürgerung soll beschleunigt werden: Statt nach 8 Jahren sollen Menschen bereits nach 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.
- Besondere Leistung wird belohnt: Bei "besonderen Integrationsleistungen" ist eine Einbürgerung bereits nach 3 Jahren möglich.
- Lebensleistung der Gastarbeitergeneration soll anerkannt werden: Nachweis mündlicher Sprachkenntnisse genügt für eine Einbürgerung (kein Einbürgerungstest notwendig)
Die Möglichkeit, beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten zu können, besteht künftig für alle Einbürgerungsbewerberinnen und-bewerber ohne Einschränkungen.
Re: Einbürgerung Namensänderung
Das Them hat sich inzwischen erledigt, es ging dann doch noch alles recht unkompliziert über das Standesamt in 2 Schritten. Erst Nachnamen geändert und dann gleich darauf den Vornamen. Kostenpunkt um die 130€
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