Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
MrSnrub
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Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von MrSnrub »

Meine Freundin, 26, und ich, 28, würden gerne das Besuchervisum für Deutschland für sie beantragen (Schengen Visum Typ C). Wir hatten uns vorher zweimal getroffen, jeweils für ca. 2 Wochen, einmal während Corona in Europa und jetzt einmal dieses Jahr in China bisher, nachdem die Reiserestriktionen für China gelockert wurden.

Ziel des Aufenthalts wäre, dass sie ca. 3 Monate mit mir leben könnte, meine Familie gemeinsam mit mir besuchen könnte, und wir sicher auch nochmal gemeinsam Urlaub machen könnten. Wenn es während der Zeit gut läuft denken wir beide, dass dann für die Zukunft der Heirat nichts im Weg stehen würde.

Vorher hatten wir den Plan, dass sie die Sprachschule in Deutschland besuchen könnte und hierfür für sie das Visum zum Sprachenlernen beantragt. Leider wurde das nicht genehmigt. Sind die Chancen für das Besuchervisum trotzdem gut? Weiterhin möchte ich gerne fragen, wie ich das Einladungsschreiben für sie formulieren sollte. Sollte ich darin unseren Beziehungsstand schildern (Status unserer Beziehung, vielleicht Dauer und dergleichen) und unsere Intention (gemeinsames Zusammenleben während der Zeit, Besuch meiner Familie, etc.)? Ist das Visum also geeignet für einen Partner oder ist es eher nur für Freunde gedacht, falls ja sollte ich es vielleicht anders formulieren?

Der Antrag für das Sprachvisum hat insgesamt etwa 8 Wochen gedauert (beantragter Termin war in 4 Wochen, danach hat es nochmal 4 Wochen gedauert bis sie ihren Reisepass wieder bekommen hat). Ist für das Besuchervisum mit etwa der gleichen Zeit zu rechnen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Angel
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von Angel »

Besuchervisum geht schnell (manchmal in drei Tagen), aber es ist schwierig. Man muß genügend Wohnraum nachweisen - sprich eigenes Zimmer (eine qm Zahl für jede angemeldete d.h. dort lebende Person!) und genügend Einkommen und das ist recht hoch bemessen und muß über 3-6 Monate nachgewiesen werden. Alternativ kann deine Freundin auch Geld als Garantie hinterlegen (Konto evtl. eingefroren). Zudem muß der Einladende seine Unterschrift beglaubigen lassen. Heutigen Stand notwendiger Papiere weiß ich nicht. Einladungsschreiben selber kann formlos und recht salopp formuliert werden. Ich würde allerdings NICHT erwähnen, daß sie deine Freundin ist. Anmerkung: man kann während einem Besuch zwar heiraten, muß danach aber trotzdem wieder ausreisen und ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen. Dauert ca. 8 Wochen. A1 Test notwendig, Geheimcheck und Meinung durch Ausländeramt. Dann: Krankenversicherungsnachweis: UNBEDINGT vor Aus/Einreise erledigen, sonst wird’s schwierig, deine Frau wiederzusehen. Merke: über Liebe entscheidet der Staat, nicht wir. Ist leider manchmal wirklich so. Kenne einen Fall BRD vs. Bulgarien, wo sechs Anwälte + Videoschalte benötigt wurden.
Angel
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von Angel »

Sprachkurse werden nicht mehr als Aufenthaltsgrund anerkannt! Auch vieles anderes nicht. Au-Pair gilt nur bis zu einem gewissen Alter (unter 30). Alles ist sehr schwierig, langwierig, intransparent und aufwendig geworden. Anrufe: vergiß es! Emails manchmal mit Bot Antwort möglich. Eigentlich bleibt alles nebulös und geheimnisvoll. Keine sichere Info, welche Papiere man braucht - völlig widersprüchliche Aussagen. Papiere werden gefordert. Dabei gibt’s viel Überraschendes. Es ist wie Weihnachten: viel Papier, aber keine Geschenke. Geh davon aus, daß ihr bis zu Tränen und Verzweiflung gequält werden werdet. Kleiner Trost: auch bei den Gebrüdern GRIMM, mußte der Freier einer Prinzessin schwere Prüfungen bestehen. Umgürte Dich nun mit deinem Schwert und besteige das Ross!
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von blackrice »

Angel hat geschrieben: 29.10.2023, 21:57Merke: über Liebe entscheidet der Staat, nicht wir.
welcher Staat und wer ist wir?

bist Du arbeitend beim chinesischen Konsulat hier in D?

und...was ist ein "Geheimcheck"
"Wenn Du sie nicht überzeugen kannst, verwirre sie"

humans are the only species cut down trees .. turn it into paper .. then write - '' SAVE THE TREES '' - on it

wir sind hier nicht bei WÜNSCH' DIR WAS sondern bei SO ISSES' HALT
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von Angel »

Die Frage ‚wer sind X?‘ ist sowas von 20/21 und wurde schon vorher als ein vom frühen Deutschunterricht abgekupfertes neoromantisches Geschmeiß qualifiziert… aber ok: Volk oder Nation sind immer unterschiedlich definiert worden. Im alten Griechenland gehörten Frauen, Kinder, Sklaven, Ausländer, Menschen mit Migrationshintergrund nicht dazu. Auch später, z.B. beim alten Bismarck (-> Blut und Eisen) gehörten Sozialisten und Christen bestimmt nicht dazu. Bei den Liberalen (ich weiß, es gab zwei) war das Volk einfach die Reichen, heute Unternehmer, davor evtl. noch die Junker, die dann aber wieder im Völkischen populär wurden. Auch bei Hobbes oder Bentham gehörte längst nicht jeder dazu. Wir heißt bei mir allerdings NICHT ich, sondern: to whom it might concern! (Ganze Menge, denke ich 2500 sicher: Word!).

Das ich natürlich nicht beim Konsulat arbeite bedingt nicht notwendigerweise eine Diskreditierung, nee, das wäre polemisch oder meinetwegen rhetorisch, aber in sämtlich Sparten des Genres doch eigentlich unlogisch, n’est-ce pas?

Meinte ich doch mal in der Teeküche zum Staatssekretär: ‚Hallo‘. Er so (ziemlich laut u. arrogant): HALLO, HALLO, HALLO!‘ ‘türlich weiß ich, daß (ditto!!!) man ‚Guten Abend‘ hätte sagen sollen - zumindest als Mainzelmännchen. Hätte auch sagen können: ‚Haben Sie schon mal 4000er Berge bestiegen? (vielleicht) oder mal den Amazonas (hier: der Wald, nicht der Flux) von West nach Ost durchquert? Oder die Variationen über ein Thema von Paganini (Liszt) auf Piano? (bestimmt nicht) oder die Philosophie Heideggers mal auf Einfach erklären?( Ganz bestimmt nicht!) Siehste, darf ich auch Hallo sagen.

Zurück zum Thema: alles mal selber ausprobieren (lassen). Geheim ist ganz einfach der dunkle Grund, Transzendenz könnte man sagen, immerhin die Not, aus der man sich selber neu entwerfen sollte, anstatt sich dem MAN hinzugeben.
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von Angel »

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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von Angel »

Ahem, 哼,jetze mal ernsthaft:

1. When Adam dug and Eve span who was then the gentleman (ich weiß frühes Englisch)

2. Was Gott zusammengefügt hat, darf der Mensch nicht trennen - war schon zu Augustinus Zeiten so, um Kaiserscheich und Hirtenbrief voneinander zu trennen. Papa hat damals übrigens gewonnen: als Prinzip zwar zurecht, obwohl persönlich: bondage up yours!
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von MrSnrub »

Angel hat geschrieben: 29.10.2023, 21:57 Besuchervisum geht schnell (manchmal in drei Tagen), aber es ist schwierig. Man muß genügend Wohnraum nachweisen - sprich eigenes Zimmer (eine qm Zahl für jede angemeldete d.h. dort lebende Person!) und genügend Einkommen und das ist recht hoch bemessen und muß über 3-6 Monate nachgewiesen werden.
Hi, danke für deine Antwort, die hat mir sehr weitergeholfen! Hast du vielleicht eine Idee, wo es eine Übersicht über alles gibt, was man für den Antrag braucht? Ich habe diese Seite der deutschen Botschaft in Thailand für das Besuchervisum gefunden https://bangkok.diplo.de/th-de/service/ ... um/1372806 , auf der chinesischen habe ich aber keine Extraseite dafür gefunden sondern eher eine allgemeine zum Schengenvisum. Wäre diese Übersicht dafür gültig? Ein Einladungsschreiben wird aber zusätzlich gebraucht? Habe es in der Liste nicht gesehen.

Die drei Tage wären dann die mögliche Bearbeitungszeit von Pass abgeben bis ihn bald wieder erhalten? Das wäre natürlich super wenn das so schnell geht. Auf den Termin hat sie gemeint muss sie vielleicht so 4 Wochen warten.

Bezüglich der Wohnung, ich habe online gelesen man bräuchte 12 qm pro Person, meine Wohnung ist 30qm, sollte dann in Ordnung sein. Gibt es eine genaue Vorgabe bezüglich des Gehalts? Aktuell verdiene ich ca. 3000 netto. Wäre das ausreichend? Ansonsten sollte es aber auch über das Sperrkonto möglich sein, also ich denke hier wird sich sicher ein Weg finden lassen.

Danke für deine Tipps, ich werde dann im Einladungsschreiben nicht erwähnen, dass sie meine Freundin ist. Muss ich unsere Beziehung in dem Schreiben klarstellen? Dann sollte ich in dem Fall einfach schreiben wir sind befreundet oder ist es nicht nötig die Beziehung genauer zu beschreiben?

Das mit dem spontan heiraten wollen wir eigentlich sowieso nicht machen. Ich hatte das online auch gelesen, dass es ein Visum zur Eheschließung gibt und man dann das so machen sollte wenn man plant zu heiraten.
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von Petermedia »

Ich verstehe nicht was hier in dem Thread diskutiert wird.
In der Hauptsache gibt es zwei Kriterien.

1 Finanzierung der Reise und den möglichen Kosten für Rückreise.
Das regelst du einfach mit einer Verpflichtungserklärung die du im Ausländeramt
ausfüllst und das Original nach China schickst.
Ein Netto Einkommen von 3000 Euro ist da mehr als ausreichend.
1b Krankenkasse und Flug.

2
Etwas schwieriger ist manchmal die Bewertung der Rückkehrbereitschaft deiner Freundin.
Da wird es in der Tat schwieriger, wenn die Frau keinen Job, etc hat, oder auch enge familiäre Bindungen.
Dann sollte man nach Möglichkeit mit offenen Karten spielen.
Eine Freundin wird eingeladen und das Paar hat eben auch eine Historie, kennt sich also und will das vertiefen.
Die Mitarbeiter sind ja nicht dumm.

Wenn die Frau einen Job oder gar eine Wohnung hat und es vorher keine Probleme mit der Rückkehrbereitschaft gab sollte das Recht schnell durch sein.

Sicher kann man sich an Thailand orientieren, nur ist es da halt üblicher das sich die Herren eine Dame für einige Monate einladen, deshalb sind bei der deutschen Botschaft in Thailand die Schwellen niedriger, da die Frauen dann I.d.R nach den drei Monaten nach Thailand zurück gehen um dann im Winter wieder zu arbeiten.

In China gibt es prozentual weniger Frauen die wegen einer Beziehung nach Deutschland kommen.
Hier ist der Anteil an Verwandtenbesuchen oder touristischen Reisen höher.
Alleinreisende Thailändische Frauen kommen halt seltener um die Zugspitze zu besteigen, zumindest wenn man den Berg meint.
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von bue48 »

Hier beginnen die Informationen zur Visa-Vergabe in China.
Da musst du dich halt ein wenig einlesen...

Das Visum selbst beantragt natürlich deine Freundin unter Vorlage der Originale von Einladungsschreiben und Verpflichtungserklärung - bitte also die Dauer für den Postweg nach China mit einrechnen!

Der wichtigste Aspekt bei der Bewilligung ist - wie @Petermedia ja schon schrieb - der Nachweis der Rückkehrbereitschaft. Ich denke, das hat sich im Verlauf der letzten Jahre nicht geändert, so dass du gerne auch auf ältere Beiträge hierzu in diesem Forum zurückgreifen kannst.

Bitte beachte noch, welches Konsulat bzw. Visa-Vergabezentrum für deine Freundin zuständig ist!

Viel Erfolg!

PS
Eine Bearbeitungszeit von nur drei Tagen ist mir bislang aber noch nicht bekannt...
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von bue48 »

MrSnrub hat geschrieben: 13.11.2023, 00:12 ...auf der chinesischen habe ich aber keine Extraseite dafür gefunden sondern eher eine allgemeine zum Schengenvisum. Wäre diese Übersicht dafür gültig? Ein Einladungsschreiben wird aber zusätzlich gebraucht? Habe es in der Liste nicht gesehen.
Hier findest du die gewünschte pdf-Datei.
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von MrSnrub »

bue48 hat geschrieben: 13.11.2023, 19:11
Hier findest du die gewünschte pdf-Datei.
Hi, vielen Dank für deine Hilfe! Hatte in letzter Zeit etwas beruflich Stress, aber versuche das jetzt alles bald zu organisieren. Das Dokument hatte ich schließlich nach Durchclicken auf der Website zum Schengenvisum auch gefunden, fand es aber tatsächlich etwas versteckt und zuerst nicht ganz einfach zu navigieren.

Hinzu sollte dann noch dieses hier kommen, weil sie aktuell nicht erwerbstätig ist: https://china.diplo.de/blob/2162684/e22 ... e-data.pdf

Insgesamt hätte ich aber noch ein paar Fragen, wo ich mir nicht ganz sicher bin:

- Ich habe keinen Punkt zur Angabe d. eigenen Gehalts (Kontoauszüge o. ä. gesehen). Ist das trotzdem nötig z.B. Für das Abgeben der Verpflichtungserklärung? Wobei die zweite PDF (für Nichterwerbstätige) auf Nachweis finanzieller Mittel d. Ehegatten verweist. Wir sind aber ja noch nicht verheiratet. Über die Verpflichtungserklärung kann ich aber quasi trotzdem die Finanzierung übernehmen? Selbiges bei Nachweis der Anstellung, das bezieht sich in der PDF auch nur auf den Ehegatten bzw. die Eltern.

- In der PDF (für Nichterwerbstätige) wird die Hochzeitsurkunde gefordert. In unserem Fall wäre dann der Nachweis über die Beziehung, wie sie auch in der anderen PDF bereits gefordert wird, ausreichend? Hochzeitsurkunde haben wir ja natürlich noch keine, da wir noch nicht verheiratet sind.

- Ich hatte auch keinen Punkt zur eigenen Wohnung bzw. zu der Fläche der Wohnung in den PDFs gesehen. Ist das auch für die Verpflichtungserklärung nötig? In diesem Fall würde ich wahrscheinlich den Mietvertrag mit vorlegen müssen?

- Gibt es eine lange Wartezeit bis man die Verpflichtungserklärung erhalten kann?

- Kann sie die Sprachschule während ihres Aufenthalts hier besuchen? Ich muss leider Vollzeit arbeiten, deswegen wäre es schön, wenn sie ein bisschen eine Beschäftigung hätte.

- Ein wichtiger Punkt, der auch schon genannt wurde, war die Rückkehrbereitschaft. Ihre Situation ist da aktuell vielleicht leider nicht ideal. Sie ist aktuell nicht angestellt, lebt bei ihren Eltern und ist auch nicht als Studentin immatrikuliert. Sie macht die ACCA Prüfungen, aber das ist kein geregeltes Studium, sondern Selbststudium ohne eine Immatrikulation. Sie hat zwar enge familiäre Bindungen in China, wegen ihren Eltern, aber ich weiss nicht inwiefern das als ausreichend angesehen wird. Deshalb bin ich bei diesem Punkt etwas besorgt. Ich werde das mal in den anderen Posts recherchieren. Aber falls jemand eine Idee oder Punkte dazu hat, wäre ich sehr dankbar.

Ich versuche jetzt alles zu organisieren und frage Mal beim Ausländeramt / Bürgeramt bezüglich der Verpflichtungserklärung nach.

Vielen Dank für eure Hilfe!
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von MrSnrub »

Nochmal ein kurzer Punkt zur Rückkehrbereitschaft. Vorher wurde ja bereits ihr Visum für die Sprachschule (für 3 Monate) abgelehnt. Könnte der Grund dafür auch (eingeschätzte) fehlende Rückkehrbereitschaft gewesen sein? Falls ja, würde es hier ja wahrscheinlich auch wieder abgelehnt werden ...

Die Frage wäre was dann noch für Optionen bleiben. Nur das Visum zur Eheschließung? Oder könnte ich alternativ ein längerfristiges Visum für China beantragen?

Leider wissen wir nicht genau warum ihr erstes Visum, das für die Sprachschule abgelehnt wurde ...
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von bue48 »

MrSnrub hat geschrieben: 04.12.2023, 00:19
- Ich habe keinen Punkt zur Angabe d. eigenen Gehalts (Kontoauszüge o. ä. gesehen). Ist das trotzdem nötig z.B. Für das Abgeben der Verpflichtungserklärung? Wobei die zweite PDF (für Nichterwerbstätige) auf Nachweis finanzieller Mittel d. Ehegatten verweist. Wir sind aber ja noch nicht verheiratet. Über die Verpflichtungserklärung kann ich aber quasi trotzdem die Finanzierung übernehmen? Selbiges bei Nachweis der Anstellung, das bezieht sich in der PDF auch nur auf den Ehegatten bzw. die Eltern.
Du solltest dich zunächst einmal ausführlichst über "Verpflichtungserklärung" informieren, beispielsweise hier.

Je nach für dich zuständiger Behörde können dabei auch noch Unterschiede auftreten. Frag also möglichst bald auch dort einmal nach.
- In der PDF (für Nichterwerbstätige) wird die Hochzeitsurkunde gefordert. In unserem Fall wäre dann der Nachweis über die Beziehung, wie sie auch in der anderen PDF bereits gefordert wird, ausreichend? Hochzeitsurkunde haben wir ja natürlich noch keine, da wir noch nicht verheiratet sind.
Wenn etwas nicht zutrifft, kann es auch nicht belegt werden. Es geht doch einfach nur darum, dass der Aufenthalt in Deutschland finanziell gesichert ist und nicht der Steuerzahlen am Ende dafür aufkommen muss.
- Ich hatte auch keinen Punkt zur eigenen Wohnung bzw. zu der Fläche der Wohnung in den PDFs gesehen. Ist das auch für die Verpflichtungserklärung nötig? In diesem Fall würde ich wahrscheinlich den Mietvertrag mit vorlegen müssen?
Davon darfst du ausgehen. Ich habe sogar im Zusammenhang mit dem Visum zur Familienzusammenführung noch die Größe der Wohnung angeben müssen.
- Gibt es eine lange Wartezeit bis man die Verpflichtungserklärung erhalten kann?
Das hängt von deiner zuständigen Behörde ab.
- Kann sie die Sprachschule während ihres Aufenthalts hier besuchen? Ich muss leider Vollzeit arbeiten, deswegen wäre es schön, wenn sie ein bisschen eine Beschäftigung hätte.
Solange du die Kosten dafür übernimmst, sollte das eigentlich kein Problem sein. Aber ich weiß es nicht genau, da ja schon das Visum zum Besuch einer Sprachschule abgelehnt wurde.
- Ein wichtiger Punkt, der auch schon genannt wurde, war die Rückkehrbereitschaft. Ihre Situation ist da aktuell vielleicht leider nicht ideal. Sie ist aktuell nicht angestellt, lebt bei ihren Eltern und ist auch nicht als Studentin immatrikuliert. Sie macht die ACCA Prüfungen, aber das ist kein geregeltes Studium, sondern Selbststudium ohne eine Immatrikulation. Sie hat zwar enge familiäre Bindungen in China, wegen ihren Eltern, aber ich weiss nicht inwiefern das als ausreichend angesehen wird. Deshalb bin ich bei diesem Punkt etwas besorgt. Ich werde das mal in den anderen Posts recherchieren. Aber falls jemand eine Idee oder Punkte dazu hat, wäre ich sehr dankbar.
Da sehe ich das große Problem. Es muss ihr gelingen, die Rückkehrbereitschaft deutlich nachzuweisen. Deshalb wurde m.E. auch ein Visum zum Besuch der Sprachschule nicht erteilt.

Warum versucht ihr es nicht erst einmal mit einem kürzeren Zeitraum von 2-3 Wochen oder maximal 30 Tagen?
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von Petermedia »

@bue48
Es ist alles richtig was du beschrieben hast.
Für den Fall das du Deutscher bist gilt nur hinzuzufügen, dass im Falle des Familienzusammenführung, also wenn schon im Ausland geheiratet wurde, I.d.R
Weder der Wohnraum oder ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts nachgewiesen werden müssen.
Alles andere wäre rechtsmissbräuchlich.
Nur der A1 Test ist nötig, und selbst der nicht Mal wenn die Frau Mutter eines deutschen Kindes ist.
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