Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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bue48
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von bue48 »

@Petermedia
Das stimmt so natürlich. Ich habe auch nur Angaben machen müssen, Belege waren nicht erforderlich. Ich erinnere mich aber, dass ich 2010 bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung mit dem Mietvertrag bei der Ausländerbehörde gewesen bin.
Jetzt bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis wurden wieder Fragen nach Wohnraum und Einkommenssituation gestellt, wobei letztere auch durch Unterlagen nachzuweisen war.

Ja, wir haben in Hongkong geheiratet.
Petermedia
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von Petermedia »

@bue48
Ich find es wichtig, obwohl eher Randnotiz in diesem Thread klar zu machen, was rechtens ist.
Wenn du Deutscher bist, ist es egal wo ihr geheiratet habt.
Das Visum zur Familienzusammenführung muss in der Regel erteilt werden, und da gibt es nur einen sehr kleinen Spielraum, wie vorherige Abschiebung, kriminell gewordener Partner etc.
Einzige Voraussetzung A 1.
Natürlich kann das Ausländeramt fragen, aber eine Verpflichtung zum Nachweis von Wohnraum oder Einkommenssituation gibt es nicht.
Etwas anderes gilt bei einem Visum zur Eheschließung in Deutschland.

Etwas anderes gilt auch bei Beantragung der Niederlassungserlaubnis die ja praktisch einem unbefristeten Aufenthaltstitel.entspricht.

( Bitte Deutschland nicht ohne Rücksprache mit AA für länger als 6 Monate verlassen)

Es gibt eine interessante Konstellation bei der Beantragung eines Schengen Visums wenn beide Ehepartner z.B in China leben.

Das führt im Extremfall dazu, dass ein Deutscher mit Wohneigentum und Vermögen in China, keine Verpflichtungserklärung abgeben kann, da China nicht in allen Punkten dem Haager Abkommen beigetreten ist, und so der deutsche Staat nicht auf das Vermögen des deutschen Ehepartners zugreifen kann, da ein Titel nicht vollstreckt werden kann.
Als ich vor vielen Jahren noch bei info4alien mitgearbeitet habe war das manchmal ein kurioses Thema.
oyster
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von oyster »

MrSnrub hat geschrieben: 04.12.2023, 00:19 - Gibt es eine lange Wartezeit bis man die Verpflichtungserklärung erhalten kann?
Im Ausländeramt meiner Stadt (in NRW) ist es nahezu unmöglich kurzfristig einen Termin zu bekommen.
Ein Arbeitskollege war monatelang nicht in der Lage einen Termin für eine Verpflichtungserklärung zu bekommen. Er hat sich dann bis zum Oberbürgermeister durschschalten lassen und am nächsten Tag hatte er seinen Termin.
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von Petermedia »

oyster hat geschrieben: 06.12.2023, 07:43
MrSnrub hat geschrieben: 04.12.2023, 00:19 - Gibt es eine lange Wartezeit bis man die Verpflichtungserklärung erhalten kann?
Im Ausländeramt meiner Stadt (in NRW) ist es nahezu unmöglich kurzfristig einen Termin zu bekommen.
Ein Arbeitskollege war monatelang nicht in der Lage einen Termin für eine Verpflichtungserklärung zu bekommen. Er hat sich dann bis zum Oberbürgermeister durschschalten lassen und am nächsten Tag hatte er seinen Termin.
Das ist tatsächlich ein Riesen Problem.
In meiner Stadt hier in Bayern dauert ein Termin egal ob Verpflichtungserklärung, oder Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis mehrere Monate.
Ja fast alle Vorgänge des Rathauses/ Bürgeramtes werden seit Corona nur noch Hybrid abgearbeitet.
Termin und einige Unterlagen online, und dann nach Monaten einen Termin zu dem man dann physisch erscheinen muss.
Meine Tochter, im Juni zurück nach Deutschland hat im Juni einen Termin zur Anmeldung des Wohnsitzes gemacht, der dann zwei Monate später war.
Wo sind die Zeiten geblieben, als man einfach eine Nummer zog und sich allenfalls ärgerte dass man 2 Stunden wartete.
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von MrSnrub »

bue48 hat geschrieben: 04.12.2023, 20:43
Du solltest dich zunächst einmal ausführlichst über "Verpflichtungserklärung" informieren, beispielsweise hier.

Je nach für dich zuständiger Behörde können dabei auch noch Unterschiede auftreten. Frag also möglichst bald auch dort einmal nach.
Vielen Dank für deine Hilfe! Ich werde mich mal mit der Verpflichtungserklärung auseinandersetzen und dann versuchen die schnell zu bekommen.

Ich hätte noch eine kurze Frage. Du hattest gemeint bei einem Visum für 3 Wochen, max. 30 Tage, stünden die Chancen besser. Wenn wir uns für ein Visum für 30 Tage für sie bewerben, ist dann der Prozess der selbe (also man muss auch Besuchervisum beantragen und selbe Unterlagen einreichen)? Sind die Chancen dann wirklich besser, wenn das Hauptkriterium die mögliche fehlende Rückkehrbereitschaft ist? Ich meine persönlich würde ich das Risiko hier bleiben zu wollen nach 30 Tagen und 90 Tagen sehr ähnlich einschätzen. Wenn es aber doch eine bessere Chance gibt akzeptiert zu werden, dann würde ich das natürlich erst einmal so machen.

Ich hatte tatsächlich nicht erwartet, dass es eigentlich doch sehr kompliziert und es viele Ablehngründe gibt für ein Visum, das (finde ich zumindest) eigentlich ziemlich kurz ist. Wirklich einfacher scheint es nur zu sein nachdem man geheiratet hat?

Die Geschichten mit den langen Wartezeiten beim Bürgeramt / der Ausländerbehörde bereiten mir etwas Sorgen. Ich hoffe das dauert hier nicht so lange. Ich versuche baldmöglichst da jemanden zu erreichen und einen Termin zu vereinbaren.
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Re: Fragen zu Besuchervisum für Deutschland für chinesische Freundin

Beitrag von bue48 »

Tja, ob die Beantragung eines Visums für max. 30 Tage für deine Freundin einfacher wird als die Beantragung eines Visums für 90 Tage, kann ich dir leider nicht sagen - ich bin kein Botschafts- oder Konsulatsmitarbeiter. Die Voraussetzungen und Unterlagen sind allerdings die gleichen. Ich denke nur, dass dem Wunsch nach einem Visum mit kürzerer Aufenthaltsdauer vielleicht eher entsprochen werden könnte als dem nach einem Visum mit maximal möglicher Aufenthaltsdauer. Es ist ja schließlich der erste Aufenthalt in Deutschland bzw. im EU-Raum.

Noch ein ganz wichtiger Hinweis: Außer Verpflichtungserklärung und Einladungsschreiben (beides muss im Original vorgelegt werden, glaube ich) kannst du da gar nichts machen! Deine Freundin muss den Antrag in der deutschen Botschaft bzw. in dem für ihren Bezirk zuständigen Konsulat stellen, was ohnehin nur über das entsprechende Visa Application Centre von VFS.Global geht.
Natürlich kannst du deine Freundin von Deutschland aus unterstützen, aber alles andere muss sie schon in China bewerkstelligen.

Es gibt hier im Forum viele Beiträge und Threads zu deinem Thema. Auch wenn die meisten schon einige Jahre alt sind, dürften doch viele Informationen durchaus auch heute noch hilfreich sein. Auf jeden Fall aber stellst du fest, dass ihr mit eurem Problem bzw. euren Problemen nicht die einzigen seid...

Wenn ihr verheiratet seid, ist es tatsächlich einfacher: Deine chinesische Ehefrau muss dann nur noch Deutschkenntnisse gem. der Prüfung des Goethe-Instituts im Level A1 nachweisen, was aber machbar ist, wenn man es wirklich möchte...
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