Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes

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StefanNRW
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Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes

Beitrag von StefanNRW »

An jene, die dieses Jahr schon in China waren: auf der Webseite der Botschaft heißt es in der "Mitteilung zu den aktuellen COVID-19-Bestimmungen für Einreisende nach China" vom 2023-04-26 18:00:

Nach dem Erhalt des negativen Testergebnisses ist dieses durch die Reisenden in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes einzutragen. Das kann über WeChat (Stichwort: Customs Pocket Declaration), App des Zollamtes oder Website .... geschehen.

Ich habe mir mal die Webseite angesehen und dort gibt es ein Formular, in welchen Pflichtfelder sind: "Contact persons in China and their mobile phone/landline number" und "Address in China".
Wie war das bei Euch? Was trägt man dort ein, wenn man zum Beispiel eher als Tourist durchs Land fährt, also mehrere (Hotel-)Adressen hat (im Formular gibt es da keine Möglichkeit, das auszuwählen) und man auch keine direkte Kontaktperson angeben kann? Gibt es Alternativ-Formulare?
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Re: Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes

Beitrag von Saiber »

Erste Hoteladdresse bzw. ein Kontakt reicht aus. Da selbst die Chinesischen Behörden bei der Anzahl der Einreisenden nicht nachprüfen können, wo und wann man sich aufgehalten hat oder sich jetzt aufhaelt, sind diese Angaben für sie eh nur wage Infomationen. Im jedem Hotel wird man registriert und da können sie auch den Verbleib des Touristen ermitteln. Das war damals bei den aehnlichen Gesundheitsformularen, die man bei der Einreise ausfüllen musste genauso.
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Re: Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes

Beitrag von 拉尔斯 »

Nur zur Info: Den Test kann man 48h vor Abflug machen aber des Gesundheitscode ist nur 24h gültig. Genau mein Humor. :lol:
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Re: Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes

Beitrag von Saiber »

拉尔斯 hat geschrieben: 10.07.2023, 14:24 Nur zur Info: Den Test kann man 48h vor Abflug machen aber des Gesundheitscode ist nur 24h gültig. Genau mein Humor. :lol:
Ich gebe zu dass es etwas konfus klingt, aber Gesundheitscode ist nicht das Test Ergebniss. Darueberhinaus ist laut Einreisebestimmungen aber mittlereweile auch nur ein Selbsttest (Antigentest) ausreichend und den macht man in der Regel unmittelbar vor Abflug (oder vielleicht einen Tag vorher). 15Minuten fuer das Test Ergebniss. Es wird dann auch gar nicht mehr geprueft bei Abflug wie der Test ausfiel.
Die Gueltigkeit des Gesundheitscode hat nichts mit dem Zeitpunkt des Antigentest zu tun. Man muss beim Online Formular nur ausfuellen wie das Ergebnis des Antigentest, der innerhalb von 48 durchgefuehrt wurde ausfiel. Der Gesundheitsdode, der generiert wurde ist nur 24Std. gueltig. Danach muss man einen neuen generieren.

Mitteilung zu den aktuellen COVID-19-Bestimmungen für Einreisende nach China
Ab dem 29. April 2023 (Ortszeit in Deutschland) ist für Flugreisende nach China nur noch ein selbst durchgeführter COVID-19-Schnelltest (Antigentest) für das Boarding erforderlich, der innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug durchgeführt wurde. Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Testergebnisses entfällt damit. Fluggesellschaften sind zudem nicht mehr dazu angehalten, vor dem Boarding den Testbericht zu überprüfen.

http://de.china-embassy.gov.cn/det/lsfw ... 067049.htm
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Re: Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes

Beitrag von haku »

Braucht man jetzt einen Antigentest oder nicht.
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Re: Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes

Beitrag von Laogai »

haku hat geschrieben:Braucht man jetzt einen Antigentest oder nicht.
Was muss ich da im Posting direkt über deinem lesen?
Chinesische Botschaft via Saiber hat geschrieben:Mitteilung zu den aktuellen COVID-19-Bestimmungen für Einreisende nach China
Ab dem 29. April 2023 (Ortszeit in Deutschland) ist für Flugreisende nach China nur noch ein selbst durchgeführter COVID-19-Schnelltest (Antigentest) für das Boarding erforderlich, der innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug durchgeführt wurde.
In der Praxis sieht das so aus, dass man spätestens 48 Stunden vor Abflug einen Antigentest machen soll (entweder selbst getestet oder in einer Teststation durchgeführt), das Ergebnis aber nicht nachweisen muss, sondern nur in der Gesundheitserklärung angibt ob es positiv oder negativ war.
Im Prinzip ist es also reichlich Schnuppe, ob man den Test wirklich durchgeführt hat.
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Re: Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes

Beitrag von haku »

Das heißt, man braucht, aber braucht auch nicht. Sehr chinesisch :-)
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Re: Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes

Beitrag von haku »

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Re: Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes

Beitrag von Saiber »

haku hat geschrieben: 13.07.2023, 09:04 Das heißt, man braucht, aber braucht auch nicht. Sehr chinesisch :-)
Da kommen wir zur der viel proklamierten "Selbsverantwortung", die jeder fuer sich beansprucht und auch in den letzten 3 Jahren lautstark gefordert und diskutiert wurden. Weniger Staat, mehr Individium. Soll der Staat (jeder Staat) kontrollieren oder kann man selber dafuer sorgen das Richtige zu tun?

Beim Selbsttest testet man selber und handelt demnach nach Eigenverantwortung und Selbstkontrolle je nach dem wie das Ergebniss ist. Ob man dann auch wirklich verreisen muss wenn man Covid positiv ist und andere (gefaehrdete Gruppen) auf seinen Reisen ansteckt.
Es ist ja auch nachvollziehbar dass in der Praxis am Grenzuebergang es kaum moeglich ist zu 100% jeden Reisenenden zu pruefen, will man nicht zurueck zu den strikten Massnahmen der letzten Jahren vor der Lockerung. Das haben wir ja bei den strengen Kontrollen in den letzten 3 Jahren erlebt, welche Unannehmlichkeiten da einem erwartet, egal ob positiv oder negativ.
Man erwartet deshalb jetzt Eigenveranwortung. Und ob das jetzt so chinesisch ist, ....? ich denke die Diskussionen darueber insbesondere in Deutschland sollte ja genau das ausdruecken und versichern, dass man es kann und koennen sollte. So sollte man es dann beweisen dass das Individium das hinbekommt.
Fazit, man solle doch froh sein, dass es jetzt so locker ist, denn ich persoenlich habe keine Lust nach langen Anstellen und Stunden durch etliche Schranken und Kontrollpunkte zu gehen, nur fuer 3 Stunden persoenlichen Meetings in Shenzhen.
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Re: Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes

Beitrag von chinavelo »

Ab heute (30.August 2023) ist die Vorlage eines Covidtests und die Angabe in der Gesundheitserklärung bei der Einreise nicht mehr erforderlich.

http://de.china-embassy.gov.cn/det/sgyw ... 135274.htm

Bernd
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Re: Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes

Beitrag von StefanNRW »

chinavelo hat geschrieben: 30.08.2023, 09:56 Ab heute (30.August 2023) ist die Vorlage eines Covidtests und die Angabe in der Gesundheitserklärung bei der Einreise nicht mehr erforderlich.

http://de.china-embassy.gov.cn/det/sgyw ... 135274.htm

Bernd

Hab vielen Dank für die Info. Ich habe mich schon gewundert, warum das Formular merkwürdige Fehler produziert (man soll irgendwas über Reisen der letzten 14 Tage bestätigen, wofür es keine checkbox gibt). Dann ist der Teil ja schon. Mal entspannt.
StefanNRW
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Re: Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes

Beitrag von StefanNRW »

Kleines Update aus China: am Flughafen ist die neue Verordnung noch nicht angekommen und es wird der QR-Code benötigt. Wer aber keinen hat, kann ihn dort mit den Mitarbeitern bei der Einreise an einem Terminal machen, dauert 5 Minuten.
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Re: Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes

Beitrag von Phoenix99 »

Hallo, ich habe Mal eine Frage zum Ausfüllen der Gesundheitserklärung. Ich habe in Shanghai PVG einen Transitaufenthalt auf dem Hin-/Rückflug nach Taiwan. Einen Ansprechpartner und Adresse für China habe ich nicht, aber freilassen darf ich das auch nicht. Was soll man dann da eintragen oder benötigt man diese gar nicht?
Phoenix99
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Re: Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes

Beitrag von Phoenix99 »

Hallo, ich habe Mal eine Frage zum Ausfüllen der Gesundheitserklärung. Ich habe in Shanghai PVG einen Transitaufenthalt auf dem Hin-/Rückflug nach Taiwan. Einen Ansprechpartner und Adresse für China habe ich nicht, aber freilassen darf ich das auch nicht. Was soll man dann da eintragen oder benötigt man diese gar nicht?
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Re: Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes

Beitrag von StefanNRW »

Phoenix99 hat geschrieben: 03.09.2023, 04:32 Hallo, ich habe Mal eine Frage zum Ausfüllen der Gesundheitserklärung. Ich habe in Shanghai PVG einen Transitaufenthalt auf dem Hin-/Rückflug nach Taiwan. Einen Ansprechpartner und Adresse für China habe ich nicht, aber freilassen darf ich das auch nicht. Was soll man dann da eintragen oder benötigt man diese gar nicht?
Ich habe einfach meine eigenen Daten eingefügt, bzw am Flughafen bei der Ankunft vom Mitarbeiter eintragen lassen, Aufenthaltsort war das erste Hotel. Bei einigen Touristen hat der Mitarbeiter sogar nur "00000" eingetragen 🤷
Das ist alles problemlos.
Ein bisschen Zeit muss man dann aber für die Passkontrolle einrechnen, kommen viele Flugzeuge zur selben Zeit am und die Schlange wird lang.
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