Chinesische "green card" / Shanghai / Für Ehepartner

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Syndikus
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Chinesische "green card" / Shanghai / Für Ehepartner

Beitrag von Syndikus »

Ein Bekannter von mir, der seit 7 Jahren mit einer Shanghaierin (sagt man das so?) verheiratet ist, hat sich in das Abenteuer begeben, eine "green card" zu beantragen.

Gott sei Dank hat seine Ehefrau ihre Haushaltsregistrierung (户口) in Shanghai.

Heute hat er mir die wichtigsten Bedingungen geschickt, von denen ich einen Punkt sehr interessant finde, aufgrund meiner sehr eingeschränkten chinesischen Sprachkenntnisse möglicherweise aber etwas missverstehe,

配偶办理的基础条件:婚姻满5年 在中国连续居住5年每年满9个月

他名下资金冻结20万 名下或者中籍配偶名下房产提供居住证明

护照国开无犯罪记录证明 认证翻译

Also beim zweiten Punkt sagt mein Übersetzungs-Tool, dass entweder er oder seine Ehefrau den Nachweis über eine gekaufte Wohnung führen müssen.

Er sagt aber, man hätte ihm zumindest mündlich gesagt, seine Frau müsse als Eigentümerin/Miteigentümerin im "roten Buch" eingetragen sein.
Er als alleiniger Eigentümer reicht nicht.

Kann das - bitte - mal einer der Profis hier übersetzen?

Vielen Dank!
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Laogai
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Re: Chinesische "green card" / Shanghai / Für Ehepartner

Beitrag von Laogai »

Syndikus hat geschrieben:Kann das - bitte - mal einer der Profis hier übersetzen?
Der "Profi" ist die Frau deines Bekannten.
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Re: Chinesische "green card" / Shanghai / Für Ehepartner

Beitrag von Syndikus »

Vielen Dank für die liebevolle Unterstützung.

Die veröffentlichten Bestimmungen erscheinen ja eindeutig (das wollte ich wissen) und sprechen davon, dass Immobilienbesitz nachgewiesen werden muss, welcher unter dem Namen des Mannes oder seiner Ehefrau erworben wurde. Dies allein stellt wohl bereits eine Verschärfung gegenüber früheren Regelungen dar, da nun Besitz und nicht nur Vermögen nachgewiesen werden muss.

"房子公证成夫妻共同财产"

Shanghai scheint das nun so auszulegen, dass auch die Ehefrau Inhaberin der Immobilie sein muss.
Mein Bekannter hat die Wohnung vor der Eheschließung erworben.
Ich finde das lustig.
Man sollte sich schon gründlich überlegen, wieviel Eigentum man seinem Lebensabschnittspartner überträgt :wink:
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Re: Chinesische "green card" / Shanghai / Für Ehepartner

Beitrag von Laogai »

Syndikus hat geschrieben:Vielen Dank für die liebevolle Unterstützung.
Was sind denn die "veröffentlichten Bestimmungen"? Bisher hattest du ja nur von den "wichtigsten Bedingungen" geschrieben, die dir dein Bekannter geschickt hat.

Schnelle Erinnerung:
Syndikus hat geschrieben:Heute hat er mir die wichtigsten Bedingungen geschickt, von denen ich einen Punkt sehr interessant finde, aufgrund meiner sehr eingeschränkten chinesischen Sprachkenntnisse möglicherweise aber etwas missverstehe
Wenn du eine legale Übersetzung wünschst wende dich bitte an ein entsprechendes Übersetzungsbüro!
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Re: Chinesische "green card" / Shanghai / Für Ehepartner

Beitrag von Saiber »

Syndikus hat geschrieben: 19.04.2023, 11:40 ....so auszulegen, dass auch die Ehefrau Inhaberin der Immobilie sein muss.
Mein Bekannter hat die Wohnung vor der Eheschließung erworben.
Ich finde das lustig.
Man sollte sich schon gründlich überlegen, wieviel Eigentum man seinem Lebensabschnittspartner überträgt :wink:
So wird das aber nicht erwaehnt.
Es steht da dass man einen festen Wohnsitz nachweisen muss und soviel ich weiss sollte man besser den Wohnsitz auch ueber mehrere Jahre haben und nicht staendig umgezogen sein, wie z.b. 2 Jahre Shanghai und dann 1 Jahr Bejing und dann wieder Shanghai.
Echtes Wissen ist, wenn Du das, was Du weisst, als Wissen erkennst, und das, was Du nicht weisst, als Nichtwissen akzeptierst.
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Re: Chinesische "green card" / Shanghai / Für Ehepartner

Beitrag von Syndikus »

Laogai hat geschrieben: 19.04.2023, 21:01 Wenn du eine legale Übersetzung wünschst wende dich bitte an ein entsprechendes Übersetzungsbüro!
Unfreundlich sein, pöbeln und Wortklauberei.
Dies scheint das Wesen dieses "Forums" auszumachen.
Seit meinem ersten posting ist das der beherrschende Eindruck.
Aktuelles Praxiswissen kann nicht eingebracht werden, weil sich fast niemand in China aufhält.
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Re: Chinesische "green card" / Shanghai / Für Ehepartner

Beitrag von Capt. »

Syndikus hat geschrieben: 27.04.2023, 12:21
Laogai hat geschrieben: 19.04.2023, 21:01 Wenn du eine legale Übersetzung wünschst wende dich bitte an ein entsprechendes Übersetzungsbüro!
Unfreundlich sein, pöbeln und Wortklauberei.
Dies scheint das Wesen dieses "Forums" auszumachen.
Seit meinem ersten posting ist das der beherrschende Eindruck.
Aktuelles Praxiswissen kann nicht eingebracht werden, weil sich fast niemand in China aufhält.
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Der ist eben ein unangenehmer Zeitgenosse, "sehr beliebt" hier im Forum.
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