Reisedokument für Kleinkind (Chinesische Mutter) & Kinderreisepass
Re: Reisedokument für Kleinkind (Chinesische Mutter) & Kinderreisepass
Hallo zusammen. Meine Internetrecherche hat mich mal wieder hier ins forum geführt
Wir wollten heute Visa beantragen und und wurde gesagt, dass meine große (13) diesmal kein Visum bekommt, sondern auf der Botschaft ein travel permit beantragen muss. Unsere kleine (7) bekommt ein Visum. Ich auch.
Hintergrund ist dass die Niederlassungserlaubnis der Mutter ein Jahr nach der Geburt der großen erteilt wurde 2011). Sie wird jetzt also nachträglich als Chinesin gesehen??? Die kleine nicht?
Nach den o. A. Aussagen macht das keinen Sinn. Da meine Frau ja die NDE noch immer hat. Und in D Lebt, damit sollten die Kinder das Reise permit ja nicht bekommen.
Hat sich die Situation hier zwischenzeitlich geändert?
Mit verwirrten Grüßen
Wir wollten heute Visa beantragen und und wurde gesagt, dass meine große (13) diesmal kein Visum bekommt, sondern auf der Botschaft ein travel permit beantragen muss. Unsere kleine (7) bekommt ein Visum. Ich auch.
Hintergrund ist dass die Niederlassungserlaubnis der Mutter ein Jahr nach der Geburt der großen erteilt wurde 2011). Sie wird jetzt also nachträglich als Chinesin gesehen??? Die kleine nicht?
Nach den o. A. Aussagen macht das keinen Sinn. Da meine Frau ja die NDE noch immer hat. Und in D Lebt, damit sollten die Kinder das Reise permit ja nicht bekommen.
Hat sich die Situation hier zwischenzeitlich geändert?
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Re: Reisedokument für Kleinkind (Chinesische Mutter) & Kinderreisepass
eigentlich hat sich nichts geändert, wenn deine Frau eine Niederlassungserlaubnis hat werden normalerweise keine Travel Documents mehr ausgestellt.
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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Re: Reisedokument für Kleinkind (Chinesische Mutter) & Kinderreisepass
Aber das scheint ja hier das Problem zu sein.
Es wird ja offensichtlich auf den Aufenthaltsstatus bei Geburt des Kindes abgestellt.
Zuende gedacht bedeutet dies ja dann das dass Kind dann bis zum 18 Lebensjahr kein Visa bekommt, sondern eben ein Travel Dokument. Das wäre neu für mich.
Auf der anderen Seite werden sich etliche freuen, wenn es so von chinesischer Seite ausgelegt wird, da sie explizit ja das Travel Permit wollen, damit das Kind visafrei und zumindest für die Chinesen Visafrei einreisen.
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Re: Reisedokument für Kleinkind (Chinesische Mutter) & Kinderreisepass
genau so ist es bei meinen beiden Jungs. Wir haben seit 2015 alle zwei Jahre das Travel Dokument bekommen da die Chinesen meinen, wenn ein Elternteil chinesisch ist, werden die Kinder als Chinesen betrachtet. Das Travel Dokument wird nur in Konsulaten ausgestellt, in China werden sie nicht verlängert oder neu ausgestellt.Petermedia hat geschrieben: ↑08.06.2023, 23:04
Zuende gedacht bedeutet dies ja dann das dass Kind dann bis zum 18 Lebensjahr kein Visa bekommt, sondern eben ein Travel Dokument. Das wäre neu für mich.
Falls nun aus China ausgereist werden sollte, kann man ein Exit und Entry Permit beantragen. Das gilt bis zum 18 Geburtstag dann können die Kinder entscheiden welche Staatsbürgerschaft sie behalten wollen.
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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Re: Reisedokument für Kleinkind (Chinesische Mutter) & Kinderreisepass
Also gesetzlich ist das ganz klar geregelt und zwar im chin. Staatsangehörigkeitsgesetz. Dort heißt es, dann wenn der chinesische Elternteil sich dauerhaft ins Ausland niederlässt, also dann eine Niederlassungserlaubnis hat, die Kinder defacto nicht mehr als "reine" Chinesen angesehen werden und ab da das Travel Document nicht mehr ausgestellt wird.
Nun reden wir hier über die chinesischen Gesetze und jedem sollte klar sein, dass das chinesische Recht in der Rechtswirklichkeit eher einer Empfehlung gleichkommt. Darüber hinaus haben auch die chinesischen Beamten in den Konsulaten einen s.g. Ermessensspielraum und entscheiden nach Einzelfall. Da kann es schon mal passieren, dass Entscheidungen auch mal zugunsten der Antragsteller gefällt werden, denn da wird sich sicher niemand beschweren. Auf jeden Fall sollte man dann bei der nächsten Verlängerung des Travel Documents nicht unbedingt darauf spekulieren, dass das in der Form so noch einmal bewilligt wird.
Nun reden wir hier über die chinesischen Gesetze und jedem sollte klar sein, dass das chinesische Recht in der Rechtswirklichkeit eher einer Empfehlung gleichkommt. Darüber hinaus haben auch die chinesischen Beamten in den Konsulaten einen s.g. Ermessensspielraum und entscheiden nach Einzelfall. Da kann es schon mal passieren, dass Entscheidungen auch mal zugunsten der Antragsteller gefällt werden, denn da wird sich sicher niemand beschweren. Auf jeden Fall sollte man dann bei der nächsten Verlängerung des Travel Documents nicht unbedingt darauf spekulieren, dass das in der Form so noch einmal bewilligt wird.
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„Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben“ Farin Urlaub
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