Heirat in DE
Verfasst: 23.08.2022, 14:31
Hallo zusammen,
ich hab schon einiges versucht selber raus zu finden aber entweder war es nicht ganz mein "Problem" oder 8 Jahre alt. Von daher würde ich gerne meinen Fall mal schildern und fragen ob jemand aktuellere Erfahrung dazu hat und behilflich sein kann.
Also ich würde gerne meine chinesiche Freundin in Deutschland heiraten. Sie selbst lebt in Japan (dürfte aber nicht groß wichtig sein, Ausland ist Ausland meine ich). Ich habe natürlich schon bei meinem Standesamt angefragt was für Dokumente benötigt werden, jedoch nimmt das alles ein wenig Zeit in Anspruch und wir würden uns schon ein wenig vorbereiten wollen um das danach zu verkürzen.
Was für Dokumente muss meine Freundin denn einholen? Wichtig ist, dass wir kein Ehe-Visum benötigen, denn sie wird danach wieder zurück nach Japan gehen. Ihr Vater hat sich in China auch schon in Bewegung gesetzt und geschaut was er für sie bereits machen kann und dort hat man ihm gesagt, dass China seit kurzem angeblich für 7 Länder (darunter auch Deutschland) ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt? Finden kann ich hierzu jedoch nichts im Internet. OLG Bayern mit Stand Feb. 22 zeigt auch nur den weg zur Befreiung der Beibringung an.
Vielen Dank schon mal, falls sich hier wer zu Wort meldet und helfen kann.
ich hab schon einiges versucht selber raus zu finden aber entweder war es nicht ganz mein "Problem" oder 8 Jahre alt. Von daher würde ich gerne meinen Fall mal schildern und fragen ob jemand aktuellere Erfahrung dazu hat und behilflich sein kann.
Also ich würde gerne meine chinesiche Freundin in Deutschland heiraten. Sie selbst lebt in Japan (dürfte aber nicht groß wichtig sein, Ausland ist Ausland meine ich). Ich habe natürlich schon bei meinem Standesamt angefragt was für Dokumente benötigt werden, jedoch nimmt das alles ein wenig Zeit in Anspruch und wir würden uns schon ein wenig vorbereiten wollen um das danach zu verkürzen.
Was für Dokumente muss meine Freundin denn einholen? Wichtig ist, dass wir kein Ehe-Visum benötigen, denn sie wird danach wieder zurück nach Japan gehen. Ihr Vater hat sich in China auch schon in Bewegung gesetzt und geschaut was er für sie bereits machen kann und dort hat man ihm gesagt, dass China seit kurzem angeblich für 7 Länder (darunter auch Deutschland) ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt? Finden kann ich hierzu jedoch nichts im Internet. OLG Bayern mit Stand Feb. 22 zeigt auch nur den weg zur Befreiung der Beibringung an.
Vielen Dank schon mal, falls sich hier wer zu Wort meldet und helfen kann.