Exokiel hat geschrieben: ↑19.09.2022, 12:33
Sorry, aber das ist Bullshit. Wir haben bei unserer Wohnung auch die Verträge geprüft und auch mit einem Anwalt die Gesetze durchgegangen - das Nutzungsrecht verfällt nicht ersatzlos und auch wurde die Verlängerung nach den 70 Jahren im Vertrag genannt.
Mit einem Wort wie Bullshit/Quatsch wäre ich immer vorsichtig, besonders dann, wenn die von Dir genannte Quelle ausdrücklich und immer wieder darauf hinweist, dass die gesamte Ausarbeitung auf
Vermutungen und Annahmen beruht. Auch der Vergleich mit den Schadensersatzzahlungen bei verstaatlichten/enteigneten Gebieten hinkt und der Autor selbst weist ausdrücklich darauf hin.
Auch ein Blick in das " Law of the People's Republic of China on the Administration of the Urban Real Estate" regelt die Dinge noch immer so, wie ich es beschrieben habe.
Exokiel hat geschrieben: ↑19.09.2022, 12:33
Auch gehört dir die Wohnung/Haus auf dem Land, selbst wenn das Nutzungsrecht durch sonderbare Umstände entzogen würde, müsste dir laut Gesetz eine Entschädigung gezahlt werden.
Es wäre nichts "Sonderbares" daran, wenn ein Nutzungsrecht ausläuft und dann das,
was im Gesetz steht, umgesetzt wird.
Aufgrund Deines Hinweises habe ich soeben mit meiner Anwaltskanzlei in Beijing gesprochen, welche seit Monaten klärt, unter welchen Bedingungen der Verkaufserlös (Wohnungsverkauf) nach den neuen Bestimmungen ins Ausland transferiert, zumindest nach Hong Kong erfolgen kann.
Auch dort weiß man nichts neues. Die "Erneuerung" von Landnutzungsrechten sei gesetzlich nicht geklärt. Im "Eigentumsrecht" von China gäbe es zwar Hinweise, dass solche Rechte erneuert werden können (sollten), dies sei aber alles nicht einschlägig. Vorherrschende Meinung in Beijing sei, dass die CN Verfassung Eigentum an Grund und Boden
ausschließt, weshalb eine "easy" Verlängerung - möglicherweise sogar zu geringen Kosten - ausgeschlossen wird, weil dies gleichbedeutend mit der Gewährung von De-facto-Eigentum wäre.
Ein Problem ist sicherlich dabei, dass die ersten Fälle im privaten Wohnungsbau erst 2058 aufkommen werden, weil vor 1988 der Erwerb von Wohnungen in China überhaupt nicht möglich war. Die Meinung der Kanzlei ist, dass das ganze auf den Neuerwerb des Nutzungsrechts hinauslaufen wird und dann zu Preisen, die dann gelten. Die Städte und Kommunen würden diese große Einnahmequelle bestehen.
Da China kein Rechtsstaat ist und man insoweit auch keinen verwaltungsrechtlichen Weg beschreiten kann, ist man der staatlichen Willkür ausgesetzt.
Den von Dir genannten Passus im Kaufvertrag, der ein explizites Verlängerungsrecht vorsieht, ist weder in meinem (auch übersetzten) Vertrag leider nicht vorhanden und auch bei den anderen 4 Verträgen aus 3 Provinzen nicht, deren Inhalt ich kenne und mit den Eigentümern/Pächtern befreundet bin.
Da gehörst Du zu den Ausgewählten.
Exokiel hat geschrieben: ↑19.09.2022, 12:33
Vielleicht solltest du deinen Vertrag nochmal genauer durchlesen...
Und es ist ein Wohnungskauf, denn die Wohnung gehört dir, das Land jedoch nicht. Wenn du es verpeilst, die Nutzung zu verlängern oder es nicht willst, tja, selbst Schuld würde ich sage.
Danke für die liebgemeinten Hinweise.
Ich habe auch einen Rat für Dich:
Du behauptest hier, es gäbe gesetzliche Regelungen zur Erneuerung der Landnutzungsrechte im privaten Wohnungsbau und ich würde anraten, dazu griffige Quellen zu benennen, weil ich dies für "Bullshit" halte.
Du trägst vor, dass es einen gesetzlich geregelten Schadensersatz gäbe für den unwahrscheinlichen Fall, dass Nutzungsrechte nicht zu verlängern seien. Meine Anwaltskanzlei sagte mir soeben dazu, dass gesetzlich in China nur dann Schadensersatz greift, wenn der "Staat" in Vertragsverhältnisse eingreift, zum Beispiel die Nutzungsdauer wesentlich verkürzt, weil er eine Autobahn durch Dein Wohnzimmer bauen möchte.
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Sicherlich wird Beijing diese Dinge irgendwann regeln. Die Belastungsgrenze des einzelnen Wohnungskäufers wird dabei die Schmerzgrenze sein, ab der soziale Unruhen zu befürchten sind. Nicht wenige sagen, man wird dann nochmals zur Kasse gebeten und deutlich zwar höher, als beim Wohnungskauf.
Bis dahin bleibt nur glauben, hoffen und beten ... in der Kirche.
P.S.: Selbst nach deutschem Recht fallem einem Erbaurechtsgeber die auf den Grundstück errichteten Gebäude GRATIS zu, falls er ein Verlängerungsangebot des Erbbaurechts anbietet, dieses aber vom Erbaurechtsnehmer ausgeschlagen wird.
Es ist also ein Scheiss-Konstrukt, von Anfang an.