VR China - quo vadis?

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Exokiel
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Re: VR China - quo vadis?

Beitrag von Exokiel »

TomXian hat geschrieben: 18.09.2022, 03:59 VisualPolitik - ein wirklich empfehlenswerter Informationskanal - hat mal versucht, die Lage in China zusammenzufassen.
Lohnt sich!

https://www.youtube.com/watch?v=M0AwiZ7oUwc

Kein Nischenkanal, sondern 35.000 Aufrufe in 5 Stunden.
Lauter selbsternannte "China-Experten" in den Kommentaren, zum Beispiel wie dieser hier:
"In Städten kauft man eine Wohnung oder ein Haus und man kann es nicht vererben, nach 70 Jahren fällt es automatisch an den Staat."
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TomXian
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Re: VR China - quo vadis?

Beitrag von TomXian »

Die Qualität eines Informationskanals bemisst sich ja nun nicht an der Güte der Kommentare :lol:

Überdies hat der Kommentator im Groben Recht.

Schon im Kaufvertrag (standardisiert je nach Provinz; in Shaanxi übersichtliche 40 Seiten Fließtext) wird angegeben, wann das "Landnutzungsrecht" dem Erwerber des Baulandes gewährt wurde und dass dieses genau 70 Jahre lang gewährt wird.
Zu diesem Zeitpunkt existiert im Regelfall noch nicht einmal eine Planung für das Bauprojekt und es werden Jahre vergehen, bis die Wohnungen beziehbar sind.
In meinem Fall waren es 6 Jahre. Meine "Pacht" läuft also nur 64 jahre.

Mit Gewährung des Landnutzungsrechts erhält die Wohnsiedlung einen Namen, eine Verwaltung - und seit ein paar Jahren auch eine Adresse mit Hausnummer :D

Nach chinesischen Gesetzen verfällt dieses Landnutzungsrecht nach Ablauf des Stichtages ersatzlos, die Wohnsiedlung wird "de-registriert". Die Gemeinde/Stadt kann damit über das Grundstück wieder frei verfügen. Dies muss man im Kaufvertrag ausdrücklich unterschreiben und mit Fingerabdruck bekräftigen.

Mehr ist gesetzlich nicht geregelt. Tatsächlich ist es damit kein Wohnungskauf, sondern eine Wohnungspacht.
Und folglich kein Eigentum.

Natürlich kann die Wohnung vererbt werden, aber eben nur in den Grenzen dieser Pacht.

Wer sich eine mittelgroße Wohnung in Shanghai oder Shenzhen kauft/pachtet und dies auf 65 Jahre umlegt, kommt auf einen theoretischen Mietpreis von rund 5.500.- Euro im Monat. Ohne Finanzierungskosten, die diesen Betrag leicht verdoppeln können.
Und auch ohne die Ausbaukosten, weil die Wohnungen im Rohbau ohne Estrich übergeben werden.
Echte Schnäppchen eben.
Der Kriegsverbrecher, Massenmörder und Kleptokrat Putin und seine Entourage gehören verhaftet, verurteilt und hinter Gitter mit anschließender Sicherheitsverwahrung, bis sie in völliger Bedeutungslosigkeit unbeachtet endlich aus dem Leben scheiden.
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Re: VR China - quo vadis?

Beitrag von otternase »

Nennt sich in Deutschland ‚Erbbaurecht‘, üblicherweise auf 99 Jahre, in England ‚leasehold‘
Ist also keine chinesische Spezialität
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TomXian
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Re: VR China - quo vadis?

Beitrag von TomXian »

otternase hat geschrieben: 19.09.2022, 10:09 Nennt sich in Deutschland ‚Erbbaurecht‘, üblicherweise auf 99 Jahre, in England ‚leasehold‘
Ist also keine chinesische Spezialität
Die Anzahl Erbbaurechtgeber ist in Deutschland überschaubar. In aller Regel sind dies Kommunen oder Kirchen.
Große Städte wie Frankfurt oder Berlin haben bis zu 4000 Grundstücke dazu im Bestand.
Die Erbbaurechte werden oft an sozial Schwächere vergeben, um auch diesen Wohnungseigentum zu ermöglichen.
Insgesamt ist das natürlich ein Exote im Wohnungsbau.

Läuft ein Erbbaurecht aus und es wird keine Verlängerung angeboten (zu der sich deutsche Kommunen im Regelfall satzungsrechtlich verpflichten, sofern keine erheblichen, vorher festgelegten Gründe dem widersprechen), muss der Erbbaurechtgeber dem Erbbaurechtnehmer mindestens 2/3 des dann aktuellen Verkehrswertes des Gebäudes als Entschädigung zahlen.

So etwas ist im chinesischen Recht nicht vorgesehen.

Insoweit entspricht die Lage in China eher einer Zwangsenteignung mit Zeitablauf.
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Re: VR China - quo vadis?

Beitrag von Exokiel »

Sorry, aber das ist Bullshit. Wir haben bei unserer Wohnung auch die Verträge geprüft und auch mit einem Anwalt die Gesetze durchgegangen - das Nutzungsrecht verfällt nicht ersatzlos und auch wurde die Verlängerung nach den 70 Jahren im Vertrag genannt. Auch gehört dir die Wohnung/Haus auf dem Land, selbst wenn das Nutzungsrecht durch sonderbare Umstände entzogen würde, müsste dir laut Gesetz eine Entschädigung gezahlt werden.
Übrigens werden die meisten "Nutzungsrechte" easy verlängert, erst in Shenzhen wurden vor Kurzem die auf 30 Jahre festgelegten Nutzungsrechte einiger Häuser verlängert. Die Kosten werden anhand der Größe (Quadratmeter) festgemacht.
Die Urban Real Estate Law sagt derweil auch: Expiring of land terms without renewal - heißt die Nutzung verfällt, wenn nicht selbstständig verlängert wird, was in der Regel jedoch einige Zeit vorher passiert.

Das hier ist interessant zu lesen: https://scholarship.law.vanderbilt.edu/ ... ntext=vjtl

Vielleicht solltest du deinen Vertrag nochmal genauer durchlesen...

Und es ist ein Wohnungskauf, denn die Wohnung gehört dir, das Land jedoch nicht. Wenn du es verpeilst, die Nutzung zu verlängern oder es nicht willst, tja, selbst Schuld würde ich sage.
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TomXian
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Re: VR China - quo vadis?

Beitrag von TomXian »

Exokiel hat geschrieben: 19.09.2022, 12:33 Sorry, aber das ist Bullshit. Wir haben bei unserer Wohnung auch die Verträge geprüft und auch mit einem Anwalt die Gesetze durchgegangen - das Nutzungsrecht verfällt nicht ersatzlos und auch wurde die Verlängerung nach den 70 Jahren im Vertrag genannt.
Mit einem Wort wie Bullshit/Quatsch wäre ich immer vorsichtig, besonders dann, wenn die von Dir genannte Quelle ausdrücklich und immer wieder darauf hinweist, dass die gesamte Ausarbeitung auf Vermutungen und Annahmen beruht. Auch der Vergleich mit den Schadensersatzzahlungen bei verstaatlichten/enteigneten Gebieten hinkt und der Autor selbst weist ausdrücklich darauf hin.

Auch ein Blick in das " Law of the People's Republic of China on the Administration of the Urban Real Estate" regelt die Dinge noch immer so, wie ich es beschrieben habe.
Exokiel hat geschrieben: 19.09.2022, 12:33 Auch gehört dir die Wohnung/Haus auf dem Land, selbst wenn das Nutzungsrecht durch sonderbare Umstände entzogen würde, müsste dir laut Gesetz eine Entschädigung gezahlt werden.
Es wäre nichts "Sonderbares" daran, wenn ein Nutzungsrecht ausläuft und dann das, was im Gesetz steht, umgesetzt wird.
Aufgrund Deines Hinweises habe ich soeben mit meiner Anwaltskanzlei in Beijing gesprochen, welche seit Monaten klärt, unter welchen Bedingungen der Verkaufserlös (Wohnungsverkauf) nach den neuen Bestimmungen ins Ausland transferiert, zumindest nach Hong Kong erfolgen kann.
Auch dort weiß man nichts neues. Die "Erneuerung" von Landnutzungsrechten sei gesetzlich nicht geklärt. Im "Eigentumsrecht" von China gäbe es zwar Hinweise, dass solche Rechte erneuert werden können (sollten), dies sei aber alles nicht einschlägig. Vorherrschende Meinung in Beijing sei, dass die CN Verfassung Eigentum an Grund und Boden ausschließt, weshalb eine "easy" Verlängerung - möglicherweise sogar zu geringen Kosten - ausgeschlossen wird, weil dies gleichbedeutend mit der Gewährung von De-facto-Eigentum wäre.

Ein Problem ist sicherlich dabei, dass die ersten Fälle im privaten Wohnungsbau erst 2058 aufkommen werden, weil vor 1988 der Erwerb von Wohnungen in China überhaupt nicht möglich war. Die Meinung der Kanzlei ist, dass das ganze auf den Neuerwerb des Nutzungsrechts hinauslaufen wird und dann zu Preisen, die dann gelten. Die Städte und Kommunen würden diese große Einnahmequelle bestehen.

Da China kein Rechtsstaat ist und man insoweit auch keinen verwaltungsrechtlichen Weg beschreiten kann, ist man der staatlichen Willkür ausgesetzt.

Den von Dir genannten Passus im Kaufvertrag, der ein explizites Verlängerungsrecht vorsieht, ist weder in meinem (auch übersetzten) Vertrag leider nicht vorhanden und auch bei den anderen 4 Verträgen aus 3 Provinzen nicht, deren Inhalt ich kenne und mit den Eigentümern/Pächtern befreundet bin.
Da gehörst Du zu den Ausgewählten.
Exokiel hat geschrieben: 19.09.2022, 12:33 Vielleicht solltest du deinen Vertrag nochmal genauer durchlesen...

Und es ist ein Wohnungskauf, denn die Wohnung gehört dir, das Land jedoch nicht. Wenn du es verpeilst, die Nutzung zu verlängern oder es nicht willst, tja, selbst Schuld würde ich sage.
Danke für die liebgemeinten Hinweise.

Ich habe auch einen Rat für Dich:

Du behauptest hier, es gäbe gesetzliche Regelungen zur Erneuerung der Landnutzungsrechte im privaten Wohnungsbau und ich würde anraten, dazu griffige Quellen zu benennen, weil ich dies für "Bullshit" halte.
Du trägst vor, dass es einen gesetzlich geregelten Schadensersatz gäbe für den unwahrscheinlichen Fall, dass Nutzungsrechte nicht zu verlängern seien. Meine Anwaltskanzlei sagte mir soeben dazu, dass gesetzlich in China nur dann Schadensersatz greift, wenn der "Staat" in Vertragsverhältnisse eingreift, zum Beispiel die Nutzungsdauer wesentlich verkürzt, weil er eine Autobahn durch Dein Wohnzimmer bauen möchte.

---

Sicherlich wird Beijing diese Dinge irgendwann regeln. Die Belastungsgrenze des einzelnen Wohnungskäufers wird dabei die Schmerzgrenze sein, ab der soziale Unruhen zu befürchten sind. Nicht wenige sagen, man wird dann nochmals zur Kasse gebeten und deutlich zwar höher, als beim Wohnungskauf.

Bis dahin bleibt nur glauben, hoffen und beten ... in der Kirche.

P.S.: Selbst nach deutschem Recht fallem einem Erbaurechtsgeber die auf den Grundstück errichteten Gebäude GRATIS zu, falls er ein Verlängerungsangebot des Erbbaurechts anbietet, dieses aber vom Erbaurechtsnehmer ausgeschlagen wird.
Es ist also ein Scheiss-Konstrukt, von Anfang an.
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Re: VR China - quo vadis?

Beitrag von Exokiel »

TomXian hat geschrieben: 19.09.2022, 16:16
Exokiel hat geschrieben: 19.09.2022, 12:33 Sorry, aber das ist Bullshit. Wir haben bei unserer Wohnung auch die Verträge geprüft und auch mit einem Anwalt die Gesetze durchgegangen - das Nutzungsrecht verfällt nicht ersatzlos und auch wurde die Verlängerung nach den 70 Jahren im Vertrag genannt.
Mit einem Wort wie Bullshit/Quatsch wäre ich immer vorsichtig, besonders dann, wenn die von Dir genannte Quelle ausdrücklich und immer wieder darauf hinweist, dass die gesamte Ausarbeitung auf Vermutungen und Annahmen beruht. Auch der Vergleich mit den Schadensersatzzahlungen bei verstaatlichten/enteigneten Gebieten hinkt und der Autor selbst weist ausdrücklich darauf hin.

Auch ein Blick in das " Law of the People's Republic of China on the Administration of the Urban Real Estate" regelt die Dinge noch immer so, wie ich es beschrieben habe.
Exokiel hat geschrieben: 19.09.2022, 12:33 Auch gehört dir die Wohnung/Haus auf dem Land, selbst wenn das Nutzungsrecht durch sonderbare Umstände entzogen würde, müsste dir laut Gesetz eine Entschädigung gezahlt werden.
Es wäre nichts "Sonderbares" daran, wenn ein Nutzungsrecht ausläuft und dann das, was im Gesetz steht, umgesetzt wird.
Aufgrund Deines Hinweises habe ich soeben mit meiner Anwaltskanzlei in Beijing gesprochen, welche seit Monaten klärt, unter welchen Bedingungen der Verkaufserlös (Wohnungsverkauf) nach den neuen Bestimmungen ins Ausland transferiert, zumindest nach Hong Kong erfolgen kann.
Auch dort weiß man nichts neues. Die "Erneuerung" von Landnutzungsrechten sei gesetzlich nicht geklärt. Im "Eigentumsrecht" von China gäbe es zwar Hinweise, dass solche Rechte erneuert werden können (sollten), dies sei aber alles nicht einschlägig. Vorherrschende Meinung in Beijing sei, dass die CN Verfassung Eigentum an Grund und Boden ausschließt, weshalb eine "easy" Verlängerung - möglicherweise sogar zu geringen Kosten - ausgeschlossen wird, weil dies gleichbedeutend mit der Gewährung von De-facto-Eigentum wäre.

Ein Problem ist sicherlich dabei, dass die ersten Fälle im privaten Wohnungsbau erst 2058 aufkommen werden, weil vor 1988 der Erwerb von Wohnungen in China überhaupt nicht möglich war. Die Meinung der Kanzlei ist, dass das ganze auf den Neuerwerb des Nutzungsrechts hinauslaufen wird und dann zu Preisen, die dann gelten. Die Städte und Kommunen würden diese große Einnahmequelle bestehen.

Da China kein Rechtsstaat ist und man insoweit auch keinen verwaltungsrechtlichen Weg beschreiten kann, ist man der staatlichen Willkür ausgesetzt.

Den von Dir genannten Passus im Kaufvertrag, der ein explizites Verlängerungsrecht vorsieht, ist weder in meinem (auch übersetzten) Vertrag leider nicht vorhanden und auch bei den anderen 4 Verträgen aus 3 Provinzen nicht, deren Inhalt ich kenne und mit den Eigentümern/Pächtern befreundet bin.
Da gehörst Du zu den Ausgewählten.
Exokiel hat geschrieben: 19.09.2022, 12:33 Vielleicht solltest du deinen Vertrag nochmal genauer durchlesen...

Und es ist ein Wohnungskauf, denn die Wohnung gehört dir, das Land jedoch nicht. Wenn du es verpeilst, die Nutzung zu verlängern oder es nicht willst, tja, selbst Schuld würde ich sage.
Danke für die liebgemeinten Hinweise.

Ich habe auch einen Rat für Dich:

Du behauptest hier, es gäbe gesetzliche Regelungen zur Erneuerung der Landnutzungsrechte im privaten Wohnungsbau und ich würde anraten, dazu griffige Quellen zu benennen, weil ich dies für "Bullshit" halte.
Du trägst vor, dass es einen gesetzlich geregelten Schadensersatz gäbe für den unwahrscheinlichen Fall, dass Nutzungsrechte nicht zu verlängern seien. Meine Anwaltskanzlei sagte mir soeben dazu, dass gesetzlich in China nur dann Schadensersatz greift, wenn der "Staat" in Vertragsverhältnisse eingreift, zum Beispiel die Nutzungsdauer wesentlich verkürzt, weil er eine Autobahn durch Dein Wohnzimmer bauen möchte.

---

Sicherlich wird Beijing diese Dinge irgendwann regeln. Die Belastungsgrenze des einzelnen Wohnungskäufers wird dabei die Schmerzgrenze sein, ab der soziale Unruhen zu befürchten sind. Nicht wenige sagen, man wird dann nochmals zur Kasse gebeten und deutlich zwar höher, als beim Wohnungskauf.

Bis dahin bleibt nur glauben, hoffen und beten ... in der Kirche.

P.S.: Selbst nach deutschem Recht fallem einem Erbaurechtsgeber die auf den Grundstück errichteten Gebäude GRATIS zu, falls er ein Verlängerungsangebot des Erbbaurechts anbietet, dieses aber vom Erbaurechtsnehmer ausgeschlagen wird.
Es ist also ein Scheiss-Konstrukt, von Anfang an.
Paragraf 22 des von dir genannten Law of the People's Republic of China on the Administration of the Urban Real Estate, welches übrigens vom BGB abgelöst wurde.

Where the term for the use of land specified in the contract for granting the land-use right
expires, and the land user needs to continue the use of the land, the land user shall apply for an
extension of the term no later than one year ahead of the expiration. Such an application shall be
approved except for the land to be reclaimed as required by public interests. Upon approval of the
extension, the land user shall enter into a new contract for the granting of the land-use right and pay
fees for the granting in accordance with the relevant regulations.
Where the term for the use of land specified in the contract for granting the land-use right expires, and
the land user has not applied for an extension of the term or his application therefore is not approved in
accordance with the provisions in the preceding paragraph, the land-use right shall be reclaimed by the
State without compensation.

Und hier das BGB, was dieses abgelöst hat, Stichwort Paragraf 359:
https://www.66law.cn/laws/1586134.aspx
https://baijiahao.baidu.com/s?id=168858 ... der&for=pc
https://www.110ask.com/tuwen/11262360886174016908.html

Hier hier noch mehr: https://www.66law.cn/tiaoli/33.aspx

Das Thema ist schon so durch im chinesischen Netz, nur westliche Medien scheinen sich anscheinend immer daran aufzuhängen. Ja, die Kosten werden von der Verwaltung festgelegt und sind oftmals nicht klar, aber eine Verlängerung ist vom Gesetz automatisch (sofern kein kommerzielles Land).
Verlängerungen sind übrigens in einigen Städten schon passiert, habe erst letztens über Shenzhen gelesen.
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TomXian
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Re: VR China - quo vadis?

Beitrag von TomXian »

Vielen Dank für die fundierten Links!
Hab' das mal an meine (chinesische) Kanzlei in Beijing weitergeleitet :lol:
Der Kriegsverbrecher, Massenmörder und Kleptokrat Putin und seine Entourage gehören verhaftet, verurteilt und hinter Gitter mit anschließender Sicherheitsverwahrung, bis sie in völliger Bedeutungslosigkeit unbeachtet endlich aus dem Leben scheiden.
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Re: VR China - quo vadis?

Beitrag von Exokiel »

TomXian hat geschrieben: 20.09.2022, 05:55 Vielen Dank für die fundierten Links!
Hab' das mal an meine (chinesische) Kanzlei in Beijing weitergeleitet :lol:
Mich würde interessieren, was deine Kanzlei dazu sagt. In unserem Vertrag von 2021 steht das drin.
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Saiber
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Re: VR China - quo vadis?

Beitrag von Saiber »

Ich wuerde ja gerne .... aber ....

Wenn ich das so lese was dieser Tom so schreibt ... ich weiss nicht ob ich lachen soll oder weinen. Nein, nicht wegen Inhalt sondern wo ich anfangen soll. :roll: (Themen uebergreifend, denn Sachverstand hat er keinen)
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Re: VR China - quo vadis?

Beitrag von otternase »

Es gibt aktuell Internetgerüchte, dass in Peking ein Coup stattgefunden habe, Xi Jinpeng seit Rückkehr vom Besuch bei Putin unter Hausarrest stehe und die PLA die Führung übernommen habe.
https://timesofindia.indiatimes.com/wor ... 429540.cms

Aus Peking wurde das bislang weder bestätigt noch dementiert.

Ich halte das für ziemlich unwahrscheinlich, aber allein die Existenz solcher Gerüchte zeigt, dass im Vorfeld des Parteitages am 16. Oktober viel Nervösität besteht, bei der Führung wie auch bei innerparteilichen Gegnern…
Dazu passen auch die Todes-Urteile letzte Woche gegen ehemalige Führungskräfte wegen Korruption. Die dürfen wohl berechtigt gewesen sein, aber der Zeitpunkt könnte auch der Abschreckung von Gegnern gedient haben…
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Re: VR China - quo vadis?

Beitrag von Exokiel »

Saiber hat geschrieben: 24.09.2022, 16:13 Ich wuerde ja gerne .... aber ....

Wenn ich das so lese was dieser Tom so schreibt ... ich weiss nicht ob ich lachen soll oder weinen. Nein, nicht wegen Inhalt sondern wo ich anfangen soll. :roll: (Themen uebergreifend, denn Sachverstand hat er keinen)
Mich würde wirklich interessieren, was seine Anwälte dazu sagen. Wenn ich sowas mit meinem schlechten Chinesisch und 5 Minuten auf Baidu heraussuchen kann, dann frage ich mich, was diese Kanzlei für ihr Geld tut.
otternase hat geschrieben: 25.09.2022, 11:28 Es gibt aktuell Internetgerüchte, dass in Peking ein Coup stattgefunden habe, Xi Jinpeng seit Rückkehr vom Besuch bei Putin unter Hausarrest stehe und die PLA die Führung übernommen habe.
https://timesofindia.indiatimes.com/wor ... 429540.cms

Aus Peking wurde das bislang weder bestätigt noch dementiert.

Ich halte das für ziemlich unwahrscheinlich, aber allein die Existenz solcher Gerüchte zeigt, dass im Vorfeld des Parteitages am 16. Oktober viel Nervösität besteht, bei der Führung wie auch bei innerparteilichen Gegnern…
Dazu passen auch die Todes-Urteile letzte Woche gegen ehemalige Führungskräfte wegen Korruption. Die dürfen wohl berechtigt gewesen sein, aber der Zeitpunkt könnte auch der Abschreckung von Gegnern gedient haben…
Habe gerade mal auf Ctrip nachgeschaut, gab heute genügend Flug- und Zugverbindungen und man kann die auch noch für kommende Tage kaufen. Es gab heute/gestern einen Bericht, in dem über massig gestrichene Flüge in Peking und anderen Flughäfen berichtet wurde, diese sind jedoch auf Covid zurückzuführen. Hat sich vermutlich jemand im kreativen Schreiben versucht und dann aus den gestrichenen Flügen eine Story gemacht.
Aber mich würde es trotzdem nicht wundern, wenn Xi abgesetzt wird, oder in den Ruhestand geht, zum Beispiel mit Krankheit als Ausrede.
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Re: VR China - quo vadis?

Beitrag von Saiber »

Exokiel hat geschrieben: 25.09.2022, 12:04
Mich würde wirklich interessieren, was seine Anwälte dazu sagen. Wenn ich sowas mit meinem schlechten Chinesisch und 5 Minuten auf Baidu heraussuchen kann, dann frage ich mich, was diese Kanzlei für ihr Geld tut.
Glaubst du ihn wirklich ein Wort was er da so schreibt?
Exokiel hat geschrieben: 25.09.2022, 12:04
otternase hat geschrieben: 25.09.2022, 11:28 Es gibt aktuell Internetgerüchte, dass in Peking ein Coup stattgefunden habe, Xi Jinpeng seit Rückkehr vom Besuch bei Putin unter Hausarrest stehe und die PLA die Führung übernommen habe.
https://timesofindia.indiatimes.com/wor ... 429540.cms

Aus Peking wurde das bislang weder bestätigt noch dementiert.

Ich halte das für ziemlich unwahrscheinlich, aber allein die Existenz solcher Gerüchte zeigt, dass im Vorfeld des Parteitages am 16. Oktober viel Nervösität besteht, bei der Führung wie auch bei innerparteilichen Gegnern…
Dazu passen auch die Todes-Urteile letzte Woche gegen ehemalige Führungskräfte wegen Korruption. Die dürfen wohl berechtigt gewesen sein, aber der Zeitpunkt könnte auch der Abschreckung von Gegnern gedient haben…
Habe gerade mal auf Ctrip nachgeschaut, gab heute genügend Flug- und Zugverbindungen und man kann die auch noch für kommende Tage kaufen. Es gab heute/gestern einen Bericht, in dem über massig gestrichene Flüge in Peking und anderen Flughäfen berichtet wurde, diese sind jedoch auf Covid zurückzuführen. Hat sich vermutlich jemand im kreativen Schreiben versucht und dann aus den gestrichenen Flügen eine Story gemacht.
Aber mich würde es trotzdem nicht wundern, wenn Xi abgesetzt wird, oder in den Ruhestand geht, zum Beispiel mit Krankheit als Ausrede.
Es gibt diese Geruechte und es gibt einen innerparteilischen Kampf. Erst letzthin hat der Zirkel um Xi Jinping eine Reihe hochrangiger Offizieller der Korruption angeklagt und die Fuehrer der "Clique" zu lebenslanger Haft verurteilt. Und auch nicht weniger wegen "Verrat, Illoyalitaet und Verschwoerung mit dem Ziel des Aufstands gegen den Parteichef". Letztere duerfte der eigentliche Grund sein. Man wird sehen was aus der "Verschwoerung" uebrig geblieben ist beim Parteikongress. - Aber das sind Geruechte und der eine oder andere sollte da seine Hoffnungen nicht so hoch legen.
Echtes Wissen ist, wenn Du das, was Du weisst, als Wissen erkennst, und das, was Du nicht weisst, als Nichtwissen akzeptierst.
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Re: VR China - quo vadis?

Beitrag von Asgaros »

Die Gerüchte kamen doch aus dem Falun Gong-Zirkel – kann man also ohne Bedenken ignorieren.
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Re: VR China - quo vadis?

Beitrag von otternase »

Asgaros hat geschrieben: 25.09.2022, 14:46 Die Gerüchte kamen doch aus dem Falun Gong-Zirkel – kann man also ohne Bedenken ignorieren.
Die Gerüchte sind wohl nicht fundiert, Deine Schlussfolgerung ist also sicher richtig.
Aber wie kommst Du darauf, dass das aus der Falun Gong Schmuddelecke kam? Die meisten Nachrichtenmedien, die das aufgriffen, habe ich in Indien lokalisiert, wohingegen Epoch Times & Co. nichts schrieben…
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