In Deutschland: Studien-Visum (§16b) in Erwerbstätigkeit (§18b) umwandeln wenn Bachelor bereits vorliegt

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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lennartbj
Neuling
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In Deutschland: Studien-Visum (§16b) in Erwerbstätigkeit (§18b) umwandeln wenn Bachelor bereits vorliegt

Beitrag von lennartbj »

Hallo, typische Deutschland-Visum-für-Chinesen-Frage, aber mit spezielleren Anforderungen. Folgende Situation:
  • A ist chinesischer Staatsbürger.
  • A hat bereits Bachelor-Abschluss von renommierter chinesischer Hochschule (Tsinghua) und 5 Jahre Berufserfahrung, Qualifikation für Erwerbstätigkeit (AufenthG §18b 1) ist gegeben. Qualifikation für EU Blue Card (AufenthG §18b 2) sollte auch gegeben sein.
  • A möchte in Deutschland arbeiten, falls das nicht direkt klappt aber auch erst in einem Masterstudiengang studieren und danach arbeiten.
  • Falls während des Studiums ein gutes Jobangebot gefunden wird möchte A lieber arbeiten und würde das Studium abbrechen wollen.
Frage: Kann A von einem Studienvisum in ein Erwerbstätigkeits-Visum (oder direkt EU Blue Card) wechseln wenn ein entsprechendes Job-Angebot vorliegt?

Die Dokumente, die ich im Internet dazu finde, sind etwas schwierig zu interpretieren, aber eigentlich sollte es funktionieren, denke ich. Referenzen:

AufenthG §16b: https://www.gesetze-im-internet.de/aufe ... __16b.html

AufenthG §18b: https://www.gesetze-im-internet.de/aufe ... __18b.html

Tabelle Spurwechsel sagt dass Wechsel von §16b in §18b1 und §18b2 möglich (grün) ist. Sehr aktuell von April 2022. Allerdings ist das keine Regierungsquelle, sondern ein Dritt-Verein.

Wechsel zwischen Aufenthaltstiteln und Aufenthaltszwecken in Deutschland sagt in der Tabelle auf Seite 29 für den Wechsel von Ausbildung I: Studium (§16) zu Erwerbstätigkeit (§§ 18, 18a* AufenthG) allerdings, dass ein Abschluss in Deutschland vorausgesetzt sei: "Ja (Voraussetzung: Abschluss des Hochschulstudiums in Deutschland)". Für Wechsel zur Blue Card sagt es "Ja (Voraussetzung: abgeschlossenes und anerkanntes Hochschulstudium)", also keine Erwähnung von Deutschland. Das Dokument ist offiziell vom BAMF, aber auch alt (2016).

Kennt sich jemand damit aus oder hat positive/negative Erfahrungen gemacht?
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