Den vorstehenden Satz hast du dabei wohl in deiner Euphorie ganz übersehen:ChristianL hat geschrieben:Ist das nicht als Ausnahme gemeint?!
" Besuchsreise zum in Deutschland lebenden Partner bei mindestens einem vorherigem persönlichen Treffen"
Wir können beweisen dass wir eine long-distance Beziehung haben und dass sie schonmal hier war
Eure Beziehung ist weder gelebt, noch langfristig, noch...Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in China hat geschrieben:- für Besuchsreisen von unverheirateten Partnern/Verlobten, die in einer langfristigen, auf Dauer ausgerichteten Beziehung leben
... auf Dauer ausgerichtet.ChristianL hat geschrieben:WIR WOLLEN NOCH NICHT HEIRATEN
Das nur nebenbei, denn in diesem Forum ist kein Entscheidungsträger der deutschen Vertretungen in China aktiv/anwesend. Folglich können wir dir auch nicht sagen, ob eure Vorhaben irgendeine Chance hat. Ich glaube zwar nicht, aber deine Freundin kann ja einfach mal ein Visum mit der oben von dir genannten Begründung beantragen. Schlimmeres als eine Ablehnung wird ihr nicht widerfahren.