Scheidung in China vs. Deutschland

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Exokiel
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Re: Scheidung in China vs. Deutschland

Beitrag von Exokiel »

Saiber hat geschrieben: 07.01.2022, 06:39
Exokiel hat geschrieben: 22.10.2021, 05:34 Okay, die Anerkennung in DE könnte nun doch schwieriger werden.

Da alles digital in der Scheidung abgelaufen ist, ist mein Urteil auch digital mit digitalen Stempel. Sogar ohne Unterschrift, da erklärt wird, dass die Unterschriften von der Schlichtungsvereinbarung alle Parteien wirksam sind.
Hab zwar auch die Schlichtungsvereinbarung, aber das Urteil sieht aus, als hätte es ein Laie in Photoshop gemacht...

Mal schauen, ob eine beglaubigte Kopie, Überbeglaubigung und Legalisierung für die Anerkennung reicht. Falls nicht, habe ich schlechte Karten.
Es ist heutzutage schon normal, dass Urkunden und Zertifikate nur noch digital ausgestellt werden. Um ehrlich zu sein, wurden damals auch schon Papier Urkunden mit Stempel und Unterschrift gefaelscht also wird es da wegen der Glaubwuerdigkeit auch keinen grossen Unterschied machen.
Soviel mir bekannt ist, wird bei einer Beglaubigung und Legalisierung auch die Behoerde kontaktiert, die diese Dokumente ausgestellt haben, bzw. bei einer Datenbank, die Informationen abgeglichen. Sind diese Urkunden und Zertifikate dort dokumentiert, werden sie auch unter normalen Umstaenden anerkannt.

Wegen dem anderen, muesstest du da schon zu der Stelle hingehen und die Situation persoenlich erklaeren und fragen warum sie einen Rechtskraftvermerk unbedingt brauchen wenn andere Behoerden das nicht brauchen. Ist ein buerokratisches Problem welches sich wohl nur mit einer persoenlichen Auseinandersetzung dann loesen laesst.
Die Behörde ist telefonisch leider schwer zu erreichen und hat die aktuelle Antwort zum Rechtskraftvermerk per Luftpost geschickt, da sie das nicht per E-Mail dürfen. Hatte schon einige Überzeugungskraft gekostet, ein paar weitere Informationen herauszubekommen.

Laut Botschaft gibt es in China keinen Rechtskraftvermerk, man kann sich aber vom Gericht eine zusätzliche Bescheinigung ausstellen, dass die Schlichtungsurkunde seit XX.XX.XXXX rechtskräftig ist. Nächstes Problem, das Gericht hat schon durchsickern lassen, dass sie solche Bescheinigungen nicht kennen.
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Re: Scheidung in China vs. Deutschland

Beitrag von Petermedia »

Zumindest in Shanghai gibt es auf Antrag bei gerichtlicher Scheidung nach 4 Wochen einen Rechtskraftvermerk.
Diese seperaten Urkunde muss natürlich auch durch den Dreiklang Notarisierung Überneglaubigung und Legalisierung.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung vor dem Amt, die ja nur bei innerchinesischen Scheidungen möglich ist, gilt der Tag der Ausstellung des Dokuments.

So verfährt ja auch das OLG in Düsseldorf.

Mit ist auch am Ende dieses Threads immer noch nicht klar, welchen Rechtsstatus deine online Scheidung hat.
Frage: Welches Gericht kennt eine solche Bescheinigung nicht?

Ich weise nochmals darauf hin, dass auch vor Gericht eine einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden kann und man das bei entsprechender Planung in weniger als 8 Wochen durchziehen kann.




Meist dauert das Anerkennungsverfahren in D
länger als das ganze Scheidungsverfahren in China.
Exokiel
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Re: Scheidung in China vs. Deutschland

Beitrag von Exokiel »

Petermedia hat geschrieben: 07.01.2022, 18:39 Zumindest in Shanghai gibt es auf Antrag bei gerichtlicher Scheidung nach 4 Wochen einen Rechtskraftvermerk.
Diese seperaten Urkunde muss natürlich auch durch den Dreiklang Notarisierung Überneglaubigung und Legalisierung.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung vor dem Amt, die ja nur bei innerchinesischen Scheidungen möglich ist, gilt der Tag der Ausstellung des Dokuments.

So verfährt ja auch das OLG in Düsseldorf.

Mit ist auch am Ende dieses Threads immer noch nicht klar, welchen Rechtsstatus deine online Scheidung hat.
Frage: Welches Gericht kennt eine solche Bescheinigung nicht?

Ich weise nochmals darauf hin, dass auch vor Gericht eine einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden kann und man das bei entsprechender Planung in weniger als 8 Wochen durchziehen kann.




Meist dauert das Anerkennungsverfahren in D
länger als das ganze Scheidungsverfahren in China.
Stimmt, hat ein bisschen länger gedauert, aber der Richter konnte sich nun doch erinnern, dass es ein solches Dokument gibt.

Laut Senatsverwaltung in Berlin braucht das nur eine beglaubigte Übersetzung, wahrscheinlich da mein Schlichtungsurteil schon beglaubigt, überbeglaubigt und legalisiert vorliegt.

Zum Rechtsstatus: Natürlich rechtswirksam. Es steht auf dem Schlichtungsurteil, dass dieses mit den auf der Schlichtungsvereinbarung gesetzten Unterschriften sofort wirksam ist und nicht mehr angefechtet werden kann.
Exokiel
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Re: Scheidung in China vs. Deutschland

Beitrag von Exokiel »

So, die Anerkennung ist durch. Nach Eingang vom Rechtskraftvermerk hat es 1 Woche gedauert bis der Gebührenbescheid kam und dann noch einmal 10 Tage bis Versand und 3 Tage bis Erhalt.
Ich muss schon sagen, für ein 1 1/2 seitiges Dokument ist der Preis und Umfang schon happig.

Nun als Tipp, um Zeit zu sparen:
Bei Antrag solltet ihr schon direkt informieren, wo ihr seit wann wohnt und es auch belegen. Gleiches für die geschiedene Frau/Mann. Wenn ihr in China geschieden worden seid, dann auf den Rechtskraftvermerk pochen.
Falls ihr im Ausland wohnt, am besten auch eine Vollmacht für eine Person im Inland mitgeben, sonst braucht das Jahre.
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