Seite 1 von 1

Geheiratet in Hong Kong / neue Regelungen PSB

Verfasst: 14.12.2020, 18:32
von TomXian
Moin,

komme gerade vom PSB zurück in Xi'an.
Bin seit ein paar Jahren mit meiner chinesischen Frau verheiratet, wir leben mit unserer Tochter seit Jahren hier.
Bislang gab es mit der Heiratsurkunde aus HK nie ein Problem. Das hiesige "Heiratsregister" hat es sogar abgelehnt, unsere Heirat nochmals zu registrieren, das wir ja schon "eine chinesische Heiratsurkunde" besitzen. Also alles gut.

Jetzt nicht mehr.

Nunmehr wird gefordert, eine "Beglaubigung" zur originalen Heiratsurkunde beizubringen vom "PSB Hong Kong". Mir war neu, dass es nun schon SO WEIT in Hong Kong ist.

Da zur Zeit kein mainlander so einfach in das schöne Hong Kong reisen kann, werde ich es mal mit einem Anwalt (den ich bereits kenne) versuchen.

Außerdem scheint es einen Zuständigkeitswechsel zu geben.

Bislang war für mich Xi'an zuständig - wohl auch, weil ich hier eine Wohnung gekauft habe.

Heute nun sagte man mir, dies hätte sich geändert. Man könne dort nur noch 6, maximal 12 Monate residence permits ausstellen, nicht mehr 2 Jahre wie früher.

Ich könne aber an den Hukou-Ort meiner Frau fahren. Dort seien nun 3-5 Jahre möglich.

Zugegeben, es war Nachmittag und der "leader" der PSB-Abteilung, auf den wir 2 Stunden gewartet hatten, hatte möglicherweise schon den einen oder anderen Schnaps hinter sich ..... aber kann das jemand bestätigen??

Ich würde normalerweise jetzt dafür sorgen, dass das Hukou meiner Frau nun endlich nach Xi'an kommt.

Falls allerdings solche langen Gültigkeitsdauern möglich sind, eventuell auch den anderen Weg wählen.

Klar .... es gibt ja auch noch die green card ... und alle PSB Leute labern auch davon .... ich kenne aber keinen einzigen, der eine - auf Basis Heirat - je bekommen hätte.

Danke für jeden Hinweis!

TOM

Re: Geheiratet in Hong Kong / neue Regelungen PSB

Verfasst: 29.10.2023, 13:17
von Angel
Heiraten in HK kann mittlerweile genauso kompliziert oder noch komplizierter sein als in BRD. Die Heiratsurkunde ist international ungültig. Lösung: man muß für diese Urkunde in HK eine Apostille beantragen. Die gilt dann für alle Staaten, die die Haagener Konvention unterzeichnet haben. (Mainland China hat das nicht; die BRD allerdings schon). NUR: Einreisen, obwohl es im Grundgesetz steht, Schutz der Familie - darf deine Frau noch lange nicht! Visumsantrag + A1 Deutschkurs (höchstens 6 Monate alt), dann Ausländeramt. Es findet eine nicht transparente Untersuchung über die Ehepartner statt… hab nur erfahren, daß Wohnraum gecheckt wird, evtl. Ausweisungen - kann bis zu 8 Wochen dauern). Dann ist eine Krankenkassen Versicherungsbescheinigung fällig - die aber nicht ausgestellt wird. Versichern ist nur möglich, wenn Ehepartner in BRD ist, was sie ja ohne Versicherung nicht kann und ohne Arbeit eher schwierig wird, die sie ja auch nicht vorher haben kann.