Fragen zur Kennzeichnung und Einfuhr

Alles um Zoll, Import & Export zwischen China und dem Rest der Welt.
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Brown_Eyed_Girl
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Fragen zur Kennzeichnung und Einfuhr

Beitrag von Brown_Eyed_Girl »

Hallo!

Ich bin sehr froh, dieses Forum gefunden zu haben, ich habe mich schon etwas eingelesen, aber leider noch keine passende Antwort gefunden.

Ich habe bereits seit einigen Wochen Kontakt zu Herstellern in China. Es sollen Taschen werden, die ich hier in Deutschland (hauptsächlich online) verkaufen möchte. Ein Gewerbe habe ich schon angemeldet. Ich habe mir auch schon ein Sample schicken lassen, mit dem ich sehr zufrieden war. Einer Produktion in höherer Stückzahl steht also eigentlich nichts mehr im Wege.

Als ich heute mit einem Freund drüber gesprochen habe, meinte er, ich solle mich mal schlau machen, ob die Taschen in D überhaupt verkauft werden dürfen zwecks Materialprüfungen etc. Daraufhin kamen weitere Fragen auf:

1.) Müssen die Taschen aus PU-Leder gekennzeichnet werden? Oder ist das nur bei Echtleder der Fall?

2.) Ich habe gelesen, dass Textilien einer Einfuhrgenehmigung bedürfen. Fallen Taschen da auch drunter?

3.) Muss ich sonst noch was beachten, was den Zoll betrifft? Kann mir der Zoll einen Strick aus irgendwas drehen, was ich jetzt übersehen habe? Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren sind natürlich klar.

Freue mich auf Antworten!

Viele Grüße

Brown_Eyed_Girl
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Grufti
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Re: Fragen zur Kennzeichnung und Einfuhr

Beitrag von Grufti »

Brown_Eyed_Girl hat geschrieben: 15.10.2019, 19:11 Hallo!

Ich bin sehr froh, dieses Forum gefunden zu haben, ich habe mich schon etwas eingelesen, aber leider noch keine passende Antwort gefunden.

Ich habe bereits seit einigen Wochen Kontakt zu Herstellern in China. Es sollen Taschen werden, die ich hier in Deutschland (hauptsächlich online) verkaufen möchte. Ein Gewerbe habe ich schon angemeldet. Ich habe mir auch schon ein Sample schicken lassen, mit dem ich sehr zufrieden war. Einer Produktion in höherer Stückzahl steht also eigentlich nichts mehr im Wege.

Als ich heute mit einem Freund drüber gesprochen habe, meinte er, ich solle mich mal schlau machen, ob die Taschen in D überhaupt verkauft werden dürfen zwecks Materialprüfungen etc. Daraufhin kamen weitere Fragen auf:

1.) Müssen die Taschen aus PU-Leder gekennzeichnet werden? Oder ist das nur bei Echtleder der Fall?

2.) Ich habe gelesen, dass Textilien einer Einfuhrgenehmigung bedürfen. Fallen Taschen da auch drunter?

3.) Muss ich sonst noch was beachten, was den Zoll betrifft? Kann mir der Zoll einen Strick aus irgendwas drehen, was ich jetzt übersehen habe? Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren sind natürlich klar.

Freue mich auf Antworten!

Viele Grüße

Brown_Eyed_Girl
Hallo Brown_Eyed_Girl

Herzlich willkommen in unserem Forum :wink:

Problematisch wird eine Einfuhr -- egal welcher Ware -- nur wenn irgendwelche Markenrechte verletzt werden Stichwort "Markenpiraterie" also KEIN Gucchi-Imitat kommen lassen

Textilien (Zolltarifnummer 61....oder 62...) sind schon seit 01.12.2008 nicht mehr einfuhrgenehmigungspflichtig. Taschen (Zolltarifnummer 42.. waren noch nie einfuhrgenehmigungspflichtig
Zu Frage 1

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Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
Brown_Eyed_Girl
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Re: Fragen zur Kennzeichnung und Einfuhr

Beitrag von Brown_Eyed_Girl »

Vielen Dank für deine Antwort!

Imitate sollen es natürlich nicht werden, das ist selbstverständlich.

Trotzdem nochmal eine Frage zur Kennzeichnung. Mittlerweile habe ich rausgefunden, dass Taschen wohl nicht unter die Textilkennzeichnungsverfassung fallen, jedoch wohl unter die Produktkennzeichnung. Was also angeben? Die Herstellerfirma in China oder mein Gewerbe?
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Grufti
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Re: Fragen zur Kennzeichnung und Einfuhr

Beitrag von Grufti »

Brown_Eyed_Girl hat geschrieben: 16.10.2019, 10:04 Vielen Dank für deine Antwort!

Imitate sollen es natürlich nicht werden, das ist selbstverständlich.

Trotzdem nochmal eine Frage zur Kennzeichnung. Mittlerweile habe ich rausgefunden, dass Taschen wohl nicht unter die Textilkennzeichnungsverfassung fallen, jedoch wohl unter die Produktkennzeichnung. Was also angeben? Die Herstellerfirma in China oder mein Gewerbe?
Ich kenne mich nur beim Import aus. Vielleicht fragst Du bei Deiner zuständigen IHK und/oder Gewerbeaufsicht nach.
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